Ich erteile dem Abgeordneten McAllister einen Ordnungsruf. Das Präsidium lässt sich nicht anschreien.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident, gestatten Sie mir bitte zumindest den Hinweis, dass wir uns in einer Geschäftsordnungsdebatte befinden und dass hier nicht Abgeordnete mehrere Minuten lang ungestört zu sachfremden Themen sprechen können.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Rebecca Harms [GRÜNE]: Was hat denn Herr Althusmann hier geredet? Da schreien Sie auch nicht „Geschäft- ordnung“! - Enno Hagenah [GRÜ- NE]: Haben Sie Herrn Althusmann eben nicht gehört?)
Herr Möhrmann, Sie haben beantragt, dass die Tagesordnung heute Nachmittag um den Punkt erweitert werden soll, dass das Innenministerium gegenüber den Kommunen im Rahmen der Rechtsaufsicht zu Unrecht gehandelt habe. Beschlüsse von Gemeinden und Kreisen zu außen
und verteidigungspolitischen Fragen sind rechtlich unzulässig. Dazu gibt es eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit den 70er-Jahren. Weil die Rechtslage so eindeutig ist, gibt es auch überhaupt keinen Anlass, dass wir darüber reden. Ich kündige schon einmal an: Ihr Antrag wird von uns abgelehnt werden. - Danke.
Es ist schön, dass Sie schon aufgeregt sind, bevor ich etwas sage. Warten Sie erst einmal ab, bis ich etwas gesagt habe!
Sowohl von Herrn Althusmann als auch von dem Kollegen McAllister ist eben darauf hingewiesen worden, mit welchen Themen sich ein Kommunalparlament befassen kann und mit welchen nicht. Ich kenne diese Thematik auch aus Braunschweig. Auch dort besteht ab und zu die Neigung, Themen in den Rat zu ziehen, die nicht unbedingt dort hineingehören. Ich teile die Auffassung der beiden eben genannten Kollegen, dass es sich hier um Gegenstände handelt, die in der Tat nicht Gegenstand eines Kommunalparlaments sind.
Damit kann sich das Parlament aber in eigener Hoheit befassen, wenn ihm ein Antrag vorliegt. Wenn dort solche Beschlüsse gefasst werden, kann das immer noch im Wege der Kommunalaufsicht beanstandet werden.
Wir sehen hier keinen Anlass, diesem Antrag zuzustimmen, um das uch klar zu sagen. Die genauen Umstände kenne ich übrigens jetzt nicht. Aber wie sich die Sachlage darstellt, ist es in der Tat so, dass man sich in Kommunalparlamenten damit nicht befassen wird.
Ich beziehe mich da nicht auf meine eigenen Ausführungen, sondern darauf, dass hier ständig Leute unterbrochen werden, kaum dass sie überhaupt einen Satz angefangen haben.
Eine gewisse Sprach- und Streitkultur sollten wir uns vielleicht doch aneignen. Es sind ja schon mehrere Ausführungen im Rahmen dieser Geschäftsordnungsdebatte gemacht worden.
- Frau Harms, Sie haben wahrscheinlich gehört, was ich eben gesagt habe, aber Sie können sich wohl nicht zurückhalten. Das mag jeder Einzelne bewerten. Das ist mir auch egal.
Wir haben hier schon mehrere Positionen gehört. Ich meine, damit ist hier alles Entscheidende zu diesem Thema gesagt worden. Wir werden den Antrag jedenfalls ablehnen.
Herr Abgeordneter Lehmann, das Präsidium wird das heute, wie gesagt, großzügig handhaben. „Blöken“ ist kein parlamentarischer Ausdruck.
Ich werde das nicht rügen. Alle, die neu im Parlament sind, müssen sich natürlich an die Gepflogenheiten gewöhnen. Sie wissen es jetzt für die Zukunft.
Herr Kollege, was die Zwischenrufe angeht, kann ich Sie gut verstehen. Aber Sie werden gestatten, dass wir darauf hinweisen, dass unsere Regierung das hier 13 Jahre lang so erlebt hat.
Meine Damen und Herren, hier wird der Eindruck erweckt, als ginge es um die Frage der Beschlussfassung in Städten und Gemeinden. Herr Althusmann und Herr McAllister, das ist falsch. Ihr Innenminister und sein Staatssekretär lassen offensichtlich die Befassung mit dem Thema verbieten. Das ist der Skandal, den wir hier zur Sprache bringen wollen.
Wir halten es für geboten, heute in der Sitzung diese Frage zu klären, weil wir nicht vier Wochen warten können. Deswegen stellen wir diesen Dringlichkeitsantrag, das auf die Tagesordnung zu nehmen. Denn vier Wochen lang werden die Räte und Kreistage daran gehindert, z. B. - jetzt nenne ich Ihnen ein paar kommunale Themen - darüber zu reden, wie man eigentlich mit den - -
- Wir begründen, warum wir glauben, dass wir das heute besprechen müssen. Denn sonst haben wir vier Wochen - ich glaube, der Landtag tagt sogar noch länger nicht - oder sechs Wochen lang keine Möglichkeit, durch eine Meinungsbildung im Landtag den Innenminister daran zu hindern, den Städten zu verbieten, z. B. darüber zu reden: Was machen wir, damit wir unsere Jugendeinrichtungen oder unsere Musikschulen unterstützen können, die Konzerte veranstalten, um Geld zu sammeln, um Flüchtlingen im Irak zu helfen?
In den Städten demonstrieren tausende von jungen Leuten, und die Räte und Kreistage sind aufgefordert, sich mit der Frage auseinander zu setzen: Wie gehen wir mit unseren jungen Leuten um?
(Beifall bei der SPD - Zurufe von der CDU: Unerträglich! - Das kann nicht wahr sein! - Karl-Heinz Klare [CDU]: Herr Gabriel, das kommt dem „Blö- ken“ sehr nahe! - Weitere Zurufe von der CDU - Unruhe)