Protokoll der Sitzung vom 10.03.2004

- Du bist morgen dran, Kollege Buß.

(Beifall bei der CDU)

Herr Kollege Bachmann, wenn die Kriterien gelten sollen, die Sie hier mit Blick auf Konnexität anführen, dann hätte das in diesem Land zur Folge, dass wir jede einzelne Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises einzeln abrechnen müssten, spitz berechnen müssten und genauestens erstatten müssten. Letztlich hätte das zur Folge, dass die SPD fordert, dass jede Briefmarke, die vom Landkreis auf einen Brief geklebt wird, spitz mit der Landesregierung abgerechnet wird. Einen solchen Blödsinn machen wir hier nicht mit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Deshalb ist dieses Gesetz ein ausgewogenes und gutes Gesetz, das den Kommunen entgegenkommt, weil es auch Verwaltungsaufwand spart, weil es gerecht ist, weil alle damit leben können und weil es auch dazu führt, dass wir in diesem Bereich zu Einsparungen kommen, die verantwortbar sind. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Bode das Wort. Ich erteile es ihm.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Deutschland braucht dringend ein Zuwanderungssteuerungs- und -begrenzungsgesetz. Herr Bartling, ich werde auch nicht müde, das hier immer zu wiederholen; denn die FDP hat bereits vor Jahren als erste Partei ein solches Gesetz gefordert und einen entsprechenden Entwurf eingebracht.

(Beifall bei der FDP)

Ich habe ebenfalls gesagt: Niedersachsen wird in dieser Frage nicht blockieren, sondern den Kompromiss vorantreiben. Wir alle konnten in den letzten Tagen sehen, dass es hierbei Bewegung gibt. Darüber sind wir sehr froh.

Durch die Chance einer tatsächlichen Zuwanderung würde vielen, die in ihren Heimatländern nicht verfolgt werden, sondern lediglich aus wirtschaftlichen Gründen zu uns kommen wollen, eine Perspektive geboten. Sie müssten nicht mehr versuchen, über die Hintertür „Asylantrag“ nach Deutschland zu gelangen. Unsere Gesellschaft kann es sich auf Dauer auch nicht leisten, auf eine qualitativ gesteuerte Zuwanderung zu verzichten. Wir stehen aber heute vor der Situation, dass die Zahl der Asylsuchenden stark abnimmt und dass die Anerkennungsquote extrem niedrig ist. Hierauf müssen wir angemessen reagieren.

Wenn das Land in der Vergangenheit für die Betreuung der Asylsuchenden die Kommunen in Anspruch genommen hat, dann doch nur deshalb - Herr Bachmann, das werden Sie auch zugeben -, weil die Ressourcen, die das Land selber hatte, nicht ausreichten. Trotzdem ist und bleibt die Unterbringung von Asylsuchenden die originäre Aufgabe des Landes. Gerade bei sinkenden Asylbewerberzahlen ist es nur vernünftig, wenn wir als Land zuerst die landeseigenen Kapazitäten voll ausschöpfen, bevor wir die Kommunen in die Pflicht nehmen.

Genauso sinnvoll ist es, die Asylbewerber, die augenscheinlich keine Chance auf Anerkennung haben, gar nicht erst auf die Kommunen zu verteilen, sondern sie gleich zentral unterzubringen. Nur so können Rückkehrberatung und Information über

Rückkehrförderung optimal angeboten werden. Wenn wir für diese Menschen schon wegen eines fehlenden Zuwanderungsgesetzes keine Perspektive haben, dann sollten wir ihnen doch schnell eine neue Perspektive in ihrer Heimat bieten.

Nun zu dem Paradigmenwechsel, Herr Bachmann. Sie haben Recht, dass es rechtlich nur ein kleiner Wechsel ist, weil es die Möglichkeit tatsächlich schon gab. Aber der Paradigmenwechsel, den wir vollziehen, geschieht in der tatsächlichen Anwendung der gesetzlichen Möglichkeiten. Deswegen schreiben wir das auch deutlich in dieses Gesetz hinein: Wir wollen zuerst eine zentrale Unterbringung, bevor wir die Kommunen in die Pflicht nehmen.

Zur Frage der Konnexität: Ja, Sie haben Recht, in diesem Fall ist auf Konnexität zu achten. Allerdings bedeutet das nicht, dass das Land alles bezahlen muss, was eventuell wünschenswert wäre. Vielmehr müssen nur die tatsächlich notwendigen Leistungen erstattet werden. „Nicht Armani, sondern C & A“ ist unsere Botschaft für die Zukunft. Daher ist die Abrechnung mit den Kommunen über eine Pauschale auch allgemein anerkannt, und - Herr Biallas hat das eben auch schon gesagt die zuerst zu Recht vorgebrachten kritischen Bemerkungen der Kommunen über die pauschale Berechnung mit Interessenquoten etc. sind vom Tisch. Wir haben mehrere Kreise mit unterschiedlichen Strukturen verglichen, daraus eine Durchschnittspauschale ermittelt und ein faires Rechenmodell für die Kommunen aufgestellt. Mit dieser Pauschale kann man die Unterbringungskosten bestreiten. Das beweisen viele Kommunen. So würde man z. B. in Emden Überschüsse erzielen. Alle Kreise sind jetzt aufgerufen, sich an Emden zu orientieren und die Devise „C & A statt Armani“ umzusetzen. Wir reagieren auf die tatsächlichen Verhältnisse in angemessener Art und Weise. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf ein gutes Gesetz.

Als nächste Rednerin hat die Abgeordnete Langhans von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Ich erteile es ihr.

(Unruhe)

- Meine Damen und Herren! - Danke schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Gegensatz zu Innenminister Schünemann sind wir der Auffassung - das ist bereits im Innenausschuss und auch in den mitberatenden Ausschüssen deutlich geworden -, dass dieser Gesetzentwurf der Landesregierung zum Aufnahmegesetz verfassungswidrig ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Er ist verfassungswidrig, weil hier landesrechtliche Kompetenzen klar überschritten werden. In einem bundesgesetzlich nicht vorgesehenen Maße werden Grundrechte, wie z. B. das Recht auf Handlungsfreiheit in Artikel 2 des Grundgesetzes, eingeschränkt, wozu das Land nach unserer Auffassung in keiner Weise berechtigt ist.

Meine Damen und Herren, den Ländern obliegt die Verteilung und Zuweisung von Asylbewerbern nach § 50 des Asylverfahrensgesetzes und nach § 32 a des Ausländergesetzes. Der Aufenthalt aller anderen vom jetzigen Aufnahmegesetz betroffenen Personen wird bundesgesetzlich geregelt, und zwar abschließend. Von einer Regelungslücke kann hier nicht die Rede sein. Das geht auch aus den Stellungnahmen des GBD hervor. Damit ist auch die in § 3 des Aufnahmegesetzes vorgesehene pauschale Unterbringung der genannten Gruppen in Landeseinrichtungen offensichtlich rechtswidrig. Meine Damen und Herren, ein Platz in der Landesaufnahmestelle Bramsche kommt das Land dreimal so teuer zu stehen wie die rasche Verteilung von Asylbewerbern auf die Kommunen. Wie Sie vor dem Hintergrund leerer Landeskassen diesem Gesetzentwurf zustimmen können, ist und bleibt nach wie vor Ihr Geheimnis.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Stattdessen wird wieder einmal versucht - auch wenn Sie verzweifelt versucht haben, das Gegenteil zu beweisen, meine Damen und Herren -, den Landeshaushalt auf Kosten der Kommunen zu sanieren. Ihr angeblich so hoch gehaltenes Konnexitätsprinzip wird ad absurdum geführt, wenn das Land den Gemeinden Aufgaben zuweist und sie nicht im gleichen Maße dafür entlohnt.

Meine Damen und Herren, man darf in diesem Zusammenhang übrigens auch gespannt sein, wann die Landesregierung in den kostenträchtigen Landesaufnahmeeinrichtungen die notwendigen Sparmaßnahmen umsetzt. Wird dann noch soziale

Betreuung möglich sein? Wird es dann noch Kinderbetreuung geben? Wird die Beratung von Asylbewerbern dann noch möglich sein? - Darauf können wir gespannt sein.

(Reinhold Coenen [CDU]: Das ist doch gerade vereinbart worden!)

Meine Damen und Herren, es zeigt sich einmal mehr, dass Sie weder auf Landesebene noch auf Bundesebene fähig und gewillt sind, eine über den reinen Populismus hinausgehende Debatte zur Asyl- und Ausländerpolitik zu führen. Ich darf Herrn Henkel, Ex-BDI-Chef, aus einem Spiegel-Interview zitieren:

„Vor zwei Jahren waren die Gruppen unter Süßmuth und Müller einander sehr nahe, so nah offenbar, dass diejenigen in der CDU, die mit dem Thema Zuwanderung lieber populistische Politik in der Bevölkerung machen wollten, ein schönes Argument davonschwimmen sahen und sich fortan bemühten, dem Volk einzureden, dass das, was die da vorhaben, dem Land schade, und zwar systematisch.“

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, auf Bundesebene droht das Zuwanderungsgesetz am Starrsinn der CDU/CSU zu scheitern,

(Reinhold Coenen [CDU]: Wer sagt das denn?)

und Sie proben hier auf Landesebene schon mal die gesetzwidrige Verschärfung im Asylbereich. Besonders befremdlich ist in diesem Zusammenhang, dass eine ehemals liberale Partei wie die FDP einen Paradigmenwechsel, wie er im Aufnahmegesetz vorgesehen ist, auch noch ausdrücklich befürwortet.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Beratung ist beendet.

Ich eröffne die Abstimmung. Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

§ 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Das Erste war die Mehrheit.

§ 2. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dem so zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Das Erste war die Mehrheit.

§ 2/1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Das Erste war die Mehrheit.

§ 3. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

§ 4. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

§ 5. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer in der Schlussabstimmung dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Wer dagegen ist, den bitte ich, sich zu erheben. - Das Erste war die Mehrheit. Das Gesetz ist mit Mehrheit beschlossen worden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 4: Wahl der Mitglieder der Bundesversammlung - Wahlvorschlag - Drs. 15/854

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen. Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt

wird. - Ich höre keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen. Wer der gemeinsamen Vorschlagsliste der Fraktionen des Niedersächsischen Landtages für die Wahl der Mitglieder der Bundesversammlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Damit ist dem einstimmig zugestimmt worden.

Meine Damen und Herren, es ist jetzt 13.33 Uhr. Wir treffen uns hier um 15.30 Uhr wieder.