Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Korter, ich finde es unverschämt, wie Sie mir die Worte im Mund umdrehen.
Das ist nicht richtig. Ich bin sehr froh darüber, dass hier Protokoll geführt wird. Sie werden nachlesen können, dass ich auf einen Missstand hingewiesen habe, der darin besteht, dass die Schullaufbahn
Das heißt nicht, dass die Elternwahl ein Missstand ist. So verkürzt, wie Sie das darstellen, so verkürzt denken Sie auch. Sie blockieren grundsätzlich.
In dieser Debatte reden Sie beide an den wesentlichen Dingen dieses Problems vorbei. Sie beziehen sich auf Schullaufbahnempfehlungen und auf was weiß ich nicht alles. Das eigentliche Problem ist aber die Frage, wie unseren Kinder, die unter dieser Situation leiden, geholfen werden kann. Dazu haben Sie gerade nichts, aber auch gar nichts gesagt. Ich bin gespannt, was von Ihnen dazu in der nächsten Diskussion kommt.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Ina Korter [GRÜNE]: Ich bin gespannt, wann Sie die Hausaufgabenhilfe und die Förderstunden einführen!)
Zu Wort gemeldet hat sich auch der Kollege von der SPD-Fraktion. Herr Meinhold, Sie haben noch eine Restredezeit von zweieinhalb Minuten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, mit dem ersten Teil Ihrer Rede war ich sehr zufrieden. Da haben Sie die klare Ansage gemacht, Sie würden nichts ändern. Im Verlauf Ihrer Rede aber haben Sie gesagt, Sie würden sich anschauen, inwieweit die Empfehlungen der Schule und der Elternwillen auseinander klaffen. Deshalb die Irritationen bei uns und bei Frau Korter.
Wenn Sie an dieser Stelle klar gesagt hätten, „wir bleiben dabei, das ist das Gesetz, es gibt keine Zwischenprüfungen, wenn der Elternwille und die
Schulempfehlung auseinander fallen“, dann würden wir Sie loben, weil das nämlich auch unsere Position ist.
Also, wir erwarten von Ihnen folgende Aussage: Der Vorschlag der FDP-Fraktion ist mit der CDUFraktion und der derzeitigen Landesregierung nicht umzusetzen. Es bleibt bei dem, was das Gesetz vorschreibt.
Herr Klare, ich komme nun zu ihrer Anmerkung. Wir mussten nachfragen, weil Sie an dieser Stelle - ich sage das Wort ungern - rumeiern. Also, macht die Sache endlich klar! Dann könnten wir hier zu einem guten Abschluss kommen und sogar sofort darüber abstimmen. Das wäre eigentlich auch das Richtige.
Aber noch einmal zur Erklärung: Herr Schwarz, wenn Sie das Auseinanderfallen von Schulempfehlung und Elternwillen als Missstand bezeichnen, dann sagen Sie damit den Eltern: Weil ihr so deutlich abweichend gestimmt habt, habt ihr einen Missstand herbeigeführt. - Das kann doch wohl nicht wahr sein!
- Nein! Sie bezeichnen die Zehnpunktedifferenz als Missstand. Und wer hat diese Differenz verursacht? - Die Eltern durch ihre Entscheidung. Das bezeichnen Sie als Missstand. Aus dieser Geschichte kommen Sie nicht heraus, Herr Schwarz. Da sind Sie mittendrin.
Meine Damen und Herren, damit das ganz klar ist: Wir haben hier einen Dissens. Für die SPDFraktion gilt, wir wollen jeglichen Anfängen entgegenwirken. Deshalb haben wir diesen Antrag gestellt.
Meine Damen und Herren, von der Landesregierung hat sich noch einmal Herr Minister Busemann zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren und insbesondere Frau Kollegin Korter! Wir müssen uns schon überlegen, wie wir hier miteinander umgehen und was wir uns gegenseitig unterschieben. Der Kollege Schwarz - das ist aber seine Sache spricht von Ihnen gerne als von der Fraktion der notorischen Besserwisser. Ich weiß nicht, ob das nur Sie persönlich sind oder ob sich Ihre Fraktion jetzt diesen Stil angewöhnt. Meine Wahrnehmung ist - so war das übrigens auch beim letzten Plenum schon -: Sie sind die Fraktion der gezielt gesteuerten Missverständnisse bzw. der Fehlinterpretationen.
Ich erinnere daran, dass Sie und andere mir bei der KGS-Diskussion im letzten Plenum - seinerzeit hatte ich mich mit dem behördlichen Genehmigungsverhalten auseinander gesetzt - eine Diskussion angeflickt haben, in der gesagt wurde, ich würde die KGSen schlecht machen und die Lehrerschaft diskreditieren.
Das habe ich zwar nicht gesagt, aber man war am Thema dran. Es kam Ihnen wohl ganz gelegen, das falsch zu interpretieren.
Dasselbe passiert jetzt auch wieder. Ich habe eindeutig gesagt, was in § 6 des Schulgesetzes steht und was nicht geändert wird. Jubeln Sie mir nicht etwas unter, was ich nicht gesagt habe!
Sie möchten hier vielleicht Ihr parteipolitisches Spielchen treiben. Aber für mich steht fest: Wir haben 1,2 Millionen Schülerinnen und Schüler an den Schulen. Dahinter stehen Eltern, und diese wollen klare Verhältnisse haben. Wenn ich sage, § 6 gilt, dann gilt er. Also jubeln Sie mir nichts anderes unter!
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.
Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Es wird empfohlen, diesen Antrag zur federführenden Beratung an den Kultusausschuss und zur Mitberatung an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen zu überweisen. - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen worden.
Tagesordnungspunkt 35: Bundesweite Einführung des Digitalfunks für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zügig voranbringen Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/1342
Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, diesen Tagesordnungspunkt direkt in die Ausschüsse zu überweisen. - Ich sehe keinen Widerspruch.
Es wird beantragt, diesen Antrag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport und zur Mitberatung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zu überweisen. - Auch hier sehe ich keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 36: Erste Beratung: Niedersächsisches Naturerbe bewahren Der Schutz der niedersächsischen Moore darf nicht vernachlässigt werden - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/1344
Zur Einbringung erteile ich Frau Kollegin Steiner von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Bitte schön, Frau Steiner!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Niedersachsens Moore sind einzigartig, oft geheimnisvoll und haben eine lange Geschichte. Wie das Hochgebirge und das Wattenmeer sind sie zu Urzeiten entstanden. Über Jahrhunderte wurden sie von Menschen genutzt. Von den ehemals riesigen Mooren im Nordwesten Niedersachsens sind uns nur wenige geblieben. Nirgends in der Bundesre
publik wird in vergleichbarem Umfang Torf abgebaut wie in Niedersachsen. Das Land verfügte von Natur aus über 70 % der Hochmoorflächen in Deutschland. Heute sind nur noch Reste davon vorhanden.
Die Bundesrepublik hat die internationale RamsarKonvention zum Schutz der Moore unterzeichnet und sich damit auch zur nationalen Umsetzung verpflichtet. Moorschutz ist Teil des Naturschutzes, und damit ist es Ländersache. Bereits 1981 und 1986 hat die damalige Landesregierung das Niedersächsische Moorschutzprogramm beschlossen. Die Reste der intakten Hochmoore einschließlich der als Grünland genutzten Randbereiche sollten nach der Zielsetzung dieses Programms als Naturschutzgebiete ausgewiesen und damit vor weiterer Zerstörung durch Torfabbau bewahrt werden. Auf abgetorften Flächen sollte nicht mehr die Folgenutzung Landwirtschaft, sondern die Folgenutzung Naturschutz zur Regel werden, um hier nach Möglichkeit eine Regeneration der Moorflächen einzuleiten. Die Geschwindigkeit der Moorzerstörung wurde durch dieses Schutzprogramm zumindest abgemildert.
Ende 2002, als wir uns im Landtag auch mit Moorschutz auseinander gesetzt haben, waren bereits mehr als 42 000 ha Hochmoor unter Naturschutz gestellt. Bisher fehlt aber immer noch eine systematische Entwicklung von zusammenhängenden Schutzgebieten. Die Moorschutzgebiete sind immer noch ein Puzzle mit großen Lücken, in dem entscheidende Teile fehlen. Seit 1990, also seit 14 Jahren, wird die Einrichtung eines Moorschutzgebietssystems zwischen Oldenburg und Papenburg diskutiert und von den Behörden des Landes inhaltlich vorbereitet. Es handelt sich um einen 20 km breiten Streifen nördlich des Küstenkanals zwischen Papenburg und Oldenburg.
Mit unserem Entschließungsantrag wollen wir erreichen, dass auch diese Landesregierung die Ziele des Moorschutzprogramms weiter verfolgt und die Entwicklung des Moorschutzgebietssystems Niedersächsische Moorlandschaft auf der Grundlage des Raumordnungsprogramms weiter voranbringt. Zurzeit gibt es allerdings eher ein Rückwärtsrudern, ein Auseinanderbrechen der geplanten Schutzgebiete.