Lassen Sie mich noch den folgenden Punkt ansprechen: Das Landesamt für Denkmalpflege, eine Behörde, soll nach Celle verlagert werden. Dort werden Investitionskosten für ein Gebäude anfallen. Im Grunde genommen ist dieses Vorhaben völlig unsinnig. Es entstehen enorme Kosten, um das Gebäude überhaupt zu sanieren. Das ist nur
Ich erwähne noch einmal den § 109 des NBG, der die Möglichkeit regelt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorzeitig in den Ruhestand zu versetzen. Ich meine, dass das eine beispiellose Verschwendung von Steuergeldern ist.
Herr Minister, ich fordere Sie ernsthaft auf: Nehmen Sie Kritik ernst, nehmen Sie Kritik der Personalräte ernst! - Wenn Sie diese Kritik nicht ernst nehmen, frage ich Sie, wie Sie mit der Kritik der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksregierung Weser-Ems umgehen. Haben Sie deren Kritik einfach in den Papierkorb geworfen, oder denken Sie darüber nach? So geht das aus unserer Sicht nicht. Man kann eine Reform nicht, koste es was es wolle, im so genannten Schweinsgalopp durchsetzen, ohne uns vernünftige Daten und Fakten zu nennen. Aus unserer Sicht ist das wirklich eine Reformwurschtelei. Wir können dem nicht zustimmen. Ich habe schon gesagt: Wir stimmen dem Antrag der Grünen zu und werden mithin der Ausschussempfehlung aber nicht folgen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat mit ihrer Kabinettsentscheidung vom 23. März dieses Jahres über organisatorische und personalwirtschaftliche Rahmenbedingungen entschieden, die zum 1. Januar 2005 nicht nur zur Auflösung der vier Bezirksregierungen, sondern auch zum Umbau der Landesverwaltung insgesamt führen werden. Damit hat die Landesregierung nach nur einem Jahr Regierungsverantwortung in Niedersachsen endgültig die Weichen für eine modernere und effizientere Landesverwaltung gestellt.
strukturreform und der Änderung des Gefahrenabwehrgesetzes ein weiteres für die CDULandtagsfraktion wichtiges und zentrales Wahlversprechen nach gründlicher Vorarbeit durch Innenminister Schünemann und Sonderstaatssekretär Meyerding zeitnah umgesetzt.
keine zahllosen Gutachten und keine gescheiterten Kommissionen, sondern wir verwirklichen gemeinsam mit unserem Koalitionspartner, der FDP, tatkräftig und zielstrebig unsere Koalitionsaussagen.
Ausgehend von den Aufgaben in den Bezirksregierungen - ich meine, das ist der richtige Weg gewesen - sind nach umfassender Aufgabenkritik und Aufgabenwegfall die künftig nach Privatisierung und Kommunalisierung beim Land noch verbleibenden Aufgaben neu geordnet worden. Niedersachsen beschränkt sich auf seine Kernaufgaben. Meine Damen und Herren, hierzu zwingt uns nicht zuletzt die uns von der Vorgängerregierung hinterlassene desolate finanzielle Situation des Landes.
Der bisherige dreistufige Behördenaufbau wird durch einen zweistufigen Aufbau der Landesverwaltung ersetzt werden. Nicht mehr die Kommunen, die Bezirksregierungen und die Ministerien kümmern sich im bisherigen Weisungsgeflecht um die Wahrnehmung der öffentlichen Aufgaben, sondern die Kommunen können nunmehr innerhalb der geplanten Zweistufigkeit im Interesse der Bürger und Bürgerinnen viel eigenverantwortlicher auf regionaler Ebene handeln.
Dies, meine Damen und Herren, ist eine echte Chance zu mehr Selbstverwaltung und zu mehr Bürgernähe. Es wird auch nicht, meine Damen und Herren von der Opposition, was Sie befürchten, ein wahrer Umzugsreigen einsetzen. Viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden ihren Arbeitsplatz an demselben Ort behalten. So werden an den Standorten der ehemaligen Bezirksregierungen
weiterhin Schwerpunktaufgaben, wie beispielsweise in Lüneburg die Schulaufsicht oder in Braunschweig die Kommunalprüfung, wahrgenommen werden.
Ebenfalls werden jeweils am Sitz der Bezirksregierungen die Regierungsbüros ein wichtiger Baustein für die regionalen Interessen sein.
Diese werden als Serviceeinrichtungen des Landes die Entwicklung des ländlichen Raumes fördern und die Regionalentwicklung unterstützen. Um der ländlichen Struktur in Niedersachsen gerecht zu werden, wurde bei weiteren Standortentscheidungen wie auch bei den notwendigen Außenstellen die notwendige Präsenz in der Fläche berücksichtigt.
Sie lehnen die mit der Staatsmodernisierung verbundenen notwendigen Änderungen im Behördenaufbau ab. Selbstverständlich kann man sich über die Ausgestaltung streiten. Aber man muss auch bereit sein, neue Wege zu gehen und ausgetretene Pfade dort zu verlassen, wo immer es - wie gerade auch hier - sinnvoll ist. Dann, meine Damen und Herren, muss man auch zu klaren und verlässlichen Aussagen kommen und entscheiden.
Meine Damen und Herren, wir erreichen ohne Zweifel mit der zielstrebigen und konsequenten Umsetzung unserer Ziele die Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Behörden, die Verschlankung überkommener Strukturen sowie die wirtschaftlichere Gestaltung von Arbeitsabläufen.
Als weiteren unerlässlichen Aspekt leistet die Verwaltungsreform selbstverständlich, Frau Leuschner, auch einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung.
6 743 Stellen in der Landesverwaltung werden entbehrlich gestellt. Damit wird der Umbau der Landesverwaltung insgesamt mittel- bis langfristig mit einem deutlichen Stellenabbau einhergehen und zugleich auch zu einer deutlichen Reduzierung der Zahl von Landesdienststellen führen.
Es mutet schon sehr befremdlich an, wenn die Opposition, die auf der einen Seite für die Haushaltsmisere des Landes die Verantwortung trägt, auf der anderen Seite scheinbar zum Sparen aufruft, aber immer noch in Verkennung der Haushaltsdramatik Einsparpotenziale der Verwaltungsmodernisierung nicht sehen will. Wo sind denn Ihre Sparvorschläge, meine Damen und Herren?
Wir jedenfalls werden alle Anstrengungen unternehmen, um den Landeshaushalt zu sanieren, und werden gemeinsam mit Ministerpräsident Wulff den von ihm bereits eingeschlagenen und dringend notwendigen Weg aus der Schuldenfalle entschlossen weitergehen.
Selbstverständlich gestalten wir die Verwaltungsmodernisierung nicht am Rechnungshof vorbei. Wie kommen Sie zu dieser Aussage?
Natürlich werden Finanzfolgeabschätzungen zurzeit in den Ministerien erarbeitet. Das war von Anfang an so vorgesehen. Aber Sie alle kennen die Zahlen der Mai-Steuerschätzung. Für Niedersachsen bedeutet dies ein weiteres Minus in Höhe von 195 Millionen Euro im Jahre 2004
und von rund 956 Millionen Euro im Jahre 2005 ohne Berücksichtigung der Auswirkungen der Steueramnestie und des Alterseinkünftegesetzes. Vor diesem Hintergrund und vor dem der katastrophalen finanziellen Gesamtsituation des Landes wäre ein Abwarten, meine Damen und Herren, wie Sie es vorschlagen, nicht zu verantworten und verhängnisvoll.
Es ist schon interessant, meine Damen und Herren von den Grünen: Auf der einen Seite fordern Sie mit uns die Auflösung der Bezirksregierungen, verlieren auf der anderen Seite aber leider den Mut, sobald es an die konkrete Umsetzung geht
und außerordentlich schwierige und zum Teil auch unpopuläre Entscheidungen, wie beispielsweise über die Standorte oder konkrete Maßnahmen zur sozialverträglichen Gestaltung des Stellenabbaus, bevorstehen.
Um die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landes zurückzugewinnen und den Wirtschaftsstandort Niedersachsen nachhaltig zu stärken, muss vielmehr dringender denn je schnell gehandelt werden. Hierzu sind wir gezwungen. Wir handeln auch, und wir werden daher Ihren Antrag, meine Damen und Herren von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ablehnen und, wie vom Innenausschuss empfohlen, entscheiden.