Protokoll der Sitzung vom 03.04.2003

Zur Einbringung erteile ich Herrn Abgeordneten Klein das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bringe hier einen Antrag ein, der etwa zur Hälfte bereits in der letzten Wahlperiode vorgelegen hat. Wir hatten leider nicht mehr die Zeit, ihn auszudiskutieren. Das Thema ist aber nach wie vor aktuell, und deswegen heute dieser Neustart.

Es geht um die kommerzielle Nutzung der grünen Gentechnik. Kaum einer will sie, ihr Nutzen ist zweifelhaft, die Risiken sind schwer einzuschätzen, und dennoch scheint sie unaufhaltsam, habe ich letztens einmal in einem Vorwort gelesen. Wie geht man damit um? Ich meine, nicht das schlechteste Kriterium für Entscheidungen in diesem Zusammenhang ist es doch, sich an den Wünschen der Menschen zu orientieren, die man repräsentieren will. In dem Zusammenhang ist festzuhalten, dass sich 94,6 % aller EU-Bürger die Wahlfreiheit zwischen Lebensmitteln aus der Gentechnik und Lebensmitteln, die gentechnikfrei sind, wünschen. Auch die große Mehrheit der Landwirtschaft wünscht sich diese Wahlfreiheit. Wir reden hier

- ich will das gleich klarstellen - über Wahlfreiheit. Wir führen keine Ja/Nein-Debatte in Bezug auf die Gentechnik. An dieser Stelle will ich aber auch sagen: Ich persönlich bedaure das. Ich persönlich glaube, dass wir diese Technik in der Landwirtschaft und bei den Lebensmitteln nicht brauchen. Ich finde es dumm, dass man bereit ist, für etwas, was man nicht braucht, bekannte und unbekannte Risiken einzugehen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich weiß, dass ich in dieser Haltung kein Exot bin. Es ist nach wie vor die Mehrheit der Menschen, die so denkt. Das hat letzten Endes 1998 zu einem Moratorium geführt, das jetzt in der Diskussion ist. Es geht darum, die Frage zu beantworten, unter welchen Voraussetzungen sich dieses Moratorium aufheben lässt., wie sich also - das ist das neue Schlagwort in der Diskussion - Koexistenz praktizieren lässt. Diese Frage ist so brisant, dass - man kann es kaum glauben - selbst die EU-Kommission davon absehen will, in diesem Fall EU-Regeln aufzustellen. Sie beruft sich auf die Subsidiarität der Nationalstaaten und hält sich vornehm zurück.

(Zuruf von der CDU: Das ist auch gut so!)

Meine Meinung ist, dass das Ganze fahrlässig und verantwortungslos ist. Denn selbst die eigenen Einschätzungen der Kommission machen deutlich - und genau so ist es in den Papieren auch formuliert -, dass genmanipulierte Pflanzen die Wahlfreiheit für Verbraucher gefährden und die Nachhaltigkeit und Vielfalt der Landwirtschaft in Europa infrage stellen.

Hochproblematisch sind aber die Aussagen, die die EU zu den Kosten und Auflagen macht, die erforderlich sind, um eine Koexistenz sicherzustellen. Es gibt eine Studie, die besagt, dass Kostensteigerungen von gut 40 % erforderlich sind, um etwa Sicherheitsabstände, Abschirmungen, Kontrolluntersuchungen und ähnliche Dinge zu bezahlen. Die Empfehlung der Kommission in diesem Zusammenhang ist: Diese Kosten sollen von denjenigen getragen werden, die in Zukunft den Wunsch haben, gentechnikfrei zu produzieren. - Das ist der große Bereich des Ökolandbaus, der gesetzlich dazu verpflichtet ist. Das sind aber auch die 70 % konventionell wirtschaftenden Landwirte, die nach wie vor der Meinung sind, dass sie ohne Gentechnik produzieren wollen.

(Enno Hagenah [GRÜNE]: Das ist ja ungerecht!)

Geradezu absurd ist die Argumentation der EUKommission, die darauf hinweist, dass letztlich auch die Gentec-Unternehmen Angst davor hätten, dass ihr hochwertiges Saatgut durch einfaches Saatgut verunreinigt werden könnte. Ich glaube, da verwechseln die Leute in Brüssel einiges. Ich habe noch nie gehört, dass die Gentechnikfirmen großen Wert darauf legen, dass ihre Saaten in den Nachbau kommen. Es handelt sich hier also offensichtlich um eine Situation, in der Konzerne mit öffentlichen Geldern etwas entwickeln und die Bauern dann schließlich für die Trennung aufkommen sollen.

Hier fordere ich eindeutig, dass Umwelt und Eigentum derjenigen, die gentechnikfrei in der Landwirtschaft produzieren wollen, und diejenigen, die gentechnikfreie Lebensmittel kaufen wollen, entsprechend zu schützen sind.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Alles andere, meine Damen und Herren, ist eine grobe Missachtung des Verursacherprinzips.

Ein weiterer Knackpunkt - so nenne ich es mal sind die fehlenden Haftungsregelungen. Man kann diese Fragen nicht ungelöst lassen. Wir können nicht darauf warten, dass sich irgendein Amtsrichter demnächst das erste Mal mit solchen Fragen beschäftigen muss.

Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den Starlink-Skandal in den USA im Sommer 2002. Starlink ist eine für die menschliche Ernährung nicht zugelassene Maissorte, die auf 1 % der Anbaufläche in den USA gestanden hat. Mit diesen 1 % sind damals rund 20 % der übrigen Maisfläche verunreinigt worden. Das hat in der Folge einen Schaden von rund 1 Million Dollar verursacht. Das haben die Amerikaner bis heute nicht in den Griff bekommen, obwohl damals sofort ein Anbauverbot für den Starlink-Mais ausgesprochen worden ist. Noch im Jahr 2000 schickten die Japaner einen 40 000-t-US-Frachter mit verunreinigtem StarlinkMais wieder nach Hause.

Ein dritter Punkt - darüber haben wir schon in der letzten Wahlperiode intensiv gesprochen - betrifft das Saatgut. Ich will es entsprechend kurz halten. Die Saatgutverunreinigung ist ein besonders sensibles Feld, weil das Saatgut am Anfang der Kette jeder Produktion steht. Wenn man Koexistenz

ernst meint und umsetzen will, dann darf es keine nachweisbaren Veränderungen, keine nachweisbaren Verunreinigungen in einem Saatgut geben, das als gentechnikfrei verwendet werden soll.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die jetzigen Vorstellungen der Kommission, 0,3 bis 0,7 % an Verunreinigung zuzulassen, ohne dass eine Kennzeichnung erforderlich ist - das ist der Hintergrund -, bedeuten, dass in einem relativ überschaubaren Zeitraum die flächendeckende Durchseuchung der gesamten landwirtschaftlichen Produktion mit GVOs erfolgen würde. Das wäre die Einführung der Gentechnik durch die Hintertür. Alle Freisetzungs-, Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsbestimmungen, die wir zurzeit erarbeiten und in den letzten fünf Jahren erarbeitet haben, wären nicht mehr das Papier wert, auf dem sie stehen.

Mitunter gibt es natürlich auch die Frage, ob Schutzmechanismen heute überhaupt noch Sinn haben, wo wir doch angeblich schon in allen Bereichen mit der Gentechnik konfrontiert sind. Meine Damen und Herren, das stimmt nicht, sondern das ist eine sehr interessensgerichtete Aussage der entsprechenden Industrie.

Wir haben ein gutes Beispiel in Österreich. Dort ist beim Saatgut das Reinheitsgebot umgesetzt worden. In Österreich hat man jetzt das erste Mal ein volles Wirtschaftsjahr, um das Ganze auch zu kontrollieren. Die Kontrollergebnisse 2002 besagen eindeutig: Es gibt dort, wo es entsprechend geschützt ist, keine Verunreinigungen im Saatgut.

Zum Status quo ist ebenfalls zu sagen, dass nach wie vor keine Gentec-Produkte auf dem europäischen Markt sind. Selbst die Verunreinigungen, die Greenpeace vor drei Jahren mal festgestellt hat, sind bei Nachuntersuchungen nicht mehr zu finden. Das heißt also, die bisherigen Maßnahmen hatten durchaus Erfolg.

Man kann mit diesem Thema auch ganz anders umgehen. Es gibt in England die ersten Gemeinden - die allererste Gemeinde war eine des Bezirks Southams -, die sich zu GVO-freien Gemeinden erklärt haben. Auch die ersten Nationalparke denken darüber nach, sich GVO-frei zu erklären. Das ist keine Absonderlichkeit, sondern das ist eine Möglichkeit, welche die europäische Freisetzungsrichtlinie durchaus bietet.

Sie sehen also, wir haben reichlich Handlungsbedarf. In der letzten Wahlperiode konnte man in dem Protokoll der Ausschusssitzung lesen, dass alle Fraktionen dazu neigten, unseren Antrag zu unterstützen. Ich hoffe, dass es dabei geblieben ist, und freue mich auf eine interessante Diskussion im Fachausschuss. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zu Wort gemeldet hat sich der Abgeordnete Biestmann. Herr Biestmann, ich erteile Ihnen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Biotechnologie ist eine der Zukunftstechnologien des dritten Jahrtausends. Wir haben es der Albrecht-Regierung zu verdanken, dass an keinem anderen Ort in Deutschland mehr hochrangige Forschungsinstitute und renommierte Universitäten sind, die sich mit Biotechnologie befassen, als in Niedersachsen. Wir haben international hervorragende Innovationen und Forscher, die zu den besten ihrer Fächer gehören. Dieser Weltstandort wurde von der bisherigen Landesregierung praktisch ignoriert. Die Chancen wurden verschlafen.

Wir haben die Chance, die Biotechnologie für Niedersachsen offensiv zu nutzen. Unser Ziel ist es, Niedersachsen zum internationalen Standort für Biotechnologie zu machen. Das bringt Wirtschaftskraft, Zukunftstechnologien und Arbeitsplätze. Damit gestalten wir die Zukunft in unserem Land.

Mit ihrem BioRegio-Konzept hat die damalige CDU/FDP-Bundesregierung eine breite Entwicklung der grünen Bio- und Gentechnik bis zur Anwendungsreife gebracht, besonders auch bei nachwachsenden Rohstoffen. Deswegen halten wir die Förderung der biotechnologischen Forschung und Lehre für notwendig.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir stellen unser Handeln unter das Motto: Werte achten, Chancen nutzen. Die Bio- und Gentechnologien zählen zu den Schlüsseltechnologien der Zukunft. Es wird neue Möglichkeiten zur Bekämpfung von Hunger und Elend in der Welt geben. Die grüne Gentechnik allein wird zwar die künftigen Ernährungsprobleme nicht lösen. Aber sie kann ein un

entbehrlicher Beitrag zur Wahrung der Lebenschancen künftiger Generationen werden.

Vieles spricht dafür, dass gentechnisch veränderte Pflanzen einen neuen Beitrag zur Beseitigung von Mangelerscheinungen und auch zur Krankheitsvorbeugung sowie Gesundheitsförderung leisten. Ressourcenschonende Verfahren und Materialien werden die industriellen Produktionsprozesse verändern und verbessern können. Den Geboten des nachhaltigen Wirtschaftens und des Schutzes unserer natürlichen Lebensgrundlagen werden wir nach jetzigem Kenntnisstand mithilfe der Bio- und Gentechnik besser als heute folgen können.

Meine Damen und Herren, der Begriff „Genmanipulation“ wird den Chancen, die in dieser Technologie stecken, nicht gerecht. Herr Klein, Sie haben sich ja dieser Technologie in Ihrer Rede völlig verweigert. Nicht zuletzt dank christlichdemokratischer Forschungspolitik ist Deutschland in der Bio- und Gentechnik heute die Nummer eins in Europa. Auf dieser Basis muss weitergearbeitet werden. Sie darf nicht aufs Spiel gesetzt werden; denn das hieße, Deutschlands Zukunft aufs Spiel zu setzen. Nur wenn Deutschland im Wettbewerb vorn bleibt, hat es auch die Möglichkeit, die Richtung der neuen Technologien aktiv mitzubestimmen, statt zum bloßen Objekt der Entwicklung zu werden.

Die Bio- und Gentechnik in Deutschland braucht klare und langfristig verlässliche Rahmenbedingungen. Wir sehen mit Sorge, dass in anderen Ländern zurzeit viel mehr für diese neuen Technologien getan wird als bei uns. Deswegen begrüßen wir das Interesse der Menschen, der Wissenschaft und auch der Wirtschaft an den Perspektiven der Bio- und Gentechnologie, an ihren Chancen und Risiken und ihren gesellschaftlichen Auswirkungen. Wir brauchen eine breite gesellschaftliche Diskussion, meine Damen und Herren.

Uns ist klar, dass es gegenwärtig sowohl bei Verbrauchern als auch bei vielen Landwirten Irritationen, aber auch Akzeptanzprobleme über die Notwendigkeit der Produktion und der Zulassung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln gibt. Daher halten wir es für nötig, Wahlfreiheit für Landwirte und für Verbraucher zu schaffen, und zwar durch mehr Transparenz, aber auch durch entsprechende Kennzeichnung von Lebens- und Nahrungsmitteln, die in höherem Maße gentechnisch verändert sind. Dazu bedarf es auch verbindlicher Grenzwerte. Ich will mich hier zu denkbaren

Grenzwerten in Verbindung mit bestimmten Agrarprodukten nicht äußern, meine Damen und Herren. Diese Debatte haben wir bereits im Juni letzten Jahres in Verbindung mit Saatgut geführt. Herr Klein hat darauf hingewiesen.

Auf jeden Fall fordern wir bei zu erwartenden EURichtlinien eine in allen Mitgliedstaaten einheitliche Umsetzung. Denn nur durch einheitliche Standards können für unsere Landwirte und für die Lebensmittel verarbeitenden Betriebe Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Wir wenden uns hier besonders an die rot-grüne Bundesregierung, die in vergleichbaren Situationen mit nationalen Verordnungen draufgesattelt und die Existenz vieler Betriebe in Gefahr gebracht hat. Stichworte „Legehennenhaltungsverordnung“, „IVURichtlinie“ und vieles andere mehr. Wir möchten keine weitere Fortsetzung.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, vor allem wollen wir- Herr Klein, passen Sie gut auf -, dass die Debatte rational und ohne Hysterie und Ideologie geführt wird. Notwendig sind sachgerechte Informationen über Chancen, Risiken und Grenzen der neuen Technologien. Getroffene Entscheidungen müssen angesichts der Schnelligkeit des wissenschaftlichen Fortschritts ständig überprüft werden. Die EU-Kommission arbeitet an Leitlinien, die festlegen, unter welchen Bedingungen die Koexistenz beider Anbauarten zu sichern ist.

Zurzeit besteht ein EU-weiter Zulassungsstopp für gentechnisch veränderte Produkte in der Landwirtschaft. EU-Kennzeichnungsvorschriften für gentechnisch veränderte Agrarprodukte sind in Kürze zu erwarten. Dies hat bereits bei WTO-Handelspartnern zu Misstrauen geführt. Durch das Ende Januar 2000 in Montreal verabschiedete BioSafety-Protokoll der Vereinten Nationen werden Mindeststandards im Handel mit gentechnisch veränderten Produkten festgelegt. Diese Situationsbeschreibung zeigt, welch internationale und globale Dimension die Frage der weiteren Zulassung oder weiterer Importe von gentechnisch veränderten Agrarprodukten hat.

Meine Damen und Herren, für uns ist es wichtig, bei der Beurteilung von Bio- und Gentechnik die internationalen Entwicklungen zu realisieren und Chancen und Risiken gegenüber Verbrauchern und Landwirten bzw. der Lebensmittelwirtschaft verantwortbar abzuwägen. In diesem Sinne - Herr

Klein, damit können wir uns zum Schluss dann auch wieder friedlich stimmen - sind wir bereit, uns im Fachausschuss einer offenen und konstruktiven Debatte zu stellen. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Frau Stief-Kreihe, Sie haben jetzt das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Klein, ich gebe Ihnen Recht: Bei den Bürgern in der Europäischen Union besteht gegenüber gentechnisch veränderten Agrarprodukten nach wie vor eine weit verbreitete Skepsis. Die meisten EUBürger sind gegen gentechnisch veränderte Lebensmittel, da sie diese - ob berechtigt oder nicht für wenig wertvoll und für gesellschaftlich gefährlich halten. Weltweit - das mag man bedauern - ist die Anwendung der grünen Gentechnik heute allerdings Realität. Das hat nichts mit Werbung zu tun. Dem müssen wir also auch offen entgegensehen.

2001 wurden bereits in 13 Ländern der Erde von 5,5 Millionen Landwirten ca. 52,6 Millionen ha mit gentechnisch veränderten Pflanzen bebaut. Diese Produkte gelangen durch Importe auch auf den europäischen und deutschen Markt. Zudem werden Enzyme und Hefen in der Lebensmitteltechnologie erfolgreich eingesetzt. Ein international gehandeltes Produkt wie z. B. die Sojabohne ist ohne Gentechnik kaum mehr zu erhalten. Verbraucher und Landwirte sollen und wollen auch in Zukunft zwischen Produkten mit und ohne Gentechnik wählen können. Diese Wahlfreiheit wollen im Grunde genommen alle.

Deshalb wird derzeit heftig darüber diskutiert und auch gestritten, ob in Zukunft eine Landwirtschaft, die gentechnisch veränderte Pflanzen nutzten will, und eine Landwirtschaft, die ausdrücklich darauf verzichten will, nebeneinander bestehen können, ohne die Wahlfreiheit zu gefährden. Eine Koexistenz kann nur durch die Festlegung von Schwellenwerten für GVO-Verunreinigungen gewährleistet werden, da eine absolute Gentechnikfreiheit - darin sind sich alle, auch die Gegner der Gentechnik, einig - konventioneller Produkte in der Regel nicht mehr garantiert werden kann. Es kommt zu Verunreinigungen durch Pollenflug und Insekten, durch Sä- und Erntemaschinen, Trans

portfahrzeuge oder bei der Einlagerung, d. h. in der gesamten Produktionskette.

Es gibt nur ein relativ sicheres Mittel, Beimengungen und Verunreinigungen zu vermeiden. Dieses Mittel ist die vollständige Trennung der Warenströme über alle Branchen - Erzeugung, Handel, Futtermittelherstellung, Lebensmittelverarbeitung, chemische Industrie, Verarbeitungs- und Transporteinrichtungen - mit all den damit verbundenen finanziellen und wirtschaftlichen Folgen; auch darauf hat Herr Klein hingewiesen.

Auch beim Saatgut ist es in den letzten Jahren in mehreren EU-Ländern immer wieder zu Konflikten um Beimischungen von gentechnisch veränderten Organismen gekommen. Saatgut wird aber auch außerhalb Europas erzeugt, auch in Ländern, in denen gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden. Besonders dort sind Auskreuzungen und Vermischungen möglich. Nur zum Teil findet beim Saatimport eine standardmäßige Untersuchung z. B. bei der KWS Saat AG auf GVOBestandteile hin statt.