Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie uns dieses Thema differenziert bearbeiten - das biete ich Ihnen an -, und stimmen Sie unserem Antrag doch noch zu. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Niedersächsische Landtag hat sich in den vergangenen Jahren aufgrund verschiedener Anträge der CDU-Landtagsfraktion in der 14. Wahlperiode sowie aufgrund gemeinsamer Anträge der CDUund der FDPLandtagsfraktion in der aktuellen Wahlperiode wiederholt mit dem Thema „kriminelle Kinder und Jugendliche“ befasst.
So war der Antrag „Hilfe für Intensivtäter“ einer der ersten Anträge, die die neue Regierungskoalition drei Wochen nach der Konstituierung des Hohen Hauses hier eingebracht hat.
Dies zeigt, dass die CDU-Fraktion unabhängig von aktuellen Ereignissen - das unterscheidet uns von der SPD-Fraktion - an diesem Thema dranbleibt und dran war.
Festzustellen ist, dass die Landesregierung in ressortübergreifender Zusammenarbeit neue Initiativen angeschoben hat und diese auch konsequent umsetzt.
Frau Ministerin Dr. von der Leyen, Frau Ministerin Heister-Neumann, Herr Minister Busemann, Herr Minister Schünemann, Sie sind hier gemeinsam auf dem richtigen Weg. Machen Sie in dieser Frage engagiert und besonnen weiter!
In der Landtagssitzung am 26. Juni 2003 appellierten die Fraktionen der Regierungskoalition an die Sozialdemokraten, diesen Weg endlich konstruktiv zu begleiten.
Bisher leider vergeblich! Zu lange haben die Sozialdemokraten in dieser Frage gezögert, gezaudert oder waren sie sich selbst nicht einig.
Sehr geehrter Herr Gabriel - der ist auch wieder nicht da; Herr Jüttner, Sie sollten ein bisschen mehr auf ihn aufpassen -, Sie haben vor einigen Tagen, nämlich bei der Frage der Verankerung des Konnexitätsprinzips in der Verfassung, von einem Paradigmenwechsel gesprochen. In der Frage des Umgangs mit strafunmündigen Kindern und Jugendlichen als Intensivtäter kann man leider feststellen, dass in Ihrer Fraktion in dieser Frage leider immer noch ein permanenter Paradigmenwechsel stattfindet.
Leider reiht sich auch Ihr aktueller Antrag vom 14. Januar 2004 in diesen permanenten politischen Kurswechsel, gesteuert nach der aktuellen politischen Großwetterlage, ein.
Von mir bereits erwähnte Anträge der CDULandtagsfraktion in der vorherigen Wahlperiode zur Bekämpfung der Kinder- und Jugendkriminalität wurden in diesem Haus bis vor kurzem noch von Ihrer damaligen Mehrheitsfraktion konsequent und unbegründet abgelehnt.
Dies wurde ohne schlechtes Gewissen getan, obwohl führende Repräsentanten der SPD - das sollten Sie sich jetzt einmal genau anhören! - wie auch Experten aus Wissenschaft, Jugendarbeit und niedersächsischer Polizei den Lösungsansätzen der CDU-Fraktion schon damals überzeugt zustimmten.
So erklärte Ihr damaliger Innenminister Heiner Bartling - daran müssen Sie sich messen lassen in der NWZ vom 14. September 2002: „Wir müssen zusammen mit den Möglichkeiten der Sozialarbeit intervenieren und jemanden zwei bis drei Monate wegschließen können.“
Natürlich stellt sich die Frage, ob es sich bei den Äußerungen von Herrn Bartling damals um opportune Beruhigungspillen für die Öffentlichkeit oder um Ausdruck eines wirklichen Erkenntnisprozesses handelte. Ich gehe davon aus, dass es hier einen Erkenntnisprozess gab. Diesen Erkenntnisprozess - leider ist Herr Minister a. D. Bartling nicht hier - hat die neue Landesregierung erfreulicherweise innerhalb kürzester Zeit konsequent und überlegt umgesetzt.
Dies, meine Damen und Herren von den Oppositionsfraktionen, zeichnet solide Politik aus: die Probleme nicht nur zu erkennen, sondern sie auch konsequent und solide abzuarbeiten.
Dies unterscheidet die neue Landesregierung in allen Politikfeldern von der alten, und zwar im Positiven.
Dass sich die von der SPD geführte Landesregierung mit dieser Frage durchaus im Stillen beschäftigt hat, zeigt die mir vorliegende Kabinettsvorlage der damaligen Ministerin für Frauen, Arbeit und Soziales, Frau Dr. Trauernicht-Jordan,
zum Thema Umgang mit hochgradig delinquenten Kindern und mehrfach straffälligen Jugendlichen vom 25. September 2002.
Frau Dr. Trauernicht-Jordan, Sie sagen, das ist eine super Vorlage. Deshalb zitiere ich auch daraus:
„Eine zeitlich begrenzte Unterbringung mit Freiheitsentzug für eine insofern sehr kleine und hochgradig auffällige Gruppe von Kindern im Alter von bis zu 14 Jahren kann im Einzelfall eine erforderliche und geeignete Maßnahme der Jugendhilfe sein.“
Genau das setzen wir um. Es wäre schön, wenn Sie das endlich auch einmal in Ihrer Politik verankern würden.
Erschreckend ist jedoch - das müssen Sie sich schon anhören, Herr Jüttner -, wenn der politische Zickzackkurs der SPD-Fraktion in einem äußerst sensiblen Themenfeld durch blanken politischen Populismus und hochgradige Unseriosität begleitet wird.
(Wolfgang Jüttner [SPD]: Dass gerade Sie hier etwas über Populismus er- zählen, ist eine Frechheit! Ich sage nur: Herr Hohmann!)
Eine Sekunde, meine Damen und Herren! - Herr Kollege Jüttner, im Parlament ist es üblich, dass man zuhört und auch mal einen Zwischenruf macht. Aber es kann nicht so weit gehen, dass sich der Kollege akustisch nicht mehr durchsetzen kann. Das kann ich nicht akzeptieren. Ich bitte da wirklich um ein bisschen Rücksicht.