Mit anderen Worten, die der Friedrich-EbertStiftung nahe stehende Managerkreis geht auf Gegenkurs zur Bürgerversicherung.
Dritter Punkt. Die Gesundheitsprämie schafft Arbeit. Sie kennen das Zitat des Sachverständigenrates der Bundesregierung, der in seinem Jahresgutachten 2003/2004 sagt:
„Die Tendenz ist eindeutig. Die Pauschalprämie erhöht die Beschäftigung. Die Bürgerversicherung verringert die Beschäftigung.“
Dann möchte ich noch einen Punkt gerade im Hinblick auf unsere gestrige Diskussion über die Gleichstellung der Geschlechter aufgreifen. Die Krankenversicherung ist in der Gesundheitsprämie völlig losgelöst von der Frage, ob es in einer Ehe zwei Verdiener gibt oder einen Verdiener. Es gibt keine beitragsfreie Mitversicherung der nicht verdienenden Ehefrau mehr.
Dagegen mischt sich der Staat in der Bürgerversicherung ganz massiv in die Frage ein, ob das Haushaltseinkommen von einem Ehepartner oder von beiden Ehepartnern verdient wird. Die Bürgerversicherung begünstigt ganz klar die traditionelle Einverdienerehe und bestraft die Arbeitsaufnahme des Ehepartners. Wenn in der traditionellen, klassischen Rollenverteilung der Ehemann allein und möglichst weit über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, sagen wir 7 000 Euro brutto, so ist das in der Bürgerversicherung gut. Dann zahlt dieses Ehepaar nur 500 Euro Krankenversicherung. Wenn beide Ehepartner zusammen das gleiche Einkommen verdienen, nämlich 7 000 Euro, aber jeder von beiden 3 500 Euro verdient - er reduziert seine Arbeit, um sich stärker in der Familie zu engagieren -, dann werden sie beide doppelt belastet, nämlich mit 1 000 Euro Krankenversicherung im Monat, und damit für gleichberechtigtes Verhalten bestraft. Damit, meine Damen und Herren von der Opposition, sind Sie mit der Bürgerversicherung fürwahr strukturkonservativ. - Danke schön.
Danke schön. - Nach § 71 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung erteile ich Herrn Kollegen Schwarz von der SPD-Fraktion das Wort für zwei Minuten. Bitte schön, Herr Schwarz!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ross-Luttmann und Frau Ministerin, ich frage mich: Wenn Ihr Modell so super klasse ist, warum haben Sie das nicht als Änderungsantrag auf den Tisch gelegt und hier zur Abstimmung gestellt? Ich sage es Ihnen: Weil Sie froh sind, wenn Sie auf dieses Thema nicht mehr angesprochen werden. Sie sind in Wirklichkeit völlig abgetaucht.
Was die Frage der Familienfreundlichkeit betrifft, will ich Ihnen nur einmal die Berechnung vorlesen. Eine Spitzenverdienerfamilie mit zufällig sieben Kindern und einem Jahreseinkommen von z. B. 200 000 Euro, alle privat versichert, würde nach dem CDU-Modell rund 700 Euro sparen können. Die Hausfrau hingegen bzw. die allein erziehende Verkäuferin mit drei Kindern ist zukünftig auf staatliche Subvention angewiesen. So viel zur Familienfreundlichkeit und zur Gerechtigkeit, meine Damen und Herren.
- Ja, ich will Ihnen etwas zu dem Steueraufschlag sagen. Sie haben auf dem Leipziger Parteitag beschlossen, dass ausschließlich die gesetzlich Krankenversicherten die Staatssubventionen finanzieren müssen. Das heißt, Herr Ackermann zahlt, anders als Frau von der Leyen das immer darstellt, mit 300 000 Euro Jahreseinkommen keinen Cent, während die Krankenversicherten auch noch ihre eigene Subvention finanzieren müssen, meine Damen und Herren. Sie haben das auf dem Düsseldorfer Parteitag nicht korrigiert. Das ist im Beschluss nicht mehr zu finden. So sieht das bei Ihnen aus.
Das Problem ist, dass die CDU ihren eigenen Leuten noch nicht einmal ihren Beschluss gibt. Er ist wirklich katastrophal, und deshalb kann sie ihn nicht mehr verbreiten.
In der Ausgabe der Zeitung Die Welt vom 20. Oktober 2004 ist die Frau Sozialministerin aus Niedersachsen befragt worden, wie das denn zukünftig sei, wenn der Bundesfinanzminister die Gesundheitskosten mit dem Rotstift korrigiert. Antwort von Frau von der Leyen:
„Es gibt in unserem Rechtsstaat das Instrument des Leistungsgesetzes. Damit lassen sich die Spielregeln eindeutig festlegen. Beim Kindergeld funktioniert das problemlos.“
Meine Damen und Herren, das sagt eine Ministerin, die in Niedersachsen bei den Blinden deutlich gemacht hat, wie sie mit Leistungsgesetzen umgeht. Das ist völlig absurd. Sie sind absolut unglaubwürdig mit Ihrer Kopfpauschale, meine Damen und Herren.
Ebenfalls nach § 71 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung hat Frau Kollegin Ross-Luttmann für zwei Minuten das Wort. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Meta Janssen-Kucz! Nur ein Satz zu Ihnen. Wenn Worte fehlen, wird man persönlich. Von Ihnen hätte ich eigentlich mehr sachliche Argumentation erwartet.
Gesundheit ist ein hoch emotional besetztes Thema. Die CDU hat in der Bundestagsfraktion gemeinsam mit der CSU lange diskutiert, weil ein gutes Modell gebraucht wurde. In einer großen Fraktion sollte man Themen ausdiskutieren. Sobald man ein Ergebnis hat, sollte man dies nach außen tragen. Das haben wir getan.
Herr Schwarz, Sie haben gefragt, warum wir hier im Landtag nichts beschlossen haben. Wir können im Landtag doch insofern nicht über die Gesundheitsreform beschließen, als es ein bundespolitisches Thema ist.
Sie diskutieren hier im Landtag, weil Sie mit Ihren Vorstellungen im Bund wahrscheinlich nicht gehört werden. Warum haben Sie Ihr Modell in Berlin nicht schon längst beschlossen, wenn es so gut ist? - Sie haben dort doch die Regierungsverantwortung. - Danke.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Uwe Schwarz [SPD]: Sie wissen doch genau, dass Sie es im Bundesrat ab- lehnen!)
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Frau Kollegin Janssen-Kucz eine zusätzliche Redezeit von bis zu einer Minute.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es lag doch ein Antrag vor, wonach der Landtag die Landesregierung auffordern soll, auf Bundesebene gegen eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung über Kopfprämien und für die Entkopplung der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung von Löhnen und Gehältern durch die Einbeziehung anderer Einkommensarten, für einen echten, fairen Wettbewerb und für die Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung, unabhängig von Alter, Einkommen und Gesundheitszustand, zu stimmen. Es wäre vielleicht machbar gewesen - Sie hängen das Soziale in Ihren Redebeiträgen doch immer so hoch -, gemeinsame Leitlinien in Richtung Bundesebene auf den Weg zu bringen. Aber das hatten Sie letztendlich nicht vor.
Es hörte sich alles wieder sehr schön an. Aber Sie haben sich um die Antwort auf die Frage herumgeschlichen, wie Sie den steuerlichen Ausgleich für die Geringverdiener von 28 bis 29 Milliarden Euro finanzieren wollen. Dazu haben Sie nichts gesagt. Ich frage einmal: Wie soll die Gegenfinanzierung laufen? Etwa über die kleineren Einkommen? Pla
nen Sie eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 2 bis 3 %? Planen Sie die Abschaffung der Wochenend- und Nachtarbeitszuschläge? Was haben Sie noch alles im Nähkörbchen? - Auf die Antworten bin ich gespannt. In Sachen Finanzierung zumindest ist nichts gekommen. - Danke.
Danke schön. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Beratung. Wir kommen zur Abstimmung.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag ablehnen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich Sie davon in Kenntnis setzen, dass sich die Fraktionen darauf verständigt haben, vor der Mittagspause noch die Tagesordnungspunkte 19 und 20 abzuarbeiten. Der Tagesordnungspunkt 21 - Gemeinsame Entwicklungsstrategie Nord-West - wird unmittelbar nach Beendigung der Mittagspause aufgerufen.
Tagesordnungspunkt 19: Zweite Beratung: Graffiti-Schmierereien bestrafen Rotgrüne Bundesregierung verzögert die Verabschiedung eines Graffiti-Bekämpfungsgesetzes - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/1328 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 15/1788 - Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP - Drs. 15/1854
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema Graffiti bewegt die breite Öffentlichkeit. Graffitis sind als großes Ärgernis in aller Munde und vielen Menschen im Land ein Dorn im Auge. Deswegen ist es positiv, dass wir nach einem langen Weg auf den letzten Metern doch noch zu einem gemeinsamen Antrag, zumindest von drei Fraktionen dieses Hauses, gekommen sind. Damit können wir, CDU, FDP und SPD gemeinsam, ein klares Signal nach Berlin senden, nach vielen Jahren des Verschleppens endlich dafür zu sorgen, dass Graffiti-Sprayer in Zukunft konsequent bestraft werden können.
Jeder, der sich mit dem Thema beschäftigt, weiß, dass es für viele Menschen ein Grund ist, in die Luft zu gehen. Es ist für viele Eigentümer, deren Eigentum durch Graffitis beschmiert und beschädigt wurde, ein Grund, in die Luft zu gehen. Ein Grund, in die Luft zu gehen, ist es vor allem auch für viele Kommunalpolitiker. Es sind viele unter uns, die aus ihrer Verantwortung vor Ort wissen, was Kommunen für die Beseitigung dieser hässlichen Farbschmierereien aufzuwenden haben. Ein Grund, in die Luft zu gehen, ist nicht zuletzt auch für viele Bürgerinnen und Bürger im Lande, die offenen Auges durch ihre Heimat gehen und feststellen, dass immer mehr Bushaltestellen und öffentliche Verkehrsmittel von Farbschmierereien übersät werden. Wer das alles weiß und ernsthaft zur Kenntnis nimmt, kann nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, sich zurücklehnen und so tun, als ob nichts zu machen und schon alles geregelt wäre. Dieses Problem muss vielmehr angegangen werden. Wer leichtfertig damit umgeht, verhöhnt im Grunde genommen die Opfer, die in dieser Frage berechtigt um Unterstützung bitten.
Man muss sich ernsthafte Gedanken darüber machen, wie man diesem steigenden Problem - Graffiti hat sich im Land fast schon zu einer Art Plage entwickelt - wirksam begegnen kann. Wir haben diesen Antrag eingebracht, damit im Bundestag endlich das Strafgesetzbuch geändert wird. Im Grunde genommen geht es ganz einfach, nämlich durch eine Änderung des § 303 des Strafgesetzbuchs, des Paragrafen über die Sachbeschädigung. Damit könnten ganz einfach klare Signale gesetzt werden. Graffiti-Sprayer könnten dann endlich konsequent bestraft werden, und zwar ohne jedes Wenn und Aber, ohne Rücksicht auf etwaige Substanzverletzungen und vor allem ohne Rücksicht auf teure Gutachten, die bis heute noch
immer notwendig sind, - Kollege Briese verdreht bei dieser Aussage die Augen -, um Straftäter ihrer Tat zu überführen.
Die Gesetzesänderung ist längst überfällig; das wissen alle. Aber leider haben SPD und Grüne im Bundestag bisher die Änderung des Strafgesetzbuches immer weiter vor sich hergeschoben. Über Jahre hinweg gab es zwar große Ankündigungen, aber passiert ist nichts. Nun kommt aber anscheinend endlich Bewegung in die Sache. Der Bundesinnenminister ist ja im Helikopter in die Luft gestiegen. Man könnte sagen: Auch er ist angesichts des Themas Graffiti in die Luft gegangen. - Anscheinend hat der Aufstieg in die Höhe auch etwas Weitsicht gebracht; denn infolgedessen hat die SPD im Bundestag ganz eindeutig erklärt, dass sie das Strafgesetzbuch ändern will, und zwar so schnell wie möglich.
In der ersten Beratung wurde uns der Vorwurf gemacht, unser Antrag, der heute zur Abstimmung steht, sei reiner Populismus. Ich möchte Ihnen sagen: Wenn irgendetwas populistisch ist, dann ist es auf der einen Seite der einmalige Aufschlag, mit dem Helikopter auf die Jagd nach Sprayern zu gehen, und auf der anderen Seite die Tatsache, über Jahre hinweg die Interessen der Betroffenen vernachlässigt zu haben, indem eine gesetzliche Regelung auf die lange Bank geschoben wurde.
Deshalb freuen wir uns, dass unser Antrag heute nicht nur mit den Stimmen der Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen der CDU und der FDP, sondern auch von den Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, von denen er nicht als populistisch angesehen wird, mit einer breiten Mehrheit angenommen wird.
Wahrscheinlich waren sogar die Grünen in dem Helikopter von Herrn Schily; denn auch sie haben von der Weitsicht profitiert, zumindest im Bundestag. Selbst die Grünen im Bundestag haben sich eindeutig dafür ausgesprochen, das Strafgesetzbuch nun endlich zu ändern.
In diesem Zusammenhang ist Folgendes, was Kollege Briese in der ersten Beratung gesagt hat, interessant: Das, was wir, also die Koalitionsfraktionen, wollten, sei nur symbolhafte Politik. Wir könnten ja beantragen, was wir wollen. Mit den Grünen in Berlin werde es so etwas aber nie geben. Ein Gesetz in dieser Form werde der Bundestag mit den Stimmen der Grünen nie verab