Sie sagten auch, man muss sehr wachsam sein, dass die Umsetzung klappt, dass es nicht nur EinEuro-Jobs gibt und dass dadurch nicht qualifizierte Jobs ersetzt werden. Das wollen wir auf keinen Fall. Da werden wir alle wachsam sein müssen. Hartz IV ist ein neues Gesetz. Wir sind inzwischen der Meinung, dass diese Zusammenlegung richtig ist. Wir wollen Sie darin unterstützen und von uns aus alles tun, damit es in Niedersachsen losgehen kann. Es ist allgemein Konsens, dass es noch viele Unsicherheiten und Fragezeichen sowie vieles gibt, das droht, den Bach herunterzugehen. Dabei müssen wir gemeinsam aufpassen. Es darf nicht sein, dass durch Hartz IV Jugendliche oder auch bestimmte Umschulungen, die sich bewährt haben - ich weiß von Umschulungen, die eine Arbeitsvermittlung von 100 % gebracht haben -, zu wenig Berücksichtigung finden. So etwas darf es nicht geben.
In dem Entwurf des Änderungsgesetzes haben wir die Anzeigepflicht für Vereinbarungen geregelt. Wir haben festgelegt, dass Arbeitsgemeinschaften Anstalten des öffentlichen Rechts sein müssen. Wir haben im Ausschuss lange darüber diskutiert, ob eine Anzeige- und Veröffentlichungspflicht reicht oder ob wir eine Genehmigungspflicht brauchen. Alle Politiker im Sozialausschuss haben ganz bewusst - obwohl wir wissen, dass das unter Umständen rechtlich problematisch sein kann - gesagt, dass wir trotzdem keine Genehmigungspflicht wollen, weil das wieder eine Verzögerung bedeutet hätte. Wir wollen in Niedersachsen auf jeden Fall
Es wurde schon gesagt, dass die Umsetzung von Hartz IV nicht überall gleich gut anläuft. Ich habe mich gefreut, dass es gerade im Landkreis Emsland, der die Option gewählt hat, besonders schnell und gut angelaufen ist. Dort gab es schon vor einigen Wochen einen fast 100-prozentigen Rücklauf. Das zeigt, dass ein Kreis, der optiert, nicht nur sämtliche Erfahrungen vor Ort nutzen kann, sondern dass er auch schnell ist. Ich hoffe, dass es so weitergeht.
Sie haben gesagt, wir gäben Beratungsstrukturen vor Ort den Todesstoß. Das tun wir gerade nicht. An den Landkreisen - wie z. B. dem Landkreis Emsland -, die optiert haben, zeigt sich, dass es gut funktioniert.
Ich war in den Herbstferien im Schwarzwald und habe dort in der Presse gelesen, dass vonseiten des Kreises Breisach/Hochschwarzwald gesagt wird: Wir wollen erst einmal warten, bis sich das Tohuwabohu in Berlin gelegt hat, danach - etwa Mitte 2005 - werden wir uns entscheiden, wie wir verfahren. - Genau das wollen wir nicht. Wir brauchen deshalb ein Änderungsgesetz zur Ausführung des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs. Wir haben einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Damit wollen wir Niedersachsen den Start zum 1. Januar ermöglichen. Wir bitten nunmehr alle um Zustimmung, damit es auch wirklich losgehen kann.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs ist unstrittig. Allen Reden und Vorreden zum Trotz sind sich die hier im Landtag versammelten Parteien einig, dass dieses Gesetz eine Chance bekommen soll. Außerdem drängt jetzt die Zeit, die Voraussetzungen für die Umsetzung von Hartz IV zweifelsfrei zu machen. Auf die Probleme mit den Arbeitsgemeinschaften, die dabei entstehen, hat der Gesetzgebungs- und Bera
tungsdienst ausführlich hingewiesen. Darüber ist diskutiert worden. Es gibt für uns keine Möglichkeit, aus dieser Situation herauszukommen. Wenn die Schuld jetzt aber einseitig bei der Bundesregierung abgeladen wird, wird ausgeblendet, dass es ein umfangreiches Vermittlungsverfahren gegeben hat. Es ist immer schwierig - in dieser Hinsicht hat die CDU mit der CSU jetzt ja Erfahrungen gemacht -, dann, wenn man zwei völlig unterschiedliche Konzepte verfolgt, diese so zusammenzubringen, dass noch etwas Vernünftiges dabei herauskommt.
Es gab Vorschusslorbeeren für die eine Lösung, wobei zugleich gesagt wurde, dass die andere Lösung schlecht sei. Ich meine, wir sollten die Entwicklung erst einmal abwarten und im Übrigen dabei mithelfen, dass ein Erfolg erreicht wird. Hartz IV ist das Kerngesetz, das den Arbeitsmarkt flexibler machen soll. Er muss flexibler werden, wenn die Vermittlungen schneller erfolgen sollen. Wenn die Vermittlungen schneller erfolgen, sinken automatisch die Arbeitslosenzahlen. Diesen Zusammenhang dürfen wir nicht vergessen. Erfolg wird sich jedoch nur dann einstellen, wenn die Konjunktur anspringt. Hier ist besonders die Binnenkonjunktur gemeint. Deshalb darf auch die Landespolitik die Nachfrageseite trotz aller Probleme nicht schwächen. Leider ist eine Schwächung im Landeshaushalt aber vorgesehen. Handlungsmöglichkeiten schaffen wir in diesem Bereich nur durch Subventionsabbau gemeinsam mit dem Bund. Die generelle Lesart, das, was der Bund tue, schade dem Land, ist eine parteipolitische Version. Diese Lesart orientiert sich nicht an der Sache. Hier muss die Landesregierung ihre Haltung ändern. Es wäre unredlich, im Zusammenhang mit Hartz IV darauf nicht hinzuweisen, auch wenn das Gesetz einstimmig verabschiedet wird. - Danke.
Danke schön. - Für die Landesregierung hat nun Frau Ministerin Dr. von der Leyen das Wort. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir debattieren heute über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Geset
zes zur Ausführung des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs. Man könnte fast meinen, dass die Überschrift des Gesetzes länger sei als das Gesetz selber. Das ist natürlich nicht so, obwohl sich mein Haus wiederum um äußerste Knappheit bemüht hat.
Der Anlass dafür, dass schon kurz nach In-KraftTreten des Ausführungsgesetzes zum SGB II dieses wieder geändert wird, ist bekannt. Es war der Wunsch aller Fraktionen und der kommunalen Spitzenverbände, möglichst schnell zu einer gesetzlichen Regelung zu kommen, die mehr Sicherheit hinsichtlich der Rechtsform bringt, in der die Zusammenarbeit in Arbeitsgemeinschaften zwischen Agenturen für Arbeit und kommunalen Trägern organisiert werden kann. Ich will nicht verhehlen, dass ich das Ergebnis, das jetzt vorliegt, nur für die zweitbeste Lösung halte. Das liegt aber nicht daran, dass die Experten der Landesregierung und der kommunalen Spitzenverbände schlecht gearbeitet hätten, sondern es liegt daran, dass sich die Bundesregierung nach wie vor nicht veranlasst sieht, die Schritte zu tun, die ganz klar in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes liegen.
Wir sind deshalb im Bundesrat noch einmal initiativ geworden, der auf unseren Antrag hin eine entsprechende Entschließung verabschiedet hat, damit durch Bundesrecht die Regelungen zur Rechtsform betreffend ARGE präzisiert werden und dadurch der reibungslose Aufbau der fachlichen Strukturen unterstützt wird. Es geht jetzt in erster Linie um praktische und schnelle Lösungen, die Rechtssicherheit und Rechtsklarheit im Interesse der betroffenen Arbeitslosen und der Aufgabenträger schaffen. Dieser Verantwortung stellen wir uns. Was in unserer Gestaltungsmacht liegt, werden wir auch umsetzen.
In den letzten Wochen ist der Landesregierung vorgeworfen worden, die Umsetzung von Hartz IV zu behindern. Als Argument ist dabei immer wieder angeführt worden, dass in allen anderen Ländern die Frage der Rechtsform der Arbeitsgemeinschaften geklärt sei und die von der BA vorgelegten Musterverträge als unproblematisch erachtet würden. Ich stelle zum wiederholten Male fest, dass das nicht zutrifft. Mehr noch: Seit unser Entwurf bekannt ist, haben andere Bundesländer - auch SPD-regierte Länder wie NordrheinWestfalen - hohes Interesse daran bekundet.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat uns schriftlich mitgeteilt, dass es unsere Bemühungen begrüßt, eine öffentlich-rechtliche Rechtsform für die Arbeitsgemeinschaften anzubieten. Die Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit hat in einer Presseerklärung betont, dass sie in der vorliegenden Regelung einen konstruktiven Schritt zur erfolgreichen Umsetzung von Hartz IV sieht. Damit dürfte klar sein, dass die Niedersächsische Landesregierung als Erste eine konsequente rechtliche Absicherung für die Arbeitsgemeinschaften vorgenommen hat, die nach den Beratungen in den Ausschüssen auch die Zustimmung aller Fraktionen hier im Hause findet. - Vielen Dank.
Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 2. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Gegenstimmen und Stimmenthaltungen sehe ich nicht.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich nunmehr zu erheben. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Gegenstimmen und Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Dann ist das Gesetz so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes, des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes und des Niedersächsischen Ministergesetzes - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/1420
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende und von allen Fraktionen gemeinsam eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Wahlgesetzes, zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und zur Änderung des Ministergesetzes beinhaltet im Wesentlichen vier Kernaussagen: Wir verkleinern den Niedersächsischen Landtag. Wir senken die Versorgungsansprüche von Abgeordneten dieses Landtages und von Ministern dieser Landesregierung. Wir verzichten auf eine Diätenerhöhung. Wir kürzen darüber hinaus die Fraktionskostenzuschüsse für alle hier im Landtag vertretenen Fraktionen. Meine Damen und Herren, ich meine, das ist ein wichtiges Signal in einer schwierigen Zeit.
Beim Detailstreit in der Sache und bei dem am Ende doch gemeinsam erreichten Ziel legen wir als Maßstab an unser eigenes Handeln das an, was wir auch den Menschen hier in vielen anderen Bereichen unserer tagtäglichen Politik zumuten.
Ich will deutlich sagen: Jeder Abgeordnete aus jeder Fraktion wird zukünftig dazu seinen Beitrag leisten. Zugegeben, manchem geht das noch nicht weit genug. Aber ich betone ausdrücklich: Wir müssen uns bei den hier angekündigten drastischen Kürzungen und Einschnitten wahrlich nicht verstecken. Es wäre für alle ein Gewinn, wenn Institutionen wie ver.di oder der Steuerzahlerbund dieses niedersächsische Landesparlament nicht kontinuierlich in einer geringschätzenden Art und Weise abzuqualifizieren versuchten.
So viel Selbstbewusstsein sollten wir auch haben. Es gilt hier einmal sehr deutlich zu sagen, dass die Parlamentarier dieses Landesparlaments in der Regel 60 bis 70 Stunden in der Woche arbeiten und dafür einen angemessenen Lohn erhalten. Sie arbeiten für die Menschen dieses Landes, meine Damen und Herren. Nicht mehr und nicht weniger!
Trotz einer anfänglich hitzigen Debatte, in der man sich so manches Mal verwundert die Augen reiben musste, wie diejenigen, die sich noch vor wenigen Monaten ganz anders eingelassen hatten, nun doch zu einer anderen Positionierung fanden, gilt es, allen an dieser Stelle Dank zu sagen für Besonnenheit und Augenmaß in den zurückliegenden Gesprächen. Das gilt für alle Beteiligten von der Landtagsverwaltung über den Präsidenten bis hin zu den jeweiligen Vertretern der Fraktionen.
Aber eines sei mir an dieser Stelle dann doch gestattet: Wenn Lob und Dank so nah sind, dann ist Kritik meistens auch nicht fern. Lieber Kollege Gabriel, so manches Mal schießen Sie ja sehr schnell aus der Hüfte. Im Anfangsstadium war das nicht immer hilfreich. Aber, ich denke, wir haben uns inzwischen alle gemeinsam einer schwierigen Aufgabe unterzogen.
- Sie hatten sich, Herr Kollege Gabriel, bisher manches Mal dieser schwierigen Aufgabe, gerade was die Wahlkreiszuschnitte betrifft, mit Erfolg entziehen können. Nun machen wir es gemeinsam. Das ist ein Erfolg für das Land insgesamt.
Denn Sie wissen ja, lieber Kollege Gabriel: Sie hätten es in der Hand gehabt. Der Landtag hätte ja seit 1996 längst verkleinert werden können.
- Lieber Kollege, ich gebe zu - das gehört zur Fairness in der Debatte; ich nehme das auch auf meine Kappe -, es lässt sich leichter aus der Opposition heraus fordern, den Landtag zu verkleinern, als dies dann wirklich inhaltlich umsetzen zu müssen.
Was diese Fraktion der CDU mit immerhin 91 direkt gewählten Abgeordneten in einer unglaublichen Disziplin und Ruhe - bis auf wenige Ausnahmen
getragen und so manches Mal auch ertragen hat und dass sie diesen wahrlich nicht einfachen Weg mitgegangen ist, auch so manchen - stellen Sie sich das bitte immer vor - direkt gewonnenen Wahlkreis ohne Ansehen der Person zukünftig einfach abzuschaffen, ist eine großartige Leistung.