Wenn Sie den Haushalt lesen, werden Sie feststellen, dass es dazu einen Haushaltsvermerk gibt, wonach die Entwicklung bei den Verwaltungsgerichten vor dem Hintergrund der Abschaffung der Widerspruchsverfahren sehr genau beobachtet wird und gegebenenfalls noch im Verlauf dieser Entwicklung darauf reagiert werden kann. Wenn es wider Erwarten zu mehr Verfahren bei den Verwaltungsgerichten kommen sollte, werden wir dafür die entsprechenden Ressourcen bekommen. So ist es im Haushalt festgehalten.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, ob es Teil ihrer Justizreform ist, dass gerade die Wirtschaftskammern immer schlechter besetzt werden und dass immer mehr Kleinunternehmen allein dadurch in den Konkurs getrieben werden, dass sie ihre ausstehenden Forderungen nicht mehr zeitgerecht eintreiben können.
(Dr. Harald Noack [CDU]: Nein, Herr Hagenah, weil die Verfahrensdauer schlicht länger geworden ist!)
Ich war vor kurzem in Osnabrück und habe dort eine Ehrung der ehrenamtlichen Richter gerade in diesem Bereich vorgenommen. Sie waren sehr stolz auf die Erledigung ihrer Verfahren. Interessanterweise haben sie darauf verwiesen, dass man bei internationalen Rechtsstreiten - z. B. unter Beteiligung italienischer Unternehmen, um einmal ein Land zu nennen - aufgrund entsprechender Gerichtsstandvereinbarungen nach Osnabrück kommt, um dort seine Rechtsstreitigkeiten zu erledigen.
Vor diesem Hintergrund habe ich nicht den Eindruck, dass die Leistungsfähigkeit in diesem Bereich eingeschränkt wird.
Frau Ministerin, die angekündigten Reformvorhaben sind ja auch mit Kosten verbunden. Wann darf der Landtag eine Kosten-Nutzen-Analyse erwarten?
Frau Emmerich-Kopatsch, wir wollen zunächst abwarten, ob es eine Entscheidung für die einzelnen Schritte und auch für diese Justizreform gibt. So
bald diese Entscheidung vorliegt bzw. schon kurz davor -, werden wir eine Kosten-NutzenAnalyse erstellen. Zum jetzigen Zeitpunkt hielte ich dies jedoch für verfrüht.
In einem Bereich werden wir sie allerdings doch vorziehen, nämlich dort, wo wir überlegen, von unserer Möglichkeit Gebrauch zu machen, doch zu einer Dreistufigkeit zu kommen. Dort werden wir die Kosten-Nutzen-Analyse vorziehen, um durchrechnen, was die Einführung der Dreistufigkeit an dieser Stelle für unser Land bedeuten würde.
Aber wie gesagt, insgesamt wollen wir die KostenNutzen-Anlayse nicht vorher erstellen; denn damit würden wir unnötig Ressourcen verschwenden.
Frau Ministerin, Sie haben eben die funktionelle Zweigliedrigkeit erwähnt. Sehen Sie durch die Veränderungen, die im Rechtsmittelbereich möglicherweise vorgenommen werden, eher eine Entlastung oder eher eine Mehrbelastung auf die einzelnen Gerichtsbarkeiten zukommen? Ich stelle diese Frage insbesondere vor dem Hintergrund der Frage des Kollegen Helberg nach den personellen Auswirkungen.
Frau Ministerin, als ich vorhin danach gefragt habe, welche Maßnahmen umgesetzt worden sind, habe ich natürlich wissen wollen, welche Ihrer eigenen originären Heister-Neumann-Reformideen Sie in den vergangenen zwei Jahren umgesetzt haben.
Aber jetzt zu meiner zweiten Frage. Auf dem Kongress in Hannover haben Sie quasi ein Loblied auf die außergerichtliche Streitschlichtung gesungen. Welche Mittel haben Sie konkret in den Haushalt 2005 eingestellt, um die außergerichtliche Streitschlichtung landesweit zu fördern?
Zunächst noch einmal zur Umsetzung. Die Maßnahmen, die die große Justizreform betreffen, können nicht von einem einzelnen Land umgesetzt werden. Wir haben im Bereich der Justiz aber sehr wohl viele Initiativen durchgeführt, die auch in den Bundesrat eingebracht worden sind und dort auch Beschlusslage sind. Dazu gehört der Beschluss zur Zusammenlegung der Gerichtsbarkeiten. Das ist mittlerweile Beschlusslage des Bundesrates. Wir haben uns auch sehr stark im Bereich des Opferrechtsänderungsgesetzes und in Bezug auf die nachträgliche Sicherungsverwahrung engagiert.
Das Bundesverfassungsgericht hat uns zwar die Kompetenz dafür abgesprochen, die Notwendigkeit einer solchen Regelung aber gleichwohl bejaht, was schließlich zur Folge gehabt hat, dass es auf Bundesebene jetzt das Regelwerk für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung gibt. Ich möchte einmal wissen, was daran nicht initiativ gewesen sein soll.
Wir haben ein einheitliches Justizvollzugskonzept nicht nur erarbeitet, sondern befinden uns auch in dessen Umsetzung. Von daher meine ich, dass wir
Nun zu meinen Ideen zur Justizreform. Ich weiß nicht, ob Sie die Entwicklung verfolgt haben. Ich habe bereits im Frühjahr des vergangenen Jahres auf einem ZPO-Symposium sehr deutlich gesagt, was ich mir für so eine Reform vorstelle. Ich habe Ihnen gesagt, dass diese meine Vorstellungen komplett in diese große Reform eingeflossen sind. Mehr kann man dazu gegenwärtig nicht machen.
Jetzt zur außergerichtlichen Streitschlichtung, Herr Albers. Sie wissen, dass die Streitschlichtung in Niedersachsen im Rahmen eines länderweit sehr beachteten Modellversuches betrieben wird. Dieser Modellversuch ist mit Ende des Jahres 2004 abgeschlossen, die Ergebnisse dieses Modellversuches aber werden im Rahmen einer Begleitforschung noch untersucht werden.
Das Niedersächsische Justizministerium hat sich dafür ausgesprochen, dass die Gerichte, die an diesem Modellversuch beteiligt waren, bis zur Vorlage der abschließenden Ergebnisse der Begleitforschung weiterhin die gerichtsnahe Mediation durchführen dürfen. Das ist zwischenzeitlich entschieden und den Gerichten auch mitgeteilt worden. Wir haben weiterhin entschieden, dass auch Gerichte, die gerichtsnahe Mediation erstmals anbieten wollen, unser Plazet bekommen, sie durchzuführen. - Dafür haben wir also schon eine Menge getan.
Darüber hinaus haben wir in diesem Jahr den Mediationskongress durchgeführt, der eine positive und große Resonanz gehabt hat. Wir werden dieses Projekt fortsetzen und daraus eine Kongressreihe machen.
Wir haben die Federführung in der Projektgruppe „Konsensuale Streitbeilegung“ der JuMiKo. - Dass gerade Niedersachsen die Federführung hat, kommt auch nicht von ungefähr.
Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass sich gestern weder die SPD noch die Grünen zum Justizhaushalt zu Wort gemeldet haben,
(Heike Bockmann [SPD]: Noch die CDU! Wir können das Prozedere von gestern gerne wiederholen! - Weitere Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN)
frage ich Sie: Sind Sie überrascht, dass die Oppositionsparteien versuchen, in einer Dringlichen Anfrage der CDU haushaltspolitische Fragen zu verstecken?