Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde den Bericht nicht zu Protokoll geben, weil er kurz ist.
In der Drucksache 853 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Inneres und Sport mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen.
Dieses Votum wird auch von den mitberatenden Ausschüssen für Rechts- und Verfassungsfragen, für Haushalt und Finanzen sowie für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit getragen.
Der Gesetzentwurf verfolgt im Wesentlichen zwei Anliegen: Die Kostenerstattung, die das Land den Landkreisen und kreisfreien Städten für die Aufnahme von Flüchtlingen und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zahlt, soll neu geregelt werden. Darüber hinaus erweitert der Gesetzentwurf den Personenkreis der Ausländerinnen und Ausländer, die landesintern verteilt und zugewiesen werden sollen.
Ich möchte nun drei Hauptpunkte ansprechen, die in den Ausschussberatungen zwischen den Regierungs- und den Oppositionsfraktionen kontrovers diskutiert wurden. Der Gesetzentwurf sieht vor, eine eigene Rechtsgrundlage für die Verteilung und Zuweisung bestimmter Gruppen von Ausländerinnen und Ausländern, u. a. für jüdische Emigrantinnen und Emigranten, zu schaffen, obwohl deren Verteilung bundesgesetzlich nicht vorgesehen ist. Der GBD verneinte insoweit unter Hinweis auf die nach seiner Auffassung abschließenden Vorschriften des Ausländerrechts die Gesetzgebungskompetenz des Landes.
Dem schlossen sich die Mitglieder der Oppositionsfraktionen an. Die Mitglieder der Mehrheitsfraktionen folgten demgegenüber der gegenteiligen
Auffassung des Vertreters des MI, der in diesem Zusammenhang auf vergleichbare Regelungen anderer Bundesländer hinwies.
Des Weiteren wendeten sich die Vertreter der Oppositionsfraktionen ohne Erfolg dagegen, dass die von der Verteilung betroffenen Ausländerinnen und Ausländer statt in den Gemeinden auch in Gemeinschaftsunterkünften des Landes untergebracht werden können.
Ein Dissens bestand schließlich in der Frage, ob die im Entwurf vorgesehene Pauschale eine angemessene Erstattung für die kommunalen Aufgabenträger vorsieht.
Frau Leuschner, einen Augenblick, bitte! - Meine Damen und Herren, der Geräuschpegel ist wieder so enorm hoch, dass man nicht alles verstehen kann.
Die die Landesregierung tragenden Fraktionen bejahten dies unter Hinweis auf den vom MI im Verlauf der Ausschussberatung vorgelegten, nach Leistungsträgern aufgeschlüsselten Auszug aus der Asylbewerberleistungsstatistik.
Im Übrigen verweise ich hinsichtlich der Änderungsempfehlung im Einzelnen auf den Ihnen vorliegenden schriftlichen Bericht zum Gesetzentwurf.
Ich bin damit am Schluss meines Berichtes. Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich Sie, entsprechend der Empfehlung der Drucksache 853 zu beschließen.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - David McAllister [CDU]: Das war sehr informativ! - Gegenruf von Sigrid Leuschner [SPD]: Ja, da kann man mal sehen!)
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Beratung. - Die Landesregierung hat sich zu Wort gemeldet. Ich erteile Herrn Minister Schünemann das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das heute zu verabschiedende so genannte Aufnahmegesetz ist ein weiterer Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung. Das Gesetz greift auch Anregungen des Landesrechnungshofes auf. Der Landesrechnungshof hat bereits im Jahr 2001 massive Kritik an einzelnen Teilen des jetzigen Gesetzes geübt.
Auch mein Vorgänger hatte bereits Maßnahmen im Ministerium ergriffen. Wir als neue Landesregierung führen diese jetzt aus.
Was soll im Einzelnen verändert werden, und was wird vereinfacht? - Bisher gibt es zwei Pauschalen, die wir auf eine Pauschale zusammenführen. Wir wollen vor allen Dingen, dass sowohl die Kommunen als auch das Land bei der Haushaltsaufstellung klare Fakten vorliegen haben. Deshalb werden wir die Abgeltung zeitversetzt vornehmen.
Es ist natürlich völlig logisch, dass wir diese ProKopf-Pauschale nur für diejenigen verteilen können, die tatsächlich und nicht nur theoretisch Leistungen in Anspruch nehmen. Das dürfte insgesamt unstrittig sein.
Der nächste Punkt ist, dass wir uns insgesamt den Leistungen anderer Bundesländer anschließen. Es gibt kein einziges Bundesland, das Vergütungen für Asylberechtigte insgesamt zahlt. Deshalb werden auch wir das jetzt streichen. Wir werden auch den Zeitraum der Kostenabgeltung für so genannte Kontingentflüchtlinge auf zwei Jahre reduzieren. Wenn besondere soziale Härten vorliegen, werden wir es bei vier Jahren belassen. Das haben die anderen Bundesländer schon seit vielen Jahren. Wir werden auf die Spitzerstattung besonders hoher Krankheitskosten verzichten, weil wir auch sie insgesamt in die Pauschale aufgenommen haben.
Meine Damen und Herren, die kommunalen Spitzenverbände haben jetzt - ich würde sagen pflichtgemäß gesagt, dass diese Regelung dazu führt, dass angeblich 19 Millionen Euro von der kommunalen Seite auf das Land übertragen werden. Ausnahmsweise, so muss ich in dem Punkt sagen, haben sie nicht Recht. Denn sie haben völlig außer Acht gelassen, dass die Berechnung für die Erstattung aus dem Jahre 1995 stammt. 1997 hatten wir eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Danach bekommen die Kommunen
bzw. die Berechtigten nicht 12 Monate, sondern 36 Monate lang Leistungen. Aber die Pauschale ist nicht geändert worden. Wenn wir auf der Basis des Jahres 2002 die Berechnung vornehmen, ist es logisch, dass dies mit berücksichtigt wird und es insofern zu einer Reduzierung kommt. Wir haben in das Gesetz eine Passage eingebaut, damit dies in der Zukunft schneller ausgeglichen werden kann, entweder nach oben oder nach unten. In dieses Gesetz muss Flexibilität hinein.
Meine Damen und Herren, jetzt wird gesagt, dass wir das strikte Konnexitätsprinzip hier nicht anwenden.
Das ist natürlich nicht der Fall. Wir werden das strikte Konnexitätsprinzip auch hier anwenden. Es kann ja nicht sein, dass die Rechnungen, die von den Kommunen kommen, einfach blind unterschrieben und die Beträge ausgezahlt werden. Es wird auch in der Zukunft so sein, dass wir nur die notwendigen Aufwendungen erstatten können.
Von der Technik her hatte ich es Ihnen schon ein paar Mal erklärt, ich will es aber noch einmal sagen: Wir nehmen natürlich einen Durchschnitt der Zahlen für kleine, für mittlere und für große Kommunen. Dabei werden wir natürlich die wirtschaftlichste Lösung nehmen. Wir sind dem Steuerzahler schon schuldig, dass wir insgesamt nur das erstatten, was absolut notwendig ist. Insofern haben wir das hier auch vorgesehen.
Die Pauschale beträgt zum jetzigen Zeitpunkt 4 270 Euro. Hiermit liegen wir über dem Niveau z. B. von Nordrhein-Westfalen und RheinlandPfalz. Meine Damen und Herren, diesen Wirtschaftlichkeitsfaktor haben Sie in ganz anderer Weise eingeführt. Bei der Umstellung von der Spitzabrechnung auf die pauschale Erstattung haben Sie, ohne dass Sie das nach irgendeinem Berechnungsmodell nachweisen konnten, schlichtweg aus der Erstattungsmasse 40 Millionen Euro herausgenommen. So etwas machen wir natürlich nicht, sondern wir machen das nach klaren Berechnungen. Das ist das strikte Konnexitätsprinzip. Da können sich die Kommunen auf uns verlassen.
Nun will ich zum Schluss noch auf die Punkte kommen, die heute sogar bei der Geschäftsordnungsdebatte eine Rolle gespielt haben. Zum einen geht es darum, dass wir in das Gesetz hinein
schreiben, dass ausländische Flüchtlinge auf die Gemeinden verteilt werden können, aber nicht müssen. Herr Bachmann, Sie haben es heute Morgen so dargestellt, dass wir damit etwas ganz Neues machen. Im Gegenteil: In der Regelung, die Sie in Ihrer Regierungsverantwortung verabschiedet haben, steht - ich will es zitieren -: so weit und so lange die Aufnahme nicht durch das Land selbst erfolgt. Das, was ich angesprochen habe, bedeutet überhaupt keinen Paradigmenwechsel.
Meine Damen und Herren, wir haben es mit einer staatlichen Aufgabe zu tun. Wenn wir die Möglichkeiten haben, ausländische Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen, dann tun wir das. Wenn das nicht ausreicht, werden sie auf die Kommunen verteilt. Das ist schon in der Vergangenheit der Fall gewesen, und das werden wir auch in der Zukunft so haben.
Herr Minister, einen Augenblick. - Meine Damen und Herren, es ist wirklich unerträglich laut. - Herr Minister, fahren Sie fort!
Ich komme zum letzten Punkt, der hier in der Diskussion bereits eine Rolle gespielt hat. Es geht um die Zuweisung von geduldeten Ausländerinnen und Ausländern und von Kontingentflüchtlingen. Das ist insgesamt ein Wunsch der Kommunen. Übrigens sind auch Abgeordnete der SPD zu uns ins Ministerium gekommen und haben gesagt: Es ist schon schwierig, wenn eine Kommune besonders belastet wird. - Bei den Kontingentflüchtlingen haben wir es auch mit einem Wunsch der jüdischen Gemeinden zu tun, die gesagt haben, es sei sehr viel sinnvoller, wenn wir eine gewisse Zuteilung vornehmen könnten. Diesem Wunsch kommen wir sehr gerne nach.
Hier geht es auch um ein Problem der konkurrierenden Gesetzgebung. Vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst wird behauptet, dass das auf Bundesebene abschließend geregelt sei. Das ist mitnichten so. Nur die Verteilung von der Bundesebene auf die Länder ist geregelt. Aber zu der Verteilung in den Ländern selber sagt der Bund überhaupt nichts. Deshalb sind wir in der Lage - und
Das ist nichts, was wir hier neu erfinden. Dies hat Schleswig-Holstein - meines Wissens unter einer rot-grünen Regierung - genauso in das Aufnahmegesetz genommen. Das hat Brandenburg in das Gesetz aufgenommen. Auch Bayern hat das in das Gesetz aufgenommen.
Man sagt zwar, wir seien auf der rechtlich unsicheren Seite. Ich kann Sie aber auf jeden Fall beruhigen. Wir haben exakt die bayerische Lösung aufgenommen. Nicht nur das Verwaltungsgericht in Ansbach hat diese Auffassung vertreten, sondern auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das in der zweiten Instanz für richtig erachtet.
Meine Damen und Herren, wir sind hier auf der richtigen Seite. Da es ein Wunsch der Kommunen und auch der jüdischen Gemeinden ist, eine vernünftige Verteilung vorzunehmen, bin ich ganz sicher, dass wir mit diesem Gesetz eine gerechte Kostenverteilung erreichen, aber vor allen Dingen auch den Interessen der Kommunen entgegenkommen. - Vielen herzlichen Dank. Ich würde mich freuen, wenn Sie alle zustimmen würden.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein früherer Kollege in der Bremischen Bürgerschaft hat zu Zeiten dortiger absoluter Mehrheit nach einem Fehler, den sie gemacht haben, scherzhaft formuliert: Wir haben zwar nicht immer Recht - er meinte das durchaus als Spaß, aber auch als Anerkenntnis eines Fehlers -, aber wir sind die meisten. - Bei Ihnen, so habe ich den Eindruck, ist das Regierungsmaxime.
Meine Damen und Herren, dieser Kollege hat es nicht ganz so gesagt. Er hat gesagt: Wir sind zwar nicht immer die Klügsten, aber wir sind die meisten. - Das wollte ich nun nicht, auf Sie bezogen, so zitieren. Ich möchte zu Ihren Gunsten feststellen - ich hoffe mindestens, dass es so ist -, dass Sie wissen, was Sie tun. Sie sind sozusagen Vorsatz