Jetzt besteht die Gefahr eines Fehlstarts - darüber ist auch schon gesprochen worden -, weil z. B. die Software nicht einsatzreif ist und verspätet zur Verfügung gestellt wird. Ich hoffe, es ist kein Treppenwitz, dass ausgerechnet T-Systems verant
Die Rücklaufquote bei den Anträgen ist gering. In der Region Hannover liegt sie z. B. bei 20 %. Daher ist zu befürchten, dass es mit den Geldauszahlungen zum 1. Januar 2005 nicht überall klappen wird.
Wir von der CDU und FDP in Niedersachsen wollen versuchen, zum Gelingen der Arbeitsmarktreform insofern beizutragen, als wir die Fehler, die auf Bundesebene passieren, hier ausbügeln wollen.
Dazu brauchen wir dieses Ausführungsgesetz. Wir sind hier schon immer für eine Anbindung an die Kommunen eingetreten, als niedersächsischen Weg, den Sie gerade eben schon genannt haben. Wir halten ihn weiterhin auch für den bestmöglichen Weg. Wir meinen nach wie vor, dass die räumliche Nähe - das wird sich bei schwierigen Vermittlungsverfahren zeigen - immer das Beste ist. Daher sind wir froh, dass es bei uns in Niedersachsen so viele gibt, die das Optionsmodell fahren können. Dass sich nicht mehr dazu entschieden haben, liegt, denke ich, zum einen daran, dass es Unsicherheiten gab, so z. B. bei der Rechtsform, im Hinblick auf die meines Erachtens wirklich die Bundesebene gefragt ist und nicht wir gefragt sind. Gleichzeitig ist zum anderen vielleicht sogar Verunsicherung betrieben worden. Das ist eigentlich schade.
Wir wollen jetzt sehen, inwieweit die Integration von Arbeitslosen funktioniert. Wir halten das Optionsmodell durchaus für ein Erfolgsmodell.
Ich wende mich nun dem Gesetzentwurf zu. Der Gesetzentwurf regelt so viel wie nötig und so wenig wie möglich. Das ist sehr gut so. Es handelt sich um ein kurzes Gesetz. Das hat Herr Matthiesen schon erwähnt.
Es sind schon verschiedene Probleme angesprochen worden. Das ist zum einen der Finanzausgleich. Was den Finanzausgleich angeht, so wird es über das Wohngeld zu einer Entlastung des Landes in Höhe von 170 Millionen Euro kommen. Abzüglich Sonderausgleich Ost verbleiben 90 Milli
onen Euro für Niedersachsen und nicht, wie häufig von der Opposition gesagt worden ist, 150 Millionen oder sogar 250 Millionen Euro. Das wäre zwar schön, aber das kriegen wir leider nicht. Die genauen Zahlen werden im Zuge der Haushaltsberatungen noch festgelegt werden.
Zum anderen muss die Rechtsform der Arbeitsgemeinschaften - das ist bereits gesagt worden unbedingt geklärt werden. Unserer Meinung nach gibt es da Klärungsbedarf auf Bundesebene.
Was die Ein-Euro-Jobs angeht, so sehe ich es ähnlich wie Frau Helmhold. Diese gab es über § 19 BSHG auch in der Vergangenheit schon. Es wird darauf zu achten sein, dass es jetzt nicht dazu kommt, dass Leute aus dem zweiten und dritten Arbeitsmarkt verdrängt werden; vielmehr müssen die Ein-Euro-Jobs vernünftig in die bestehende Arbeitsstruktur integriert werden. Es gibt also noch einiges zu tun.
Ich möchte noch einen letzten Punkt ansprechen. In § 17 SGB II wird die Wohlfahrtspflege besonders hervorgehoben. Meines Erachtens können bestimmte soziale Betreuungsvarianten, z. B. das Vorlesen in einem Pflegeheim, sehr wohl auch von privaten Trägern wahrgenommen werden. Die Vorschrift sollte entsprechend ergänzt werden, damit das allen Menschen und Betrieben zugute kommen kann.
Wir machen heute einen Schritt in die richtige Richtung. Wir sind das erste Land, das ein Ausführungsgesetz hat. Darüber freue ich mich.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen, weil wir den Streit über die Frage Option oder Arbeitsgemeinschaften für müßig halten. Es ist gut, dass es Wettbewerb gibt. Es ist Unsinn, wenn erzählt wird, es gebe einen niedersächsischen Weg. Ein Drittel der niedersächsischen Landkreise beteiligt sich daran. Wenn sich bewahrheitet, dass er besser ist, werden die anderen einsteigen. Sollte sich heraus
stellen, dass das nicht bei allen geht, dann werden diejenigen, bei denen es nicht geht, vielleicht wieder aussteigen. Ich glaube, dass ist eine ganz normale Entwicklung, die wir vor uns haben. Wir stimmen dem zu. Wir sollten daraus keinen Schaukrieg machen.
Meine Damen und Herren, uns geht es darum, dass wir den Paradigmenwechsel, der mit dieser Arbeitsmarktreform in der Bundesrepublik eingeleitet wird, in Niedersachsen wirklich umsetzen. Dieser Paradigmenwechsel hat zwei Bereiche. Es handelt sich nach meiner Einschätzung um eine der größten Sozialreformen, die unser Land jemals erlebt hat.
Eben hat eine Kollegin von der FDP erklärt, Sie hätten das seit zehn Jahren gefordert. Daher sage ich Ihnen einmal Folgendes: Den Paradigmenwechsel, die Zusammenlegung der Arbeitslosenund Sozialhilfe nicht mehr auf dem Niveau der Arbeitslosenhilfe und nicht mit dem Ziel zu betreiben, den Lebensstandard zu sichern, sondern die Bedürftigkeit zu überprüfen und ein Existenzminimum zu sichern, haben SPD und Grüne gemeinsam durchgesetzt, und zwar gegen erhebliche Widerstände. Sie - da haben Sie Recht - haben während Ihrer Zeit in der Bundesregierung darüber geredet. Aber Sie hatten nicht den Mumm, das zu tun. Das mussten Sozialdemokraten und Grüne tun.
Ein weiterer Paradigmenwechsel, der für uns von besonderer Bedeutung ist, besteht darin, dass wir unsere Städte, Gemeinden und Landkreise nach 25 Jahren endlich von etwas befreien, wofür sie nie zuständig gewesen sind, nämlich von den Kosten der Sozialhilfe für Langzeitarbeitslose. Sozialhilfe - das wissen Sie - war einmal als Einzelfallhilfe für in Not geratene Bürgerinnen und Bürger gedacht. Sie ist seit 25 Jahren zur allgemeinen Lohnersatzleistung gemacht worden. Das ist eine der Hauptursachen für die dramatische Überschuldung unserer Kreise.
Damit, meine Damen und Herren, machen SPD und Grüne in der Bundesregierung und im Bundestag jetzt Schluss. Dafür haben die Kommunalpolitiker aller Parteien seit mehr als 20 Jahren gekämpft. Dafür hat der frühere Ministerpräsident des Landes Niedersachsen, Ernst Albrecht, einmal gekämpft. Allerdings hat er zuzeiten der Regierung von CDU und FDP in Bonn niemals eine Mehrheit
dafür bekommen. Es brauchte Sozialdemokraten und Grüne, die die Kommunen von dieser Belastung endlich befreien.
Es ist ein Riesendurchbruch für die Kommunen, dass sie eine Nettoentlastung von 2,5 Milliarden Euro erfahren. Wir haben das immer für richtig gehalten. Wir haben auch an die Zusage des Bundeswirtschaftsministers Wolfgang Clement geglaubt, dass er dafür sorgen will. Sie, Herr Wulff, haben hier Monat für Monat in jeder Landtagssitzung Kassandra-Rufe erschallen lassen. Sie konnten gar nicht genug über die Unfähigkeit der Bundesregierung und über die Unzuverlässigkeit von Wolfgang Clement herumschwadronieren. Ich gehe davon aus, dass Sie sich in dieser Debatte zu Wort melden, um die Vorwürfe zurückzunehmen, und sich über Ihren Irrtum freuen; denn es ist ja gut, dass Sie nicht Recht behalten haben.
Herr Ministerpräsident, die niedersächsischen Kommunen warten jetzt allerdings auch darauf, dass ihr Anteil an den 2,5 Milliarden Euro von der CDU/FDP-Landesregierung wirklich an sie weitergeleitet wird.
Bislang wollen Sie genau das nicht tun; das hat die Kollegin aus der CDU/FDP-Koalition eben noch einmal gesagt. Am 23. Juni 2004 haben Sie, Herr Ministerpräsident, hier im Landtag erklärt - ich zitiere -:
Nur diese wollen Sie an die Kommunen weiterleiten. Die niedersächsischen Kommunen warten aber auf 250 Millionen Euro Entlastungsvolumen. Genau dies ist die Nettoentlastung, die das Bundeswirtschaftsministerium aufgrund der von Niedersachsen gelieferten Zahlen für die Gemeinden, Städte und Landkreise unseres Bundeslandes ausgerechnet hat. Diese Summe setzt sich wie folgt zusammen, Frau Kollegin - nur weil Sie das eben bestritten haben -: Der Bund finanziert den niedersächsischen Kommunen einen Anteil von 29,1 % an den Unterkunftskosten. Das sind 320 Millionen Euro. Grundlage dafür sind die von der Landesregierung in den zuständigen Arbeits
gemeinschaften gelieferten Zahlen. Da unsere Kommunen aus dem Hartz IV-Gesetz am Ende aber auch Belastungen in Höhe von 230 Millionen Euro netto haben, ergibt sich für sie eine Nettoentlastung aus Bundesmitteln in Höhe von 90 Millionen Euro. Zusätzlich allerdings wird das Land Niedersachsen - wiederum aufgrund von Hartz IV - mit rund 250 Millionen Euro brutto entlastet. Sein Anteil an den Sonderbedarfsergänzungszuweisungen für Ostdeutschland belastet es mit exakt 94 Millionen Euro.
Im Ergebnis ist das also eine Entlastung für das Land Niedersachsen in Höhe von 156 Millionen Euro. Und diese Entlastung müssen Sie ebenso wie das Geld des Bundes - dem Anteil an Unterkunftskosten - weiterreichen. Das sind dann zusammen die fast 250 Millionen Euro, auf die die niedersächsischen Kommunen einen Anspruch haben, meine Damen und Herren.
- Sie schütteln den Kopf. Aber Ihre Sozialministerin sitzt da vorne ganz ruhig, weil sie weiß, dass sie exakt diese Zahl dem Niedersächsischen Landtag seinerzeit vorgestellt hat. Am 10. März 2004 - das ist noch nicht sehr lange her - hat sie, anders als der Ministerpräsident dieses Landes, wörtlich hier im Landtag gesagt:
„Die Landesregierung rechnet... mit einer faktischen Entlastung in Höhe von 150 bis 155 Millionen Euro. Abgezogen sind in dieser Rechnung bereits die ca. 95 Millionen Euro, die an die östlichen Bundesländer transferiert werden sollen.“
Wenn wir also eine Nettoentlastung von fast 100 Millionen Euro vom Bund über seinen Anteil an den Unterkunftskosten weiterreichen und diese 150 bis 155 Millionen Euro, um die nach den Zahlen der Sozialministerin das Land netto entlastet wird, dann müssen die niedersächsischen Kommunen ihren Anteil von 250 Millionen Euro bekommen. Das, meine Damen und Herren, erwarten wir von Ihnen. Alles andere wäre Wortbruch und das Gegenteil von dem, was im Bundesrat mit Ihrer Stimme verabredet worden ist.
Sie Abstand davon nehmen, 60 Millionen Euro offenbar in die eigene Tasche stecken zu wollen. Das wäre ja noch mehr als der Raubzug durch die kommunalen Kassen, den Sie mit dem Haushalt 2005 ohnehin schon geplant haben. Da wollen Sie ja 150 Millionen Euro aus dem Finanzausgleich nehmen und fast die gleiche Summe noch einmal dadurch freisetzen, dass Sie Lasten auf die Kommunen übertragen, wie beim Landesblindengeld, bei der Sozialhilfe und bei vielem anderen mehr. Wenn die niedersächsischen Kommunen von Ihnen nur die Hälfte von dem bekommen, was die Frau Sozialministerin hier versprochen hat - diese 150 bis 155 Millionen Euro -, dann ist das nur die Hälfte dessen, was Sie den Kommunen im nächsten Jahr wegnehmen wollen. Damit helfen Sie keiner Stadt und keinem Landkreis in Niedersachsen. Damit torpedieren Sie die Bemühungen der Kommunen, endlich wieder investitionsfähig zu werden. Das ist der Vorwurf, den wir an Sie richten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir stimmen zu, aber wir erwarten, dass Sie nicht schon wieder wortbrüchig werden und dass Sie aufhören mit den Beschimpfungen in Richtung Berlin. Kommen Sie Ihrer Pflicht nach! Geben Sie den Städten und Gemeinden das, was ihnen zusteht, und bedienen Sie sich nicht in den Kassen der Kommunen, meine Damen und Herren!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer sich im Lande umschaut, der wird feststellen, dass die Enttäuschung, die Verunsicherung, die Frustration und die Depression über politisches Handeln noch nie so groß waren wie derzeit und dass man unendlich viele Menschen trifft, die unendlich viel Angst vor dem haben, was
auf sie zukommt. Und da gibt es natürlich Unterschiede zwischen denen, die einen gesicherten Job haben, und demonstrieren - die können das in einer größeren Gelassenheit tun, auch wenn sie finanzielle Schwierigkeiten haben -, und denen, die bei der derzeitigen wirtschaftlichen Lage überhaupt keine Aussicht mehr haben, Arbeit zu finden, weil sie spüren, dass ständig Arbeitsplätze aus Deutschland abwandern, oder die Angst haben, ihren Arbeitsplatz zu verlieren und dann keinen neuen zu finden.