Protokoll der Sitzung vom 27.05.2004

tem-Modernisierungsgesetz in diesem Zusammenhang bietet, zu nutzen.

Meine Damen und Herren, wir Grünen wollen aber nicht bei der Berufung eines Patientenfürsprechers stehen bleiben. Wir wollen vielmehr die Einführung und Absicherung dieser Ombudsarbeit im Niedersächsischen Krankenhausgesetz verankert wissen.

Das gleiche Ziel haben wir aber auch mit der Forderung nach Absicherung und gesetzlicher Verankerung des Sozialdienstes im Krankenhaus. Der Sozialdienst hat die Aufgabe, die ärztliche und pflegerische Versorgung zu ergänzen, in sozialen Fragen zu beraten und bei der Einleitung von Reha-Maßnahmen zu unterstützen. Wenn wir Grünen von ganzheitlicher Medizin reden, meinen wir damit, dass es einen Dreiklang zwischen ärztlicher, pflegerischer und sozialer Versorgung geben muss, damit der Mensch als Patient nicht auf der Strecke bleibt. Das ist uns sehr wichtig.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Diese Aufgabe wird angesichts immer höherer Patientenzahlen bei immer kürzeren Liegezeiten und wegen der Notwendigkeit eines auf die Schnittstellen der Krankenversorgung ausgerichteten Fallmanagements immer wichtiger. Wir wollen den Patienten im Krankenhaus nicht allein lassen. Wir wollen den Patienten den Rücken stärken. Lassen Sie uns endlich gemeinsam eine der letzten demokratiefreien Zonen einreißen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Noch zum SPD-Antrag. Die SPD hat doch Recht. Wir haben einen dringenden Nachholbedarf. Ich finde es schön, dass jetzt endlich auch die SPD auf den bundesweit schon lange fahrenden Zug in Sachen Patientenbeauftragte aufgesprungen ist. Ich hoffe, dass auch Frau Dr. von der Leyen aufspringen wird, sodass wir Patientenbeauftragte gemeinsam berufen können.

Aber damit ist es doch nicht getan. Wir müssen gemeinsam alles unternehmen, damit wir auch in Deutschland eine Patientencharta bekommen. Alle Akteure im Gesundheitssystem haben eine mehr oder minder starke Lobby. Nur die Patienten haben bis heute keine. Kommen Sie mir ja nicht mit „Bürokratie“. Es gibt heute noch genug Beispiele dafür, wo Sie Bürokratiemonstren aufbauen. Also bitte!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Eine Charta wäre zumindest ein Anfang. Es ist aber nicht das Patientenschutzgesetz, das wir Grüne auf Bundesebene gern durchgesetzt hätten. Das Patientenschutzgesetz wollte die SPD jedoch nicht. Sehr schade. Wir haben aber zumindest gewisse Rechte verankert, und ich bin der Meinung, dass wir sie auf Landesebene jetzt umsetzen sollten. Das, was in Sachen Patientenrechte und in Sachen GMG geschaffen worden ist, hat selbst Herr Seehofer in seiner gesamten Amtszeit nicht geschafft.

Meine Damen und Herren, ebenso muss auf Landesebene ein Gesetzentwurf zur Änderung des Kammergesetzes für die Heilberufe vorgelegt werden, mit dem auch die Ärztekammer verpflichtet wird, Patientenvertreter in die Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen sowie in die Ethikkommission zu berufen. Diese Diskussion haben wir auch im letzten Jahr schon geführt. Seinerzeit wurde mein Änderungsantrag jedoch abgelehnt, und alles wurde auf die lange Bank geschoben. Holen wir es von dieser Bank gemeinsam runter, und übernehmen wir das. Wenn wir die Patientenrechte wirklich ernst nehmen, dann müssen wir noch einmal an das Kammergesetz heran. Das habe ich Ihnen letztes Jahr schon gesagt. Dieses Gesetz war schon veraltet, als wir es beschlossen haben. Sie haben die Augen vor den Aufgaben geschlossen, die vor Ihnen lagen und immer noch liegen.

Wir Grüne wollen Patientenvertreter in der Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen und in der Ethikkommission. Dazu gehört auch der Ausbau von qualifizierten Verfahrensbeteiligungen und Anhörungsrechten von Patientenvertretern. Ansonsten ist der Status Patientenvertreter ein Hohn. Hohn mache ich an dieser Stelle nicht mit.

Meine Damen und Herren, die beiden Anträge und die Vorgänge der letzten Wochen machen doch deutlich, wie wichtig Patientenrechte, Patientenbeteiligung und die Stärkung der Patientensouveränität sind. Das niedersächsische Gesundheitswesen steht am Scheideweg. Wir entscheiden darüber, mit wie vielen Rechten die Patienten in Niedersachsen zukünftig ausgestattet werden. Ich hoffe, wir entscheiden zugunsten von mehr Rechten für die niedersächsischen Patienten. - Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Jetzt erteile ich das Wort Frau Jahns von der CDUFraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Beide Vorrednerinnen haben die in den letzten Wochen aufgetretenen Probleme bei der kieferorthopädischen Versorgung angesprochen. Ich darf Ihnen aus unserer Sicht sagen: Es war einzigartig, wie schnell unsere Ministerin eingegriffen hat. Sie hat sich gerade für die Behandlung und für die Sicherstellung der Versorgung der Kinder, die ja in der Diskrepanz standen, extrem eingesetzt. Von daher kann ich nur sagen: Wir haben erwartet, dass Sie diese Fragen heute ansprechen. Unsere Ministerin hat aber so schnell reagiert, wie wir es uns vorgestellt und auch gewünscht haben.

Meine Damen und Herren, die Regierungsfraktionen von CDU und FDP haben sich gemeinsam mit der Landesregierung zum Ziel gesetzt, Niedersachsen zum Gesundheitsland zu entwickeln, was ja 13 Jahre lang relativ vernachlässigt worden ist.

(Zurufe von der SPD: Na, na, na!)

Hierzu gehört selbstverständlich auch, dass sich die niedersächsischen Bürgerinnen und Bürger, die sich als Patientinnen oder Patienten in ambulante oder stationäre Behandlung begeben müssen, umfassend versorgt fühlen sowie betreut und beraten wissen. Insofern begrüßen wir sowohl den Antrag der Fraktion der SPD als auch den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die darauf abzielen, sich für Patientenrechte einzusetzen. Wir halten es für äußerst wichtig, dass Patienten in Krankenhäusern Ansprechpartner haben, die Anregungen und Beschwerden an die Krankenhausleitung oder die Kassen ernst nehmen und auch weiterleiten.

Die Tätigkeit der Patientenfürsprecher sollte in das Qualitätsmanagement der Krankenhäuser einbezogen werden. In der Tat ist es so, dass sich die Patientinnen und Patienten aufgrund des gesundheitspolitischen Wirrwarrs der Bundesregierung, die ja von SPD und Grünen getragen wird, durchwursteln müssen. Gerade die administrative Umsetzung des Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetzes zum 1. Januar 2004 hat für eine massive Verunsicherung in der Bevölkerung gesorgt, obwohl der zwischen Regierungs- und Oppositionsparteien ausgehandelte Kompromiss bereits Ende

August letzten Jahres gefasst wurde. Eine klare Transparenz des GMG war nicht zu erkennen. Viele Nachbesserungen waren erforderlich. Ich darf nur an die Zuzahlungsmodalitäten, an die Chronikerregelung oder die Befreiungsvoraussetzungen erinnern. So ein bürokratisches Durcheinander wollen CDU und FDP in Niedersachsen nicht.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Deshalb wollen wir wenigstens die positiven Entwicklungen, die das GMG ermöglicht, nicht zusätzlich durch Landesinstitutionen bürokratisch aufblähen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf Bundesebene gibt es jetzt eine Patientenbeauftragte. Das heißt, dass die Interessen der Patientinnen und Patienten bei der Gesundheitsgesetzgebung mit eingebracht werden können. Darüber hinaus sind die Patientenvertretungen erstmals im gemeinsamen Bundesausschuss vertreten. Jeder - ob Interessenverband oder Einzelperson - kann Anregungen oder Bedenken vorbringen und hat einen Ansprechpartner. Warum dann auf Landesebene zusätzlich eine Zwischenstation einschalten? Diese verlängert die Wege für die Patienten und schafft wieder nur unnötigen bürokratischen Aufwand. Deshalb werden wir hier einen anderen Weg gehen. Wir wollen Bürokratie abbauen und die bisherige Praxis in den vielen Krankenhäusern, die sich in Niedersachsen bereits bewährt hat, unterstützen.

(Beifall bei der CDU)

In vielen Krankenhäusern gibt es schon jetzt ehrenamtlich engagierte Patientenfürsprecher oder -beauftragte, die sich für die Interessen der Patientinnen und Patienten sowie bei Problemen in der stationären Versorgung oder beim Aufenthalt in Krankenhäusern einsetzen. Sie stehen den Patienten mit Rat und Tat zur Seite. Viele Krankenhausträger haben sich für Patientenfürsprecher entschieden, weil sie damit auch die Qualität ihrer Einrichtung erhöhen. Die Kommunen sowie die übrigen Träger sind sich durchaus ihrer Verantwortung diesbezüglich gegenüber den Patienten bewusst.

CDU und FDP sehen den Bedarf an Beratung in Zukunft aber steigen, weil sich z. B. durch die Einführung der DRGs, der so genannten Fallkostenpauschalen, die Aufenthaltsdauer in den Krankenhäusern verringern wird. Demnach werden Prob

leme schneller auftreten und auch schneller gelöst werden müssen. Diese müssen dann aber vor Ort und schnell gelöst werden können, nicht aber erst dann, wenn man sich an eine Institution auf Landesebene gewendet hat. Das führt nur zu unnötigen Verzögerungen und hilft den Patienten überhaupt nicht; denn bei einer verkürzten Aufenthaltsdauer ist der Patient wahrscheinlich schon längst wieder entlassen, bevor er eine Lösung seines Problems erwarten kann. Deshalb setzen wir weiterhin auf eine praktikable Regelung vor Ort und werden keine zusätzlichen gesetzlichen Regelungen schaffen.

Außerdem muss man sich wirklich fragen: Warum hat die SPD in ihrer 13-jährigen Regierungszeit nicht längst einen Patientenfürsprecher eingesetzt, wenn sie ihn denn für so wichtig gehalten hat?

(Ulrich Biel [SPD]: Warum habt ihr das nicht vorher schon gemacht?)

Das gleiche gilt für den SPD-Vorschlag, sich auf Bundesebene für die Verabschiedung einer Patientencharta einzusetzen. Da es dort seit 2002 eine Arbeitsgruppe gibt, die sich mit diesem Thema beschäftigt, sollten Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, sich bei Ihrer Bundesregierung für ein schnelleres Abarbeiten dieser Aufgabe einsetzen. Auch bezüglich des geforderten Ausbaus von qualifizierten Verfahrensbeteiligungen und Anhörungsrechten von Patientenvertretern kann ich Ihnen nur entgegnen: Das hätten Sie in den letzten 13 Jahren längst tun können.

Zum Kammergesetz stelle ich fest, dass wir dieses gerade geändert haben. Wir werden die Selbstverwaltung der Kammern nicht dadurch untergraben, dass wir wieder neue Forderungen an die Zusammensetzung der Schlichtungsstelle stellen und diese gesetzlich festschreiben. Im Übrigen hat die Schlichtungsstelle keine rechtliche Bindung. Der in Deutschland gegebene Klageweg über die Sozialoder Arbeitsgerichte steht auch weiterhin offen. CDU und FDP wollen Selbstverwaltung ermöglichen und Verantwortung übertragen, wo es irgendwie möglich ist, und sie nicht wieder einschränken. Dies gilt ebenso für den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen. Es wird keine gesetzliche Verankerung oder Berufung von Patientenfürsprecherinnen und -fürsprechern geben. Auch die geforderten Sozialdienste, die es bereits gibt, müssen nicht gesetzlich festgelegt werden. Die Beratung und Betreuung der Patienten gehört bereits jetzt zu den Aufgaben des Krankenhausträgers bzw. der

Kassen im Rahmen des Sicherstellungsauftrages. Jedes Krankenhaus nimmt aus ureigenem Interesse diese Aufgabe wahr, um einerseits die Qualität des Hauses zu unterstreichen, andererseits aber auch Werbung für das eigene Haus zu machen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, CDU und FDP unterstützen deshalb die bisherigen Anstrengungen der Kommunen und der Träger vor Ort. Wir wollen diese positiven Aktivitäten zum Wohle der Patienten fördern und nicht durch neue unnötige bürokratische Festschreibungen zum Nachteil der Patienten behindern. Deshalb werden wir in die Beratungen einen eigenen Antrag einbringen mit dem Ziel, für die Berufung der ehrenamtlichen Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher in den niedersächsischen Krankenhäusern, in denen es diese noch nicht gibt, zu werben. Patientenfürsprecher sollten auch unserer Ansicht nach an den Krankenhäusern in Niedersachsen nahezu flächendeckend vorhanden sein. Dafür werden wir gemeinsam werben, aber wir sind gegen einen unnötigen zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Jetzt hat Frau Ministerin von der Leyen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Details sind weitgehend schon ausgetauscht worden. Ich will nichts mehr zum GMG sagen, ich will zum Thema nur noch sagen: In der Tat haben wir im Konsens eine Patientenbeauftragte auf Bundesebene eingerichtet. Es ist jedoch nirgendwo zwingend vorgeschrieben, dass das, was wir auf Bundesebene machen, zwangsläufig sofort auch auf Landesebene geschehen muss. Ich denke, wir sollten zunächst einmal abwarten, ob sich diese Institution, die ganz neu eingeführt worden ist, bewährt. Wir sollten sehen, wie sie arbeitet, und vor allen Dingen, welchen Effekt sie hat. Wenn sie wirklich etwas für die Patienten bringt, können wir darüber sprechen.

(Zustimmung bei der CDU)

Aber wir sollten nicht per se Doppelstrukturen aufbauen und gleich das, was der Bund gemacht hat, auf das Land übertragen, sondern zunächst einmal

die Erfahrungen evaluieren. Danach können wir schauen, was wir machen.

Hinzu kommt, dass es in der Tat, wie Frau Jahns schon sagte, bei den Krankenkassen eine verpflichtete Stelle gibt, bei der alle Patienten Informationen, Auskunft und Beratung erhalten können. Ich muss sagen: Diese Stellen sind in der Auseinandersetzung mit den Kieferorthopäden sehr hilfreich gewesen. In enger Abstimmung mit meinem Haus sind wir gemeinsam jedem Einzelfall nachgegangen. Es gibt also bereits eine Struktur, die in solchen Fällen sehr hilfreich ist. Was die übergeordneten Auseinandersetzungen mit den Kieferorthopäden angeht, so glauben Sie doch nicht, dass eine Patientenbeauftragte oder ein Patientenbeauftragter an der Entwicklung irgendetwas hätte ändern können. Wir werden morgen ja ausführlich darüber diskutieren, aber das ist, weiß Gott, zu hoch gegriffen.

(Zustimmung bei der FDP)

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordert die Patientenfürsprecher und Patientenfürsprecherinnen in den Krankenhäusern. Das ist ein durchaus berechtigtes Anliegen, zumal es dabei auch um eine stärkere Patientenorientierung und -beteiligung in den Krankenhäusern geht. Über die Frage, ob man das gleich gesetzlich regeln sollte, müssen wir in Ruhe im Ausschuss diskutieren. Es bleibt zu bedenken, dass wir in den Krankenhäusern bereits heute auf freiwilliger Basis eine Reihe von Ombudsleuten haben. Sie leisten gute Arbeit und sind sehr wichtig,

(Zustimmung bei der CDU)

um die Anregungen und Beschwerden der Patientinnen und Patenten aufzunehmen.

Auch für die von den Grünen ebenfalls geforderte Vorhaltung des Sozialdienstes in den Krankenhäusern halte ich eine gesetzliche Regelung für überflüssig. Die Grundhaltung ist sicherlich richtig, aber es gibt bereits seit 1992 zwischen der Krankenhausgesellschaft und den Krankenkassen den gesicherten Vertrag mit der Regelung über den Sozialdienst. Dadurch ist eine umfassende Betreuung für die Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern gewährleistet. Die Sozialdienste leisten enorm gute Arbeit. Jeder, der im Krankenhaus Erfahrung gesammelt hat, weiß, dass der Sozialdienst sehr hilfreich sein kann. Diese Regelung hat sich bewährt. Deshalb sehe ich keine Notwendigkeit, dass der Landesgesetzgeber dort tätig wird.

Im SPD-Antrag sind noch die Punkte Arzthaftpflichtfragen und Ethikkommission angesprochen worden. Ich habe bereits in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage deutlich zum Ausdruck gebracht, dass der niedersächsische Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehen hat, dies der Selbstverwaltung der Kammern zu überlassen. Ich frage mich: Wozu brauchen wir noch Selbstverwaltung, wenn der übergeordnete Staat nun in alle Funktionen noch regulativ eingreift? Dann brauchen wir auch die Selbstverwaltung nicht mehr.

Zur Patientencharta hat Frau Jahns bereits einiges gesagt; insofern kann ich mir Ausführungen dazu ersparen.

Was schließlich den weiterhin geforderten Ausbau der qualifizierten Verfahrensbeteiligungen, die Anhörungsrechte für Patientenvertreter und die Informationsoffensive für die Patientenrechte betrifft, bin ich durchaus offen. Ich bin gespannt auf Ihre detaillierten Vorschläge im Ausschuss, denn man muss solche Forderungen ja auch unterfüttern. Aber darüber können wir gern im Ausschuss sprechen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Nächster Redner ist Professor Zielke von der FDPFraktion.