Kurt Schrader
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Frau Präsidentin! Herr Minister, ich frage Sie, aufbauend auf der Frage von Herrn Biallas: In welchen Bereichen der Polizei haben Sie in Ihrer Regierungszeit die Ausstattung verbessert?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der federführende Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt Ihnen in der Drucksache 4190, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit Änderungen anzunehmen und den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 2730 abzulehnen. Die übrigen zu diesem
Thema eingegangenen Gesetzentwürfe - nämlich der der Fraktion der Grünen in der Drucksache 956 und die der Fraktion der SPD in den Drucksachen 2162 und 3202 - sind im Verlauf der Beratungen zurückgezogen worden.
Die Ausschussempfehlung wird von den Ausschussmitgliedern der CDU- und der FDP-Fraktion unterstützt. Die Ausschussmitglieder der SPD
Fraktion und der Fraktion der Grünen haben dage
gen gestimmt. Dem entsprachen auch die Abstimmungsergebnisse in den mitberatenden Aus
schüssen; allerdings haben sich dort die Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion bezüglich des Gesetzentwurfs der Fraktion der Grünen der
Stimme enthalten.
Der Ausschuss hat zu dem direkt überwiesenen Regierungsentwurf am 19. Juni 2007 und am
4. Juli 2007 Vertreter von Verbänden und öffentlichen Stellen sowie den Staatsrechtslehrer Professor Starck angehört. Das Ergebnis dieser Anhörung ist in die Beratungen einbezogen worden.
Die Überarbeitung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung - SOG - ist erforderlich geworden, um das Gesetz an die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - insbesondere zur Wohnraumüberwachung und zur Überwachung der Telekommunikation - anzupassen. Es ging dabei vor allem darum, den vom Bundesverfassungsgericht geforderten Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung zu gewährleisten und die verfahrensrechtlichen Möglichkeiten der Betroffenen zu stärken. Außerdem werden mit dem Gesetzentwurf einige neue Ermächtigungen für polizeiliche Maßnahmen eingeführt, nämlich für die molekulargenetische Untersuchung zur Identitätsfeststellung
- § 15 a SOG -, für die Untersuchung von Personen auf besonders gefährliche Krankheitserreger mit dem Ziel, für den Verletzten Klarheit über die Notwendigkeit einer vorbeugenden Behandlung zu schaffen - § 22 Abs. 4 SOG -, sowie für die Aufzeichnung der Videoüberwachung und den automatisierten Abgleich von Kraftfahrzeugkennzei
chen - § 32 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 SOG.
Die Ausschussmitglieder der CDU- und der FDPFraktion haben den vom Landespolizeipräsidenten im Innenausschuss eingebrachten Gesetzentwurf der Landesregierung begrüßt und ausgeführt, die darin vorgeschlagenen Regelungen seien geeignet, um das niedersächsische Landesgesetz „gerichtsfest“ zu machen und für die polizeiliche Arbeit Rechtssicherheit zu schaffen. Sie haben insbesondere auf die Gewährleistung des sogenannten Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung hingewiesen und sich dabei auch auf die Ausführungen des Sachverständigen Professor Starck bezogen, der sich bereits vor dem Beginn der parlamentarischen Beratungen mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung befasst hatte. Die Aus
schussmitglieder der Koalitionsfraktionen haben aber auch betont, dass angesichts der Rechtspre
chung - insbesondere zur Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern in diesem Bereich - gewisse rechtliche Risiken verbleiben. Derartige Risiken einzugehen hält die Ausschussmehrheit - nicht zuletzt im Hinblick auf entsprechende Regelungen in einer größeren Zahl anderer Bundesländer - für vertretbar und im Hinblick auf die öffentliche Sicherheit auch für geboten.
Die Ausschussmitglieder der Fraktionen von SPD und Grünen haben Kritik daran geäußert, dass der Gesetzentwurf von der Landesregierung nicht im Plenum eingebracht worden sei, und erklärt, nach ihrer Auffassung würden die Anforderungen der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung nicht in vollem Umfang beachtet, sodass erhebliche rechtliche Risiken verblieben.
Die Änderungsempfehlungen des Ausschusses
sollen vor allem den vorbeugenden Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung bei der Wohnraumüberwachung - § 35 a Abs. 2 SOG erweitern und die Voraussetzungen für die Bildaufzeichnung zum Schutz vor terroristischen Straftaten - § 32 Abs. 3 SOG - konkretisieren. Dabei ist sich der Ausschuss bewusst, dass die Vorschriften über die Datenverarbeitung und die Zweckänderung noch einer weiteren Überarbeitung bedürfen, um einige bereits im geltenden Gesetz enthaltene Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu beseitigen; diese Überarbeitung soll jedoch einem späteren Gesetzgebungsverfahren vorbehalten bleiben.
Außerdem soll bei den geänderten Verordnungsermächtigungen in § 97 Abs. 3 und 4 SOG auch zugelassen werden, dass die Landesregierung die Ermächtigung auf das fachlich zuständige Ministerium übertragen kann.
Im letzten Beratungsdurchgang wurde noch eine Ergänzung zu § 90 Abs. 2 SOG aufgenommen, mit der die räumliche Zuständigkeitsabgrenzung zwischen den Polizeidirektionen Oldenburg und Osnabrück geändert werden soll. Darauf bezieht sich auch die in der Beschlussempfehlung enthaltene Karte, die dem Gesetz- und Verordnungsblatt in der bisher schon verwendeten Form - also in größerem Format und in Farbe - beigefügt werden soll.
Die Ausschussempfehlungen zu den einzelnen Vorschriften werden in einem schriftlichen Bericht näher erläutert, der Ihnen bereits als Drucksache vorliegt. Darauf möchte ich verweisen und meinen mündlichen Bericht an dieser Stelle schließen.
Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich Sie darum, der Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich mache es ganz kurz. Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt Ihnen in der Drucksache 3384, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit der aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderung anzunehmen.
Für diese Empfehlung haben sich die Mitglieder der CDU-Fraktion in Abwesenheit des Ausschussmitgliedes der Fraktion der FDP ausgesprochen. Die der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angehörenden Ausschussmitglieder haben den Gesetzentwurf abgelehnt.
Die mitberatenden Ausschüsse für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit, für Rechts- und Verfassungsfragen sowie für Haushalt und Finanzen haben sich der Empfehlung des federführenden Ausschusses - hier auch jeweils mit der Stimme
des Ausschussmitgliedes der FDP-Fraktion - angeschlossen.
Worum geht es? - Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung soll das Niedersächsische Sammlungsgesetz aufgehoben werden. Der Ausschuss teilt mehrheitlich die Einschätzung der Landesregierung, die dieses Gesetz für verzichtbar hält.
Schönen Dank, Frau Präsidentin.
Ich bin in einer Minute fertig. - Sollte eine Sammlung im Einzelfall die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährden, sei noch ein Einschreiten aufgrund allgemeinen Gefahrenabwehrrechts möglich. Auch sei zu berücksichtigen, dass schon nach bisheriger Rechtslage eine umfassende Kontrolle insbesondere der Verwendung der Spendengelder nicht habe sichergestellt werden können.
Die Ausschussmitglieder der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben demgegenüber teilweise die Beibehaltung des Sammlungsgesetzes befürwortet, teilweise die Einführung wenigstens einer Anzeigepflicht gefordert, um auf diese Weise unseriösen Organisationen entgegentreten und ein Mindestmaß an behördlichen Kontrollen sicherzustellen.
Die Regierungsfraktionen haben demgegenüber darauf verwiesen, dass aus anderen Bundesländern, in denen das Sammlungsgesetz aufgehoben wurde, keine negativen Erfahrungen bekannt geworden seien. Sie versprechen sich von der vollständigen Aufhebung eine spürbare Entlastung der kommunalen Erlaubnisbehörden.
Die Änderungsempfehlung des Ausschusses hat lediglich klarstellenden Charakter.
Abschließend bitte ich namens des Ausschusses für Inneres und Sport, entsprechend der Empfehlung zu beschließen. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Leuschner, ich will ganz kurz auf Ihren Wortbeitrag eingehen. Ich denke, in diesem Hause möchte niemand den Datenschutz demontieren, auch der Innenminister des Landes Niedersachsen nicht.
Sie sprachen von einem gemeinsamen Antrag. Sie meinen wohl den gemeinsamen Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der Grünen.
- Es kam hier etwas missverständlich an.
Frau Kollegin Leuschner, Sie hatten 13 Jahre Zeit. In diesem Zusammenhang will ich auch Herrn Kollegen Bartling als Vorgänger des derzeitigen Innenministers ansprechen. Der Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz, über den jetzt im Innenausschuss beraten wurde, wurde auch schon zu Ihrer Zeit im Innenausschuss beraten, obwohl der derzeitige Landesbeauftragte und seine Vorgänger diesen Bericht und die Stellung
nahme der Landesregierung nicht nur im Innenausschuss vorgetragen und diskutiert wissen wollten, sondern auch einen breiten Erörterungsprozess im Plenum des Landtages wünschten. Die CDU-Fraktion wundert sich daher, dass die SPDFraktion nach 16 Jahren - ich betone: nach 16 Jahren - jetzt ihre Meinung geändert hat und den vorliegenden Antrag einbringt. Die CDU-Fraktion wäre auch zur Regierungszeit der SPD diesem Antrag nicht gefolgt. Beide Fraktionen waren bislang immer der Ansicht, dass an dem Verfahren, wie es bislang praktiziert wurde, festgehalten werden sollte.
Nein. - Wir von der CDU-Fraktion wollen an der Praxis festhalten, den Tätigkeitsbericht im zuständigen Fachausschuss zu diskutieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD, auch im Land des Bundesvorsitzenden Ihrer Partei, in Brandenburg, wird nach der niedersächsischen Praxis verfahren. Ich möchte hier ausdrücklich betonen, dass es nicht um Geheimniskrämerei geht; denn man kann sich den Tätigkeitsbericht jederzeit aus dem Internet herunterladen.
Außerdem wurden bereits wesentliche Teile aus dem gemeinsamen Antrag von SPD und Grünen erfüllt oder sie sind in Bearbeitung. Im Folgenden möchte ich auf einige Punkte aus Ihrem Antrag eingehen.
Die Nr. 1 Ihres Antrages beinhaltet nur eine Beschreibung der gegenwärtigen Situation.
Zu Nr. 2: Bereits heute wird der Datenschutzbeauftragte bei der Ausarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften im Vorfeld in die Überlegungen einbezogen. Deshalb ist dieser Punkt des Antrags ohne jeden konkreten Bezug.
Über die Nr. 3 wurde heute unter dem Tagesordnungspunk 12 ausführlich gesprochen. Es wurde auch gesagt, dass im April der entsprechende Gesetzentwurf der Landesregierung vorgelegt wird.
Zu Nr. 6: Mit der Novellierung des niedersächsischen Verwaltungsverfahrensrechts wurden ein
verlässlicher und klarer Rahmen für einen modernen Rechtsverkehr und zugleich eine wesentliche Voraussetzung für E-Government geschaffen.
Zum Schluss noch zu Nr. 7: Auch mir ist bekannt, dass verschiedene andere Bundesländer unabhängig von der parteipolitischen Couleur der jeweiligen Landesregierung Informationsfreiheitsgesetze verabschiedet haben. Die Niedersächsische Landesregierung beabsichtigt nach meinem derzeitigen Kenntnisstand nicht, einen entsprechenden Gesetzentwurf einzubringen. Gerade vor dem Hintergrund, dass immer wieder Entbürokratisierung gefordert wird, fehlen mir angesichts der Erfahrungsberichte aus anderen Bundesländern gute Argumente, die für die Verabschiedung eines solchen Informationsfreiheitsgesetzes sprechen.
Ich erinnere abschließend noch einmal daran, dass zu Zeiten der SPD-geführten Landesregierung aus guten Gründen so verfahren worden ist, wie es die CDU-Fraktion auch jetzt für richtig hält. Auch damals schon hat sich die CDU der Auffassung der damaligen SPD-Mehrheitsfraktion und der von der SPD-geführten Landesregierung ausdrücklich angeschlossen. Oppositionsarbeit, die im Wesentlichen darin besteht, Entscheidungen der Mehrheitsfraktionen oder der Landesregierung lediglich zu kritisieren, zahlt sich auf die Dauer nicht aus. Wir lehnen den Antrag deshalb ab. Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Bachmann, durch Lautstärke wird es nicht besser.
Ihr Vortrag war reine Panikmache und hatte mit der eigentlichen Petition überhaupt nichts zu tun.
Die Fragen, die Sie gerade aufgeworfen haben - Herr Bode hat es gerade gesagt -, sind im Innenausschuss vom Ministerium detailliert beantwortet.
Ich will die SPD noch einmal darauf hinweisen: Diese Polizeireform, die seit über einem Jahr erfolgreich von den Polizeibeamtinnen und -beamten im Lande Niedersachsen umgesetzt wird, war von Polizeipraktikern entwickelt und befürwortet worden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, kommen wir zur Petition zurück. Es geht um den schönen Braunschweiger Stadtteil Heidberg. Der dortige Bürgerverein hat in der Tat eine Petition eingereicht, die von Frau Modder im Innenausschuss vorgetragen worden ist.
Ich habe mich gestern im Hinblick auf die Diskussion heute noch einmal ausdrücklich bei der Leiterin der Inspektion erkundigt: An der Situation hat sich nichts geändert. Das ist auch von dem jetzigen Polizeistationsleiter bestätigt worden, der dort vorher PK-Leiter war. Er hat in einer Bezirksratssitzung, die Anfang November in Heidberg stattgefunden hat, ausdrücklich bestätigt, dass die Lage im Stadtteil Heidberg friedlich ist. Diese Aussage wurde von der Bevölkerung, die dort sehr zahlreich anwesend war, und auch vom Bürgerverein ausdrücklich unterstützt; es wurde ausdrücklich betont, dass man mit der Polizeipräsenz einverstanden ist.
Darum kann ich für die CDU nur das wiederholen, was Herr Bode gesagt hat: Diese Petition ist mit Sach- und Rechtslage zu entscheiden. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit der Sitzung im Juni des letzten Jahres hat sich an der Situation nichts geändert. Die Landesregierung überträgt den nichtöffentlichen Teil
der Datenschutzbestimmungen in die Zuständigkeit des Fachministeriums. Der Beschluss der Landesregierung vom Mai 2005 trat am 1. Januar dieses Jahres in Kraft und wird von der CDUFraktion mitgetragen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe das bereits im letzten Jahr an dieser Stelle - -
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe das bereits im letzten Jahr an dieser Stelle gesagt und möchte es kurz wiederholen: Eines der herausragenden Ziele der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen ist der Rückzug des Staates auf seine Kernaufgaben. Sofern hierdurch staatliche Aufsicht und Beratung reduziert werden, wird dies in Kauf genommen. Ziel ist insbesondere die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Bürgerinnen und Bürger sowie aller nichtstaatlicher Stellen. Durch die ohnehin von vielen Unternehmen vorgehaltenen betrieblichen Datenschutzbeauftragten wird künftig die Selbstregulierung in der Wirtschaft einen höheren Stellenwert bekommen.
Die Rechtsprobleme des Datenschutzes im öffentlichen Bereich, z. B. bei der Polizei und in Sozialund Finanzämtern, sind überwiegend nicht identisch mit denen im nichtöffentlichen Bereich, z. B. bei Banken, Auskunfteien usw. Zwar sollen sowohl den öffentlichen als auch den nichtöffentlichen Bereich berührende datenschutzrechtliche Fragestellungen nicht in Abrede gestellt werden. Solche Überschneidungen halten sich jedoch in Grenzen und können durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen LfD und MI sowie eine effektive Aufgabenwahrnehmung gelöst werden.
Im Übrigen erwarte ich, dass die durch den Wegfall einer Bürokratieebene und die Konzentration aller Aufgaben im nichtöffentlichen Bereich im MI eintretenden Synergieeffekte die der bisherigen Aufgabenwahrnehmung übersteigen. Durch die Zusammenfassung der Datenschutzkontrolle für den öffentlichen und den privaten Bereich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz in den Bun
desländern Berlin, Hamburg, Bremen, NordrheinWestfalen und Schleswig-Holstein, die der LfD für besonders bürgerfreundlich hält, ist jedoch nicht gewährleistet, dass Bürgerinnen und Bürger nur einen Ansprechpartner für Fragen des Datenschutzes haben.
Aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland gibt es neben dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz 16 Landesbeauftragte für den Datenschutz und daneben aus verfassungsrechtlichen Gründen Datenschutzbeauftragte für Kirchen, Rundfunk- und Medienanstalten. Eine Vereinfachung, die den Bürgerinnen und Bürgern tatsächlich nur einen Ansprechpartner für den Datenschutz verschaffen könnte, ist nicht möglich.
Zudem wird es immer wieder notwendig sein, Eingaben an die jeweils örtlich zuständige Stelle weiterzuleiten. Eine Beschwerde einer Einwohnerin aus Niedersachsen über ein Unternehmen mit Sitz in Hamburg muss wegen der örtlichen Zuständigkeit an die Hamburger Aufsichtsbehörde abgegeben werden unabhängig davon, wer in Niedersachsen zuständig ist. Hinzu kommt, dass die Organisation des Datenschutzes in den Bundesländern sehr unterschiedlich ist, sodass Schlussfolgerungen im Hinblick auf Bürgerfreundlichkeit nicht einheitlich gezogen werden können.
Neben den genannten Bundesländern, bei denen die Datenschutzaufsicht für den nichtöffentlichen Bereich dem Innenministerium selbst zugeordnet ist, haben die Bundesländer Bayern, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Rheinland-Pfalz die Datenschutzaufsicht für den nichtöffentlichen Bereich schon den dem Innenministerium nachgeordneten Behörden zugewiesen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, kurz nach der ersten Beratung hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaft mit Schreiben vom 13. Juli 2005 festgestellt, dass in allen 16 Ländern der Bundesrepublik Deutschland gegen Artikel 28 der Datenschutzrichtlinie 95/46 verstoßen wird. Ich zitiere aus der folgenden Antwort der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission der Europäischen Gemeinschaft vom 12. September 2005, also noch von der seinerzeitigen rot-grünen Regierung in Berlin; das betone ich. Zitat:
„Die Europäische Kommission legt in ihrem Anforderungsschreiben vom 13.07.2005 ihre Rechtsauffassung dar, dass die Organisation der Auf
sichtsbehörden für den nichtöffentlichen Bereich in allen 16 Ländern der Bundesrepublik Deutschland gegen Artikel 28 der Richtlinie 95/46 EG verstoße, da die notwendige ‚völlige Unabhängigkeit‘ dieser Aufsichtsbehörden nicht gewährleistet sei. Die Mitgliedstaaten seien verpflichtet, Regelungen zu treffen, die jede Einflussnahme auf die Meinungsbildung und das Vorgehen der Kontrollstellen von außen unmöglich machen. Hiermit unvereinbar sei es, die Wahrnehmung der Kontrollaufgaben dem Innenministerium zu übertragen oder Stellen, die der Fachaufsicht durch die zuständigen Ministerien unterliegen. Auch bei der Wahrnehmung der Kontrollaufgaben durch den Landesdatenschutzbeauftragten sei deren völlige Unabhängigkeit nicht gegeben, soweit diese in irgendeiner Form der Aufsicht durch die Exekutive oder anderer politischer Instanzen unterlägen. Dieses gälte auch dann, wenn sie nur einer Rechts- oder Dienstaufsicht unterlägen. Ein Richtlinienverstoß liege selbst dann vor, wenn insofern eine eindeutige gesetzliche Regelung fehle und dadurch eine Einflussmöglichkeit zumindest nicht auszuschließen sei.“
So weit die Meinung der EG.
Dazu hat Bundesrepublik Deutschland wie folgt Stellung genommen:
„Die Bundesrepublik Deutschland hält dagegen an ihrer zuletzt mit Schreiben vom 25.03.2004 der Kommission übermittelten Auffassung fest, dass die Organisation der Datenschutzkontrollen in Deutschland der EG-Richtlinie entspricht.“
„Die Aufsichtsbehörden nehmen ihre Aufgaben in der nach Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 95/46/EG geforderten völligen Unabhängigkeit wahr. Mit Unabhängigkeit meint die Richtlinie eine funktionelle Unabhängigkeit. Eine darüber hinausgehende
organisatorische Unabhängigkeit verlangt die Richtlinie nicht.“
So weit das Zitat, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich möchte die Auffassung der damaligen rotgrünen Bundesregierung nicht weiter kommentieren. Aber ich schließe daraus, dass die Bundesländer, die vor Niedersachsen die Zuständigkeit für den nichtöffentlichen Teil den Fachministerien übertragen haben, nach Auffassung der damaligen rot-grünen Bundesregierung richtig gehandelt haben. Für mich ist es daher völlig unverständlich, dass eine abgestimmte Meinung zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern von Ihnen in Misskredit gezogen wird.
Nun noch kurz zu dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD und der Grünen zum Thema Handlungsfolgen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die 13 Jahre der rot-grünen Landesregierung haben der Koalition einen riesigen Schuldenberg hinterlassen; und in vielen Punkten war sie nicht erfolgreich.
Aber ein Punkt - da spreche ich Sie an, Herr Kollege Bartling - war richtig, nämlich dass unter den ehemaligen Ministern Glogowski und Bartling der Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz nur in den Fachausschüssen beraten wurde. Das übernehmen wir auch. Dieses nach Meinung der CDU-Fraktion vernünftige Vorgehen wollen wir fortsetzen; denn es hat sich bewährt. Daher betone ich ausdrücklich: Den Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten kann sich jeder beschaffen. Er ist für jeden zugänglich. Bereits heute wird der Datenschutzbeauftragte bei der Ausarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften im Vorfeld in die Überlegungen einbezogen.
Zum Abschluss noch eine Bemerkung zu Nr. 6 Ihres Antrages: Mit der Novellierung des niedersächsischen Verwaltungsverfahrensrechtes wurde ein verlässlicher und klarer Rahmen für einen modernen Rechtsverkehr und zugleich eine wesentliche Voraussetzung für eGovernment geschaffen.
Daher zum Abschluss, meine Damen und Herren: Die CDU-Fraktion lehnt alle drei Anträge ab. Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Bührmann. Ich hatte aufgrund der Diskussion, wie ich sie im Fachausschuss wahrgenommen habe, festgestellt, dass sich das MWK dort relativ positiv gegenüber den „Theaterformen“ geäußert hat. Ich denke mir auch, dass wir als Fraktionen - ich meine alle vier Fraktionen - uns in der Sache einig sind, diese „Theaterformen“ wieder einzuführen. Darum sind wir von CDU und FDP Ihrem Ansinnen gefolgt, auch wenn wir einen Änderungsvorschlag vorgelegt haben. Wir sind uns aber in der Sache einig.
Was will die CDU? Die CDU will, dass das Festival „Theaterformen“ nach 2004 wieder ab 2007 in den Städten Hannover und Braunschweig ohne Wenn und Aber stattfindet.
Ich will nicht unbescheiden sein. Aber als Braunschweiger Abgeordneter - erlauben Sie mir das wäre es für mich eine Freude, wenn der Anfang in der Region Braunschweig gemacht würde. Aber so weit sind wir noch nicht. Gerade hat die Stadt Braunschweig gegenüber dem Fachministerium ausdrücklich erklärt - beide Vorredner haben es erwähnt -, ihre Beteiligung an den Kosten für das Festival von bisher 110 000 Euro auf 330 000 Euro zu erhöhen, also zu verdreifachen. Als Landeshauptstadt - das muss ich hier natürlich auch sagen - muss Hannover ein großes Interesse an der Fortsetzung des Festivals haben und kann sich nicht mit Absichtserklärungen - ich will es mal so bezeichnen - aus der Affäre ziehen.
- Wir warten es ab. Der Betrag, mit dem sich die Stadt Hannover zu beteiligen hat, muss sich an der
Einwohnerzahl orientieren, die mit 500 000 Einwohner mehr als doppelt so hoch ist wie die von Braunschweig. Die Stadt Hannover kann aber nicht einerseits die Absicht erklären, Mittel in den Haushalt 2007 einzubringen, aber andererseits gleichzeitig auf den Vorbehalt entsprechender Ratsbeschlüsse verweisen. Nein, hier erwarten wir als CDU-Fraktion ein klares Bekenntnis der Stadt Hannover, eine klare finanzielle Zusage, sich am Festival zu beteiligen.
- Okay, ich warte darauf; ich habe die Zahl noch nicht vorliegen.
Neben dem zugesagten Betrag aus der Stadt Braunschweig und den erwarteten Zusagen der Stadt Hannover gibt es positive Signale der Lottostiftung und der Stiftung Braunschweiger Kulturbesitz, das Festival „Theaterformen“ zu unterstützen. Dazu wurden auch weitere - sicherlich wird das MWK darauf eingehen Erfolg versprechende Gespräche mit anderen Stiftungen und Einrichtungen geführt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn dann die finanziellen Zusagen alle so eintreten wie von uns erhofft, hat die CDU-Fraktion absolut kein Problem damit, dass das Kulturministerium das Konzept und auch die Finanzierung des Festivals sicherstellt.
Unabhängig von der Finanzierung sind das Kulturministerium und die Intendanten - Sie haben es auch schon erwähnt - der Staatstheater Hannover und Braunschweig ganz intensiv auf der Suche nach einer Festivalleitung für die „Theaterformen“. Ich denke, eine personelle Entscheidung wird noch im Jahre 2005 getroffen. Nach einer Einarbeitungszeit so Mitte des Jahres 2006 sollte dann die Festivalleitung gemeinsam mit den Intendanten der Städte Braunschweig und Hannover das Konzept und die Zeitplanung dem Fachausschuss vorstellen.
Warum ist das so wichtig? Nach unserem Kenntnisstand haben die Veranstaltungen 2004 nur ca. 8 400 Gäste besucht. Obwohl das Konzept gut und das Programm interessant war, konnten keine höheren Besucherzahlen erreicht werden. Deshalb ist es nach Meinung der CDU-Fraktion vonnöten, ein neues Marketingkonzept zu erstellen. Um eine neue Marketingstrategie zu entwickeln, ist es notwendig, beizeiten die Weichen dafür richtig zu
stellen. Wir erhoffen uns davon, dass eine weitere Akzeptanz in der Bevölkerung und ein dauerhafter Bestand des Festivals damit erreicht werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, da sich die Fraktionen im Fachausschuss alle einig sind, die „Theaterformen“ 2007 fortzusetzen, haben wir beschlossen, nur die erste, abschließende, Beratung durchzuführen. Ich denke, das ist eine vernünftige Entscheidung.
Nochmals zusammenfassend für die CDU-Fraktion. Die CDU-Fraktion steht fest zu den „Theaterformen“ 2007. Sie möchte, dass schnell eine fachkundige Festivalleitung gefunden wird. Sie bittet das Kulturministerium, wenn die finanziellen Rahmenbedingungen stehen, sicherzustellen, dass das Konzept umgesetzt wird. - Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt Ihnen mit den Stimmen der Vertreter der Fraktionen von CDU, FDP und SPD und bei Stimmenthaltung des Vertreters der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dem Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen zuzustimmen. Dies entspricht im Ergebnis auch der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen, wobei sich die Vertreter der Fraktion der SPD dort der Stimme enthalten haben.
Da der Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP direkt in den federführenden Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen worden ist, will ich Ihnen kurz das Anliegen des Gesetzentwurfs schildern und anschließend die wesentlichen Beratungsergebnisse wiedergeben.
Ende April dieses Jahres ist für die Besetzung der kommunalen Ausschüsse das Ganzzahlverfahren nach Hare-Niemeyer eingeführt worden. In der Folge hat es bei den Kommunen Unsicherheiten darüber gegeben, in welchen Fällen die neu geschaffene Rechtslage zu einer Neubildung bzw. Neubesetzung kommunaler Gremien führen müsse. Einzelne Kommunen sind entgegen der damaligen Erlasslage der Auffassung gewesen, sie müssten eine Neubesetzung von Ausschüssen nicht erst dann vornehmen, wenn sich die Mehrheitsverhältnisse in der kommunalen Vertretung
geändert haben, sondern bereits aufgrund der geänderten Gesetzeslage selbst, wenn sich nämlich bei Anwendung des Verfahrens Hare-Niemeyer eine geänderte Ausschussbesetzung ergibt. Sie sind in dieser Einschätzung durch eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung bestärkt worden.
Dieser Vorgang hat aus der Sicht der Fraktionen der CDU und der FDP offenbar werden lassen, dass der durch das Gesetz vom 22. April 2005 bewirkte sofortige Übergang zum Verfahren HareNiemeyer unnötige Unruhe in die betroffenen Kommunen trägt. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, dass das frühere Verteilungsverfahren nach d'Hondt noch bis zum Ende der laufenden Wahlperiode der kommunalen Vertretungen beibehalten wird. Erst in der nächsten Wahlperiode wird dann das Verfahren Hare-Niemeyer gelten. Soweit für den § 51 NGO und die Parallelvorschriften in den anderen Kommunalverfassungsgesetzen noch weitere Änderungen in Kraft getreten sind, bleiben sie auch nach diesem Gesetzentwurf bestehen. Die Artikel 4 und 5 des Gesetzentwurfs passen im Übrigen Verweisungen in anderen Gesetzen an die durch das Gesetz vom 22. April 2005 geänderte Rechtslage an.
Im federführenden Ausschuss für Inneres und Sport ist der Gesetzentwurf mit großer Mehrheit begrüßt worden. Er wird Ihnen daher auch weitgehend unverändert zur Annahme vorgeschlagen.
Die Beschlussempfehlung schlägt Ihnen vor, Artikel 6 zu streichen. Die Vorschrift ist entbehrlich geworden, nachdem im Verlaufe der Ausschussberatungen das Oberverwaltungsgericht Lüneburg klargestellt hat, welche der nach dem In-KraftTreten des Gesetzes vom 22. April erfolgten Ausschussneubildungen rechtmäßig und welche unrechtmäßig waren. Die auf der kommunalen Ebene hinsichtlich der Rechtslage vom 22. April 2005 bis zum In-Kraft-Treten dieses Gesetzes aufgekommene Unsicherheit ist damit beseitigt; es ist nun auch nicht mehr zu erwarten, dass es bis zum InKraft-Treten des Gesetzes noch zu einer nennenswerten - in Anführungsstrichen - Flucht nach Hare-Niemeyer kommt.
Namens des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich daher um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf der Landesregierung mit den aus dem Beschlussentwurf hervorgehenden Änderung. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich spreche ebenfalls zu der Eingabe 1991. Herr Kollege Bartling, Sie haben es schon in Ihrem Wortbeitrag angedeutet: Wir hatten damals die gleichen Probleme. Ich habe zu dieser Eingabe seinerzeit im Ausschuss vorgetragen und beantragt, sie für erledigt zu erklären. Das ist auch so beschlossen worden.
Ich möchte den Fall kurz aufgreifen. Die Petentin ist seit 1998 als Angestellte bei der Polizei beschäftigt und hat seitdem - bis zum 30. Juni 2005 13 befristete Verträge erhalten, davon acht - ich habe mich noch einmal genau erkundigt - in der Zeit vom März 1998 bis zum 1. April 2003. Ich möchte das nicht noch einmal aufgreifen. In der Tat ist es so: Wir haben die Möglichkeit, diese Angestellten in die Arbeitslosigkeit zu schicken, oder die Verträge, die leider nur befristet sein können - im Fall der Eingabe 1991 bis zum 31. Dezember 2006 -, zu verlängern. Darum hatte ich dafür plädiert, die Eingabe für erledigt zu erklären. Diesen Antrag stelle ich auch heute. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Lennartz, von einem Urteil über das niedersächsische Polizeigesetz habe ich bisher noch nichts gehört. Sie spekulieren hier nur wieder. Ich denke, wir sollten das Urteil abwarten.
Bevor ich auf die beiden Beratungsgegenstände eingehe, möchte ich § 22 Abs. 6 Satz 1 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes vortragen. Dort steht:
„Die Landesregierung kann“
- ich betone das Wort „kann“
„der Landesbeauftragten oder dem Landesbeauftragten die Aufgaben der Aufsichtsbehörde für die Datenverarbeitung im nichtöffentlichen Bereich nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes übertragen.“
In Kraft getreten ist das Gesetz am 1. Januar 1992, also von Rot-Grün beschlossen worden. Bis zu diesem Zeitpunkt war nach meiner Kenntnis die Bezirksregierung für die Übertragung zuständig.
Was hat die Landesregierung zum 1. Januar 2006 vor? - Sie nutzt die Möglichkeit des Gesetzes und überträgt die Zuständigkeit für den nicht öffentlichen Bereich auf das Fachministerium. Niedersachsen folgt damit dem Beispiel anderer Länder wie
Brandenburg oder Baden-Württemberg. Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, ich verstehe Ihre Aufgeregtheit nicht; denn das Fachministerium hat auch heute die Fachaufsicht über den nicht öffentlichen Bereich. Darauf werde ich später noch eingehen.
Ich sehe durch die Übertragung dieses Bereiches eine Chance für die Wirtschaft, sich durch Selbstverantwortung zu stärken. Ich weise darauf hin, dass die Wirtschaft auch weiterhin beraten wird.
Einen Hinweis zu dem Antrag der SPD zum Polizeigesetz kann ich mir nicht verkneifen; denn dieses Gesetz ist von der Koalition ausdrücklich so gewollt, im Übrigen auch von der großen Mehrheit der aktiven Polizeibeamten. Eine Vielzahl der Bundesländer, nämlich neun, hat bereits eine Trennung von öffentlichem - dieser Teil, also auch der Bereich der Polizei, bleibt übrigens beim LfD und nicht öffentlichem Teil vollzogen. Warum trägt die CDU-Fraktion die Übertragung der Zuständigkeit für den nicht öffentlichen Bereich auf das Fachministerium mit? Eines der herausragenden Ziele der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen ist der Rückzug des Staates auf seine Kernaufgaben. Sofern hierdurch staatliche Aufsicht und Beratung reduziert werden, wird dieses in Kauf gekommen. Ziel ist die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Bürgerinnen und Bürger sowie aller nichtstaatlichen Stellen. Durch die ohnehin von vielen Unternehmen vorgehaltenen betrieblichen Datenschutzbeauftragten wird die Selbstregulierung in der Wirtschaft künftig einen höheren Stellenwert bekommen.
Die Rechtsprobleme des Datenschutzes im öffentlichen Bereich, z. B. bei der Polizei, bei den Sozialoder Finanzämtern, sind überwiegend nicht mit denen im nicht öffentlichen Bereich, etwa bei Banken, Auskunfteien oder Kundenbindungssystemen, identisch. Zwar sollen sowohl den öffentlichen als auch den nicht öffentlichen Bereich berührende datenschutzrechtliche Fragestellungen nicht in Abrede gestellt werden. Solche Überschneidungen halten sich jedoch in Grenzen und können durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen LfD und MI sowie durch eine effektive Aufgabenwahrnehmung gelöst werden.
Im Übrigen erwarte ich, dass die durch den Wegfall einer Bürokratieebene und die Konzentration aller Aufgaben des nicht öffentlichen Bereichs im MI eintretenden Synergieeffekte die der bisherigen Aufgabenwahrnehmung übersteigen.
Durch die Zusammenfassung der Datenschutzkontrolle für den öffentlichen und den privaten Bereich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz in den Bundesländern Berlin, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und SchleswigHolstein sowie Mecklenburg-Vorpommern seit 2004, die der LfD für besonders bürgerfreundlich hält, ist nicht gewährleistet, dass Bürgerinnen und Bürger nur einen Ansprechpartner für Fragen des Datenschutzes haben. Aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland gibt es
neben dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz 16 Landesbeauftragte für den Datenschutz und daneben aus verfassungsrechtlichen Gründen Datenschutzbeauftragte für Kirchen, Rundfunkund Medienanstalten. Eine Vereinfachung, die den Bürgerinnen und Bürgern tatsächlich nur einen Ansprechpartner in Datenschutzfragen verschaffen könnte, ist nicht möglich. Zudem wird es immer notwendig sein, eine Eingabe an die örtlich zuständige Stelle weiterzuleiten. Eine Beschwerde einer Einwohnerin oder eines Einwohners aus Niedersachsen über ein Unternehmen mit Sitz z. B. in Hamburg muss wegen der örtlichen Zuständigkeit an die Hamburger Aufsichtsbehörde abgegeben werden, und zwar unabhängig davon, wer in Niedersachsen zuständig ist.
Hinzu kommt, dass die Organisation des Datenschutzes in den Bundesländern sehr unterschiedlich ist, sodass Schlussfolgerungen in Hinblick auf Bürgerfreundlichkeit nicht einheitlich gezogen werden können. Neben den oben genannten Bundesländern, bei denen die Datenschutzaufsicht für den nicht öffentlichen Bereich dem Innenministerium selbst zugeordnet ist, haben die Bundesländer Bayern, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Rheinland-Pfalz die Datenschutzaufsicht für den nicht öffentlichen Bereich dem Innenministerium nachgeordneten Behörden zugewiesen. Das entspricht auch der Meinung der CDU-Fraktion. Ich denke, wir sind auf dem richtigen Weg, wenn wir die Zuständigkeit für den nicht öffentlichen Bereich auf das MI übertragen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kultur empfiehlt Ihnen in der Drucksache 1693, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Die mitberatenden Ausschüsse für Haushalt und Finanzen sowie für Rechts- und Verfassungsfragen haben dieser Empfehlung zugestimmt. Die Beschlüsse kamen jeweils mit den Stimmen der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen zustande.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit möchte ich es auch bewenden lassen. Ich gebe den Bericht zu Protokoll, verbunden mit der Bitte namens des federführenden Ausschusses, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 1693 zuzustimmen. - Schönen Dank.
Weil der Gesetzentwurf im Vorwege an die Ausschüsse überwiesen worden ist, erlauben Sie mir einige Worte zu seinem Anlass und seinem Inhalt. Das Niedersächsische Hochschulzulassungsgesetz regelt die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen durch die Hochschulen in staatlicher Verantwortung. Dies betrifft zunächst Studiengänge mit örtlichen Zulassungsbeschränkungen. Darüber hinaus wird nach dem Siebten Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes vom 28. August 2004 künftig auch ein Teil der Studienplätze in den Studiengängen, die in das ZVS-Verfahren einbezogen sind, von den Hochschulen vergeben. Auch diese Verfahren sollen nunmehr im Niedersächsischen Hochschulzulassungsgesetz geregelt werden. Entsprechend der Zielsetzung auf Bundesebene sollen mit dem vorliegenden Gesetz im Wesentlichen zwei Ziele erreicht werden: Zum einen soll sich die Auswahl unter den Studienplatzbewerberinnen und -bewerbern künftig stärker nach der Eignung für das betreffende Studium richten. Hierfür wird den Hochschulen die Möglichkeit gegeben, ein Auswahlverfahren durchzuführen. Dabei können dann der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung - der Abiturnote - und der Wartezeit eine geringere Bedeutung als bisher zukommen. Zum anderen soll den Hochschulen ein größerer Entscheidungsspielraum bei der Auswahl ihrer Studierenden eingeräumt werden. Auf diese Weise sollen die Profilbildung der Hochschulen gefördert und ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöht werden. Beide Regelungsziele waren im Hinblick auf mögliche verfassungsrechtliche Risiken Gegenstand eingehender Diskussionen im federführenden Ausschuss. Dabei wurde vor allem die vorgesehene Möglichkeit einer deutlichen Verringerung der Wartezeitquote zwischen den Regierungsfraktionen einerseits und den Oppositionsfraktionen andererseits kontrovers erörtert. Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass der ursprüngliche Gesetzentwurf durch zwei Änderungsanträge der Regierungsfraktionen im Verlauf der Beratung im federführenden Ausschuss einige Änderungen erfahren hat.
Nun möchte ich kurz auf die wesentlichen Änderungsempfehlungen des federführenden Ausschusses eingehen:
Zunächst zum Kernstück des Gesetzes, der Änderung des § 5. Hier empfiehlt der federführende Ausschuss in Absatz 1 eine größere Änderung gegenüber dem Gesetzentwurf der Landesregierung. Diese Änderung soll aber im Wesentlichen der
Klarstellung dienen und hat keine inhaltlichen Auswirkungen. Absatz 6 hat ebenfalls eine deutliche Änderung erfahren. Allerdings sind damit auch hier keine wesentlichen inhaltlichen Veränderungen verbunden.
Ein besonderer Streitpunkt bei den Beratungen im federführenden Ausschuss war die in der Beschlussempfehlung als Absatz 9 vorgesehene Gebührenregelung. Die Oppositionsfraktionen haben sich dafür eingesetzt, auf die Erhebung von Gebühren für das Auswahlverfahren gänzlich zu verzichten, um die Bewerberinnen und Bewerber nicht unzumutbar zu belasten. Demgegenüber haben sich die Regierungsfraktionen dafür ausgesprochen, lediglich die im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehene Regelung einzuschränken und eine Gebührenerhebung nur noch bei Auswahlgesprächen und schriftlichen Eignungstests zuzulassen. Im Übrigen sei den Bewerberinnen und Bewerbern eine Gebührenzahlung durchaus zumutbar.
Der neue § 8, den sie unter Nr. 7/1 der Beschlussempfehlung finden, geht auf einen Änderungsvorschlag der Regierungsfraktionen zurück. Diese Regelung betrifft die Studienplätze, die zwar im ersten Semester in das ZVS-Verfahren einbezogen sind, aber nach der bereits erwähnten Änderung des Hochschulrahmengesetzes nunmehr auch von den Hochschulen vergeben werden.
Umstritten war die unter Nr. 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc der Beschlussempfehlung vorgesehene Änderung des § 9 des Hochschulzulassungsgesetzes. Durch die beabsichtigte Neuregelung soll nun auch die Zulassung zu weiterführenden Studiengängen, einschließlich Masterstudiengängen, durch Verordnung des Ministeriums geregelt werden können. Bisher waren die Hochschulen für derartige Zulassungsregelungen zuständig. Die Oppositionsfraktionen sprachen sich dafür aus, die bisherige Regelung beizubehalten. Eine Zielvereinbarung sei hier ausreichend. Dies entspreche der Forderung nach mehr Autonomie der Hochschulen. Der Regierungsentwurf führe hingegen zu mehr Zentralismus. Die Regierungsfraktionen schlossen sich dagegen der Auffassung des Wissenschaftsministeriums an. Dieses hatte erklärt, in diesem Bereich sei eine Regelung durch eine landesweit geltende Verordnung erforderlich, um sicherzustellen, dass in allen Fächern genügend Plätze angeboten würden.
Neu eingefügt finden Sie einen Artikel 1/1 mit Übergangsbestimmungen. Die Absätze 2 und 3 dieses Artikels beruhen auf einem Änderungsvorschlag der Regierungsfraktionen. Hierdurch soll es den Hochschulen, die die Voraussetzungen für die Durchführung von Auswahlverfahren nicht rechtzeitig schaffen können, ermöglicht werden, bis spätestens Sommersemester 2006 noch das bisherige Recht anzuwenden. Diese Regelung war unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten umstritten. Denn die Entscheidung darüber, welches Recht anzuwenden ist, soll lediglich vom Präsidium der Hochschule durch Beschluss getroffen werden. Die Regierungsfraktionen verwiesen jedoch darauf, dass eine solche Regelung erforderlich sei, weil aus Zeitgründen weder eine Verordnung noch ein Beschluss des Senats rechtzeitig vor Beginn des Semesters herbeigeführt werden könne.
Hiermit möchte ich meine Ausführungen beenden. Die Erläuterungen zu den Änderungsvorschlägen im Einzelnen können Sie dem schriftlichen Bericht entnehmen, der noch erstellt werden wird.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der heutigen Einbringung des Entwurf eines Gesetzes über die „Stiftung Braunschweiger Kulturbesitz“ durch die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP wird einem Wunsch der Abgeordneten aus der Braunschweiger Region entsprochen. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen dafür.
Nach der Abschaffung der Bezirksregierung Braunschweig wird eine regionale Kulturstiftung mit Sitz in Braunschweig geschaffen, deren Kernaufgabe in der Verwaltung der beiden bisher rechtlich
voneinander unabhängigen Stiftungen des Braunschweigischen Vereinigten Kloster- und Studienfonds und der Braunschweig-Stiftung liegt. Eine solche Konstruktion gibt es auf Landesebene sonst nur noch im Bereich der Klosterkammer Hannover.
Die künftige „Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz“ ist in der historisch gewachsenen Situation des Landes Braunschweig begründet und stützt sich auf Artikel 72 der Landesverfassung, wonach besondere Belange und überkommene Einrichtungen der ehemaligen Länder zu schützen und zu fördern sind. Die künftige Stiftung wird auch die Aufgaben der regionalen Kulturförderung „Braunschweiger Landschaft“, die den Raum des Zwecksverbandes Großraum Braunschweig umfasst, übernehmen.
Ich bin mir der Tatsache bewusst, dass hier noch Überzeugungsarbeit geleistet werden muss. Nach Aussagen von Persönlichkeiten aus der Kulturszene in der Region arbeitet die Kulturförderung im Vergleich u. a. zu den Ostfriesischen Landschaften nicht besonders effektiv. Deshalb ist es meiner Auffassung nach sinnvoll, diese Aufgaben in die neue Braunschweig-Stiftung zu integrieren.
Eine der vordringlichsten Aufgaben des Stiftungsrates in Zusammenarbeit mit dem künftigen Direktor bzw. der künftigen Direktorin wird deshalb sein, den Übergang herbeizuführen. Der Gesetzentwurf über die „Stiftung Braunschweiger Kulturbesitz“ vereinigt den Braunschweigischen Vereinigten Kloster- und Studienfonds und die BraunschweigStiftung mit einer jährlichen Ausschüttung in Höhe von ca. 2,5 Millionen Euro sowie die Kulturfördermittel der bisherigen Bezirksregierung Braunschweig in Höhe von bislang 150 000 Euro unter einem gemeinsamen Dach. Über die Vergabe der Mittel entscheidet ein ehrenamtlicher Stiftungsrat von neun Persönlichkeiten. Ihnen steht der Präsident bzw. die Präsidentin vor. Ein Direktor oder eine Direktorin führt die Amtsgeschäfte.
Meine Damen und Herren, zu den Sitzung des künftigen Stiftungsrates werden die in § 3 Abs. 2 aufgeführten Leiter der regionalen Kulturorganisationen wie Staatstheater, Herzog August Bibliothek und Landesmuseen beratend hinzugezogen. Drei der neun Mitglieder des Stiftungsrates, nämlich je ein Vertreter des Kulturministeriums, der Evangelischen Landeskirche und der Stadt Braunschweig, sind gesetzt. Die anderen sechs Mitglieder werden
vom Kulturminister berufen. Aktive Politiker sollen nicht berufen werden. Ich denke aber, dass hierüber mit den Oppositionsfraktionen Einvernehmen erzielt werden kann.
Die Mitglieder des Stiftungsrates werden vom Kulturministerium für drei Jahre berufen. Sie wählen aus ihrer Mitte ein vorsitzendes Mitglied und zwei Stellvertreter. Auch hier gilt eine Amtsdauer von drei Jahren. Diese nennen sich - ich habe es schon erwähnt - Präsident bzw. Präsidentin und Vizepräsidenten bzw. Vizepräsidentinnen.
Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das Ziel unterstützt, die Zahl der niedersächsischen Gesetze und Verordnungen zu reduzieren.
Neben der bloßen Aufhebung von Regelungswerken ist das sinnvolle Zusammenführen bislang verteilter Regelungen in einem Regelungswerk eine weitere Maßnahme, um dieses Ziel zu erreichen. Damit lassen sich zugleich die Deregulierungsbestimmungen umsetzen. So wird nicht nur die Übersichtlichkeit des niedersächsischen Normenbestandes verbessert, sondern auch ein Beitrag zur Rechtsvereinfachung geleistet.
Es drängt sich hier auf, die Regelungen über den Braunschweigischen Vereinigten Kloster- und Studienfonds, die Braunschweig-Stiftung und die neue Stiftung in einem Regelungswerk zusammenzuführen und im Zusammenhang damit die vorkonstitutionellen Regelungen auf ihre Erforderlichkeit hin zu überprüfen und zu modernisieren. Damit wird auch ein Beitrag zur Rechtsbereinigung geleistet.
Ich bin davon überzeugt, dass der vorliegende Gesetzentwurf ein Schritt in die richtige Richtung ist. Dadurch, dass alle potenziellen „Nutznießer“ an den Sitzungen des Stiftungsrates beratend teilnehmen können, ist von vornherein eine Vertrauensbasis gegeben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich freue mich schon heute auf die in der nächsten Woche im Fachausschuss stattfindenden Beratungen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bemühe mich, es so kurz wie möglich zu halten, aber ich denke, die Dinge, die ich vortragen werde, sind für die weitere Beratung sehr wichtig.
Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 1318 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Inneres und Sport einstimmig, den Antrag in einer geänderten Fassung anzunehmen. Der mitberatende Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat sich diesem Votum mit gleichem Stimmverhalten angeschlossen.
Der Ausschuss hat über den Antrag dreimal beraten.
In der 47. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 8. September dieses Jahres legten die Ausschussmitglieder der Koalitionsfraktionen von CDU und FDP einen Änderungsvorschlag zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Zur Begründung führte ein Vertreter der Koalitionsfraktionen aus, dass Recherchen ergeben hätten, dass die in dem Antrag enthaltene Zahl von 1 200 Dienstposten, für die die Möglichkeit zur Freisetzung bzw. Stellenumwandlung geprüft werden solle, nicht zutreffe. Tatsächlich könnten wohl nur etwas mehr als 200 von der Verwaltungsreform betroffene Landesbedienstete in den Bereichen Verwaltung und Technik der niedersächsischen Landespolizei eingesetzt werden. Dies müsse jedoch in jedem Einzelfall geprüft werden. Außerdem sei es aus Gründen der Zumutbarkeit und im Hinblick auf die vorhandenen Einsatzmöglichkeiten zweifelhaft, dass alle auf Verwaltungsdienstposten eingesetzten Polizeivollzugsbeamten tatsächlich wieder im Streifenbzw. Wechselschichtdienst eingesetzt werden könnten. Auch dem Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die besondere Altersgrenze für Beamte des höheren Polizeivollzugsdienstes, die ausschließlich Führungsaufgaben wahrnehmen, abzuschaffen, könne die CDU-Fraktion zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zustimmen. Deshalb sei in dem Änderungsvorschlag insoweit nur ein Prüfauftrag enthalten. Soweit die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordere, die Polizei einer grundlegenden Aufgabenkritik zu unterziehen, hätten die Koalitionsfraktionen diesen Punkt nicht aufgegriffen, da sie der Auffassung seien, es bleibe eine Daueraufgabe, darüber nachzudenken, ob alle Aufgaben, die die Polizei derzeit wahrnehme, auch in Zukunft in dieser Weise erfüllt werden müssten.
Der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen entgegnete, dass es wohl kaum einen idealeren Zeitpunkt für die Aufgabenkritik gebe als jenen Zeitpunkt, zu dem ohnehin die geplanten Umstrukturierungen anstünden. Da sei es auch jetzt noch möglich, den Katalog der Zuständigkeiten
aufgabenkritisch zu durchforsten. Er halte die Zahl von 200 Stellen, die im Rahmen der Verwaltungsreform in die Polizeiverwaltung verlagert werden könnten, für deutlich zu tief gegriffen. Das gelte auch dann, wenn man berücksichtige, dass es Polizeivollzugsbedienstete gebe, die z. B. aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im Streifendienst eingesetzt werden könnten. Im Übrigen wies er darauf hin, dass auf eine Einstellung von 1 000 neuen Polizeianwärtern verzichtet werden könne, wenn es gelinge, 1 000 Stellen auf die vom Landesrechnungshof bezeichnete Weise neu zu besetzen.
Ein Vertreter der SPD-Fraktion bat darum, dem Ausschuss eine detaillierte Bewertung der in dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aufgegriffenen Aussagen des Landesrechnungshofs vorzulegen. Sicherlich sei es auch sinnvoll, zunächst einmal zu prüfen, ob die für die Polizeivollzugsbeamten bislang geltende allgemeine Altersgrenze von 60 Lebensjahren künftig auch für die Beamtinnen und Beamten im höheren Polizeivollzugsdienst Anwendung finden solle. Da in der Vergangenheit immer wieder Analogien zwischen dem Polizeivollzugsdienst und dem feuerwehrtechnischen Dienst hergestellt worden seien, bat er, seitens der Koalitionsfraktionen ausdrücklich auszuschließen, dass bezüglich der Altersgrenze eine Automatik für die Bediensteten des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes entstehe.
Der Vertreter der Fraktion der FDP antwortete, die Koalitionsfraktionen hätten in ihrem Änderungsvorschlag ausdrücklich auf den Polizeivollzugsdienst abgestellt. Eine Automatik zwischen Polizeivollzugsdienst und feuerwehrtechnischem Dienst bestehe nicht. Außerdem sei es nach seiner Auffassung falsch, einen Zusammenhang zwischen den Landesbediensteten, die von der Verwaltungsreform betroffen seien und die in die Bereiche Verwaltung und Technik der niedersächsischen Landespolizei umgesetzt werden könnten, und der Einstellung von zusätzlichen Polizeianwärtern herzustellen. Im Übrigen enthalte der Haushaltsplanentwurf 2005 keine 1 000 zusätzlichen Stellen für Polizeianwärter.
Abschließend betonte ein Vertreter der CDUFraktion, dass die Polizeidichte in Niedersachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern zu wünschen übrig lasse. Außerdem werde die Landespolizei 2006/2007 angesichts des hohen Durchschnittsalters der Polizeivollzugsbeamten in außerordentlich schwieriges Fahrwasser geraten. Wenn
der erforderliche Personalbestand auch für die Zukunft gehalten werden solle, werde dies auch Auswirkungen auf die Einstellungspraxis haben müssen.
Nachdem in der Mitberatung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen der Änderungsvorschlag der Koalitionsfraktionen noch um eine Nummer 3 erweitert worden war, konnte die Beschlussempfehlung im Ergebnis von allen Fraktionen mitgetragen werden.
Damit schließe ich meinen Bericht
und bitte Sie namens des Ausschusses für Inneres und Sport, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 1318 zu folgen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer geänderten Fassung anzunehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt Ihnen in der Drucksache 1049, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen.
Der federführende Ausschuss und die mitberatenden Ausschüsse haben sich bei Stimmenthaltung der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für den Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung ausgesprochen.
Da der Entwurf direkt an die Ausschüsse überwiesen worden ist, lassen Sie mich einige wenige Sätze zu seinem Anlass und Inhalt sagen.
Artikel 1 und Artikel 2 enthalten die Zustimmungsgesetze zum Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland
und zum Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen. Mit dem zuerst genannten Staatsvertrag sollen im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben und der ordnungsrechtlichen Aufgabenstellung der Länder einheitliche Grundlagen für die Veranstaltung von Glücksspielen, insbesondere von Lotterien, geschaffen werden. Auf öffentliche Spielbanken finden diese Bestimmungen keine Anwendung. Mit dem anderen Staatsvertrag verpflichten sich die einzelnen Länder, Einnahmen aus gewerblicher Spielvermittlung denjenigen Ländern zukommen zu lassen, denen sie wirtschaftlich zuzurechnen sind. Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Drucksache 935.
Artikel 3 des Gesetzentwurfs beinhaltet die notwendigen Anpassungen des Niedersächsischen Gesetzes über das Lotterie- und Wettwesen an den Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland. Zu diesem Artikel schlägt Ihnen der federführende Ausschuss in seiner Beschlussempfehlung einige wenige Änderungen redaktioneller Art vor.
Artikel 4 regelt das In-Kraft-Treten des Gesetzes.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie bereits das Abstimmungsergebnis signalisiert, ist der Gesetzentwurf in den Ausschüssen inhaltlich nicht umstritten gewesen. Ich bitte Sie daher, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres
und Sport in der Drucksache 1049 zu folgen. Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Tinius, ich kann Ihren Vorhalt natürlich akzeptieren. Wir haben darüber im Fachausschuss ausführlich diskutiert. Gleichzeitig haben die Petenten auch das Ministerium angeschrieben. Bevor wir im Ausschuss darüber diskutiert haben, ist seitens des Innenministeriums ganz ausdrücklich gesagt worden, dass die Prävention in Peine - die kenne ich ganz gut - auch nach der Umstrukturierung erhalten bleibt. Darum haben wir im Ausschuss „Sach- und Rechtslage“ beantragt. Das mache ich jetzt namens der Koalition erneut. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Wulf, wir werden konstruktiv mitarbeiten.
Mit dem vorliegenden Antrag fordert die SPDFraktion, eine neue Kommission einzurichten. Dazu kann man natürlich sagen: Na toll, was für ein genialer Vorschlag. Immer nach dem sozialdemokratischen Motto: Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründe ich einen Arbeitskreis. Reicht das nicht, dann mache ich es größer. „Kommission“ klingt ja auch viel schöner.
Meine Damen und Herren, das ist nicht unser Motto. Runde Tische und Kommissionen als Mittel, um sich vor Entscheidungen zu drücken, wird es mit uns nicht geben.
Die CDU ist nach dem 2. Februar 2003 angetreten, endlich mit dem Einsetzen von Kommissionen und dem ständigen Vertagen von Entscheidungen aufzuhören. Wir sind der Auffassung: Das Land braucht Entscheider, aber nicht Kommissionseinrichter oder Moderatoren von runden Tischen. Meine Kollegin Frau Trost hat das vorhin bereits gesagt: Wir haben keine Erkenntnisdefizite, sondern Vollzugsdefizite. Das ist der Punkt, meine Damen und Herren.
Die Bürger in Niedersachsen haben ein Recht darauf, dass Politik ihre ureigenste Aufgabe des Entscheidens und des Tragens von Verantwortung wieder wahrnimmt. Dafür wurden wir gewählt. Das führen wir auch aus.
Dabei setzen wir auf den vorhandenen Sachverstand in den bestehenden Strukturen. Ich denke, das ist der richtige Weg. Im Hochschulbereich gibt es einiges, was wir nutzen können. Zwar ist vieles, aber nicht alles schlecht, was Sie uns, meine Damen und Herren, hinterlassen haben. Das gilt z. B., wie unter Nr. II Ihres Antrages ausgeführt, für die Zentrale Evaluationsagentur und die Einrichtung von Stiftungshochschulen.
Was wir aber nicht brauchen, ist eine weitere Kommission, die die Ergebnisse der bestehenden Kommission als Vorlage für eine dritte Kommission aufbereitet, um letztlich festzustellen: Die Ergebnisse passen mir nicht alle, und die Kraft, um die Ergebnisse umzusetzen, fehlt mir sowieso.
Das, meine Damen und Herren, kennen wir aus Berlin. Davon distanzieren wir uns entschieden.
Die Zeiten haben sich in Niedersachsen grundlegend geändert. Wir haben ein Ministerium mit Mitarbeitern, die froh sind, endlich ihren Sachverstand einbringen zu können und zu dürfen. Mit Herrn Stratmann haben wir endlich einen Minister, der die Kraft hat, auch unangenehme Entscheidungen durchzustehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem Hochschuloptimierungskonzept haben wir nach einer jahrelangen verfehlten Finanzpolitik den Weg der Reformen in der Hochschullandschaft begonnen. Dies ist auch für uns in Teilbereichen ein sehr schwieriger Prozess; daraus mache ich kein Hehl. Aber grundsätzlich gibt es keine Alternativen.
Daher, meine Damen und Herren von der SPDFraktion, zielt Ihr Antrag in die verkehrte Richtung. Er ist rückwärts gerichtet. Wir sind schon sehr viel weiter. Das HOK ist Bestandsaufnahme und Zukunftsperspektive zugleich. Das HOK gibt klar vor, welche Maßnahmen und Schritte erforderlich sind, um effiziente Strukturen zu schaffen, um Leistung und Qualität als die entscheidenden Kriterien
durchzusetzen und internationale Konkurrenzfähigkeit herzustellen.
Das HOK auf der einen Seite und Ihr Antrag auf der anderen Seite lassen nur eine prägende Erkenntnis zu: Niedersachsen erreicht mit Kraft und an der Sache orientiert ein Klassenziel nach dem anderen, nur die SPD bleibt sitzen.
Wachen Sie endlich auf, und rütteln Sie bitte auch gleich Ihre Parteifreundin, Frau Ministerin Buhlmann, aus ihrem 68-er Schlaf.
- Bulmahn, Entschuldigung. - Die zur Verfügung stehenden Mittel für die Hochschulen werden auch künftig begrenzt sein. Deshalb brauchen wir endlich mehr Freiheit für die Hochschulen. Wir haben bereits eben darüber debattiert.
Zu mehr Autonomie gehören sowohl das gegenseitige Auswahlrecht der Hochschulen und der Studenten als auch das Recht, eigene Einnahmequellen zu erschließen. Ich glaube, man denkt in Berlin schon darüber nach. Das sind die entscheidenden Punkte, die wir jetzt brauchen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Ausfluss des HOK ist auch ein Zukunftsvertrag mit den Hochschulen. Daher unterstützt die CDU-Fraktion die Verhandlungen, die die Landesregierung mit den Präsidenten der Hochschulen über die Inhalte führt. Durch den Abschluss eines Zukunftsvertrages zwischen den Hochschulen und der Landesregierung sollen die Leistungsfähigkeit und die Attraktivität der niedersächsischen Hochschulen im internationalen und im nationalen Wettbewerb trotz der bereits erwähnten angespannten Finanzlage mehrjährig gesichert werden. Dabei muss die Gewährung verlässlicher finanzieller Rahmenbedingungen für die Hochschulen für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung - bis 2007 - gewährleistet sein.
Ziele sind neben der finanziellen Planungssicherheit unter anderem der Erhalt und der Ausbau leistungs- und wettbewerbsfähiger Strukturen der Hochschulen in Lehre und Studium, in Forschung und Entwicklung, bei der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie in der wissenschaftlichen Weiterbildung, wobei die Umstellung der Studienstruktur auf die Abschlüsse Bachelor
und Master berücksichtigt werden muss. Dieses unterstützt die CDU-Fraktion ausdrücklich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, als Fazit bleibt festzuhalten: Wir brauchen keine neue Kommission. Was wir wirklich brauchen, ist ein Wechsel an der Spitze des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Berlin, damit die Hochschulen endlich die erforderlichen Freiheiten erhalten und die Millionen weiter effektiv eingesetzt werden. Herr Jüttner, Sie sind dabei unsere größte Hoffnung. Sie haben doch so gut angefangen. Ich meine Ihren bundesweiten Aufschlag mit der Forderung nach einer Kabinettsumbildung. Lassen Sie jetzt nicht nach; Sie haben das Zeug dazu.
Das ist Ihre eigentliche Aufgabe für Niedersachen, nicht rückwärts gewandte Anträge wie der vorliegende. Holen Sie endlich die beiden Niedersachsen aus Berlin zurück. Ganz Deutschland könnte aufatmen, besonders aber die Hochschullandschaft. Den Rest erledigen wir Christdemokraten. Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ehe ich zu meinem eigentlichen Wortbei
trag komme, möchte ich ganz kurz auf den Beitrag von Frau Wörmer-Zimmermann eingehen. Frau Wörmer-Zimmermann, ich habe mir Ihre Rede - ich komme nachher noch einmal darauf zurück - vom Juni letzten Jahres ausführlich angesehen. Am Anfang haben Sie sie fast wiederholt. Zu der Zeitschiene, nämlich dass Ihre Landesregierung schnell gearbeitet hat: So schrecklich der Vorfall vom 11. September 2001 ohne Zweifel war, Sie haben es bis zum 2. Februar 2003, also innerhalb von anderthalb Jahren, nicht geschafft, einen vernünftigen Gesetzentwurf vorzulegen. Vor diesem Hintergrund danke ich unserer Landesregierung ausdrücklich, dass sie es in einem sehr kurzem Zeitraum, in einem dreiviertel Jahr, geschafft hat, diesen Gesetzentwurf vorzulegen.
Der zweite Punkt, auf den ich ausdrücklich eingehen möchte - Sie haben das im Ausschuss angeregt und heute wiederholt -, ist die Angelegenheit mit der richterlichen Anordnung. In jedem Bundesland - das wurde Ihnen doch ausdrücklich gesagt, oder ich war im falschen Film - wird es so gehandhabt, wie wir es im Gesetzentwurf hier vorgesehen haben. Meiner Meinung nach ist dies auch der richtige Schritt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDU-Fraktion dankt Ihnen, Herr Minister Schünemann, dass wir nach sehr kurzer Amtszeit heute ein geändertes Verfassungsschutzgesetz verabschieden können.
- Ich habe vorhin schon darauf hingewiesen: Sie haben es in anderthalb Jahren nicht geschafft.
- Herr Kollege Gabriel, ich gehe auch noch einmal darauf ein. Ich finde es ausdrücklich gut, dass die SPD-Fraktion zustimmt.
Das Gesetz ist aus unserer Sicht notwendig, weil die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus unverändert andauert. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den 11. September 2001 und die weiterhin weltweit erfolgten verheerenden Anschläge. Die rot-grüne Bundesregierung hat auf die abstrakte Gefährdungslage mit dem Schily
Paket II reagiert, dessen Bestimmungen wir jetzt auf Niedersachsen übertragen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dies ist lange überfällig und notwendig, damit Niedersachsen - wie andere Bundesländer übrigens auch - ein Gesetz erhält, das dem Verfassungsschutz insgesamt die Möglichkeit gibt, bessere Erkenntnisse zu gewinnen. Es ist unserer Meinung nach dringend erforderlich, die Nutzung moderner Informationsund Kommunikationstechnologien im Verbund der Sicherheitsbehörden einzusetzen,
um die innere Sicherheit wirksamer gewährleisten zu können. Deshalb sind rechtliche Regelungen vorgesehen worden, um die erkannten Nutzungsund Übermittlungshindernisse zu beseitigen. Es wurde mir bei der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf deutlich, dass der heutige Standard der datenschutzrechtlichen Vorschriften - ich denke daran, was Sie, Frau Wörmer-Zimmermann, in Bezug auf die Wohnungen sagten - nicht berührt wird. Deshalb muss auch niemand in Niedersachsen befürchten, Opfer des Staates zu werden.
Die CDU-Fraktion vertritt die Meinung, dass auch die Befugnisse zum Einsatz des IMSI-Catchers ein Schritt in die richtige Richtung sind. Gewalttäter und Terroristen nutzen schon längst mobile Telefone, deren Herkunft den Sicherheitsbehörden unbekannt ist.
Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist nach der Verabschiedung des Polizeigesetzes Ende 2003 ein weiterer Schritt auf dem Weg, um, wie es auch der Minister nannte, Niedersachsen für die Bürger zum sichersten Bundesland zu machen.
Dies unterstützt auch die CDU-Fraktion ausdrücklich.
Auf Wunsch des mitberatenden Rechtsausschusses, dem sich der Innenausschuss angeschlossen hat, wird heute auch darüber entschieden, dass der Niedersächsische Landtag der nächsten, der 16. Wahlperiode, das Gesetz in viereinhalb Jahren nach In-Kraft-Treten auf seine Wirksamkeit überprüfen wird.