Tagesordnungspunkt 5: Zweite Beratung: Bürgerwald in guten Händen - Niedersachsens Forstverwaltung weiter entwickeln Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/218 Beschlussempfehlung des Ausschusses für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drs. 15/834
Tagesordnungspunkt 6: Zweite Beratung: Eckpunkte für eine Reform der Niedersächsischen Landesforstverwaltung - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/249 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drs. 15/835
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu dem Antrag der SPDFraktion lautet auf Ablehnung. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lautet ebenfalls
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer die beiden vorliegenden Anträge aufmerksam liest und wer vor allem die aktuelle politische Diskussion verfolgt, der stellt zwei Dinge fest: Erstens. Hier wird der Eindruck erweckt, als hätte die Landesregierung die Säge angesetzt, um den niedersächsischen Wald komplett abzuholzen. Zweitens. Ihre Anträge strotzen vor Allgemeinplätzen, vor Selbstverständlichkeiten, vor Stimmungsmache und vor Emotionen.
Meine sehr verehrten Kollegen auf der linken Seite des Hauses, Sie haben sich seit der Plenarsitzung im Juni vergangenen Jahres überhaupt nicht weiterbewegt. Sie beharren auf Positionen, die schon lange überholt und widerlegt sind. Sie blocken ab und mauern dort, wo konstruktive Kritik und Mitarbeit angebracht wären.
Nach einer Fachausschusssitzung mit kompetenter Begleitung durch das Ministerium und sachgerechter Beantwortung der gerade von Ihnen gestellten Fragen gehen Sie anschließend allen Ernstes an die Öffentlichkeit und behaupten, Sie würden nicht informiert und nicht beteiligt.
Meine Damen und Herren, wir haben uns frühzeitig mit dem Bund Deutscher Forstleute, mit der IG BAU, mit Forstamtsleitern, mit Personalratsvertretern mit Forstbetriebsgemeinschaften, mit Genossenschaften und mit Privatbauern zusammengesetzt, uns unterhalten und uns keiner Diskussion verweigert.
Respekt vor den Leistungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Landesforsten haben. Die Landesforstverwaltung erbringt nach den schon erheblichen Einschnitten der letzten Reform - das war ja auch Ihre Reform - einen weit überdurchschnittlichen Beitrag, auch im Zuge der aktuellen Reform, die von der früheren Regierung letztendlich mit vorbereitet worden ist. Ich möchte gerne, dass wir nach den jetzt notwendigen und umfassenden Umstrukturierungen endlich Ruhe und Verlässlichkeit in den Betrieb bringen und nicht ständig wieder an der Struktur herumdoktern.
Ich möchte in aller Deutlichkeit feststellen, dass ich angesichts der schwierigen Situation auch vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - ich will das gar nicht in Abrede stellen -, dafür bin, dass wir in aller Ruhe und möglichst gemeinsam über Vorruhestandsregelungen und auch - das sage ich ganz deutlich - über einen moderaten Einstellungskorridor nachdenken.
Meine Damen und Herren, die Frage der zukünftigen Rechtsform der Landesforsten ist ein Thema, das gut abgewogen werden muss. Sie hingegen, meine Damen und Herren, haben sich frühzeitig darauf festgelegt, die Bildung einer Anstalt öffentlichen Rechts zu verwerfen und positive Effekte schon vorab kaputtzureden.
An anderer Stelle sehen Ihre Parteifreunde dies allerdings ganz anders. Ich darf aus der Großen Anfrage im Deutschen Bundestag mit dem Obertitel „Zukunft der Forstwirtschaft“ zitieren. Unter Einzelfrage 23, hochinteressant, wurde gefragt:
„Hat die Bundesregierung eine mögliche Änderung der Rechtsform für die Bundesforsten unter dem Aspekt von Einsparpotenzialen geprüft, und, wenn ja, wie bewertet sie solch eine Alternative?“
Dazu die Antwort; jetzt kommt es: Die Bundesforstverwaltung ist Teil der Bundesvermögensverwaltung. Im Rahmen des in 2001 eingeleiteten Prozesses zur Verwaltungsreform ist vorgesehen, die Bundesvermögensverwaltung durch ein Unter
nehmen in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts zu ersetzen und damit eine effektive und effiziente Aufgabenerledigung zu ermöglichen.
Hört, hört! Der Fachmann staunt, der Laie wundert sich. Und Sie werden sich noch mehr wundern, meine Damen und Herren. Es heißt nämlich weiter: Die neue Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wird nach kaufmännischen Regeln geführt. In einer Spartenorganisation werden ergebnisverantwortliche Geschäftsbereiche als Profitcenter gebildet, u. a. der Geschäftsbereich Bundesforst.
Es heißt weiter: Betriebswirtschaftliche Methoden und Instrumente zur Steuerung der Aufgabenerledigung tragen dazu bei, Kostenreduzierungspotenziale konsequent zu verfolgen.
Meine Damen und Herren, wir wollen dazu beitragen, dass unsere Landesforsten wirtschaftlicher arbeiten können. Wir wollen erreichen, dass betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte eine größere Bedeutung bekommen, und zwar - das sage ich ausdrücklich - ohne den von Ihnen immer wieder heraufbeschworenen, herbeigeredeten Widerspruch zwischen Ökonomie und Ökologie. Erfolgreiche Privatbetriebe machen uns vor, wie es auch gehen kann.
Meine Damen und Herren, wir alle reden von Nachhaltigkeit im Naturschutz. Aber ich wünsche mir auch mehr Nachhaltigkeit in unserer Finanzund Haushaltspolitik.
Wir betreiben Forst-Wirtschaft, haben uns also auch nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu richten. Wer eine Verwaltungsreform will, meine Damen und Herren, der muss Verwaltungen reduzieren. Wer am Markt bestehen will, der benötigt schlagkräftige Größenordnungen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können das. Wir müssen ihnen nur größtmögliche Freiheit, Selbständigkeit und Kompetenz zugestehen, dürfen sie aber nicht einengen und Abläufe unnötig verbürokratisieren.
Wir werden gut abgewogen und in überschaubarer Größenordnung auch Waldflächen verkaufen, wie es die frühere Landesregierung ebenfalls getan und geplant hat. Wir werden uns von Flächen trennen, die wegen ihrer Größe, wegen ihrer Lage oder wegen ihrer Bonitierung unwirtschaftlich sind und von Dritten besser verwertet werden können.
Sie alle kennen die Größenordnung. Rechnen Sie sich die Prozentzahlen aus. Das ist nun wirklich kein Ausverkauf der Landesforsten, wie es dargestellt wird.
Meine Damen und Herren, auch dazu gibt es interessante Hinweise aus dem Deutschen Bundestag. In der berühmten Anfrage heißt es unter Nr. 34 :
„Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die noch immer in Staatshand befindlichen und durch die Bodenverwertungsund -verwaltungs GmbH (BVVG) verwalteten Waldflächen im gesetzlichen Rahmen so rasch wie möglich den Alteigentümern zurückübertragen“
Außerdem haben Sie selbst - um es deutlich zu sagen - im Januar-Plenum einem Landverkauf in einer umfangreicheren Größenordung zugestimmt.