Meine Damen und Herren, wo kommen wir denn da hin? Das sage ich im Sinne der Verantwortung für unsere Bauern in Niedersachsen: Wenn man diese Ermittlungen anstellt, dann fordere ich auch den TÜV auf, verdeckte Ermittler einzusetzen, um in den Garagen zu überprüfen, ob das Profil der Autoreifen noch in Ordnung ist.
Dann wäre es gleich. Diese einseitige Schlechterstellung, diese einseitige Verdächtigung lehnen wir ab. Das machen wir nicht mit.
Tagesordnungspunkt 2: 13. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 15/1035 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/1065 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/1067
Im Ältestenrat haben die Fraktionen vereinbart, die Eingaben, zu denen Änderungsanträge vorliegen, erst am Freitag, dem 28. Mai 2004, zu beraten. Ich halte das Haus damit für einverstanden, dass wir heute nur über die Eingaben beraten, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.
Ich rufe zunächst die Eingaben aus der 13. Eingabenübersicht in der Drucksache 1035 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Gibt es dazu Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Ich lasse über die Beschlussempfehlung der Ausschüsse abstimmen, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Wer dem so zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist dies einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 3: Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland, zu dem Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen und zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über das Lotterie- und Wettwesen - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/935 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 15/1049
Die Fraktionen sind übereingekommen, dass darüber nicht beraten wird. Die Berichterstattung sollte aber erfolgen. Berichterstatter ist der Abgeordnete Schrader. Ich erteile ihm das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt Ihnen in der Drucksache 1049, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen.
Der federführende Ausschuss und die mitberatenden Ausschüsse haben sich bei Stimmenthaltung der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für den Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung ausgesprochen.
Da der Entwurf direkt an die Ausschüsse überwiesen worden ist, lassen Sie mich einige wenige Sätze zu seinem Anlass und Inhalt sagen.
Artikel 1 und Artikel 2 enthalten die Zustimmungsgesetze zum Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland
und zum Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen. Mit dem zuerst genannten Staatsvertrag sollen im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben und der ordnungsrechtlichen Aufgabenstellung der Länder einheitliche Grundlagen für die Veranstaltung von Glücksspielen, insbesondere von Lotterien, geschaffen werden. Auf öffentliche Spielbanken finden diese Bestimmungen keine Anwendung. Mit dem anderen Staatsvertrag verpflichten sich die einzelnen Länder, Einnahmen aus gewerblicher Spielvermittlung denjenigen Ländern zukommen zu lassen, denen sie wirtschaftlich zuzurechnen sind. Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Drucksache 935.
Artikel 3 des Gesetzentwurfs beinhaltet die notwendigen Anpassungen des Niedersächsischen Gesetzes über das Lotterie- und Wettwesen an den Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland. Zu diesem Artikel schlägt Ihnen der federführende Ausschuss in seiner Beschlussempfehlung einige wenige Änderungen redaktioneller Art vor.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie bereits das Abstimmungsergebnis signalisiert, ist der Gesetzentwurf in den Ausschüssen inhaltlich nicht umstritten gewesen. Ich bitte Sie daher, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres
Artikel 1 einschließlich Staatsvertrag. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall.
Artikel 3. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren, wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Dann ist dieser Gesetzentwurf einstimmig so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir treten nun in die Mittagspause ein und treffen uns, wie es in der Tagesordnung ausgedruckt ist, um 15 Uhr hier wieder.
Tagesordnungspunkt 4 Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes über die „Stiftung niedersächsische Gedenkstätten“ (Ge- denkStG) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/1025
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Bewahrung der Erinnerung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie kann nur von Staat und Gesellschaft gemeinsam geleistet werden. Der besonderen Verpflichtung des Staates und der Verantwortung der Gesellschaft wird die Rechtsform einer Stiftung des öffentlichen Rechts gerecht. Sie ist deshalb auch in den Bundesländern Bayern, Thüringen und Brandenburg für die Gedenkstätten Dachau, Buchenwald, Sachsenhausen und Ravensbrück gewählt worden. Der bisherige Status mit ausschließlicher Verantwortung des Staates oder eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit vorrangiger Verantwortung der Gesellschaft wird der nationalen und internationalen Bedeutung des Kerns der Stiftung - hierbei geht es um die Gedenkstätte Bergen-Belsen - nicht hinreichend gerecht.
Mit dem Gesetz über die „Stiftung niedersächsische Gedenkstätten“, dessen Entwurf Ihnen zur Beschlussfassung vorliegt, soll der Gedenkstättenbereich deshalb aus der Landeszentrale für politische Bildung herausgelöst und in eine öffentlichrechtliche Stiftung überführt werden. Die Überführung der Gedenkstätten Bergen-Belsen und Wolfenbüttel in die neue Rechtsform ermöglicht weitaus besser als der bisherige Status eine Kooperation mit dem Bund, mit den Kommunen und mit den Gedenkstätten in freier Trägerschaft. Ganz besonders gilt dies für die Zusammenarbeit mit den Initiativen zur Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus, mit den überwiegend ausländischen Verbänden ehemaliger Häftlinge und Widerstandskämpfer und anderen gesellschaftlichen Gruppen. Zudem eröffnet die Rechtsform einer Stiftung die Möglichkeit, Zustiftungen und Spenden zu akquirieren. Die Stiftung soll eine Finanzhilfe in Höhe der bisher im Haushalt des Landes für die Gedenkstättenarbeit veranschlagten Sach- und Personalkosten erhalten. Mehrkosten entstehen für das Land daher nicht.
Nach einstimmigem Beschluss des Landtags aus dem Jahre 1985 wurde die Gedenkstätte BergenBelsen neu gestaltet und 1990 der Öffentlichkeit übergeben. Nun steht eine weitere Neugestaltung an, die das damals Begonnene fortschreibt und weiterentwickelt. Die Errichtung der „Stiftung niedersächsische Gedenkstätten“ wird wesentlich dazu beitragen, die bereits vorliegende Planung zeitnah realisieren zu können. Es ist erfreulich, dass sich der Bund im Rahmen seiner Gedenkstättenkonzeption mit 50 % an den Gesamtkosten der Neugestaltung beteiligt. Die Eingeweihten wissen, dass die Gesamtkosten der Neugestaltung im zweistelligen Millionenbereich liegen.
Auf dem Gebiet des Landes Niedersachsen hat es während der NS-Zeit weitere zahlreiche Orte der Verfolgung und der Unterdrückung gegeben. Darunter befanden sich auch größere Lagerkomplexe wie die Emsland-Lager, KZ-Außenlager mit tausenden von Häftlingen in der Nähe großer Industriebetriebe sowie viele Kriegsgefangenenlager. 1990 hat der Landtag einstimmig beschlossen, Gedenkstätteninitiativen an diesen Orten zu fördern sowie eine zentrale Dokumentationsstelle für Verfolgung und Widerstand auf dem Gebiet des Landes Niedersachsen von 1933 bis 1945 einzurichten. Seit 1991 wird die Arbeit von Gedenkstätten in privater Trägerschaft in Moringen, Papenburg, Sandbostel und Salzgitter regelmäßig finanziell gefördert. Des Weiteren werden private Initiativen bei einzelnen regionalen Projekten der Gedenkstättenarbeit durch finanzielle Zuwendungen unterstützt. Damit es in diesem Zusammenhang keine Missverständnisse gibt, kann ich ausdrücklich sagen, dass solche Förderungen, was Private usw. anbelangt, auch künftig erfolgen sollen. Niemandem möge etwas abgeschnitten werden.
Die Dokumentationsstelle unterstützt die Gedenkstätten sowie auch Schulen und Einzelpersonen bei ihrer Arbeit zur Wahrung der Erinnerung an die auf dem Gebiet des Landes Niedersachsen von 1933 bis 1945 verübten Verbrechen. Diese Aufgaben sollen ebenfalls auf die Stiftung übergehen.
Meine Damen und Herren, Zweck und Aufgaben der Stiftung sind in dem Gesetzentwurf bestimmt. Ich zitiere sie, weil sie mir besonders bedeutsam sind.
rung an die Leiden der Opfer des Nationalsozialismus und der Justizverbrechen und als Orte des Lernens für künftige Generationen erhalten und gestalten,
2. dazu beitragen, dass das Wissen über das historische Geschehen in den Jahren 1933 bis 1945, insbesondere über die Geschichte von Verfolgung und Widerstand auf dem Gebiet des Landes Niedersachsen, im Bewusstsein der Menschen wach gehalten und weitergetragen wird,
3. die auf das historische Geschehen in den Jahren 1933 bis 1945 und dessen Folgen bezogene Forschung unterstützen und
Damit ist der Auftrag der Stiftung klar beschrieben. Es geht um Erinnerung und Gedenken. Ebenso aber geht es darum, aus den menschenverachtenden und menschenvernichtenden nationalsozialistischen Gräueltaten völkerverbindend für das Zusammenleben in Gegenwart und Zukunft zu lernen. Lernen heißt, Lehren ziehen, und die Lehre kann nur heißen: So etwas darf nie wieder geschehen, weder in Bergen-Belsen noch in Wolfenbüttel, noch irgendwo.