Meine Damen und Herren, ich muss noch einmal kurz auf die Geschäftsordnungsdebatte eingehen, weil es hier nicht richtig dargestellt wurde. Die Debatte wollte ich vorhin nicht verlängern. Ich bedaure, dass wir uns jetzt in der Sache auseinander setzen müssen, weil allein durch die Rede des Ministers die ungeklärten Widersprüche deutlich geworden sind. Er findet täglich neue Formulierungen, mit denen er die Kürzungen gegenüber den Kommunen begründet. Das Thema wird laufend mit neuen Behauptungen unterlegt. Dann sagt er, es finde bei der Unterbringungspraxis kein Paradigmenwechsel bei diesem Gesetz statt. Der Kollege Bode hat aber mit Vehemenz im Ausschuss gesagt, dieser Paradigmenwechsel sei gewollt. Einigen Sie sich also doch erst einmal in der Koalition. Es wäre wirklich sinnvoll, das noch einmal im Ausschuss zu beraten, weil es noch viele, viele offene Fragen und Widersprüche gibt.
Ein weiteres Beispiel: In der Ausländerkommission ist abgestimmt worden. Zehn von zwölf Mitgliedern wollten die Landesregierung auffordern, den Gesetzentwurf zurückzuziehen und ihn vernünftig neu einzubringen. Dieser Beschluss ist aber am Votum Ihrer Koalitionsvertreter gescheitert. Dann ist in der Sache abgestimmt worden. Für die Annahme des Gesetzes hat sogar nur ein Mitglied der Ausländerkommission gestimmt. Der FDP-Vertreter dort hat seine Zustimmung wegen der nicht ausreichenden Kostenerstattung an die Kommunen verweigert. Jetzt ist er nicht im Saal. Er hätte die Chance, mit uns dagegen zu stimmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sagen, zu Heiner Bartlings Zeit sei dieses Gesetz vorbereitet worden. Liebe Kollegin Langhans, es stimmt, dass das so war. Das ist insofern richtig, als dass im zuständigen Fachreferat an Fortschreibungen gearbeitet wurde. Was unterscheidet aber die beiden Minister? Bei Heiner Bartling ist der Entwurf weder in die Kabinettsreife gekommen noch in dieser Form in das Parlament eingebracht worden, noch hätten wir das so beschlossen. Heiner Bartling hätte es auch nicht so hier vorgelegt. Sie sind es doch, meine Damen und Herren, die von der vollen
Konnexität sprechen. Sie haben das formuliert. Ich zitiere dazu aus einem Schreiben, das Sie alle in Massen in diesen Tagen von Hauptverwaltungsbeamten dieses Landes bekommen haben:
„Die aufgrund tatsächlicher Kosten und weiterer Annahmen zunächst rechnerisch ermittelte Pauschale wird mit einer an den Haaren herbeigezogenen Begründung um 10 % gekürzt, die zweijährige Erstattungspflicht für Asylberechtigte soll entfallen, die Zeitdauer für die Kostenabgeltung für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen... aufgenommenen Personen oder aufgrund von Übernahmeerklärungen des Bundesministeriums des Innern wird in der Regel auf zwei Jahre gekürzt....
Egal, wie die Begründungen auch immer lauten und ob sie zutreffend sind oder nicht, werden schlichtweg“
„mindestens 19 Millionen Euro Belastungen vom Landeshaushalt in die kommunalen Haushalte verschoben, ohne mögliche Veränderungen im Aufgabenbestand bzw. -umfang und ohne Kompensationsmöglichkeiten für die kommunalen Gebietskörperschaften.“
„Ich wäre Ihnen, sehr geehrte Frau Abgeordnete/sehr geehrter Herr Abgeordneter, sehr verbunden, wenn Sie sich dafür einsetzten, dass die nicht akzeptablen Lastenverschiebungen auf die kommunalen Haushalte unterbleiben.“
Dieser Brief trägt die Unterschrift von Manfred Hugo, CDU-Landrat im Landkreis Osnabrück. Wir werden den Interessen dieses Kollegen aus dem kommunalen Bereich durch unser heutiges Stimmverhalten entsprechen.
Die Kernaussage des Gesetzes lautet: So lange wie möglich in zentralen Unterkünften und alles so abschreckend wie möglich gestalten, auch in den Fällen, in denen es Rückführungshindernisse gibt, in denen damit zu rechnen ist, dass Altfallregelungen anzuwenden sind. Das heißt, Integration so spät wie möglich. Das ist gesellschaftlich aber ein Riesenfehler. Das haben Ihnen in der Anhörung auch schon die Wohlfahrtsverbände und die Kirchen ins Gesangbuch geschrieben. Sie handeln hier auch gegen die breiten gesellschaftlichen Kräfte, die in diesem Lande entscheidende Beiträge zur Integration leisten. Auch diese düpieren Sie mit diesem Gesetz. Insofern wäre es sinnvoll, die Debatte nicht schon heute zu beenden, sondern sie im Innenausschuss erst nach Inaugenscheinnahme der vier im Lande vorhandenen Aufnahmeeinrichtungen fortzusetzen und in diese Beratungen auch den Entschließungsantrag der Grünen einzubeziehen.
Ich sage noch einmal: Wir teilen die rechtlichen Zweifel des Gesetzgebungsund Beratungsdienstes. Das hat die Kollegin Bockmann auch schon im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen deutlich gemacht und thematisiert. Über diese Zweifel setzen Sie sich aber rigoros hinweg, ohne sich damit auseinander zu setzen. Sie missachten die Rechte des Parlaments,
was die qualifizierte Beratung dieser Punkte angeht. Sie düpieren die Kommunen, was die Kostenerstattung angeht. Mit Ihrem Paradigmenwechsel versetzen Sie den Wohlfahrtsverbänden und den Kirchen hinsichtlich der frühzeitigen Integration einen Schlag ins Gesicht.
Meine Damen und Herren, ich sehe keinen Anlass, Ihrem Gesetzentwurf im Hauruckverfahren, wie Sie es wollen, zuzustimmen. Wir könnten die Fragen im Interesse der Menschen vorbildlicher regeln, wenn Sie ein bisschen mehr Zeit für eine vernünf
tige Debatte aufbringen würden und dieses Gesetz nicht wie Betonköpfe im Hauruckverfahren durchziehen wollten.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach diesen Ausführungen des Kollegen Bachmann hat man ja den Eindruck, dass der Untergang des Abendlandes unmittelbar bevorsteht.
Nach den jüngsten Umfrageergebnissen muss ich Ihnen allerdings konzedieren, Herr Kollege Bachmann, dass Sie von der SPD durchaus Erfahrungen mit dem Untergang haben.
Nun aber zur Sache. Herr Kollege Bachmann hat die Hälfte seiner Rede dafür verwendet, um aus Ausschusssitzungen zu berichten. Dieses Gesetz ist in der Tat zu wichtig, als dass man hier Formulierungen wie „Schlag ins Gesicht der Kirche und der Kommunen“ verwenden sollte.
Zunächst einmal geht es um den Tatbestand - den bisher noch niemand verleugnet hat -, dass eine kreisfreie Stadt eine Aufgabe für ca. 1 100 Euro erledigt, während eine andere Stadt die gleiche Aufgabe für annähernd 8 000 Euro erledigt. Jedem, der mit den Geheimnissen der einfachen Mathematik vertraut ist, müsste auffallen, dass da irgendetwas nicht stimmen kann.
Nun wissen wir alle aus Erfahrung - Herr Kollege Bachmann, ich will Ihnen gern konzedieren, dass auch Sie das wissen -, dass die Kommunen zu Beginn der 90er-Jahre aufgrund der seinerzeit nahezu ungebremsten Zuwanderung Probleme bei der Unterbringung hatten und dazu gezwungen waren, zum Teil erheblich überhöhte Mieten zu be
zahlen und Immobilien zu erwerben, wodurch die Kosten für die Unterbringung der Asylbewerber enorm in die Höhe geschnellt sind. Nun wird jeder zugeben, dass sich das Problem insofern verändert hat, als wir aufgrund des Asylkompromisses diesen Zuwanderungsdruck Gottlob nicht mehr haben.
Zweitens denke ich an die Kosten, die die Kommunen beeinflussen können. Das sind z. B. die Kosten für die Unterbringung in Gebäuden und übrigens auch für die medizinische Versorgung. Herr Kollege Bachmann, auch das dürfte Ihnen in der öffentlichen Debatte nicht verborgen geblieben sein. Vor etwa einem Jahr haben wir auch in diesem Hause darüber diskutiert, dass es doch wohl nicht angehen kann, dass die Ärzte die Behandlung von Asylbewerbern nach der privaten Abrechnungsverordnung abrechnen und diese Kosten den Kommunen in Rechnung gestellt werden. Das ist so gewesen. Somit waren diejenigen, die in die gesetzliche Krankenversicherung eingezahlt haben, schlechter gestellt als Asylbewerber.
Nun möchte ich noch etwas zum Konnexitätsprinzip sagen. Herr Kollege Bachmann, ich gebe zu, dass dies ein schlechtes Gesetz wäre, wenn der Gesetzgeber sagen würde: Weil diese Leistung in Emden für 1 100 Euro erbracht wird, verlangen wir jetzt unabhängig davon, in welcher Situation sich die einzelnen Kommunen befinden, dass diese Leistung landesweit für 1 100 Euro erbracht wird. Das wäre nicht in Ordnung. Die kommunalen Spitzenverbände haben in der Anhörung, an der Sie ja teilgenommen haben, gesagt, dass die 10-prozentige Interessenquote, die von dem Durchschnittsbetrag abgerechnet worden ist, nicht hinnehmbar ist. Herr Kollege Bachmann, ich melde Ihnen: Wir haben die 10-prozentige Interessenquote herausgenommen. Damit sind wir also dem Anliegen der kommunalen Spitzenverbände gefolgt.
Herr Kollege Bachmann, wir haben noch nicht einmal den Durchschnitt zugrunde gelegt, sondern wir haben für Kommunen unterschiedlichen Zuschnitts drei verschiedene Durchschnittsberech
nungen durchgeführt, das Ergebnis mit drei multipliziert und dann durch drei geteilt. Das ergibt die Summe, die im Gesetz steht.
(Heiterkeit - Ralf Briese [GRÜNE]: Hausaufgabenhilfe gestrichen! Das überlegen Sie sich noch einmal! - Weitere Zurufe)
- Ja, das kann ich Ihnen sagen. Das geht bei uns immer so. Die einen sagen so, die anderen sagen so. Am Ende kommt es zu einer Abstimmung, und alle sagen so. So ist das. Das ist der Betrag.
(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Wer die Zahlen kennt, muss nicht unbe- dingt rechnen können! - Weitere Zu- rufe - Glocke des Präsidenten)
Nun noch ein Wort zum Konnexitätsprinzip. Herr Kollege Bachmann, noch einmal. Sie haben hier vorgetragen, dass wir dem Konnexitätsprinzip nicht genügten. Ich stelle dagegen: Wir genügen dem Konnexitätsprinzip allemal. - Warum?