Protokoll der Sitzung vom 14.12.2004

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Deshalb sollten wir uns nicht in eine Scheinwelt, in eine Playmobil-Landwirtschaft begeben. Nein, hier gilt es, klare Allianzen mit den anderen Bundesländern zu bilden. Wir wollen geprüfte Haltungssysteme. Wir wollen Legehennenhaltung in Deutschland. Wir wollen Planungssicherheit für unsere Bauern. - Danke.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Weitere Wortmeldungen zur Aktuellen Stunde liegen mir nicht vor. Ich schließe sie hiermit.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 2: 19. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 15/1510 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/1560 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/1561

Im Ältestenrat haben die Fraktionen vereinbart, die Eingaben, zu denen Änderungsanträge vorliegen, erst am Donnerstag, dem 16. Dezember 2004, zu beraten. Ich halte das Haus damit einverstanden, dass wir heute nur über die Eingaben beraten, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.

Ich rufe also zunächst die Eingaben aus der 19. Eingabenübersicht in der Drucksache 1510 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung der Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstim

men! - Stimmenthaltungen? - Dann ist so beschlossen.

Ich rufe jetzt auf

Tagesordnungspunkt 3: Zweite Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Spielbankengesetzes (NSpielbG) - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/1276 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 15/1477

und

Tagesordnungspunkt 4: Einzige (abschließende) Beratung: Verkauf der Spielbanken Niedersachsen GmbH - Antrag der Landesregierung - Drs. 15/1482 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 15/1513

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses zu Tagesordnungspunkt 3 lautet auf Annahme mit Änderungen. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses zu Tagesordnungspunkt 4 lautet auf Zustimmung.

Berichterstatter zu Tagesordnungspunkt 3 ist der Abgeordnete Althusmann. Ich erteile ihm das Wort.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Drucksache 1477 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Dieses Votum wird auch von den mitberatenden Ausschüssen für Inneres und Sport und für Rechtsund Verfassungsfragen getragen.

Die Oppositionsfraktionen blieben bei ihrer ablehnenden Haltung zu der mit dem Entwurf beabsichtigten Privatisierung der Spielbanken, weil sie diese - jedenfalls in der vorgesehenen Ausgestal

tung - aus wirtschaftlicher und ordnungspolitischer Sicht für nicht sinnvoll erachten. Demgegenüber hielten die Regierungsfraktionen aus den in der Gesetzesbegründung genannten Gründen am Privatisierungsziel fest.

Lassen Sie mich kurz zu den wesentlichen Diskussionspunkten der Beratungen kommen.

Der Gesetzentwurf soll um Regelungen ergänzt werden, die zukünftig die Aufnahme des InternetSpiels in das Spielangebot einer oder mehrerer Spielbanken ermöglicht. Um dieses rentabel gestalten zu können, soll die Spielbankabgabe für Erträge aus dem Internet-Spiel auf 25 % vom Bruttospielertrag gesenkt werden.

Neu aufgenommen werden soll zudem eine Regelung, die dem Haushaltsgesetzgeber die Möglichkeit einräumt, den Spielbankgemeinden einen im Haushalt zu bestimmenden Anteil an der Spielbankabgabe zuzuweisen. Diese Regelung geht den hierzu angehörten kommunalen Spitzenverbänden allerdings nicht weit genug. Ihre Forderung, einen bestimmten Anteil in zumindest der bisherigen Größenordnung im Gesetz festzuschreiben, wurde zwar von den Vertretern der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss für Inneres und Sport unterstützt, fand jedoch keine Mehrheit.

Als Letztes möchte ich ansprechen, dass die Übergangsregelung um eine Vorschrift ergänzt wird, die sicherstellen soll, dass bei der Auswahl des Erwerbers der Spielbankengeschäftsanteile die für die Auswahl von Zulassungsbewerbern geltenden Kriterien zu beachten sind. Damit soll auch im laufenden Veräußerungsverfahren das Recht der Mitbewerber auf Chancengleichheit gesetzlich gesichert werden.

Im Übrigen verweise ich hinsichtlich der Änderungsempfehlungen auf den Ihnen vorliegenden schriftlichen Bericht zum Gesetzentwurf.

Ich bin damit am Schluss meines Berichts und bitte namens des Ausschusses für Haushalt und Finanzen, entsprechend der Empfehlung in der Drucksache 1477 zu beschließen.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, wenn Sie gestatten, würde ich auch gleich für die Fraktion die Stellungnahme abgeben.

Ja.

Meine Damen und Herren! Wir als Koalitionsfraktionen von CDU und FDP legen Ihnen heute den Gesetzentwurf zur Privatisierung sowie den Beschluss zum Verkauf der niedersächsischen Spielbanken zur abschließenden Beratung und zum Beschluss vor. Wir leisten damit einen weiteren Beitrag zum Bürokratieabbau, zur Haushaltskonsolidierung und zur konsequenten Privatisierung staatlicher Aufgaben in Niedersachsen. Meine Damen und Herren, wir reden nicht nur, wir handeln!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Durch den heutigen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens sowie durch die heutige Zustimmung des Landtages zum Verkauf an die österreichische Casinos Austria GesmbH haben wir in nur zwölf Monaten seit Kabinettsbeschluss ein neues Kapitel der Spielbankengeschichte Niedersachsens geschrieben.

Sie wissen, dass sich rund 24 Bieter an der Ausschreibung beteiligt haben. Die Gesellschaftsanteile an der Spielbankengesellschaft werden mit Wirkung zum 31. Dezember 2004 an die Casinos Austria International Holding GesmbH (CAI) übertragen.

Meine Damen und Herren, mit einem Umsatz von über 2,3 Milliarden Euro, mit 9 100 Mitarbeitern weltweit und mit einer über 70-jährigen Erfahrung handelt es sich bei der Casinos Austria um einen absolut zuverlässigen, einen seriösen und einen erfahrenen Investor.

(Zustimmung bei der CDU)

Meine Damen und Herren, das Angebot der CAI sieht ein langfristiges Engagement in Niedersachsen über das Jahr 2014 hinaus vor. Die CAI hat sich zusätzlich zur Kaufpreiszahlung verpflichtet, in den nächsten Jahren über 40,5 Millionen Euro in die niedersächsischen Spielbankenbetriebe zu investieren. Ich darf für die CDU-Fraktion - sicherlich auch für die FDP-Fraktion - sehr deutlich erklären: Wir freuen uns auf einen international renommierten Partner für die Spielbanken in Niedersachsen. Wir freuen uns, dass die Zukunft der Spielbanken

landschaft in Niedersachsen in gute Hände gegeben wird.

(Beifall bei der CDU)

Ich will nicht verschweigen - lieber Herr Bartling, ich kann mir schon vorstellen, wie Sie das alles wieder schlechtreden werden -: Selbst die Spielbankengemeinden in Niedersachsen freuen sich. Sie können den Harburger Nachrichten vom 4. Dezember entnehmen, dass man dort große Hoffnungen in den Besitzerwechsel setzt und optimistisch in die Zukunft schaut. Sie können den Pyrmonter Nachrichten vom 1. Dezember entnehmen: Bad Pyrmont spricht von einem Weihnachtsgeschenk für alle Bad Pyrmonter. - Was kann es eigentlich Besseres geben als diesen Ausweis der Menschen vor Ort, die davon betroffen sein werden? Trotzdem zeigt sich die SPD im Lande Niedersachsen wahrlich als schlechter Verlierer.

Meine Damen und Herren, wir werden uns diesen Erfolg für Niedersachsen nicht schlechtreden lassen. Damit komme ich zu den wesentlichen Gründen für die Privatisierung.

Erstens. Die Empfehlung des Landesrechnungshofs vom 21. Mai 2003 hinsichtlich des Jahresberichts für 2001 sagt unmissverständlich und sehr deutlich: Der Betrieb von Spielbanken ist keine staatliche Kernaufgabe. Das Land sollte sich alsbald von dieser Aufgabe zurückziehen. - Herr Bartling, das wussten Sie damals schon. Sie haben es einfach nur nicht zur Kenntnis nehmen wollen.

(Beifall bei der CDU)

Zweitens. Die Spielbanken-Affäre von 1995 bis 2001, Herr Bartling, die in diesem Hause schon einige Male Thema war, ist eine Erblast der alten Landesregierung, verursacht durch schwerwiegende Mängel in der Rechts- und Fachaufsicht. Auch das werden wir in Zukunft abstellen.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, die niedersächsischen Spielbanken haben seit 1998 jährlich rund 1,5 Millionen Euro Verlust verzeichnet, davon alleine 5 Millionen Euro in den letzten drei Jahren vor dem Regierungswechsel. Das war einer der wesentlichen Gründe, warum wir nach einem neuen Modell für Niedersachsen gesucht haben.

Wir werden über die Öffnung für private Betreiber hinaus zehn Spielbankstandorte weiterhin festlegen. Die Konzessionserteilung erfolgt auf zehn

Jahre, mit einer Verlängerungsmöglichkeit um weitere zehn Jahre. Das gibt Planungs- und Investitionssicherheit für den Spielbankenstandort Niedersachsen.

Lieber Kollege Bartling, wir haben im Beratungsverfahren auch über den Gemeindeanteil an der Spielbankabgabe diskutiert und die Kritik der Gemeinden daran aufgenommen, dass er zukünftig wegfallen soll. Wir haben diese Kritik abgewogen und sind am Ende zu der Auffassung gelangt, dass wir uns um Klarstellung und Rechtssicherheit bemühen wollen, indem wir in das Spielbankengesetz eine Passage aufnehmen werden, in der wir ausdrücklich nach Maßgabe des Haushalts eine entsprechende Spielbankabgabe für die Spielbankgemeinden festschreiben.

Aber eines geht nicht, meine Damen und Herren von der Opposition: uns dafür zu kritisieren, dass wir den Gemeinden irgendeinen Spielbankenanteil - entsprechend der Abgabe - wegnehmen würden. Sie haben seit 1990 fünfmal in die Regelungen des Gemeindeanteils eingegriffen und dabei insbesondere den Gemeindeanteil der Spielbankengemeinden von 20 % auf 10 % reduziert. Es handelte sich hierbei Anfang der 90er-Jahre immerhin noch um eine Summe von rund 11 Millionen Euro. 1995 waren es dann nur noch 5,8 Millionen Euro.

Wir sind zutiefst davon überzeugt, dass die Spielbankengemeinden nach Übernahme durch den privaten Betreiber und durch eine höhere Attraktivität der Spiel- und Freizeitangebote am Ende profitieren werden. Ich glaube auch, dass wir mit einer neuen Abgaberegelung für das Internet-Spiel mit einer Spielbankenabgabe von 25 % den besonderen Aufwandstrukturen im Internet Rechnung tragen werden.

Sie kritisieren, meine Damen und Herren. Sie bezweifeln den Privatisierungserfolg. Sie versuchen, den Menschen in Niedersachsen weiszumachen, dass wir die Spielbanken zulasten der Steuerzahler in Niedersachsen verschleudern wollen, obwohl Sie genau wissen, dass das Gegenteil der Fall ist. Allein eine 10-prozentige Erhöhung der Bruttospielerträge würde nicht nur eine Kompensation der Mindereinnahmen bedeuten, sondern deutlich zu Mehreinnahmen bei der Spielbankenabgabe führen. Das ist die Wahrheit, aber nicht das, was Sie den Menschen in Niedersachsen weismachen wollen.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, Sie haben in Ihrer eigenen Mittelfristigen Planung für 2002 noch von Erlösen von rund 80 Millionen Euro gesprochen. Sie verschweigen, dass rund 40 Millionen Euro neu investiert werden sollen. Sie verschweigen, dass eine Änderung des Spielbankengesetzes und eine Privatisierung auch mit Umstrukturierungskosten verbunden sind, dass man Kapitalertragsteuer und einen Solidaritätszuschlag zahlen muss. Das werden Sie uns wahrlich nicht vorwerfen können.