Protokoll der Sitzung vom 23.02.2005

die Schriftführerin Frau Philipps - ebenfalls unterstützt durch einen Beamten der Landtagsverwaltung -, die Aufsicht und Namenskontrolle bei der Wahlurne durchzuführen.

Ich bitte alle Mitglieder des Landtages, darauf zu achten, dass das Kreuz auf dem Stimmzettel korrekt angebracht wird, sodass keine Zweifel über die Gültigkeit Ihrer Stimme entstehen können. Wer den Stimmzettel beschädigt, verändert oder mit Zusätzen oder anderen Kennzeichen versieht, macht ihn ungültig. Es sind daher auch nur die in der Wahlkabine bereitliegenden Stifte zur Stimmabgabe zu benutzen. Die Verwendung eines anderen Schreibgerätes ist als unzulässige Kennzeichnung anzusehen, die zur Ungültigkeit des Stimmzettels führt.

Die Mitglieder das Landtages bitte ich, bis zum Aufruf ihres Namens auf den Plätzen sitzen zu bleiben und nach Abgabe ihrer Stimme gleich wieder Platz zu nehmen. Ich appelliere an Ihre Disziplin. Unnötiges Herumlaufen und -stehen stört den Wahlablauf sehr.

Ich bitte nun die drei genannten Schriftführerinnen und Schriftführer, ihr Amt zu übernehmen.

Die Kollegin Frau Philipps bitte ich, sich davon zu überzeugen, dass die Wahlurne leer ist.

(Schriftführerin Christina Philipps bestätigt das)

- Die Wahlurne ist leer.

Bevor wir jetzt zum Namensaufruf kommen, weise ich die an der Durchführung des Wahlvorgangs beteiligten Präsidiumsmitglieder darauf hin, dass sie ebenso wie der Sitzungsvorstand erst nach der Beendigung des Namensaufrufs gesondert aufgerufen werden, ihre Stimmen abzugeben.

Wir beginnen mit dem Namensaufruf.

(Schriftführerin Bernadette Schuster- Barkau verliest die Namen der Abge- ordneten: Johann-Heinrich Ahlers Michael Albers Joachim Albrecht Heinrich Aller Bernd Althusmann Dr. Gabriele Andretta Klaus-Peter Bachmann Heiner Bartling Martin Bäumer Rainer Beckmann Karsten Behr Karin Bertholdes-Sandrock Hans-Christian Biallas Ulrich Biel Dr. Uwe Biester Friedhelm Biestmann Karl-Heinz Bley Heike Bockmann Jörg Bode Norbert Böhlke Hennig Brandes Ralf Briese Volker Brockmann Prof. Dr. Emil Brockstedt Christina Bührmann Bernhard Busemann Werner Buß Reinhold Coenen Dr. Karl-Ludwig von Danwitz Klaus-Peter Dehde Christian Dürr Ingrid Eckel Hans-Heinrich Ehlen Petra Emmerich-Kopatsch Hermann Eppers Ursula Ernst Klaus Fleer Sigmar Gabriel Jürgen Gansäuer Renate Geuter Rudolf Götz Alice Graschtat Ulla Groskurt Clemens Große Macke Fritz Güntzler Hans-Dieter Haase Enno Hagenah Ilse Hansen Uwe Harden Wilhelm Heidemann Frauke Heiligenstadt Karsten Heineking Dr. Gabriele Heinen-Kljajić Friedhelm Helberg Ursula Helmhold Marie-Luise Hemme Wolfgang Hermann Bernd-Carsten Hiebing Reinhold Hilbers Jörg Hillmer Walter Hirche Wilhelm Hogrefe Ernst-August Hoppenbrock Frank Henry Horn Carsten Höttcher Angelika Jahns Gabriele Jakob Hans-Joachim Janßen Meta Janssen-Kucz Claus Johannßen Wolfgang Jüttner Jens Kaidas Karl-Heinz Klare Hans-Jürgen Klein Ingrid Klopp Lothar Koch Gabriela Kohlenberg Gisela Konrath Ina Korter Ursula Körtner Gerda Krämer Klaus Krumfuß Ulrike Kuhlo Georgia Langhans Karl-Heinrich Langspecht Carsten Lehmann Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz Günter Lenz Uwe-Peter Lestin Sigrid Leuschner Dr. Ursula von der Leyen Editha Lorberg David McAllister Andreas Meihsies Walter Meinhold Gesine Meißner Heidrun Merk Rolf Meyer Axel Miesner Johanne Modder Dieter Möhrmann Hartmut Möllring Elke Müller Heidemarie Mundlos Jens Nacke Manfred Nahrstedt Matthias Nerlich Dr. Harald Noack Frank Oesterhelweg Jan-Christoph Oetjen Wolfgang Ontijd Thomas Oppermann Inse-Marie Ortgies Ursula Peters Christina Philipps Hans-Werner Pickel Axel Plaue Filiz Polat Claus Peter Poppe Friedrich Pörtner Sigrid Rakow Klaus Rickert Roland Riese Friedrich-Otto Ripke Rudolf Robbert Dr. Philipp Rösler Heinz Rolfes Mechthild Ross-Luttmann Wolfgang Röttger Jutta Rübke Brunhilde Rühl Dr. Joachim Runkel Isolde Saalmann Hans-Heinrich Sander Klaus Schneck Wittich Schobert Heiner Schönecke Kurt Schrader Ulrike Schröder Uwe Schünemann Annette Schwarz Hans-Werner Schwarz Regina Seeringer Britta Siebert Brigitte Somfleth Dieter Steinecke Dorothea Steiner Karin Stief-Kreihe Lutz Stratmann Joachim Stünkel Dr. Otto Stumpf Ulf Thiele Hans-Peter Thul Björn Thümler Thorsten Thümler Rosemarie Tinius Katrin Trost Astrid Vockert Irmgard Vogelsang Jacques Voigtländer Dörthe Weddige-Degenhard Hans-Hermann Wendhausen Stefan Wenzel Silke Weyberg Amei Wiegel André Wiese Gerd Ludwig Will Dr. Kuno Winn Monika Wörmer-Zimmermann Erhard Wolfkühler Wolfgang Wulf Christian Wulff Anneliese Zachow Prof. Dr. Dr. Roland Zielke)

Der Namensaufruf ist beendet.

Ich bitte nun die bei dem Wahlverfahren beteiligten Schriftführerinnen und den beteiligten Schriftführer, Frau Somfleth, Herrn Ontijd und Frau Philipps, nacheinander abzustimmen. Anschließend wählt der Sitzungsvorstand.

Ich frage, ob noch eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter im Saal ist, die bzw. der noch nicht gewählt hat. - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich schließe hiermit die Wahl. Das Wahlergebnis wird in Kürze bekannt gegeben.

Ich unterbreche die Sitzung gleich, bitte aber alle Mitglieder des Landtages, auf ihren Plätzen zu bleiben. Während der Unterbrechung werden die beim Wahlvorgang beteiligten Schriftführerinnen und der beteiligte Schriftführer - Frau Somfleth, Herr Ontijd und Frau Philipps - sowie die Vizepräsidentinnen und der Vizepräsident - Herr Biel, Frau Kuhlo, Frau Seeler und Frau Vockert - die Stimmen auszählen.

Die Sitzung ist jetzt unterbrochen.

Unterbrechung: 12.50 Uhr.

Wiederbeginn: 12.56 Uhr.

Meine Damen und Herren! Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort. Ich gebe das Wahlergebnis bekannt: Abgegeben wurden 175 Stimmen, davon 175 gültige. 158 Mitglieder des Landtages haben mit Ja gestimmt, 15 Mitglieder haben mit Nein gestimmt, 2 Mitglieder des Landtages haben sich der Stimme enthalten. Die Zweidrittelmehrheit von 175 Mitgliedern des Landtages, die an der Wahl teilgenommen haben, beträgt 117. Mit Ja haben

158 Mitglieder des Landtages gestimmt. Damit ist die nach Artikel 55 der Niedersächsischen Verfassung erforderliche Mehrheit gegeben. Der in dem Wahlvorschlag in der Drucksache 1699 Genannte ist gewählt. Ich gratuliere von dieser Stelle aus Herrn Dr. Herwig van Nieuwland. Herzlichen Glückwunsch!

(Beifall)

Wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Um 15 Uhr werde ich Sie hier wieder begrüßen. Guten Appetit!

Unterbrechung: 12.57 Uhr.

Wiederbeginn: 15.02 Uhr.

Meine Damen und Herren, ich rufe erneut den Tagesordnungspunkt 4 auf:

noch: Tagesordnungspunkt 4: Vereidigung des neu gewählten Mitglieds des Staatsgerichtshofs

Ich bitte das neu gewählte Mitglied, in den Plenarsaal vor das Präsidium zu treten.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, sich von den Plätzen zu erheben.

Der Eid, den Sie vor dem Landtag ablegen, entspricht der besonderen Stellung des Staatsgerichtshofs als Verfassungsgericht. Ich bitte Sie, den in § 4 Abs. 2 des Staatsgerichtshofsgesetzes vorgeschriebenen Eid im vollen Wortlaut zu leisten. Der Eid lautet: Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Niedersachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen. Der Eid kann mit der Beteuerung „So wahr mir Gott helfe“ oder ohne sie geleistet werden.

Ich bitte Sie, nunmehr den Eid zu leisten.

Dr. Herwig van Nieuwland:

Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Niedersachsen und getreu

dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.

Zu Ihrer Wahl in dieses hohe Richteramt des Landes Niedersachsen gratuliere ich Ihnen herzlich und spreche Ihnen im Namen des ganzen Hauses die besten Glückwünsche aus. Mögen Sie durch Ihre Mitwirkung an den Entscheidungen des Staatsgerichtshofs unserem Land und seinen Bürgerinnen und Bürgern dienen. Alles Gute für Sie!

Dr. Herwig van Nieuwland:

Herzlichen Dank.

(Beifall im ganzen Hause)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir behandeln jetzt den

Tagesordnungspunkt 5: Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/1485 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundesund Europaangelegenheiten und Medien - Drs. 15/1670

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet auf Annahme. Den Bericht erstattet Frau Kollegin Wiegel. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien empfiehlt Ihnen einstimmig, dem Gesetzentwurf und damit auch dem Änderungsstaatsvertrag zuzustimmen. Dem hat sich der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen bei Stimmenthaltung des Ausschussmitgliedes der Fraktion der Grünen einstimmig angeschlossen.

Über den Inhalt des Staatsvertrages, der Ihnen zur Zustimmung vorliegt, ist im Landtag bereits am 14. Dezember 2004 gesprochen worden, sodass ich mich ganz kurz fassen kann. Im Zentrum der

Ausschussberatung stand die Erhöhung der Rundfunkgebühr um 88 Cent monatlich.

(Vizepräsidentin Silva Seeler über- nimmt den Vorsitz)

Den Rest des Berichts möchte ich gern zu Protokoll geben, da die anschließende Debatte sicherlich die Inhalte aufnehmen wird. - Danke.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

(Zu Protokoll:)

Die Ausschussvertreter der Fraktionen der SPD und der Grünen hielten es für bedenklich, dass die im Staatsvertrag vorgesehene Gebührenerhöhung hinter der Empfehlung der Sachverständigenkommission zurückbleibe, und erklärten dazu, dass das Ausmaß der Einsparung in keinem Verhältnis zu den politischen Folgen der Kürzung stehe. So zeige sich bereits, dass die Filmfördergesellschaft nordmedia ihr Engagement im Kulturbereich werde abbauen müssen. Die Vertreterin der SPD-Fraktion äußerte auch Bedenken gegen die Begrenzung der Finanzzuweisungen an die Landesmedienanstalt.

Ein Ausschussmitglied der CDU-Fraktion hielt dem entgegen, dass die Gebührenanhebung maßvoll ausfalle und Ausdruck von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sei. Die Abweichung von der Kommissionsempfehlung beruhe auf Veränderungen des Sachverhalts, die die Kommission nicht mehr habe berücksichtigen können. Auch mit den übrigen Inhalten des Änderungsstaatsvertrages könne seine Fraktion leben.

Die Vertreterin der FDP-Fraktion wertete den Änderungsstaatsvertrag wegen der erkennbaren Strukturreformund Einsparbemühungen als Schritt in die richtige Richtung.

Die mit dem Staatsvertrag bezweckte Stärkung der regionalen Berichterstattung wurde von Vertretern aller Fraktionen begrüßt. Der Ausschuss geht dabei davon aus, dass die bereits erteilten Zulassungen von der neuen gesellschaftsrechtlichen Anforderung in § 25 Abs. 4 Satz 4 des Rundfunkstaatsvertrages zunächst unberührt bleiben, da sie Bestandsschutz genießen.

Die in die Beratung einbezogene Eingabe soll der Landesregierung als Material überwiesen werden. Dabei geht es um die Einführung der Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Personalcomputer.