Die Landesregierung wird die Krankheit auch weiterhin konsequent bekämpfen. Dazu bedarf es gemeinsamer Anstrengungen von staatlichen Gesundheitseinrichtungen, Aidshilfen und privaten Initiativen. Eine Überprüfung der Arbeitskonzepte zur Betreuung von Risikogruppen in niedersächsischen Haftanstalten erfolgt jetzt im Rahmen der Neukonzeption der Suchtarbeit im niedersächsischen Strafvollzug. Die Evaluation der Präventions- und Betreuungsangebote wird seit dem Jahr 2000 nach den Vorgaben des Finanzministeriums vorgenommen und auch zukünftig fortgeschrieben.
Meine Damen und Herren, nur gemeinsam können wir ein wirksames Netz der Aufklärung, Beratung, Versorgung und Selbsthilfe knüpfen, und deshalb stellt die Landesregierung auch in Zeiten knapper finanzieller Ressourcen weiterhin erhebliche Haushaltsmittel für die Unterstützung der Aidshilfen zur Verfügung. - Ich danke Ihnen.
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist der Antrag einstimmig so angenommen.
Tagesordnungspunkt 12: Zweite Beratung: Regelungswut des Umweltministers stoppen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/483 - Beschlussempfehlung des Umweltausschusses - Drs. 15/929
Die Beschlussempfehlung lautet auf Ablehnung. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen. Eine Wortmeldung liegt mir vor von Frau Steiner, Bündnis 90/Die Grünen.
(Heidrun Merk [SPD]: Aber der Mi- nister muss erst einmal zuhören, Frau Kollegin! - Friedrich Kethorn [CDU]: Frau Merk, wo der ist, hört er zu!)
„Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Verwaltungsvorschriften und Ausführungsverordnungen des Umweltministeriums nur dann erlassen werden, wenn ein Regelungsbedarf sachlich begründet ist. Es ist der Grundsatz zu wahren, dass neue Verwaltungsvorschriften nicht zu mehr Bürokratie und zu höheren Kosten bei Land und Kommunen führen.“
Das ist richtig und keine Anweisung der Landesregierung, sondern die erste Festlegung im GrünenAntrag, über den wir gerade reden. Wir halten das für notwendig und finden, das ist ein richtiges Prinzip im Umgang mit Verwaltungshandeln.
Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie fragen, Herr Minister: Haben Sie geprüft, welche ökonomischen Folgen der von Ihnen im letzten Juli auf den Weg gebrachte Erlass zum Betreten von Grundstücken im Rahmen behördlicher Untersuchungen gemäß § 62 Niedersächsisches Naturschutzgesetz haben wird? Haben Sie sich mit der Umsetzung dieses Erlasses befasst? Hat Ihre Prüfung ergeben, dass dieser Erlass etwas vereinfacht hat?
Unsere Prüfungen haben ergeben, dass der Verwaltungsaufwand enorm gestiegen ist. Das geht teilweise bis zur Arbeitsunfähigkeit.
Die Arbeitsgemeinschaft kommunaler Spitzenverbände, auf die Sie sonst ja auch gerne hören, hat den Erlass schon damals folgendermaßen bewertet: Er habe zur Folge, „dass ein bürokratischer Aufwand entstehen würde, der den Bestrebungen der Landesregierung zur Entbürokratisierung der Verwaltung zuwiderlaufe.“ In der Folge wurde mitgeteilt, dass sie, die kommunalen Spitzenverbände, sich nicht in der Lage sähen, den unteren Naturschutzbehörden die Anwendung dieses Erlasses zu empfehlen.
So, meine Damen und Herren, ist es dann auch häufig gekommen. Die Zahl der Kartierungen wurde eingeschränkt, weil die Betroffenen diesen bürokratischen Aufwand nicht mehr leisten können. Damit wird die tatsächlich notwendige Arbeit nur noch eingeschränkt geleistet. Ich sage Ihnen schon jetzt: Wenn Sie einmal auf die Ergebnisse der Kartierung zurückgreifen wollen, werden Sie feststellen, dass die Ergebnisse lückenhaft sind und dass Sie insofern nachkartieren müssen. Damit bekommen Sie Probleme nicht nur im Umweltbereich, sondern auch anderweitig und ganz sicherlich in den Bereichen, die mit EU-Förderung zu tun haben.
Das Zweite, was uns zu unserem Antrag veranlasst hat, war die Brenntageverordnung vom Juli 2003. Im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist der Grundsatz festgelegt, dass Abfälle zu entsorgen sind. Diesem Grundsatz hat die niedersächsische Kompostverordnung auch Rechnung getragen: Die Verbrennung von Gartenabfällen war nur in eng begrenzten Ausnahmefällen erlaubt. Entsprechend haben die Städte und Landkreise ein funktionierendes Netz von Grünsammelstellen bis hin zum Abholservice aufgebaut. Alles war eingespielt, es gab keinen Regelungsbedarf.
Dann aber löste die Brennverordnung die Kompostverordnung ab. Danach können die Kommunen Brenntage beliebig festlegen. Wir müssen feststellen, dass der Verwaltungsaufwand nicht geringer, sondern zum Teil sogar höher geworden ist.
Dass diese Verordnung positive Auswirkungen hat, ist nicht zu erkennen. Hier wird nur pseudoliberale Ideologie umgesetzt, die außer dem Minister keiner braucht und die keiner will. Das nennt man Regelungswut.
Als Letztes möchte ich, ohne noch einmal ins Detail zu gehen, feststellen: Unser Antrag auf ersatzlose Streichung dieser beiden Regelungsverordnungen bleibt richtig, auch wenn Sie ihn gleich ablehnen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in Ihrem Antrag „Regelungswut des Umweltministers stoppen“, dass nur noch dann Regelungen erlassen werden, wenn tatsächlicher Regelungsbedarf besteht, und dass neue Verwaltungsvorschriften nicht zu höheren Kosten und zu verstärktem bürokratischem Aufwand führen. Wir unterstützen diesen Antrag. Er ist wirklich vernünftig, und im Prinzip kann ja kaum jemand etwas dagegen haben.
Beschäftigt man sich mit den bisherigen Verordnungen und Erlassen des Umweltministers, ist das wie der Griff in die Überraschungseierkiste. Man zieht etwas üppig Verpacktes heraus - man denke nur an all diese wunderbaren Presseüberschriften, die wir schon zur Kenntnis nehmen durften - und stellt dann fest, dass man etwas hat, was bei intensiverem Gebrauch zu Magenschmerzen führen kann.
Schaut man dann noch ein bisschen genauer hin, dann stellt man fest, dass man etwas erwischt hat, das zwar einen gewissen Unterhaltungswert aufweist, das aber niemand wirklich braucht.
Meine Damen und Herren, bei meinem ersten Griff in die Kiste finde ich den so genannten Höflichkeitserlass, den - wie er offiziell heißt - Erlass über das Betreten von Grundstücken im Rahmen behördlicher Untersuchungen usw. Das Erstaunliche an diesem Erlass ist, dass er offenbar ernst gemeint ist. So richtig glauben kann man das aber
nicht. Eigentlich könnte man ihn ganz gut mit Heiterkeit betrachten und ihn wegen Unbrauchbarkeit in die Kiste zurücklegen.
Leider verursacht dieser Erlass in der Anwendung erheblichen bürokratischen Aufwand. Bisher war es so, dass eine Mitteilung in der regionalen Presse als Information über Grundstücksbegehungen ausgereicht hat. Nun soll jeder Grundbesitzer angeschrieben und von der anstehenden Begehung in Kenntnis gesetzt werden.
- Ob das vernünftig ist, muss man sich einmal an einem Beispiel klarmachen. Nehmen wir das laufende Verfahren zur FFH-Gebietsausweisung. Dabei werden auch Gebiete vorgeschlagen, in denen die Kommunen Planungen haben, die einer Ausweisung als FFH-Gebiet widersprechen.
Nun muss das NLÖ - welch ein Glück, dass wir es noch haben - innerhalb von drei Monaten alternative Gebiete gefunden und bewertet haben. Aber vorher muss man noch - so will es ja der Erlass alle Grundbesitzer, deren Grundstücke betroffen sind und betreten werden müssen, angeschrieben haben. Wie soll denn das zeitlich zu schaffen sein? Und was passiert eigentlich, wenn der Grundstücksbesitzer zurückschreibt, ihm passe nur ein Termin so ungefähr in drei Wochen, vorher solle niemand aufs Grundstück? Ist dann das unhöfliche sofortige Betreten angesagt, oder muss man höflich drei Wochen warten?
Wenn man Personalaufwand, Kosten für Arbeitszeit und Anschreiben zusammenzählt, bleibt eigentlich nur eine Erkenntnis: Wir haben hier einen Erlass, den niemand braucht, der der Umwelt nicht nützt und der unnütz bürokratischen Aufwand hervorruft.
Meine Damen und Herren, ein zweiter Griff in die Kiste bringt eine Brenntageverordnung zum Vorschein, genauer die Verordnung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle durch das Verbrennen
außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen. Die Verordnung ist groß angekündigt worden: Die Kommunen sollten nun in eigener Verantwortung Brenntage in der regional benötigten Anzahl festlegen dürfen.
Den Ankündigen zufolge hätten die Kommunen das nun als Befreiungsschlag empfinden müssen. Aber die Reaktion ist ausgeblieben. Die meisten Kommunen haben diesen Erlass eher so nebenbei zur Kenntnis genommen. So richtig interessiert hat sich kaum eine Kommune dafür.