schem und transgenem Pflanzenbau, also die eigentlich von uns allen gewünschte Koexistenz, zu gewährleisten, werden bereits heute große Anstrengungen unternommen. Ich beziehe mich z. B. auf das Saatgut-Monitoring der Bundesländer. Aber auch die Saatgutunternehmen selbst haben ein großes Interesse an reinem Saatgut. Schließlich geht es um ihr ureigenes Interesse am wirtschaftlichen Handeln und eine gesunden wirtschaftlichen Grundlage. Dafür wird von den Unternehmen bereits heute sehr viel getan.
Wie Frau Stief-Kreihe eben schon gesagt hat, ist es wichtig, dass wir verbindliche Schwellenwerte bekommen. Die EU hat das entsprechende Verfahren noch nicht 100-prozentig abgeschlossen. Allerdings steht es - zumindest wenn man der Fachpresse glauben kann - kurz vor dem Abschluss. Wir alle sind darauf gespannt. Vielleicht wird sich das schon im Zeitraum unserer Ausschussberatung ergeben. Das wäre sehr gut; denn die Höhe des Schwellenwerts ist aus meiner Sicht sehr wichtig, um beurteilen zu können, ob wir die Koexistenz langfristig erhalten können.
Herr Klein, was die Frage angeht, ob wir Änderungen im rechtlichen Bereich brauchen, was z. B. das Pflanzenschutzrecht, aber auch das Saatgutrecht angeht, bin ich ein bisschen skeptisch. Ich glaube, dass wir mit den bereits vorhandenen Maßnahmen relativ weit kommen. Wie der Kollege Stünkel bereits ausgeführt hat, ist der Bereich Pflanzenschutzrecht inhaltlich der falsche Ansatzpunkt.
Was das Thema gentechnikfreie Zonen angeht, glaube ich, dass der vorgeschlagene Weg falsch ist, auch wenn in Süddeutschland der gleiche Weg gegangen wird. Aber wir müssen ja nicht alles kopieren, was in Süddeutschland gemacht wird. Ich meine vielmehr, wir sind in Niedersachsen, dem Agrarland Nummer eins, auf einem sehr guten Weg, auch was dieses Thema angeht.
Insgesamt freue ich mich auf eine interessante Ausschussberatung. Ich gehe davon aus, dass wir Ihren Antrag ebenso konstruktiv beraten werden, wie es auch die heutige Debatte ist. Dann können wir das Thema vielleicht gemeinsam zu einem insgesamt einvernehmlichen Abschluss bringen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zeigt uns eigentlich wieder, dass zwar der Deckmantel „Saatzuchtflächen“ genommen wird, dass aber letztendlich wieder einmal das Thema Gentechnik von Ihnen behandelt werden soll. Sie sollten sich lieber mehr um die Landwirtschaft insgesamt kümmern, als immer wieder auf diesem einen Segment herumzutrampeln, Herr Kollege Klein. Damit würden Sie und auch Ihre Parteikolleginnen und -kollegen in Berlin der Landwirtschaft insgesamt größere Dienste erweisen.
In Ihrem Antrag fordern Sie ein Konzept zum Schutz der niedersächsischen Saatgutflächen vor einer Einkreuzung durch gentechnisch veränderte Nutzpflanzen. Ich gebe Ihnen Recht, dass eine saubere Saatgutproduktion nicht nur die Grundlage jeder Saatzucht, sondern auch die Grundlage jeglicher landwirtschaftlichen Produktion ist. Nur durch eine saubere Saatgutproduktion ist auch künftig zu gewährleisten, dass das Nebeneinander von konventioneller und biologischer Landbewirtschaftung sowie der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen möglich sind. Allerdings stelle ich mir hierbei einen völlig anderen Weg vor als die Umsetzung des von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geforderte Konzepts. Machen wir uns doch nichts vor: Die Saatzucht hat das allergrößte Interesse daran, dass es keinen Fremdbesatz bzw. keine Fremdbestandteile im Saatgut gibt. Sie trifft bereits heute in einem erheblichen Umfang Vorsorge und hat schon sehr viel in Gang gebracht, um dem Auftreten transgener Bestandteile im konventionellen Saatgut vorzubeugen. Die Vorgaben, die wir von rechtlicher Seite her zu machen haben, sind darauf zu beschränken, dass die Qualitätsanforderungen, also die schon zur Genüge angesprochenen Grenzwerte, richtig zu definieren sind. Dies erfolgt nach europäischen Vorgaben. Diese Vorgaben werden derzeit erarbeitet. Herr Kollege Klein, wir sollten das erst einmal abwarten, bevor
Meine Damen und Herren, die Bundesländer führen das Saatgut-Monitoring schon längst durch. Auf diese Weise werden sowohl die konventionellen als auch die transgenen Bestandteile erfasst. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir mit diesem Flaschenhalsprinzip, d. h. Vorgabe von Grenzwerten und Kontrolle der Einhaltung dieser Grenzwerte, das Ziel erreichen und dass wir das sowohl beim konventionellen Saatgut als auch bei nichttransgener Produktion sowie beim GVO-Saatgut schaffen können. Wenn transgene Kulturpflanzen in stärkerem Umfang angebaut werden, sollte Sinn und Zweck die Koexistenz beider Anbauformen sein. Das Ziel sollte nicht in einer einseitigen Verhinderung bestehen. Die EU fordert Koexistenz, und das gilt letztendlich auf allen Ebenen.
Herr Kollege Klein, vielleicht sollten wir noch eine weitere Sache ins Auge fassen. Die Saatgutproduktion, die Sie in Ihrem Antrag mit 30 000 ha beschrieben haben, ist wesentlich größer. Es sind 45 000 ha. Außerdem hatten Sie beim Raps noch eine falsche Zahl; das macht ja nichts.
Da haben Sie tiefgestapelt. Sie sollten ruhig die richtigen Zahlen nehmen, die Sie bei uns im Ministerium gerne erfragen können. Ich meine, man sollte die Bedeutung der Saatzucht in Niedersachsen insgesamt betrachten. Das, was der Kollege Stünkel auch in Bezug der Sicherung der Arbeitsplätze im Bereich Wissenschaft und Forschung gesagt hat, sollte letztendlich nicht vergessen werden.
Meine Damen und Herren, die Änderung des Saatgutrechts ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht nötig, wie wir schon an vielen Stellen gesagt haben. Es würde zwangsläufig erst dann zu erfolgen haben, wenn die EU die entsprechenden Vorgaben macht. Daran werden wir uns dann auch halten.
Was genau im Pflanzenschutzgesetz im Hinblick auf Saatgut geändert werden soll, meine Damen und Herren von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, müssen Sie mir einmal etwas konkreter erläutern. Vielleicht sollten Sie das Pflanzenschutzgesetz vor der Anfertigung dieser Art von Anträgen lieber einmal richtig lesen; denn in Ihrem Antrag geht es um Saatgut und um transgene Bestand
teile und nicht um Pflanzenkrankheiten oder um Quarantäneorganismen. Die Einrichtung von geschlossenen Anbaugebieten für die Produktion von transgenfreiem Saatgut halte ich für den falschen Weg. Die Erfahrungen aus Baden-Württemberg, wo bei der Produktion von nicht transgenem Hybridmais Erfahrungen gesammelt wurden, haben gezeigt, dass ein extrem aufwändiges und bürokratisches Verfahren anzuwenden ist. So etwas wollen wir in Niedersachsen nicht, weil es wesentlich effizientere und unbürokratischere Wege gibt.
Herr Kollege Klein, Sie haben sich noch einmal zu Wort gemeldet. Sie haben eine Restredezeit von gut drei Minuten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Den Vorwurf, wir würden hier irgendwas unter einem Deckmantel machen, kann ich wirklich nicht nachvollziehen. In unserem Antrag steht sehr deutlich, dass es hier um die Agro-Gentechnik geht. Ich glaube, es war auch der erste Satz meiner Einbringungsrede, der das belegt hat.
Was den Vorwurf der Wirtschaftsfeindlichkeit unseres Antrages angeht, erlaube ich mir schon den Hinweis, dass auch die niedersächsische Saatgutindustrie - deren Bedeutung ist ja vom Minister eben noch einmal hervorgehoben worden - Arbeitsplätze bietet und Steuern zahlt. Es ist der gesamte Produktionsbereich, der nach wie vor gentechnikfrei arbeitet und Steuern zahlt. Von daher kann dieses Argument eigentlich nicht ziehen.
Herr Kollege Stünkel, ich war gestern Abend bei der Industrievereinigung BioRegioN. Wenn es nach Ihren Vermutungen und Ihren Aussagen ginge, hätte ich dort ja eigentlich nur die dümmsten und unfähigsten Wissenschaftler dieses Landes angetroffen haben müssen. Ich habe diesen Eindruck nicht gehabt und möchte meine Gesprächspartner von gestern Abend vor dieser Vermutung und diesem Verdacht in Schutz nehmen.
Meine Damen und Herren, auch der Vorwurf, hier würde eine besondere Bürokratie gefordert, zieht nicht. Wir haben doch mit der gentechnikfreien Zone ein Instrument, das bürokratiearm ist und das es uns erspart, Regelungen im Einzelfall, zu jeder einzelnen Parzelle und für jeden einzelnen Acker, vor Ort zu treffen, sowohl für den Bauern als auch für den behördlichen Schutz. Von daher ist das eher ein Instrument, das Bürokratie einspart.
Zu den Aussagen über die bisherigen Ergebnisse, die man hat, Herr Kollege Stünkel - ich weiß jetzt nicht, wo er ist -, gestehe ich Ihnen zu, dass die Ergebnisse, die Sie zum Maisbereich genannt haben, alle richtig und bekannt sind. Sie werden mir aber zugestehen müssen, dass es einen kleinen Unterschied zwischen Mais und Raps gibt und in Niedersachsen vor allem die Rapsflächen betroffen sind.
Ein letzter Hinweis noch: Herr Minister, dazu, wer irgendwo darauf herumtrampelt, werde ich mich nicht äußern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe daher die Beratung.
Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Es ist empfohlen worden, dem Ausschuss für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz diesen Antrag zur federführenden Beratung zu übermitteln. Mitberatend soll der Umweltausschuss tätig werden. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 38: Erste Beratung: Keine Finanzierung des Gesundheitssystems über Kopfprämien zu Lasten von Familien, Rentnern und Arbeitsplätzen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/1348
Herr Schwarz von der SPD-Fraktion wartet schon darauf, an das Rednerpult kommen zu können. Bitte schön, Herr Kollege Schwarz!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit Monaten gibt es in Deutschland eine Debatte über die zukünftige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das ist auch gut so. Während die SPD und die Grünen auf der einen Seite die Bürgerversicherung favorisieren, streiten CDU und CSU auf der anderen Seite mit zunehmender Radikalisierung in der Wortwahl um den Sinn und Unsinn der so genannten Kopfpauschale, mit in vorderster Front auch die niedersächsische Sozialministerin Frau von der Leyen. Das hat sicherlich im Wesentlichen den Grund, von dem eigenen sozialpolitischen Desaster in ihrem Bundesland abzulenken.
Die meisten Reaktionen und Antworten auf die Kopfpauschale lassen an Deutlichkeit nichts vermissen, meine Damen und Herren.
- Damit wir das gleich klarstellen: „Kopfpauschale“ ist eine Erfindung Ihres CDU-Parteitages. Das haben Sie so beschlossen. Das ist Ihnen dann peinlich geworden. Weil Sie es nicht vermitteln können, haben Sie dann „Prämie“ daraus gemacht. Aber es ist das Gleiche. Es geht um Köpfe.
Der frühere Gesundheitsminister Horst Seehofer lässt keine Gelegenheit ungenutzt, die Kopfpauschale wahlweise als „einmalig ungerecht“, „Irrweg“ oder auch schon mal als „kompletten Schwachsinn“ zu bezeichnen; so im Spiegel vom 11. Oktober.
„Selten hat mich etwas so geschockt wie diese Vorschläge. Hauptbetroffene werden Geringverdiener und Kranke sein, während die Wirtschaft in hohem Maße entlastet wird.“
Der Hildesheimer Bischof Homeyer, der Limburger Bischof Camphausen sowie der Trierer Bischof Marx kritisieren die vorgeschlagene Kopfpauschale ebenfalls scharf. Norbert Blüm stellte am 3. Oktober in der Frankfurter Rundschau u. a. fest:
„Die Kopfpauschale funktioniert wie eine Schablone, mit der ein schlechter Friseur die Haare schneidet. Egal, ob der Kopf groß, klein, rund oder eckig ist, alle bekommen den gleichen Schnitt. 180 Euro Kopfpauschale machen bei einem Einkommen von 1 000 Euro 18 % aus, bei 2 000 Euro 9 % und bei 3 000 Euro 6 %. Merke: Je höher das Einkommen, umso niedriger die prozentuale Belastung durch die Kopfpauschale.“
„Diese asozialen Folgen der Kopfpauschale sollen durch einen staatlichen Zuschuss ausgeglichen werden. Woher 40 Milliarden Euro nehmen, wenn man Staatsverschuldung abbauen und Steuern senken will, wie es die CDU vorhat?“