Sigrid Rakow

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben hier einen von den vielen Schachtelanträgen der Koalitionsfraktionen, die wir in letzter Zeit des Öfteren genießen konnten. Außen ist etwas Dekor drauf, aber innen ist das Ding ziemlich hohl.
Zuerst hört man eine ganze Menge hehrer Worte, aber inhaltlich vermisst man doch Diverses. Das Problem mit diesem Antrag ist im Grunde genommen, dass wirklich nicht viel drinsteht. Wir haben eben schon eine Menge über UNESCO-Schulen und Bildung für nachhaltige Entwicklung gehört. Ich werde darum jetzt nicht mehr allzu viel auf diese Dinge eingehen. Wir brauchen hier keinen Volkshochschulkurs. Wir sollten ganz einfach gucken, wie wir mit diesem wichtigen Thema umgehen. Denn ich halte Bildung für nachhaltige Entwicklung wirklich für eine sehr wichtige Sache. Von daher werde ich jetzt gewaltig abkürzen und einen
Schnelldurchlauf machen. Vielleicht kommen wir dann auch schnell zu einer entsprechenden Abstimmung und zu einem guten Ergebnis.
Das Ganze fing - darauf möchte ich schon noch eingehen - 1999 aufgrund einer Empfehlung des Deutschen Bundestages an. Damals wurde auch in Niedersachsen der Einstieg in dieses Thema gewählt, begleitet und stark unterstützt von der Bezirksregierung Weser-Ems, die das Ganze zu einem guten Erfolg gebracht hat. Es war so erfolgreich, dass anschließend als nächstes Projekt „Transfer 21“ aufgelegt wurde, das möglicherweise 2008 ausläuft. Wir könnten eventuell daran arbeiten, dass das nächste Folgeprojekt aufgelegt wird. Das wäre hier ein guter Anlass für eine Diskussion gewesen. Aber leider haben Sie in dieser Beziehung in Ihrem Antrag nichts aufgeschrieben. Das ist schade. Dabei schwächeln Sie doch ganz gewaltig.
Warum dieser Antrag, habe ich mich gefragt. Wenn man genauer hinschaut, sieht man, dass das Ganze eine Vorgeschichte hat. Ausgehend von der UN-Vollversammlung - was wir vorhin schon gehört haben -, hat die deutsche UNESCOKommission in Zusammenarbeit mit der KMK Empfehlungen zur Bildung für nachhaltige Entwicklung in der Schule auf den Weg gebracht. Ich nehme an, dies war auch der Anlass, den Antrag zu stellen, sodass wir uns damit an dieser Stelle beschäftigen.
Spannend ist dabei, dass in anderen Bundesländern schon eine ganze Menge Schwung hineingekommen ist. Es gibt Auszeichnungen für Kommunen. Hamburg z. B. hat eine Auszeichnung bekommen, auch Heidelberg und andere Kommunen in anderen Bundesländern.
Für uns ganz spannend: Das Bundesumweltministerium schneidet ganz hervorragend ab. Es hat einen so guten Bildungsservice, dass es als erstes und bisher einziges Ministerium von der UNESCO ausgezeichnet wurde. So gut ist der Bundesumweltminister! Auch das sollte man an dieser Stelle erwähnen.
In dem Antrag stehen zwei Bitten. Die eine richtet sich an die Landesregierung. Sie soll einen Aktionsplan aufstellen und jährlich berichten, was die Schulen im Bereich Bildung für nachhaltige Ent
wicklung tun. Das Dumme ist nur, Ressourcen werden den Schulen dafür gar nicht zur Verfügung gestellt. Es wird eigentlich immer nur gesagt, dass sie etwas tun sollen.
Das kann vom Ansatz her nicht ganz richtig sein. Sie haben den Schulen in der letzten Zeit sowieso eine ganze Menge zugemutet. Daher sollte man nicht unbedingt noch draufsatteln. Ich weiß, dass sich Schulen gerne auf solche Projekte einlassen. Aber dann müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Das heißt, sie brauchen Unterstützung und Beratung und Ähnliches mehr, damit sie diese Zusatzaufgaben leisten können. Hierbei macht mich eine Formulierung in Ihrem Antrag doch recht misstrauisch. Da steht nämlich, dass jährlich berichtet werden soll. Das darf auf keinen Fall zulasten der Schulen gehen. Was Schulen wirklich nicht brauchen, sind noch neue Berichtspflichten. Schulen brauchen kleine Klassen. Das wäre gut. Dann hätten sie auch großen Mut, große Projekte anzufangen. Schulen brauchen auch Zeit und Freiheiten, aber nicht noch zusätzliche Belastungen.
Die zweite Bitte richtet sich an gesellschaftliche Gruppen, Wirtschaft und Ähnliches mehr. Auch sie werden gebeten, sich für Bildung für nachhaltige Entwicklung einzusetzen. Dies können wir vielleicht gleich direkt abarbeiten: Wir hier im Plenarsaal sollen uns einsetzen, und wenn wir die Tribünen noch einbeziehen, hätten wir schon einen Appell an ganz viele Menschen in Niedersachsen gerichtet: Setzen Sie sich alle dafür ein! Sie bekommen nichts dafür, aber machen Sie etwas! Letzten Endes ist es ja für eine gute Sache.
Meine Damen und Herren, der Antrag ist ziemlich dünn, aber er ist auch nicht falsch.
Ich habe schon zu Anfang gesagt: Bildung für nachhaltige Entwicklung ist natürlich ein ganz wichtiges Thema. Aber was macht man mit einem solchen Antrag? - Wir haben in der Fraktion intensiv beraten.
- Wir haben ihn wirklich intensiv beraten. Es ist gar nicht so einfach, wenn da fast nichts steht, etwas
dagegen zu haben. Aber dafür zu sein, ist genauso schwierig.
- Nein, das liegt am Antrag. Darin sind wir uns schon einig.
Wir haben uns dann mit sehr viel Mühe zur Zustimmung durchgerungen: nicht weil uns der Antrag überzeugt, sondern weil das Thema so wichtig ist. Man sollte auch einen Minischritt mitgehen, wenn er in die richtige Richtung führt. Es ist schade, dass es kein größerer Schritt ist. Aber wir werden uns intensiv darum kümmern, dass daraus ein zweiter, dritter und vierter richtiger und guter Schritt wird. Wir werden also mit einer gewissen Überwindung diesem Antrag zustimmen und hoffen, dass Sie sich bei diesem Aktionsplan gewaltig Mühe geben und dieser sehr bald vorliegen wird, sodass man erkennen kann, wohin es gehen soll. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Hanso Janßen, gut gebrüllt, Löwe, würde ich sagen, wenn auch leider nicht ganz richtig. Irgendwie klingt dabei auch schon ein bisschen Wahlkampf durch, wenn ich es richtig betrachte.
Der vorliegende Antrag von Bündnis 90/Die Grünen enthält die Forderung, die Landesregierung solle bis Dezember 2007 einen Gesetzentwurf zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmebereich vorlegen. Das Überraschendste an dem Antrag ist, dass Bündnis 90/Die Grünen offenbar großes Vertrauen in die Gesetzgebungskompetenz der Landesregierung hat.
Dieses Vertrauen teilen wir nicht. Wir wissen doch aus Erfahrung, wie schwer sich die Landesregierung tut, selbst bei längerer Erarbeitungszeit einen brauchbaren Gesetzentwurf vorzulegen. Jetzt soll
sie in rund zwei Monaten einen Entwurf vorlegen? Das kann die Landesregierung nicht.
Wir wollen auch dem GBD nicht zumuten, wieder Feuerwehr spielen zu müssen.
Meine Damen und Herren, nur, weil wir mit der Landesregierung hier wohl nicht zu einem Ergebnis kommen werden, sollten wir uns aber trotzdem mit dem Thema erneuerbare Energien im Wärmebereich inhaltlich auseinandersetzen. Es ist ein wichtiges Thema. Der Klimawandel macht den Bürgern Sorge, und wir nehmen diese Sorgen ernst. Wir alle hier tragen Verantwortung, und wir alle müssen darum geeignete Maßnahmen ergreifen.
Es war im Jahr 2000 richtig, das EEG aufzulegen. Es hat Arbeitsplätze geschaffen und geholfen, CO2 einzusparen. Mehr als 40 Staaten sind dieser Erfolgsgeschichte mittlerweile gefolgt. Das EEG war der Schlüssel, um den erneuerbaren Energien zum Durchbruch zu verhelfen. Dies war ein ganz klares Verdienst von Rot-Grün, das auch nicht mehr wegzudiskutieren ist.
Aber Herr Sander hat das immer noch nicht verstanden. Im FDP-Ortsverband Lamstedt erklärte er lauthals, Windkraft schaffe keine neuen Arbeitsplätze, Betriebe würden abwandern und Windkrafträder seien technische Monster.
Das aber nur nebenbei.
Nach den Erfahrungen und aktuellen Entwicklungen auf diesem Sektor ist es heute richtig, ein Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz aufzulegen, weil auch dies Arbeitsplätze besonders für das Handwerk sowie kleine und mittlere Unternehmen schaffen wird. Außerdem werden wir auch mit diesem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz CO2 einsparen können.
Meine Damen und Herren, wirklich originell ist der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen deswegen aber nicht. Im Wesentlichen finden wir die Formulierungen des vorliegenden Antrags in den 30 Eckpunkten der Bundesregierung, die in Meseberg verabredet worden sind. Die Aussagen von Meseberg
sind in diesem Antrag noch ein bisschen „nachgegrünt“ worden. Aber ob dies auch realistisch und umsetzbar ist, bleibt noch zu hinterfragen.
Was soll nach diesem Antrag denn nun eigentlich im Gesetz geregelt werden? Bündnis 90/Die Grünen wollen eine anteilige Nutzungspflicht für erneuerbare Energien im Wärmebereich festschreiben. Bei Neubauten sollen 25 % der Wärme durch erneuerbare Energien gewonnen werden. Der Bundesumweltminister hat in Abstimmung mit dem Kabinett beschlossen, dass das 15 % sein sollen. Bei Sanierungsmaßnahmen wollen Bündnis 90/Die Grünen 15 % erneuerbare Energien im Wärmebereich haben. Der Bundesumweltminister hat dort von 10 % gesprochen. Also ein paar Prozentpunkte drauf, und aus Meseberg wird ein Antrag der Grünen hier im Landtag. Das Ganze überzeugt nun nicht wirklich.
Ein Vorteil des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ist aber, dass Sonnenenergie und Erdwärme - alles, was wir an erneuerbaren Energien haben - Energiekosten senken können. Vor dem Hintergrund, dass die EWE jetzt wieder die Stromkosten um rund 15 % erhöht und die Gaspreise nur bis Ende des Jahres stabil halten will, fragt man sich dann doch, was Anfang nächsten Jahres gerade im Wärmesektor an Kostensteigerungen zu erwarten ist. Insofern ist es sinnvoll, zu investieren, um anschließend Heizkosten sparen zu können.
Aber bevor man spart, muss man investieren. Bei Weitem nicht jeder Bürger und nicht jeder Hausbesitzer verfügt über die entsprechenden finanziellen Mittel, um durch die erneuerbaren Energien Wärmegewinnung vorzunehmen. Hier muss man ganz genau schauen, wie sich die mit der Umsetzung des Gesetzes verbundenen Belastungen gerecht verteilen lassen, um so die Nutzung der erneuerbaren Energien auch wirklich vielen Bürgern zu ermöglichen.
Vielleicht zum Schluss; dann wird der Gedankengang nicht so unterbrochen.
Bündnis 90/Die Grünen denken durchaus darüber nach, wer diese Belastungen tragen kann, und formulieren einen ganzen Katalog von Kriterien, wo die Anwendung des Wärmegesetzes nicht erfolgen soll. Zum Schluss bleibt aber leider nicht mehr sehr viel übrig.
Meine Damen und Herren, im Zusammenhang mit einem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz stellen sich viele Fragen: Wer soll, wer kann belastet werden? Wie werden Mieter von Wohnungen einbezogen, damit auch sie Heizkosten sparen können? Wie soll vermieden werden, dass Sanierungen erst einmal aufgeschoben werden, um die finanziellen Belastungen zu vermeiden? Letzteres hätte vielleicht zur Folge, dass eine Heizungssanierung gar nicht vorgenommen wird, wodurch das Gesetz ökologisch und wirtschaftlich ausgesprochen kontraproduktiv wäre.
Es gibt schon einen Wärmemarkt mit erneuerbaren Energien. Bis jetzt war er eigentlich nicht sehr durchschlagend, wie die Zahlen beweisen. Im Jahr 2006 gab es bei der Wärmebereitstellung ungefähr 6 % erneuerbare Energien; im Jahr davor waren es 5,4 %. Den Grund dafür findet man in der fehlenden Wirtschaftlichkeit. Das war bis jetzt leider so. Der Kapitaleinsatz in anderen Bereichen bringt nun einmal höhere Rendite. Von daher muss es, wenn man ein Wärmegesetz umsetzen will, ein entsprechendes Anreizprogramm geben, und es müssen Fördermittel bereitgestellt werden. Vor allem muss das Programm langfristig angelegt sein. Es muss für die potenziellen Investoren und auch für die ausführenden Branchen planbar sein.
Es bleibt als Fazit: Das Gesetz will gut überlegt sein. Die Vorschläge aus Meseberg gehen schon in die richtige Richtung.
Meine Damen und Herren, im Bundeshaushalt stehen für 2008 2,6 Milliarden Euro für Klimaschutz zur Verfügung. Dies verdeutlicht den Stellenwert des Klimaschutzes. Noch vor der Klimakonferenz in Bali im Dezember soll das 30-PunktePaket und damit das Wärmegesetz, das in diesem Paket enthalten ist, als Gesetzespaket in den Bundestag eingebracht werden. Es stimmt also nicht, dass da nichts im Raume sei. Der Bundesumweltminister hat ganz deutlich auf diesen Termin hingewiesen und auch dafür gesorgt, dass im Haushalt entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden. Er sagt auch deutlich, dass das Gesetz in den folgenden Monaten, also Anfang 2008 bis 2009, umgesetzt werden soll.
Zum Schluss noch ein kleiner Strauß Buntes: Wir haben hier heute die spannende Situation, dass die schwarz-rote Koalition in Berlin spätestens 2008 ein ehrgeiziges Wärmeprojekt auf den Weg bringen und umsetzen wird und Mittel für die erfolgreiche Umsetzung bereitstellen wird. Darüber freuen wir uns. Hier in Niedersachsen sind Bündnis 90/Die Grünen auf einem ähnlichen Weg. Bei einem so bunten Gleichklang gibt es eigentlich keinen Hinderungsgrund mehr, dass im nächsten Jahr ein rotes Umweltressort ein gut durchdachtes und erfolgreiches Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz auf den Weg bringen wird.
Aber einen Wettlauf nach dem Motto „Schwarz-Rot gegen Grün“ bis Dezember brauchen wir nicht. Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine Frage bezieht sich auf den Stellenschlüssel. Ist es richtig, dass der Stellenschlüssel in der Forensik laut Beleihungsvertrag nur zu 90 % erfüllt sein muss? Wenn das so ist, wie sollen dann die Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden, bzw. wie soll vor diesem Hintergrund die Akzeptanz in der Bevölkerung aufrechterhalten werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der federführende Umweltausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes und des Niedersächsischen Fischereigesetzes mit den vorgeschlagenen Änderungen zuzustimmen. Die mitberatenden Ausschüsse für Rechts- und Verfassungsfragen, für Inneres und Sport, für Haushalt und Finanzen, für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz haben sich der Empfehlung mit gleichem Abstimmungsergebnis angeschlossen.
Die Schwerpunkte der Diskussion werde ich jetzt nur kurz aufzählen. Ich werde nicht weiter Stellung beziehen; denn ich gehe davon aus, dass in den Reden noch grundlegend darauf eingegangen wird. Schwerpunkte sind zum Beispiel das Kooperationsmodell zum Trinkwasserschutz, das Verrechnungsmodell, das diskutiert worden ist, sowie
in großem Umfang die Erweiterung des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der rahmenrechtlichen Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes zum Hochwasserschutz.
Inzwischen liegt Ihnen auch der schriftliche Bericht vor; Sie alle können ihn einsehen. Damit schließe ich den mündlichen Bericht. Stimmen Sie richtig ab!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag von CDU und FDP beschäftigt sich mit der Direkteinspeisung von Biogas in das Erdgasnetz. Prima, speisen Sie ein. Das ist eine vernünftige Sache. Überraschend an dem Antrag ist, dass CDU und FDP offenbar den Umweltschutz für sich entdeckt haben.
Das kommt zwar spät und etwas überraschend, aber immerhin. Herzlichen Glückwunsch! Wie sagte Franz Alt so schön? - Die Konservativen
brauchen immer ein paar Jahre länger, um wichtige Zukunftsthemen zu verstehen. Aber herzlichen Glückwunsch! Sie haben es ja jetzt verstanden.
Schauen wir uns den Antrag genauer an. Der Landtag stellt fest - so beginnen Sie -, dass Biogas dezentral produziert wird, dass es ein dichtes Erdgasnetz gibt, dass es Aufbereitungsverfahren für Biogas gibt, sodass es die Qualität von Erdgas bekommt, dass Betreiber von Biogasanlagen, die derzeit das Gas verstromen, die Grundvergütung nach EEG, den Bonus für nachwachsende Rohstoffe und für Kraft-Wärme-Kopplung sowie den Technologiebonus bekommen. - Das können wir gemeinsam mit Ihnen feststellen. Das ist so.
Stellen Sie mit uns fest, dass in Hannovers Umland eine 1,3-MW-Anlage gebaut wird. Sie soll noch in diesem Jahr fertiggestellt werden. Der Bebauungsplan dafür ist gestern beschlossen worden. Mehrere Landwirte - es werden wahrscheinlich fünf sein - werden Anlagen betreiben. Das Gas wird in das Netz der Stadtwerke Hannover eingespeist und an zentraler Stelle durch ein Blockheizkraftwerk verstromt. Das Projekt erhält die Förderung nach EEG, den Bonus für nachwachsende Rohstoffe und den Technologiebonus, alles das, was eben auch die anderen Anlagen bekommen können. Das Ganze ist eine wirtschaftliche Angelegenheit. Das ist inzwischen von allen Seiten nachgerechnet worden.
- Auch anderswo. Die EWE plant ein ähnliches Projekt und wird in ca. zwei Jahren über belastbare Daten dazu verfügen.
Bei München - das ist eben schon erwähnt worden - steht seit 2006 das erste deutsche Einspeiseprojekt auch auf Basis des EEG. Weitere sollen dort folgen, weil die Erfolge in diese Richtung zeigen.
Stellen Sie auch noch mit uns fest, dass es in Skandinavien, in der Schweiz und auch in Österreich schon seit mehreren Jahren positive Erfahrung mit der Direkteinspeisung gibt. Diese Direkteinspeisung ist zukunftsweisend, keine Frage. Sie
ist effektiv. Nur, die Landesregierung hier in Niedersachsen hat dieses Thema bisher verschlafen.
Wir haben gestern viel über Innovationen gehört. Vielleicht hat der Wirtschaftsminister bisher auf das falsche Pferd gesetzt. So ist diese Sache jedenfalls bisher nicht gefördert worden. Sonst hätten Sie ja diesen Antrag auch gar nicht stellen müssen.
Dann komme ich zu einer Stelle in dem Antrag, an der wir wirklich Probleme haben. Sie stellen in Ihrem Antrag fest, dass marktwirtschaftliche Instrumente den Ausbau der erneuerbaren Energien begleiten sollen, und kritisieren erst einmal ganz heftig das EEG. Das werden wir so mit Ihnen sicherlich nicht feststellen.
Ihr Antrag gipfelt dann darin, dass der Landtag die Landesregierung bitten soll, sich für die Förderung der Einspeisung von Biogas ins Erdgasnetz durch eine Weiterentwicklung des Förderrahmens einzusetzen. Das klingt jetzt aber nicht mehr nach Marktwirtschaft. Das klingt verflixt nach EEG.
Also, meine Damen und Herren von der CDU und der FDP: Was wollen Sie denn nun eigentlich genau, ein Gaseinspeisegesetz, Förderung - in welcher Form auch immer -, Vergütung, neue Vergütungssätze, oder vielleicht gar nichts davon? Nur warme Worte und Bitten helfen jedenfalls nicht weiter. Das hilft weder den Gaskunden noch den Landwirten noch dem technologischen Fortschritt, der uns ja Marktanteile sichern soll.
Meine Damen und Herren, die beschriebenen Projekte in München, in Hannover und auch andere, die es schon gibt, arbeiten auf der Basis des EEG. Heute wird der Bundesumweltminister im Bundestag in Berlin zur Gaseinspeisung reden.
- Sinngemäß wird es darauf hinauslaufen, dass seit 2004 im EEG bereits klare Regelungen zur Einspeisung von Biogas ins Erdgasnetz gefunden sind, dass seit 2005 eine Privilegierung von Biogas im Rahmen der administrativen Vorgaben der GasNutzungsverordnung besteht und dass ein Gas
einspeisegesetz derzeit nicht erforderlich ist. Darum ging es in Berlin.
Im BMU wird derzeit an einer EEG-Novellierung gearbeitet. Dort wird über verbesserte Bedingungen für Gaseinspeisung beraten. Meine Damen und Herren von CDU und FDP, aufgrund dessen, dass Sie um eine Weiterentwicklung des Förderrahmens bitten, müssten Sie über eine EEGNovelle eigentlich richtig glücklich sein. Da dürfen wir dann wohl in Zukunft bei Ihnen mit breiter Zustimmung zur EEG-Novelle rechnen. Bis jetzt waren Sie ja eher Bremser. Vielleicht werden Sie jetzt zum Treiber, wer weiß. Jedenfalls ist es eine interessante Wandlung, die da vor sich geht.
Meine Damen und Herren, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie auch auf Probleme im Zusammenhang mit Biogasanlagen hinweisen. Ich will das jetzt nicht alles wiederholen. Aber die Probleme in Bezug auf Natur- und Gewässerschutz, beim Erhalt der Vielfalt der Kulturlandschaft, bei einer zu hohen Dichte von Anlagen, das kann nicht einfach so beiseite gewischt werden. Wir müssen auch gucken, wer profitiert. Sind es die landwirtschaftlichen Anlagen, die einzelnen Landwirte, oder sind es große Gewerbliche, hinter denen Kapitalgesellschaften stehen? Wie werden sich Pachtpreise entwickeln, wie die Preise für Nahrungsmittelproduktion? Alles das muss man im Hinterkopf behalten.
Trotzdem steht fest: Direkteinspeisung von Biogas ist ein sehr wichtiges Zukunftsthema.
- Wir werden den Antrag nicht ablehnen; keine Frage. Er ist ja vom Sinn her gut. Aber bei den Einzelheiten, die Sie da formulieren - die Sache mit den marktwirtschaftlichen Bedingungen, und dann wird gleich wieder auf Förderung geguckt -, sollten Sie schon ein bisschen mehr Klarheit hineinbringen, damit wir wirklich in allen Punkten zustimmen können.
Das Zukunftsthema, das wir hier behandeln, ist Ihnen ein bisschen voraus gelaufen. Sie versuchen jetzt, es einzuholen. Im Interesse Niedersachsens werden wir Ihnen helfen, die Aufholjagd zu betreiben, bis es dann tatsächlich irgendwann heißt, wie es so schön neudeutsch in einem Artikel formuliert war: Biogas goes online, auch in Niedersachsen. Ich danke Ihnen.
Über die gemeinsame Schule können wir ja vielleicht nach der nächsten Wahl aus anderer Position weiterdiskutieren.
Herr Minister, wir haben eben gehört, dass Sie kleine Schulen erhalten wollen. Wir haben aber auch gehört, dass Sie die Verantwortung für die
Schließung von Schulen erst einmal an die Schulträger übergeben wollen - die sind dann also letztendlich schuld.
Der Innenminister hat aber zumindest im Falle Cuxhavens kundgetan, dass er diese kleinen Schulen in der bestehenden Form vielleicht doch nicht erhalten möchte, dass die Kommune an dieser Stelle sparen und die Schulen schließen sollte. Damit liegt die Verantwortung wieder einmal beim Schulträger.
Ich hätte gerne eine ganz konkrete Einschätzung der Landesregierung: Bei welcher Schulgröße hält die Landesregierung den finanziellen Aufwand - insbesondere für das Personal, welches das Land zu finanzieren hat - für die Aufrechterhaltung einer Schule nicht mehr für vertretbar?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal ein Antrag unserer Fraktion: Wir möchten, dass der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit mitberatend einbezogen wird.
Ich sage das an dieser Stelle, weil man es am Schluss so leicht vergessen kann.
Zweitens eine Feststellung: Es klingt so, als möchte die FDP die Bürger - ganz pragmatisch und unbürokratisch - nicht vor Lärm schützen. Das werden wir auf keinen Fall gutheißen.
Ich habe aus dem Hotel, in dem ich in den letzten drei Tagen gewesen bin, zwei kleine orangefarbene Schaumstoffteile mitgebracht - sozusagen das duale orange System der Lärmverminderung die
ses Hotels. Auf den Straße Hannovers ist es noch nicht überall so ruhig, wie es die WHO gerne hätte, nämlich dass der Bürger bei offenem Fenster schlafen kann. Man kann sich so helfen. Besser wäre es aber, man könnte anders helfen.
Lärm ist ein Thema, das jeden einzelnen Bürger trifft und auch in die Verantwortung nimmt. Davor wird sich niemand drücken können. Wir verursachen Lärm - wer hier vorne die Mikrofonhoheit hat, kann natürlich eine Menge Lärm verursachen -, wir sind ihm aber auch ausgesetzt.
- Das mit „Viel Lärm um nichts“ klang eben aus Ihrer Richtung ein bisschen an. Ich meine, der Lärm, den wir hier machen, ist ganz gewaltig wichtig und inhaltsschwer.
Lärm wird natürlich unterschiedlich empfunden. Nur eine Kleinigkeit, bevor wir dann zum BImSchG und Ähnlichem kommen: Für den, der im Flugzeug sitzt und in den Urlaub fliegt, ist der Fluglärm wunderbar, etwas Schönes. Wer auf der Erde ist und das Ganze anhören muss, empfindet es als gewaltigen Lärm und leidet darunter. Wir haben eben von Frau Steiner gehört, welche Gesundheitsgefährdungen sich aufgrund von Lärm ergeben - allein das sollte uns wirklich zum Nachdenken bringen -: Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schwächung des Immunsystems u. Ä. sind gewaltig schwierige Dinge, die ja auch mit enormen Kosten verbunden sind. Allein aus diesem Grund sollte man hier tätig werden.
Frau Steiner hat ebenfalls dargestellt, dass das Ohr immer hört. Wir können es nicht abschalten. Jegliche Art von Lärm wird vom Ohr wahrgenommen. Wir sind also ständig - ob wir wollen oder nicht - dem Lärm ausgesetzt und von Gesundheitsgefährdungen betroffen. Und Lärm kostet.
Es gibt noch einen weiteren Aspekt zum Thema Lärm: Das schlechte Abschneiden der deutschen Schüler beim PISA-Test hat durchaus auch etwas mit Lärm zu tun. In München hat die Universität ein Projekt gestartet, bei dem Lärm im Klassenraum untersucht wird und Lärmminderungsmaßnahmen ergriffen worden sind. Man stellte fest: Zum einen geht es den Lehrkräften besser; sie sind weniger krank. Zum anderen geht es auch den Schülern besser; deren Leistungen steigern sich.
Ein ähnliches Projekt gibt es auch in NordrheinWestfalen. Auch das sollten wir unserem Kultusminister, Herrn Busemann, mit auf den Weg geben. Er muss etwas für die niedersächsischen Schüler tun; denn nicht nur die bayerischen und nordrhein-westfälischen Schüler dürfen diesen Vorteil haben.
Ich möchte nun zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen noch ein paar Worte sagen. Hierbei geht es um die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm und um das Bundesgesetz zur Umsetzung dieser Richtlinie, speziell um den § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Danach sollen die zuständigen Behörden bis zum 30. Juni 2007 Lärmkarten für Ballungsräume mit mehr als 250 000 Einwohnern und für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Millionen Fahrzeugen im Jahr erstellen. Bis zum Jahr 2012 gilt Entsprechendes für Ballungsräume mit 100 000 Einwohnern und mehr und für Straßen mit 3 Millionen Fahrzeugen im Jahr. Das ist, heruntergerechnet auf den einzelnen Tag, gar nicht mehr sehr viel. Sogar meine Dorfstraße ist dann davon betroffen.
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz fordert die zuständigen Behörden auf, diese Aufgabe anzunehmen und umzusetzen. Es stellt sich die Frage: Wer ist eigentlich zuständig? - Im Gesetz sind die Kommunen genannt.
Gleichzeitig wird aber darauf hingewiesen, dass das Land die Möglichkeit hat, anderweitige Rege
lungen zu treffen, z. B. Landesämter zu beauftragen. Hier setzt ja der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an.
Es ist durchaus vernünftig, eine zentrale Stelle zu beauftragen; denn zum einen ist in kleineren Kommunen die nötige Fachkompetenz für Lärmkartierung nicht immer vorhanden, und zum anderen - wir haben es eben von Frau Steiner gehört ist es schlicht und ergreifend wesentlich günstiger, ein zentrales Amt zu beauftragen. Kosten von 1,30 Euro pro Einwohner stehen Kosten von 3,20 Euro entgegen, wenn es die Kommunen übernehmen. Dann ist es sinnvoll, das Ganze an eine zentrale Stelle zu geben. War das nicht gut, als wir das NLÖ noch hatten? Das hätte diese Aufgabe wunderbar übernehmen können - mit günstigen Kosten und fachkundig.
- Hätten Sie das NLÖ erhalten!
- „Nostalgie“ ist gut. Kosten sparen - das ist doch ein Aspekt! Aber wenn Sie nicht sparen wollen!
Dann geben Sie doch den Kommunen das Geld, damit diese die 3,20 Euro aufwenden können. Dann wäre das alles ja vielleicht noch sinnvoll. Aber den Kommunen hohe Kosten aufzubürden und selbst die zentrale Lösung nicht zu bringen, macht nun wirklich keinen Sinn.
Meine Damen und Herren, wir brauchen eine klare, vernünftige Zuständigkeitsregelung: weg von den kleinen Kommunen und Einbindung der Öffentlichkeit, wie es die Grünen fordern. Vor allen Dingen - das ist eine ganz wichtige Sache - brauchen wir die Festlegung auf die Schwellenwerte, wie es die EU vorsieht und wie es auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen fordert.
Was gar nicht geht, was Bürgerinnen und Bürgern auf keinen Fall zugemutet werden darf, ist das Ansinnen aus Baden-Württemberg, das auch in Nordrhein-Westfalen auf Sympathie gestoßen ist, nämlich die Schwellenwerte bei 70 dB am Tag und
bei 60 dB in der Nacht festzusetzen. Dies würde bedeuten, dass kaum ein Bereich unter die Lärmminderungspläne fällt und dass die Bürgerinnen und Bürger jeglichem Lärm ausgesetzt werden können.
Meine Damen und Herren, die SPD-Landtagsfraktion wird so etwas auf keinen Fall mittragen. Sie wird nichts mittragen, was zu einem geringeren Gesundheitsschutz der Bevölkerung führt. Wir sind strikt gegen eine Verwässerung dieser Richtlinie.
Meine Damen und Herren, wir haben in diesem Landtag des Öfteren gegoogelt. In den letzten Tagen haben wir es gehört. Auch ich habe das gemacht. Ich habe geguckt, was das Umweltministerium zu dem Thema Lärmminderung beitragen kann. Ich bin fündig geworden. Es gibt eine Karte, auf der „Schallimmissions- und Konfliktpläne“ steht. Darunter steht: Stand 2003. - Das ist ja schon ein bisschen her. Dann steht da noch: Quelle: NLÖ. - Ist es nicht schön, was das NLÖ Gutes gemacht hat und worauf das Ministerium jetzt noch immer zurückgreift?
Es gibt noch eine zweite Seite, bei der es um die Umsetzung geht. Darin steht ein netter Satz: Die Schallimmissions- und Konfliktpläne wurden bislang vom NLÖ erstellt. - Das glaube ich; das NLÖ hat das gemacht und auch gekonnt. Außerdem steht noch der Hinweis darunter, dass die Gemeinden die Verantwortung haben. - So einfach geht das! Das Land stiehlt sich aus allem raus. Es macht nichts, es drückt sich und lässt die Gemeinden im Regen - oder vielleicht müsste ich besser sagen: im Lärm - stehen.
Zusammengefasst: Das Land ignoriert das Problem, hat kein Handlungskonzept, drückt sich vor der Verantwortung und verhindert damit einheitliche Standards in den niedersächsischen Gemeinden. Das wundert uns zwar nicht, aber so geht es nicht!
Meine Damen und Herren, nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr! Lassen Sie sich im Sinne des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf die Diskussion ein, und setzen Sie das um, was uns die EU und das Bundes-Immissionsschutzgesetz vorgeben! - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Uns liegen zwei Anträge von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und ein Änderungsvorschlag der Fraktionen der CDU und der FDP vor. Alle drei haben inhaltlich Recht, die einen mehr, die anderen weniger. In der ganzen Diskussion waren wir uns ja auch im Wesentlichen einig.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 1607 orientiert sich unserer Ansicht nach aber zu eng an Fragen des verkehrsbedingten Feinstaubs, sodass wir uns im Ausschuss der Stimme enthalten haben. Das werden wir auch heute im Plenum tun, zumal diese Thematik in dem zweiten Antrag ebenfalls aufgegriffen worden ist, sodass in der Beratung kein guter Gedanke untergeht.
Meine Damen und Herren, die ganze zunächst aufgeregte Feinstaubdebatte läuft zwischenzeitlich einigermaßen friedlich. Die Emotionen haben sich gelegt. Auch die Medien haben in der Zwischenzeit andere Themen gefunden, sodass man das Thema Feinstaub jetzt einigermaßen sachlich behandeln kann.
In dieser ruhigeren Diskussion ist dann auch klar geworden, dass die Lösung nicht ganz so einfach zu finden sein wird, dass es eine Patentlösung möglicherweise gar nicht gibt, dass ein pragmatisches parteiübergreifendes Vorgehen irgendwann aber hoffentlich doch möglich sein wird.
Meine Damen und Herren, am 22. April 2005 sagte Umweltminister Sander:
„Unser gemeinsames Ziel ist es, dafür einzutreten, die gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Feinstäuben zu verringern.“
Wir hatten bisher sehr selten gemeinsame Ziele. Von daher fragen wir uns: Wie meint er das? Wann will er Feinstaub verringern? Welchen Feinstaub will er verringern? Wie viel Feinstaub will er verringern? - Was sagen uns solche Worte von einem Umweltminister, der eine Brennverordnung erlassen hat, durch die er die Kommunen und die Bürger im Grunde genommen ermutigt, jetzt erst einmal ordentlich Feinstaub zu produzieren?
Bald ist wieder der 22. April. Von daher darf ich schon einmal fragen, was der Minister im vergangenen Jahr unternommen hat. Hat er das Problem im Griff? Ist der angedeutete Tatendrang inzwischen vielleicht doch schon eingestaubt? - Es kann ja nun wirklich nicht darum gehen - wie es hier in seiner Rede im vergangenen Frühjahr anklang -, dass man sich bei der EU dafür einsetzen solle, die Grenzwerte entsprechend anzupassen.
Das heißt ja auf Deutsch, die Grenzwerte den schlechten Gegebenheiten anpassen, also heraufzusetzen. Das kann nicht das Ziel sein; denn letzten Endes geht es hier um die Gesundheit der Menschen in Niedersachsen. Deshalb muss man verantwortungsvoll an die Sache herangehen.
Ich streiche jetzt einmal einen Passus aus meiner vorbereiteten Rede heraus; denn wir haben von Herrn Behr schon einiges zur Sache, also zu den Partikel kleiner als 10 bzw. kleiner als 1,5 µm sowie zu deren Gefährlichkeit gehört. Die Zeit können wir uns schenken. Einmal hören muss reichen.
Wir haben gehört, der Feinstaub stammt aus dem Verkehr. Rund ein Viertel des Feinstaubs wird durch den Verkehr verursacht. Haushalte, Schüttgutumschlag, Industrie, Kraftwerke und Landwirtschaft teilen sich den großen Rest, wobei dieses Problem in der Landwirtschaft durchaus immens ist und nicht so einfach beseitigt werden kann. Ich glaube, darüber sind wir uns auch einig. Es muss aber angegangen werden.
Laut EU-Berechnung sterben aufgrund des Feinstaubs rund 66 000 Menschen pro Jahr. Im Jahr 2000 ist die durchschnittliche Lebenszeit der EUBürger um 8,6 Monate gesunken, die der deutschen Bürger sogar um 10,2 Monate. Das ist ein schönes Stück Lebenszeit, das der Feinstaub den Bürger kostet. Auch die Kosten der feinstaubbedingten Krankheiten sind berechnet worden. In der EU-25 liegen sie zwischen 154 und 476 Milliarden Euro. Sie sehen, dass es sich bei dem Feinstaub wirklich nicht um ein lächerliches, sondern um ein ganz gewaltiges Problem handelt, das schon allein aufgrund der Gesundheitskosten dringend angegangen werden muss.
Meine Damen und Herren, wir können über die Sinnhaftigkeit des Grenzwertes von 50 µg an maximal 35 Tagen streiten. Das haben wir gemacht. Wir haben auch darüber gesprochen, dass man Seaspray herausrechnen muss, dass die Feinstaubanteile früher viel höher waren, dass nicht die Spitzenwerte entscheidend sind, sondern die Höhe der Dauerbelastung, dass die Hintergrundbelastung nur wenig durch Fahrzeuge vor Ort beeinflusst werden kann, dass Rauchen eine gefährliche Feinstaubbelastung hervorruft und dass die Sache mit der Innenluft und der Außenluft auch noch diskutiert werden sollte.
Das ist alles ein bisschen richtig, lenkt vom eigentlichen Problem aber nur ab, nämlich davon, dass die Landesregierung die Aufgabe hat - und die sollte sie unbedingt wahrnehmen -, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Bürger vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu schützen. Da haben wir bisher zu wenige Aktionen erlebt.
Meine Damen und Herren, alle vorliegenden Anträge befassen sich mit der Fragestellung, wie der Anteil des Feinstaubs verringert werden kann, der durch Straßenverkehr hervorgerufen wird. In der Diskussion wurde immer gesagt, er mache nur ein Viertel aus. Dieses „nur“ ist hier überhaupt nicht angemessen; denn es ist das Viertel, das beeinflusst werden kann. Wir haben eben von Frau Steiner schon Hinweise gehört. Man kann den Verkehr so lenken, dass die Fahrzeuge nicht so viel anhalten und wieder anfahren müssen. Man kann die Geschwindigkeit begrenzen. Man kann dafür sorgen, dass die sehr viele Schadstoffe ausstoßenden Fahrzeuge von den Straßen fern gehalten werden. Eine weitere Möglichkeit der Schadstoffminderung wäre, großzügig Zonen einzurichten, damit der Fahrzeugverkehr so gelenkt wird, dass emittierende Fahrzeuge großräumig und nicht nur aus einzelnen Straßen, die massiv belastet sind, herausgehalten werden.
Der Bundesumweltminister bringt gerade eine Verordnung auf den Weg, die vorsieht, dass Fahrzeuge mit Plaketten gekennzeichnet werden, die die jeweilige Euronorm zeigen, sodass dann, wenn entsprechende Aktionspläne in Kraft treten, Fahrzeuge sehr schnell aus bestimmten Bereichen herausgehalten werden können. Diese Maßnahme wird sogar von der Automobilindustrie sehr heftig unterstützt. Sie freut sich darauf und hofft, dass sie dadurch diverse Fahrzeuge verkaufen kann, die weniger Schadstoffe ausstoßen. Hier handelt es sich also um eine Maßnahme, die sowohl gesundheitsfördernd als auch wirtschaftsfördernd ist.
Meine Damen und Herren, das Wort Minister fängt mit „Mini“ an. Diesem Anspruch muss man nicht immer gerecht werden.
Unsere große Sorge in Bezug auf den Antrag von CDU und FDP ist, dass der Minister bei der Umsetzung des nicht sehr konkret gehaltenen Antrags nur minimale Lösungen umsetzen wird. Der Antrag ist sehr leichtfertig formuliert. Die Formulierungen sind nicht konkret genug und weisen nicht genug auf verantwortliches Handeln hin. Daher beschleicht uns doch die Sorge, dass dabei nicht genug herauskommen wird. Deswegen können wir dem Antrag von CDU und FDP wirklich nicht zustimmen. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, welche Qualifikation des WIAD bei der Auftragsvergabe zugrunde ge
legt worden ist, ganz besonders auch im Vergleich zu landeseigenen Instituten, wie z. B. dem der Universität Oldenburg, das sicherlich auch in der Lage gewesen wäre, diese Untersuchung mit hoher sportfachlicher Kompetenz und sehr datensicher durchzuführen, oder müssen wir jetzt mit einem weiteren Verriss rechnen wie eben gerade bei der Uni Hannover?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht um REACH. Der Begriff steht für die Reform der europäischen Chemikalienpolitik, die 1998 von den EU-Mitgliedstaaten für notwendig erachtet wurde. Ziel war, eine innovative, wettbewerbsfähige Chemieindustrie zu haben und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für Gesundheit und Umwelt zu erreichen. Der Entwurf lag 2001 vor. Dann gab es Vorwürfe der Chemieindustrie, es sei alles zu teuer, es koste Arbeitsplätze, es sei zu bürokratisch. Daraufhin wurde der Entwurf überarbeitet 1 200 Änderungsanträge sind eingegangen. In letzter Zeit gab es dann Vorwürfe der Verbraucherund Umweltschutzverbände, REACH reiche in der vorliegenden Form nicht aus, um die Schadstoffbelastung in der Nahrungskette und in der Umwelt entsprechend zu reduzieren. Zwischen diesen Fronten steht die Politik, die versucht, eine hoffentlich ausreichende Richtlinie zu schaffen.
Um die niedersächsischen Interessen im Diskussionsprozess um REACH zu wahren, haben wir uns im Ausschuss des Themas angenommen und waren uns in vielen Punkten fraktionsübergreifend einig. Zu einem gemeinsamen Antrag hat die Einigkeit nicht gereicht, oder vielleicht hat auch die Zeit nicht gereicht, um die Gemeinsamkeiten noch etwas länger durchzudiskutieren - auch das mag sein.
Ich will gar nicht lange auf den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP eingehen. Frau Zachow hat alles dargestellt; das muss ich nicht im Einzelnen wieder aufgreifen. Insofern möchte ich mich lieber mehr zu unserem Antrag äußern. Wir haben nämlich den Schwerpunkt ein wenig mehr in den Bereich Gesundheits- und Umweltpolitik hinüberrutschen lassen. Wir möchten neben den Sorgen der Chemiefirmen auch die Sorgen der hier lebenden Menschen ernst nehmen. Laut Umfrage bewerten nämlich 93 % der Europäer Chemikalien als maßgebliches Umweltproblem, welches ihre Gesundheit gefährdet. Solche Sorgen kann man doch nicht ignorieren.
Sogar die chemische Industrie gibt kund, dass sie die Sorgen der Menschen ernst nehmen will. Ich nehme an, sie hat erkannt, dass es im Rahmen einer erfolgreichen Vermarktung wichtig ist, das Vertrauen der Konsumenten zu besitzen und Transparenz zu zeigen. Daher hat sie sich unter dem Titel „Responsible Care“ sogar weltweit eine verantwortungsvolle Verhaltensweise als Selbst
verpflichtung gegenüber der Öffentlichkeit auferlegt.
Meine Damen und Herren, wir stellen an REACH aber auch - so, wie wir es im Ausschuss diskutiert haben - ganz konkrete Anforderungen. Das betrifft sowohl die Firmen als auch die Gesundheit. REACH soll handhabbar sein. REACH steht für ein System, mit dem chemische Stoffe auf dem europäischen Markt - abhängig von Produktionsmenge und Gefährdungspotenzial; das ist uns wichtig registriert, bewertet und zugelassen werden. Für Neu- und Altstoffe sollen gleiche Anforderungen gelten. 30 000 Altstoffe sind noch zu erfassen und zu bewerten. Die chemische Industrie selbst spricht von 100 000 Stoffen, die noch nicht entsprechend erfasst sind. Aber wir können uns damit einverstanden erklären, dass es um diese 30 000 gebräuchlichen Stoffe geht. Dass die Registrierungsbedingungen so einfach und so kostengünstig wie möglich gestaltet werden, halten wir für wichtig und für selbstverständlich. Dass den KMUs Hilfen gegeben werden, damit sie die Anforderungen erfüllen können, ist ganz besonders hervorzuheben.
Meine Damen und Herren, REACH soll aber auch dem Gesundheitsschutz dienen. Der WWF hat bei einer Blutuntersuchung von 14 europäischen Ministern aus dem Umwelt- und Gesundheitsbereich zwischen 25 und 43 verschiedene Chemikalien im Blut gefunden, die zum Teil unter starkem Verdacht stehen, Krebs erregend zu sein, das Hormonsystem zu stören oder die Gehirnentwicklung - auch von Nachkommen - zu beeinträchtigen. Das war sicherlich eine spektakuläre Aktion. Aber die Erkenntnis daraus gilt für uns alle: Wir alle sind Chemikalien ausgesetzt, wir können ihnen nicht ausweichen. - Wissen Sie, meine Damen und Herren, welche Stoffe Sie im Blut haben, was diese Stoffe anrichten können? Wissen Sie, welche volkswirtschaftlichen Kosten dadurch entstehen können? - Der Gesundheitsschutz sollte uns allen sehr wichtig sein.
Meine Damen und Herren, REACH kostet etwas. Für die chemische Industrie entstehen durch REACH Kosten von rund 1 Milliarde Euro für die zu liefernden Daten, verteilt auf elf Jahre - also rund 100 Millionen Euro pro Jahr. Die Einwirkungen durch Chemikalien verursachen auch Gesundheitskosten. Diese werden auf 283 Millionen Euro
pro Jahr geschätzt - nicht eingerechnet die Kosten, die durch Produktionsausfall entstehen.
REACH, perfekt umgesetzt, würde sich rechnen, meine Damen und Herren. REACH soll dafür sorgen, dass gefährliche Stoffe durch weniger gefährliche ersetzt werden. So etwas gab es schon in der Vergangenheit, z. B. bei den Fluorkohlenwasserstoffen. Diese sind aus Kühlschränken verbannt worden. Kühlschränke gibt es immer noch, aber es hat sich ein neuer Zweig der Industrie entwickelt. Asbest wird nicht mehr verwendet; auch dafür hat man Ersatzstoffe gefunden. Somit kann der Ersatz von gefährlichen Stoffen durch weniger gefährliche Anschub für wichtige Innovationen sein und innovativen Firmen zum Erfolg verhelfen. Diesen Prozess soll REACH und wollen wir unterstützen.
Zurzeit diskutieren wir über die Verpackung von fetthaltigen Lebensmitteln. Wer Pommes aus der Tüte gegessen hat, hat damit möglicherweise einen bestimmten Alkohol zu sich genommen, der giftiger ist als DDT. Lange gab es überhaupt keine Verdacht, dass dieser gefährlich sein könnte. Inzwischen verdichten sich die Hinweise darauf. Wir alle haben davon nichts gerochen und nichts geschmeckt, aber man kann davon Krebs bekommen. In Schweden soll diese Verpackung verboten werden, Deutschland denkt darüber nach, Finnland hat diesen Stoff schon verboten. Diese Tatsache weist darauf hin: Wir brauchen REACH, wir brauchen europaweit eine einheitliche Regelung. Noch besser wäre eine, die wir in unserem Antrag erwähnen, nämlich dass Importe gefährlicher Produkte aus außereuropäischen Ländern nicht zugelassen werden. Dieser Punkt muss in REACH eingearbeitet werden. Es könnte allerdings etwas schwierig werden, eine WTO-akzeptable Regelung zu finden - das ist allen klar. Aber der Umweltausschuss der EU ist eigentlich sehr hoffnungsvoll.
Letzten Endes wird auch weltweit daran gearbeitet. Ich kann Klaus Töpfer zitieren, der auf einer Konferenz in Wien sagte: Wir müssen weltweit die Analysen der chemischen Stoffe voranbringen. Wir müssen sie kennzeichnen. Wir müssen die Konsequenzen für menschliche Gesundheit und Umwelt ermitteln und weitertragen. Es werden Kosten entstehen, aber wir müssen nicht fragen „Wie hoch sind die Kosten?“, wir müssen es einfach machen.
Lassen wir uns also nicht von Kosten und anderen Schwierigkeiten entmutigen, bringen wir REACH
- wie es in beiden Anträgen steht - auf den Weg. Wir widersprechen uns ja gar nicht, wir halten beide Varianten, die gesundheitliche und die chemieverträgliche, durchaus für umsetzbar und akzeptabel. Bringen wir also beide Anträge auf den Weg. Herzlichen Dank.
Herr Minister erwähnte die erfolgreichen Kommunen, u. a. Edewecht. Edewecht lebt allerdings in der Hoffnung, dass diese Kläranlage und dieses Kanalsystem nicht wieder rückübertragen werden müssen; denn das wäre für sie ein Haushaltsdesaster. Wie verhält sich die Landesregierung zu dieser Problematik?
Ich darf die zweite Frage gleich anschließen.
Sie bezieht sich auf Bayern. Wie beurteilt die Landesregierung die Aussage des bayerischen Staatsministers Schnappauf, der in diesem März in einer Rede gesagt hat, dass „privat“ nicht gleich „wirtschaftlich“ bedeuten muss bzw. günstige Bedingungen für die Nutzer bewirkt. Er bezog sich dabei auf ein bayerisches Benchmarking zur Wasserversorgung und hat daraus den Schluss gezogen, dass die Abwasserentsorgung in Bayern nicht privatisiert werden sollte. Zu diesem Sachverhalt hätte ich auch gerne eine Stellungnahme. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das, was wir hier heute verabschieden, sollte etwas Gemeinsames werden, getragen von allen Fraktionen und getragen von der Erkenntnis, wie wichtig der Schutz der Moore heute ist. In der Diskussion im Ausschuss ist von allen Fraktionen Einigkeit beteuert worden - Einigkeit über die Notwendigkeit von Moorschutz und Einigkeit darüber, dass wir schon viel erreicht haben, aber letzten Endes auch Einigkeit darüber, dass bei der Wiedervernässung abgetorfter Flächen noch Handlungsbedarf besteht. Nach so viel Einigkeit, meine Damen und Herren von CDU und FDP, präsentieren Sie einen geänderten Antrag, in dem Sie mit vielen Worten echte Inhalte vermeiden,
also einen Antrag, mit dem Sie absolut nicht dem gerecht werden, was 1981 unter Ministerpräsident Ernst Albrecht begonnen wurde und was unter der SPD-Regierung enorm Fahrt aufgenommen hat,
was in Bezug auf das Gebiet Esterweger Dose 2002 kurz vor dem Ziel angekommen ist und bei dem seit 2003, seit Ihrer Regierungsübernahme, nur noch Bremsspuren und Schlingerkurs zu finden sind.
Sie bremsen, obwohl es bei dem Antrag von unserer Fraktion und von Bündnis 90/Die Grünen um vergleichsweise wenige zu schützende Flächen und vergleichsweise geringe Kosten geht und obwohl in Bezug auf die Niedermoore und das geforderte Konzept in erster Linie eine Bündelung des vorhandenen Know-hows gefordert wird. Mehr wollten wir gar nicht. Sie bremsen letzten Endes gegen besseres Wissen.
Auf der Internetseite des MU steht:
„Damit ergibt sich für Niedersachsen eine besondere Verpflichtung, die
Hochmoore als Landschaft und als Lebensraum bedrohter Pflanzen- und Tierarten zu erhalten und dauerhaft zu sichern.“
Weiter heißt es:
„Hochmoorschutz darf sich nicht länger auf die naturnahen Bereiche und die Renaturierung von abgebauten Flächen beschränken, sondern muss in stärkerem Maße das umliegende landwirtschaftlich genutzte Hochmoor mit einbeziehen.“
Gut so! Genau das wollten wir bei der Entwicklung des Moorschutzgebietssystems „Niedersächsische Moorlandschaft“ zwischen Oldenburg und Papenburg, speziell der Esterweger Dose, bestätigt haben. Das war Ziel des Antrags. Aber dann tun Sie doch auch das, was Sie auf Ihrer Internetseite so schön aufgeschrieben haben. Das kommt bei Ihnen sehr merkwürdig rüber, sodass der politische Wille letzten Endes doch wohl ein ganz anderer ist, als Sie schriftlich darlegen.
Meine Damen und Herren, das in unserem Antrag geforderte Niedermoorkonzept wäre auch realisierbar. Es liegen ausreichend Daten vor, um schützenswerte Niedermoore aufzulisten. Die Erstellung eines Schutzkonzeptes lässt sich mit vorhandenem Know-how bewerkstelligen. Die Umsetzung kann ja langfristig erfolgen; es muss nicht sofort investiert werden.
In Bezug auf die 5 % noch nicht kultivierten Niedermoorflächen sollte es doch wohl ausreichen, dass man sie erfasst, dass man ein Schutzkonzept erstellt und dass man den Landkreisen dann Umsetzungsoptionen eröffnet, sodass auch diese 5 % Flächen tatsächlich geschützt werden können.
Aber auch da scheint bei Ihnen der politische Wille zu fehlen, meine Damen und Herren von CDU und auch bei Ihnen, Herr Minister. Sie wollen nur Gebiete ausweisen - ich zitiere -, „wenn es die Nutzung der Flächen aus naturschutzfachlicher Sicht rechtfertigt“. So schreiben Sie es. Das heißt ja wohl, dass landwirtschaftliche Nutzung unbesehen immer Vorrang haben soll und dass Sie sich damit aus dem Naturschutz weitgehend verabschieden.
Sie mischen da jetzt fröhlich mit, opfern das Moor bzw. den Torf.
Ein anderer Punkt, meine Damen und Herren von CDU und FDP, aus Ihrem wortreichen, aber ziemlich inhaltsentleerten Beschlussvorschlag ist, dass Sie sich bei der Unterschutzstellung und Weiterentwicklung von Moorgebieten auf Natura-2000Gebiete konzentrieren wollen, um so den Verpflichtungen aus den Richtlinien der Europäischen Union gerecht zu werden. Den Richtlinien müssen Sie selbstverständlich gerecht werden. Da gibt es überhaupt keinen Verhandlungsspielraum. Niemand verhandelt darüber, dass nach Samstag Sonntag kommt. So selbstverständlich ist das Ganze.
Sie fordern den Dialog mit den Grundeigentümern. Im Fall Esterweger Dose wird das ein Selbstgespräch.
Das Land hat die Grundstücke erworben. Darum kann das Verfahren zur Unterschutzstellung der Esterweger Dose völlig unproblematisch und zügig beendet werden: Unterschreiben Sie einfach, Herr Minister.
Der von Ihnen geforderte Dialog mit Flächennutzern und Naturschützern hat schon immer stattgefunden. Es war während unserer Regierungszeit hervorragend.
Es war nicht immer einfach, aber letztendlich erfolgreich. Vor Ort ist ein Konsens über die Unterschutzstellung hergestellt worden. Das war damals eine hervorragende Leistung der Politik für die Menschen.
Das war aber nicht Ihre Regierung, sondern unsere Regierung hat das damals gemacht.
Sie machen jetzt - das ist schon einigermaßen bedrückend - Politik mit einem ganz bestimmten Menschen: In der Esterweger Dose darf ein einzelner Landwirt weiterhin Ackerbau betreiben. Da wird der regionale Konsens Einzelinteressen geopfert. Damit werden natürlich bei anderen Begehrlichkeiten auf Sondernutzung in diesem Gebiet geweckt. Das ist ein verflixt gefährliches Spiel mit dem Feuer - und das im Moor.
Sie befürworten ein Konzept „Natur erleben“ für Regionen. Das ist gut so. Was Sie dann anbieten, ist allerdings fast nichts. Sie wollen Angebote erfassen, verknüpfen und darstellen. Das ist nett, unschädlich und wirkungslos, aber keine erfolgreiche Tourismusförderung.
Dazu muss vielmehr Substanz hinein. Einem Hungrigen ein gutes Essen zu zeigen, macht ihn noch lange nicht satt.
Versuchen Sie doch einmal, der Zukunft etwas zugewandter zu sein. Unterstützen Sie die Region bei der Entwicklung der naturverträglichen touristischen Nutzung ihrer landschaftlichen Schätze. Im Tourismus stecken Arbeitsplätze, Verdienstmöglichkeiten für Landwirte, aber auch für etliche andere in der Region.
Moore sind ein gutes Ziel für den Tourismus. Moore sind typische Landschaften Niedersachsens und dienen der Identifikation der Bevölkerung mit ihrer Region. Aber wer identifiziert sich schon mit Maisäckern, um noch einmal auf die Nutzung in der Esterweger Dose zurückzukommen?
Sie könnten auch in einem anderen Punkt die Zukunft gestalten: Eine Alternative für die Landwirte und die Torfindustrie gibt es in dem Torfanbau, genauer: in dem Torfmoosanbau.
Ich bin fertig, Herr Präsident. - Die Versuche in Ramelsloh sind hervorragend. An dieser Stelle könnte die Landesregierung unterstützen. Das wäre ein wirklich wichtiges Aufgabengebiet. Mit Moos ist eine Menge los, meine Damen und Herren, aber nicht mit dem Beschlussvorschlag von CDU und FDP. Darum lehnen wir ihn ab. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der federführende Umweltausschuss empfiehlt Ihnen in der Drucksache 1999, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Die mitberatenden Ausschüsse haben dieser Empfehlung zugestimmt. Die Empfehlung kam in allen Ausschüssen mehrheitlich mit den Stimmen der Vertreter der Regierungsfraktionen zustande. Ich möchte aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass Artikel 1 Nr. 8, der die Anerkennung von Naturschutzvereinen betrifft, einstimmig beschlossen worden ist.
Den längeren Rest des Berichtes gebe ich mit Ihrem Einverständnis zu Protokoll.
Sie können aus der Beschlussempfehlung ersehen, dass die Artikel 4 bis 7 unverändert geblieben sind. Zu den in der Beschlussempfehlung enthaltenen Änderungen möchte ich nur wenige Bemerkungen machen; die Einzelheiten können dann dem schriftlichen Bericht entnommen werden.
Ich komme zunächst zu der in Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a vorgesehenen Streichung des „artenreichen mesophilen Grünlandes“ aus dem Katalog der besonders geschützten Biotope. In der von der Landesregierung durchgeführten Anhörung war hiergegen geltend gemacht worden, dass die Streichung der FFH-Richtlinie widerspreche. Der Umweltausschuss hat sich hiervon nicht überzeugen können. Nach der übereinstimmenden Auffassung der Vertreter des Umweltministeriums und
des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes bedarf es nicht der Aufnahme des „artenreichen mesophilen Grünlandes“ in den Katalog der besonders geschützten Biotope in § 28 a, damit der Mitgliedstaat seine Überwachungspflicht nach Artikel 11 der FFH-Richtlinie erfüllen kann. Dem ist der Umweltausschuss gefolgt.
Eine weitere Änderung betrifft den Artikel 1 Buchstabe c - die Ergänzung des Paragraphen 28 a durch einen neuen Absatz 6. Hier geht es um die Frage, was mit einem besonders geschützten Biotop geschieht, wenn ein Landwirt nach Ablauf einer vertraglichen Vereinbarung über Bewirtschaftungsbeschränkungen wieder eine den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis der Landwirtschaft entsprechende Bewirtschaftung aufnimmt. Nach dem Gesetzentwurf durfte ein besonders geschützter Biotop dann beseitigt werden, wenn er während der Vertragslaufzeit entstanden war, nicht aber, wenn er während der zehnjährigen Überlegungsfrist entstanden war. Das hat der Umweltausschuss für kontraproduktiv gehalten: Es verursacht Streit darüber, wann genau der Biotop entstanden ist, und es führt letzten Endes dazu, dass der Landwirt die Überlegungsfrist nicht nutzt. Um sich eine spätere Bewirtschaftungsintensivierung nicht zu verbauen, wird er besonders geschützte Biotope sofort nach Ablauf der Vertragslaufzeit entfernen. Die Fassung der Beschlussempfehlung beseitigt diese Unsicherheit. Sie gibt dem Landwirt die Gewähr, die gesamte Überlegungsfrist ohne Nachteil nutzen zu können, und sie verlängert die Überlegungsfrist auf 15 Jahre. Ohne dem Landwirt damit seine Dispositionsfreiheit genommen zu haben, ist sichergestellt, dass der besonders geschützte Biotop solange als möglich existieren kann.
Für die spätere Anwendung des neuen Absatzes 6 weist der Umweltausschuss im Anschluss an übereinstimmende Erklärungen der Vertreter des Umweltministeriums und des GBD auf zweierlei hin:
Für die Auslegung des Begriffes der „guten fachlichen Praxis der Landwirtschaft“ ist die rahmenrechtliche Legaldefinition des § 5 Abs. 4 des Bundesnaturschutzgesetzes maßgeblich, nicht die weniger weitgehende des Bundesbodenschutzgesetzes. § 28 a Abs. 6 gibt ferner nicht die Möglichkeit, sich aus der Verpflichtung zu befreien, einen Eingriff durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Diese Verpflichtung richtet sich
allein nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.
Ein weiterer Schwerpunkt der Beratungen ist Artikel 1 Nr. 3 gewesen, der die Einfügung eines neuen § 33 a über die Genehmigungspflicht der Umwandlung von Ödland und naturnahen Flächen im Außenbereich betrifft. Verschiedentlich ist geltend gemacht worden, insbesondere der Begriff der „sonstigen naturnahen Flächen“ sei nicht bestimmt genug. Dem haben sich die Ausschüsse nicht anschließen können. Die in Absatz 1 verwandten Definitionen sind vielmehr seit langem im Gebrauch und hinreichend konkretisiert.
Wie bei § 28 a und § 28 b sollte den Grundeigentümern und Nutzungsberechtigten allerdings die Möglichkeit an die Hand gegeben werden, eine verbindliche Auskunft der Naturschutzbehörde darüber zu erlangen, ob sie bestimmte Flächen als Ödland oder sonstige naturnahe Fläche ansieht. Der in der Beschlussempfehlung enthaltene neue Absatz 4 verpflichtet die Naturschutzbehörde dementsprechend, eine solche Auskunft auf Antrag zu erteilen. Damit ist zugleich klargestellt, dass die Kosten einer gegebenenfalls notwendig werdenden Begutachtung von der Naturschutzbehörde, nicht von den Antragstellern zu tragen sind.
Auf Anregung der Vertreter der Fraktionen der CDU und der FDP ist ferner § 34 neu gefasst worden, der die Naturparke betrifft. Die Vorschrift setzt die rahmenrechtliche Vorschrift des § 27 des Bundesnaturschutzgesetzes um, weicht aber insbesondere insoweit von ihr ab, als der Naturpark nicht „überwiegend“, sondern nur „großenteils“ aus Landschaftsschutzgebieten oder Naturschutzgebieten bestehen muss und als er lediglich „den Zielen der Raumordnung nicht widersprechen“ darf. Im Anschluss an übereinstimmende Voten der Vertreter des Umweltministeriums und des GBD sind die Ausschüsse der Auffassung, dass diese Abweichungen von § 27 des Bundesnaturschutzgesetzes rahmenrechtlich zulässig sind. Die - geringfügige Herabsetzung der Schwelle, von der ab ein Gebiet zum Naturpark erklärt werden kann, nützt nach Auffassung der Ausschüsse dem Anliegen, ein hierfür geeignetes Gebiet für die naturnahe Erholung zu entwickeln und zu popularisieren, ohne den landwirtschaftlichen und sonstigen Nutzungsinteressen zu schaden. Denn § 34 enthält auch in der neuen Fassung keinerlei eigenständige Verhaltensgebote oder -verbote. Solche Gebote oder Verbote können sich auch in Zukunft nur aus anderen Vorschriften des
Naturschutzgesetzes über den naturschutzrechtlichen Gebiets- oder Objektschutz ergeben.
Zu Artikel 2, nach dem auch die Umwandlung von Ödland oder sonstigen naturnahen Flächen zum Zweck der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung der Umweltverträglichkeitsprüfung unterworfen wird, ist nur anzumerken, dass der Schwellenwert von 3 ha auf 5 ha angehoben worden ist.
Als Letztes möchte ich auf eine von den Vertretern der Regierungsfraktionen angeregte Änderung des Gesetzes über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ eingehen, die als neue Nr. 1/1 in den Artikel 3 eingefügt worden ist. Sie soll ermöglichen, dass - anders als bisher - die bei der rechtmäßigen Befischung der Miesmuschel im Nationalpark als Beifang anfallende Pazifische Austern nicht zurückgeworfen werden müssen, sondern verwertet werden können. Für die übrigen Küstenbereiche der Nordsee soll dies eine entsprechende Änderung der Küstenfischereiordnung sicherstellen, die in Vorbereitung ist. Nach mehrheitlicher Auffassung der Ausschüsse ist diese in der Nordsee nicht heimische Tierart im Nationalpark noch weniger schützenswert als in den übrigen Teilen der Nordsee. Die Vertreter der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben der Änderungsempfehlung ihre Zustimmung schon deshalb versagt, weil sie erst im abschließenden Beratungsdurchgang des federführenden Ausschusses eingebracht worden sei und deshalb in ihrer Berechtigung und ihren Auswirkungen nicht mehr hinreichend beurteilt werden könne.
Ich beende damit meinen Bericht. Der Umweltausschuss bittet Sie, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 15/1999 zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir wollen regenerative Energie - wie die Bundesregierung. Wir wollen Windenergie wegen der CO2Minderung. Wir wollen und brauchen dies wegen der Endlichkeit fossiler Brennstoffe. Meine Damen und Herren, die Energiepolitik der Bundesregierung ist zukunftsweisend.
Was wir aber nicht wollen, meine Damen und Herren, sind Höchstspannungsfreileitungen.
Darum fordern wir die Landesregierung auf, raumplanerisch tätig zu werden, damit nicht in einigen Jahren Niedersachsen von mehreren Höchstspannungsfreileitungen durchzogen wird.
Wir fordern die Landesregierung auf, alle Möglichkeiten zu nutzen, dass die Erweiterung der Netzkapazitäten über Erdverkabelung erfolgt.
Diese Position hat übrigens auch die FDP in Weser-Ems soeben in der NWZ betont.
Was wollen Sie, meine Damen und Herren von der CDU und vielleicht auch von der Landtags-FDP, eigentlich tun, um die Bürger vor diesen Höchstspannungsfreileitungen zu bewahren? Wollen Sie überhaupt etwas tun?
Ich habe mir Ihren Antrag genauer angesehen. In der Überschrift schreiben Sie: „Bürger vor unzumutbaren Beeinträchtigungen durch Hochspannungsfreileitungen schützen“. Wenn man das liest, kommt Hoffnung auf. Wenn man aber ein bisschen weiter im Text guckt, dann steht da:
„Erdverlegte Kabel sollen dem Bau von Hochspannungsleitungen vorgezogen werden, soweit dies technisch realisierbar,“
- klar, das sollte es sein
„aber auch wirtschaftlich vertretbar ist.“
Was, bitte, heißt das konkret? Sind die Freileitungen zumutbar, wenn höhere Kosten entstehen?
Wollen Sie die Bürger vor unzumutbaren Beeinträchtigungen nur dann schützen, wenn es zum Nulltarif zu haben ist? - Also, in der Überschrift erst einmal groß zu tönen und Hoffnungen zu wecken und im Kleingedruckten die Aussagen dann zurücknehmen, das ist verflixt beschämend, meine Damen und Herren.
Ist Ihr Antrag so zu verstehen „Erdkabel ist zu teuer; Bürger, gewöhnt euch an Freileitungen“?
Meine Damen und Herren, widmen wir uns einmal den Kosten, damit wir sehen, was daran eigentlich teuer ist. Und: Um wessen Kosten geht es eigentlich? Haben Sie an die Menschen gedacht, deren Grundstück unter Umständen in unmittelbarer Nähe von Freileitungen liegen wird und die dann mit erheblichen Wertminderungen rechnen müssen? Oder denken Sie an die Energieunternehmen bzw. Netzbetreiber, die ihre Kosten dann an die Verbraucher weiterreichen? Da sind Zahlen von z. B. 1 Euro pro Monat und Haushalt im Umlauf. Ist Ihnen das zu hoch, um auf dieser Basis Erdkabel zu akzeptieren?
Ist in die Kostenrechnung, die Sie aufmachen, die Entwicklung der Preise der nächsten Jahre für herkömmliche Energie einbezogen? Sind Kosten für langwierige Genehmigungsverfahren dabei, Ausgleichskosten für Eingriffe in Natur und Landschaft und diverses andere mehr?
Meine Damen und Herren, die Kosten der Netzerweiterung entstehen übrigens nicht allein wegen der Windparks und der damit verbundenen Netzausbaunotwendigkeiten, sondern die Erweiterung
muss auch sein, da der Handel mit Strom ca. ein Viertel der geplanten zusätzlich Kapazitäten benötigt.
Also, das Wettern gegen die Windparks allein trifft es also nicht. Fairerweise sollten Sie dann auch noch gegen den Energiehandel wettern.
Meine Damen und Herren, Sie wollen ein Gesamtkonzept. Darüber haben wir auch nachgedacht; Sie haben es in unserem Antrag sicherlich gelesen. Wir hätten nur nicht gleich nach der Bundesregierung gerufen, sondern erst einmal die Landeskompetenzen genutzt.
- Genau das ist es! Wir hätten raumplanerische Landeskompetenzen genutzt, um die Bürger hier in Niedersachsen vor den Höchstspannungsfreileitungen zu bewahren. Genau das fordern wir mit unserem Antrag von der Landesregierung. Sie sind doch gewählt, damit Sie etwas tun.
Falls Sie mit Ihren Kompetenzen aber schon am Ende sind, meine Damen und Herren, dann übernehmen wir gerne. Wir haben schon früher eine hervorragende Umweltpolitik gemacht. Die machen wir gerne weiter.
An einem Gesamtkonzept - das wollen wir gar nicht vom Tisch wischen - sollten wir in den gemeinsamen Beratungen in den Ausschüssen intensiv arbeiten.