Die in die Beratung einbezogene Eingabe soll der Landesregierung als Material überwiesen werden. Dabei geht es um die Einführung der Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Personalcomputer.
Diese Gebührenpflicht soll erst zum 1. Januar 2007 einsetzen. Der Ausschuss geht davon aus, dass bis dahin die weitere technische Entwicklung noch beobachtet werden muss und dass damit auch noch Zeit für eine Überprüfung der hierzu im Staatsvertrag enthaltenen Rechtsgrundlage bleibt.
Abschließend bitte ich namens des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf und zum Staatsvertrag.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über den Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, wie er uns heute zur Beschlussfassung vorliegt, ist in den letzten Monaten sehr ausführlich und sehr intensiv diskutiert worden. Dies betrifft sowohl die Diskussion im vorpolitischen als auch im parlamentarischen Bereich. Letzteres geschah u. a. durch die erste Beratung im Plenum, durch die Diskussion in den zuständigen Fachausschüssen des Landtags und in einer gemeinsamen Sitzung der Medienausschüsse der norddeutschen Länder in Bremen, wo wir die Möglichkeit hatten, die Positionen der Intendanten der öffentlich-rechtlichen Hörfunk- und Fernsehanstalten hautnah kennen zu lernen sowie diese dezidiert zu hinterfragen und zu problematisieren.
Ich stelle dies bewusst an den Anfang meiner Ausführungen, weil man beileibe nicht den Vorwurf erheben kann, wir hätten bei dem politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess in dieser Angelegenheit nicht genügend Zeit gehabt und möglicherweise aufgrund der Tatsache, dass über diesen Staatsvertrag in der Öffentlichkeit im Vorfeld sehr viel heftiger und kontroverser diskutiert worden sei, einen größeren Diskussionszeitraum benötigt.
Unter anderem die folgenden sachpolitischen Gesichtspunkte sind bei der Beratung dieses Staatsvertrages von besonderer Bedeutung gewesen:
Erstens. Der Achte Rundfunkänderungsstaatsvertrag sieht eine Erhöhung der Rundfunkgebühr um mehr als 5 % für die nächsten vier Jahre vor. Ursprünglich hatten die Anstalten eine Erhöhung um
rund 12 % für erforderlich gehalten. Mit dem jetzt vorgesehenen Erhöhungsbetrag wird erstmals von einem Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs im Rundfunk, der so genannten KEF, abgewichen. Diese Abweichung beruht aber auf Umständen, die von der KEF bei der Anmeldung noch nicht berücksichtigt werden konnten. Deshalb werden - dies ist für die Entscheidungsfindung nicht unwesentlich gewesen - weder das KEF-Verfahren noch die KEF selbst durch die Abweichung in irgendeiner Weise beschädigt. Denn verändern sich die Grundlagen, meine sehr verehrten Damen und Herren, so ist nur der Erhöhungsbetrag angemessen, der solche Veränderungen berücksichtigt. Dies steht auch - darauf weise ich besonders hin - im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, sodass man - das habe ich schon bei der ersten Beratung im Plenum gesagt - eventuellen Hinweisen oder Drohungen von Intendanten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit großer Gelassenheit entgegensehen kann, man wolle eventuell doch nach Karlsruhe gehen.
Zweitens gilt bis Ende 2006 noch das Moratorium für Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können. Doch aktuell nicht gelöst ist das Problem aller anderen, der neuen Kommunikationsgeräte. Aufgrund der weiten Definition drohte all den UMTS-Geräten und sonstigen Neuentwicklungen die Rundfunkgebührenpflicht. Deshalb regelt der Staatsvertrag eine umfassende Zweitgerätefreiheit, was mit anderen Worten heißt: Solange ein klassisches Radio- oder Fernsehgerät in einem Haushalt oder einem Unternehmen vorhanden ist und dafür Gebühr bezahlt wird, sind diese neuartigen Empfangsgeräte gebührenfrei.
Drittens wird mit dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch die Zahl der öffentlichrechtlichen Rundfunkprogramme für das gesamte Bundesgebiet auf dem Stand vom 1. April 2004 gedeckelt. Angesichts der Zahl von 67 Hörfunkprogrammen kann man darin meines Erachtens noch keine gravierende Einschränkung sehen. Deshalb wage ich die Prognose, dass sich die Diskussion um das, was wir uns leisten wollen und was die öffentlich-rechtlichen Anstalten leisten sollen, mit Sicherheit noch fortsetzen wird.
Viertens. Von politischer Bedeutung ist unseres Erachtens auch die Festlegung in dem neuen Staatsvertrag, dass die regionale Berichterstattung bei den privaten Sendern mit großer Reichweite
gestärkt werden soll, und zwar in dem Sinne, dass eine redaktionelle Unabhängigkeit dieser Fenster bei RTL und SAT 1 sicherzustellen ist. Dieses ist, so meinen wir von der Union, ein wichtiger Beitrag zur regionalen Rundfunkstruktur und der Meinungsvielfalt im jeweiligen Bundesland, gerade weil man hier und da erleben muss, dass die öffentlich-rechtlichen Sender dabei sind, die regionale Berichterstattung im Vorabendprogramm zurückzufahren.
Auf andere inhaltliche Neuregelungen wie z. B. die Einführung des Anteils der Landesmedienanstalten am Aufkommen der Rundfunkgebühr oder die Änderung des so genannten Hotelprivilegs kann ich aus zeitlichen Gründen nicht näher eingehen. Sie sollen aber der Vollständigkeit halber zumindest erwähnt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Staatsvertrag ist wie stets ein Kompromiss unter den 16 Bundesländern. Er wird von allen Ministerpräsidenten - also auch von den Landesregierungen, die von RotGrün politisch getragen werden - als Einstieg in strukturelle Veränderungen unseres Rundfunksystems verstanden. Weitere Strukturreformen werden in Zukunft mit Sicherheit notwendig sein, um das politisch gebotene Ziel zu erreichen, nämlich die Aufgabenerfüllung innerhalb des derzeitig gegebenen Finanzrahmens in der nächsten Gebührenperiode zu ermöglichen.
Darüber hinaus werden wir uns in naher Zukunft der Problematik anzunehmen haben, wie die EU die deutsche Rundfunkgebührenpolitik beurteilt und welche Konsequenzen sie daraus zu ziehen gewillt ist. Sollte der ZDF-Intendant Markus Schächter mit seiner Aussage in einem Interview mit dem Handelsblatt Recht behalten, er „fürchte fundamentale Änderungen im deutschen Rundfunksystem“ und „Brüssel nehme die öffentlichrechtlichen Sender und die Bundesländer in den Schwitzkasten“, dann stehen uns gewiss unruhige medienpolitische Zeiten bevor.
Dem uns vorliegenden Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird meine Fraktion zustimmen. Ich danke Ihnen fürs Zuhören. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP-Fraktion hat einiges am Entwurf zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu kritisieren. Dies haben wir schon bei der ersten Beratung im Plenum und in den Ausschussberatungen deutlich gemacht.
Dazu gehört z. B. die viel zu große Anzahl von Programmen; Herr Pörtner hat darauf schon aufmerksam gemacht. Aus dem Programmauftrag die Notwendigkeit von 67 Programmen abzuleiten, ist schlichtweg abenteuerlich.
Dazu gehört weiterhin die ausufernde OnlineAktivität von ARD und ZDF. Sie ist zu begrenzen. Die Begrenzung auf 0,75 % des Gebührenaufkommens stellt bei ständig steigenden Gebühren aber keine wirksame Grenze dar. Wir sind daher der Meinung, dass mit einer rein quantitativen Begrenzung diesem handelsschädlichen Treiben nicht begegnet werden kann.
Die FDP-Fraktion hält auch die nachträgliche Legalisierung des Adressenhandels durch die GEZ für falsch. Dieser Passus im Gesetzentwurf dient allein dazu, den Öffentlich-Rechtlichen weitere Finanzquellen zu erschließen. Mit der Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags hat das rein gar nichts zu tun. Datenschützer laufen ja zu Recht Sturm dagegen.
Meine Damen und Herren, das alles trifft aber nicht den Kern der Staatsvertragsänderungen. Im Kern geht es nämlich darum, zu definieren, was öffentlich-rechtlicher Rundfunk zu leisten hat und wie diese Leistung kontrolliert und finanziert werden kann. Hier liegt die wirkliche Verantwortung der Politik.
Die Qualität der Programme von ARD und ZDF verflacht immer mehr, weil auch bei diesen Sendern Quote inzwischen wichtiger ist als Qualität; denn mehr Quote bedeutet natürlich auch mehr Werbeeinnahmen. Deshalb unterscheiden sich diese Programme auch immer weniger von denen der Privaten.
Rechtlichen aus Gebühren und Werbung 7 Milliarden Euro ein. Das sind 3 Milliarden Euro mehr, als die Privaten einnehmen.
In der Tendenz sind sich die Programmangebote von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk zum Verwechseln ähnlich, mit dem Unterschied, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk bald doppelt so viel Geld dafür ausgibt wie der private.
Wie reagieren ARD und ZDF auf die im vorliegenden Staatsvertragsentwurf erstmals etwas geringer ausfallende Gebührenerhöhung? - Sie behaupten, an Kultursendungen und an Klangkörpern sparen zu müssen. Sie verzichten z. B. demonstrativ erstmals auf die Übertragung der Friedenspreisverleihung. Meine Damen und Herren, sie opfern Sendeplätze des Kultur- und Bildungsauftrags zugunsten millionenteurer Unterhaltungsund Sportsendungen mit immer mehr Unterhaltung und immer dümmeren Späßen.
Meine Damen und Herren, genau da müssen wir als Politiker und Anwälte der Gebührenzahler ansetzen. Unsere Aufgabe ist es, den Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks so präzise wie möglich zu definieren, zur Not auch mithilfe des Bundesverfassungsgerichts. Deshalb sieht die FDP einer möglichen Klage der Intendanten mit Interesse entgegen.
Die FDP-Fraktion fordert für die Zukunft eine saubere Trennung in der Finanzierung. Die ÖffentlichRechtlichen bekommen Gebühren in angemessener Höhe und dürfen sich weder aus Sponsoring noch aus Werbung kofinanzieren. Werbung und Sponsoring finden dann ausschließlich bei den Privaten statt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin guter Hoffnung, dass die Strukturdebatte die vorhandenen Sparpotenziale in den öffentlich-rechtlichen Anstalten deutlich zum Vorschein bringt, sodass wir in der nächsten Runde auf einen weiteren Anstieg der Rundfunkgebühren gänzlich werden verzichten können.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wissen nicht, ob dieser Staatsvertrag, den wir heute verabschieden werden, vor einem deutschen Gericht Bestand haben wird, auch wenn meine Vorredner schon zu wissen meinen, wie das Orakel von Karlsruhe in dieser Sache entscheiden wird.
Für mich war sehr interessant, dass Sie, Herr Pörtner, gesagt haben, Sie seien in dieser Angelegenheit ganz gelassen. Offensichtlich haben Sie an ganz anderen Veranstaltungen teilgenommen als ich. Wir haben in Bremen gehört, dass es erhebliche medienpolitische und verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Niedersächsischen Landtags, ein fachlich hervorragendes Gremium, hat im Rechtsausschuss erhebliche rechtliche Bedenken geltend gemacht. Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, können wir noch gar nicht wissen, ob der Achte Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor einem deutschen Gericht Bestand haben wird.
Diese rechtlichen Bedenken gibt es, und man kann sie nicht von der Hand weisen. Dabei geht es weder um das so genannte PC-Moratorium, das Frau Kuhlo gerade angesprochen hat - die FDPBundestagsfraktion hat an dieser Stelle im Übrigen ganz erhebliche Bedenken; sie hat ihre Landtagsfraktionen sogar aufgerufen, diesem Punkt nicht zuzustimmen; mithin bin ich jetzt sehr gespannt darauf, wie hier gleich abgestimmt wird -, noch um das so genannte Hotelprivileg; dort findet ein moderater Subventionsabbau statt.
Nein, die Hauptkritik am Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag richtet sich allein gegen sein Zustandekommen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Ministerpräsidenten der Länder haben in einer exekutiven Selbstüberschätzung ein sehr gutes, ein staatsfernes und unabhängiges Verfahren zur Ermittlung des Gebührenaufkommens für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschädigt und unterlaufen. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, die KEF, hat seit 30 Jahren über die Höhe der Rundfunkgebühren entschieden. Für dieses politikferne Verfahren gab es Lob und Ankennung, eben weil Rundfunkfreiheit
und Staatsferne der Medien so ungeheuer wichtige Güter eines demokratischen Rechtsstaats sind. Dieses staatsferne Verfahren wurde nun jedoch schwer beschädigt. Ein Novum, meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Präzedenzfall in der deutschen Rundfunksgeschichte!
Man mag lange darüber streiten, ob eine Gebührenerhöhung um 1,09 Euro in die heutige Zeit passt. Schließlich ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland - das möchte ich hier auch gerne einmal anmerken sehr gut ausgestattet; dort heult man zwar gerne auch mal rum, tröstet sich aber anschließend mit einem Glas Sekt.
Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, berechtigt allerdings niemanden, verfassungsrechtliche Vorgaben in Kaminzimmern schamlos zu unterlaufen.
Wie die Entscheidung der Ministerpräsidenten in den Kaminzimmern zustande gekommen ist, erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht. Ich kenne nur ein einziges Argument: Das passt nicht so recht in die Zeit überschuldeter Landeshaushalte und zur Abschaffung des Landesblindengeldes, also können wir auch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht so gut ausstatten. - Fakt ist allerdings auch, dass deutsche Unternehmen im Moment nicht unbedingt schlecht verdienen, und ihre Aktionäre ebenfalls nicht.
Also hier quasi unisono zu sagen, wir befinden uns in einer ganz schwierigen wirtschaftlichen Lage, ist unpassend; das stimmt so nicht.