Ich finde, Sie alle haben eine frohe Botschaft verdient. Diese frohe Botschaft lautet: Die neue Landesregierung setzt sich dafür ein, den Schutz und die Betreuung von Kriminalitätsopfern zu verbessern. So steht es in unserem Koalitionsvertrag. Genau daran halten wir uns auch.
Die Kürzung in Höhe von 400 000 Euro für die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen im zweiten Nachtragshaushalt widerspricht diesem Ziel nicht; denn die Kürzung beeinträchtigt die Arbeiten der Stiftung Opferhilfe in keiner Weise.
Lassen Sie mich hierzu Folgendes anmerken: Der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen sind im Jahr 2002 von den Gerichten und Staatsanwaltschaften Geldauflagen in Höhe von mehr als 450 000 Euro zugewiesen worden. Die Jahresbilanz der Stiftung Opferhilfe für das Jahr 2002 weist damit einen Überschuss von mehr als 246 000 Euro aus. Diese Geld muss im Jahr 2003 ausgegeben werden, weil die Stiftung ansonsten ihre Gemeinnützigkeit verliert. Wenn wir davon ausgehen, dass der Stiftung in diesem Jahr auch nur annähernd so viele Geldauflagen zugewiesen werden wie im letzten Jahr, dann braucht die Stiftung in diesem Jahr keinen zusätzlichen Cent mehr aus dem Landeshaushalt.
sind, könnte die Stiftung dann verzichten. Dies gilt sogar dann, wenn wir davon ausgehen, dass sich die Anträge von Opfern auf finanzielle Zuwendungen noch in einem gewissen Rahmen erhöhen.
Angesichts der verhältnismäßig guten Situation der Stiftung Opferhilfe sind wir einem meiner Ziele unerwartet schnell ein großes Stück näher gekommen. Die Stiftung Operhilfe soll möglichst im Jahr 2006 auf eigenen finanziellen Füßen stehen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir dieses Ziel erreichen werden.
Natürlich, Frau Bockmann - darin stimme ich mit Ihnen überein -, kann man für einen guten Zweck niemals genug tun. Auf keinen Fall aber dürfen wir bei unseren Wünschen die Möglichkeiten aus den Augen verlieren. Die Haushaltslage des Landes Niedersachsen ist bei weitem schlechter als die finanzielle Situation der Stiftung Opferhilfe. Wir brauchen das bei der Stiftung ohne Einbußen entbehrliche Geld für andere wichtigen Aufgaben zum Wohle des Landes, wie z. B. nicht zuletzt für mehr Sicherheit und für bessere Schulen; denn wenn wir dadurch Straftaten verhindern, leisten wir letzten Endes eine gute Prävention und damit auch einen wichtigen Beitrag zum Opferschutz.
Sehr geehrte Damen und Herren, die gute finanzielle Lage der Stiftung ist im Übrigen sehr wohl bekannt. Die Stiftung hat die Daten auf der Kuratoriumssitzung am 25. April 2003, zu der alle Landtagsfraktionen eingeladen waren, allen Kuratoriumsmitgliedern vorgestellt.
Lassen Sie mich bitte auch hier die Gelegenheit nutzen, um Ihnen weitere wichtige Daten aus der Jahresbilanz der Stiftung kurz mitzuteilen. Nach einer ersten Auswertung der Jahresberichte der einzelnen Opferhilfebüros ergibt sich, dass im Jahr 2002 von den 13 Operhelferinnen und -helfern insgesamt 939 Opfer beraten oder betreut worden sind. Davon wurde in 321 Fällen finanzielle Hilfe in Höhe von insgesamt 294 000 Euro geleistet. Dies ist wahrlich eine Erfolgsgeschichte, auch wenn die sehr differenziert auftretenden Belastungen von Opfern einer Straftat kaum durch Geldzahlungen auszugleichen sind.
Diese Erfolgsgeschichte wollen wir fortsetzen. Ich bitte Sie herzlich, dass wir dies im Interesse der
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion wirft meiner Meinung nach im Wesentlichen zwei Fragen auf. Die erste Frage lautet: Wie steht die neue Koalition zu der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen? Die zweite Frage lautet: Wie ist diese Stiftung finanziell ausgestattet? - Ich meine, beide Fragen wurden von der Ministerin ausreichend beantwortet; denn der Koalitionsvertrag sagt eindeutig: Diese Regierungskoalition steht an der Seite der Opfer von Straftaten.
Meine Damen und Herren, wir stehen hinter der Arbeit der Stiftung Opferhilfe, wir stehen hinter der Arbeit der elf Opferbüros in ganz Niedersachsen, und wir zollen auch der Arbeit des Weißen Ringes einen hohen Respekt.
Meine Damen und Herren, es ist außerordentlich wichtig, dass Opfer von Straftaten über den reinen materiellen Ausgleich hinaus Hilfe und Beratung bei all den unangenehmen Folgen erfahren, die eine Straftat neben der originären Rechtsgutverletzung für die Opfer mit sich bringt. Ich denke hier z. B. an die Betreuung bei Gerichts-, Behörden-, Anwalts- oder auch Arztterminen. Insbesondere sind aber die Gespräche über die Straftat von besonderer Bedeutung. Häufig bieten gerade diese Gespräche den Opfern die einzige Chance zur Auseinandersetzung mit der Opferrolle. Schließlich verfolgt eine Straftat ein Opfer auch dann noch, wenn die materiellen Schäden ersetzt oder die körperlichen Verletzungen geheilt sind.
Die Antragstellerin, die SPD-Fraktion, stellt von daher zu Recht fest, dass diese wichtige Aufgabe der Opferhilfe von allen Fraktionen dieses hohen Hauses bislang gleichermaßen gewürdigt und anerkannt wurde.
Meine Damen und Herren, umso merkwürdiger mutet es dann an, wenn die SPD-Fraktion mit ihrem Antrag nunmehr versucht, in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, dass die Koalition ihre Verpflichtungen gegenüber den Opfern von Straftaten nicht wahrnimmt. Ich habe ein gewisses Verständnis dafür, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, dass Sie sich in Ihre neue Rolle als Opposition erst noch hineinfinden müssen.
Natürlich macht es einen Unterschied, wenn die Anträge plötzlich nicht mehr wie selbstverständlich von den zuständigen Ministerien auf ihre inhaltliche Richtigkeit hin überprüft werden.
Ich bin mir sicher, dass die Ministerien auch unter der neuen Führung für sachliche Informationen stets zur Verfügung stehen. In diesem konkreten Fall - deshalb muss man das auch einmal erwähnen dürfen - hätte ein kurzer Anruf im Ministerium genügt, um zu erfahren, warum die Kürzung der Mittel für die Stiftung Opferhilfe sachlich gerechtfertigt ist.
Ich verweise in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf einen Artikel in der Neuen Presse vom vergangenen Montag. Unter der Überschrift „Wohin mit dem ganzen Geld? - Opferhilfe sucht noch Opfer“ wird hier die Öffentlichkeit darüber informiert, dass die Stiftung Opferhilfe derzeit finanziell außerordentlich gut ausgestattet ist. Auch wenn ich mir das Wortspiel der Neuen Presse angesichts des traurigen und ernsten Hintergrundes ausdrücklich nicht zu Eigen mache, so muss dennoch nochmals festgehalten werden: Die Stiftung Opferhilfe hat im Jahr 2002 einen Überschuss erwirtschaftet. Also ist für die Beratung und die Hilfe der Opfer von Straftaten derzeit Geld übrig. Angesichts der katastrophalen Haushaltssituation, in die die alte Landesregierung dieses Land geführt hat, ist dieser Umstand ein Luxus,
Damen und Herren von der SPD, im Grunde genommen bin ich Ihnen daher sogar dankbar für den Antrag, denn schließlich hat dieser Antrag der Frau Ministerin die Gelegenheit gegeben, vor diesem hohen Hause noch einmal darzulegen, dass die Koalition auch im Hinblick auf die Hilfe für Opfer von Straftaten ihrer Ankündigung im Koalitionsvertrag Taten folgen lässt.
Ich kann nicht verstehen, was dagegen sprechen sollte, dass sich die Stiftung Opferhilfe möglichst kurzfristig vollständig durch zugewiesene Geldauflagen aus Strafverfahren finanziert. Es ist doch geradezu ein natürlicher Verwendungszweck von Geldstrafen oder -bußen, wenn sie dazu dienen, die Nachteile der Opfer wieder auszugleichen.
Ich vermag nicht einzusehen, warum für diese Aufgabe Haushaltsmittel des Landes verwendet werden müssen. Ich begrüße daher nachdrücklich die Aussage aus dem Koalitionsvertrag, die Stiftung Opferhilfe möglichst schnell auf eigene Füße zu stellen.
Meine Damen und Herren von der Opposition, abschließend möchte ich Sie nachdrücklich auffordern, die bislang gemeinsam befürwortete Hilfe für Opfer von Straftaten in Zukunft nicht mehr schlechtzureden.
Hören Sie auf, wie in diesem Antrag wahrheitswidrig zu behaupten, für diese Aufgabe stehe kein Geld zur Verfügung. Mit solchen Behauptungen verunsichern Sie die Menschen, die die Hilfe dieser Stiftung benötigen und suchen. Ich bitte Sie vielmehr, gemeinsam mit uns dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeit der Opferbüros im Lande noch bekannter wird, damit zukünftig noch mehr Opfer von Straftaten die Hilfe und Beratung dieser Einrichtungen in Anspruch nehmen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit möchte ich wirklich nur ein paar kurze Anmerkungen machen. Natürlich steht auch die FDP-Fraktion nach wie vor hinter der Koalitionsvereinbarung, insbesondere hinter der Unterstützung des Opferschutzes in Niedersachsen und der Fortführung der bisher geleisteten Arbeit. Das ist gar keine Frage.
Die Ausführungen der Frau Ministerin haben, wie ich denke, ganz deutlich gemacht, dass hier in der Tat keine Notwendigkeit zum Handeln besteht. Ich will dies nicht weiter ausführen, denn dies ist von den Vorrednern eben schon hinreichend getan worden. Eines kann ich allerdings nicht verstehen. Auf diesen Aspekt möchte ich meine Ausführungen beschränken. Nach meinen Informationen gehören Sie, Frau Kollegin Bockmann, als SPDVertreterin diesem Gremium an. Sie haben somit die Möglichkeit, sich über den Hintergrund von Kürzungen zu informieren. Der Kollege Nacke hat eben schon ausgeführt, dass man zumindest im Nachhinein durch einen Anruf im Ministerium Unklarheiten hätte beseitigen können. Insofern weiß ich nicht, wie es überhaupt zu dem heutigen Antrag hat kommen können, der uns aus meiner Sicht nur unnötig Zeit stiehlt.
Ich verweise im Übrigen darauf, dass es von Ihnen im letzten Tagungsabschnitt schon eine ähnliche Nachfrage bezüglich des Einstellungsstopps im Justizvollzug gab. Auch damals hat sich relativ schnell ergeben, dass mit einer Nachfrage die nach Ihrer Ansicht etwas missverständliche Formulierung hätte aufgeklärt werden können. Auch seinerzeit konnten wir zu der Feststellung kommen, dass Ihre Anfrage eigentlich völlig unnötig war. Insofern könnte man vermuten, dass hinter diesem Verfahren ein gewisses System steckt. Ansonsten müsste man fragen, ob Sie sich nicht hinreichend mit der Materie beschäftigt haben. Ich jedenfalls kann nur feststellen: Wenn wir weniger Anträge hätten, die sich mit Dingen beschäftigen, die eigentlich durch bloße Nachfragen geklärt werden können, könnten wir uns wiederum den Sachfragen zuwenden. Es bleibt dann einfach nur noch die
Feststellung zu treffen: Der Opferschutz in Niedersachsen ist vortrefflich und gesichert. Die Zukunftsaussichten sind gut. Der Ministerin und dem Ministerium gebührt Dank dafür, dass diese Arbeit so vernünftig fortgeführt wird.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich mache es wirklich ganz kurz. Man kann der ehemaligen Landesregierung sicherlich so einiges vorwerfen - wir haben das in der letzten Legislaturperiode auch getan -, aber ich meine, man muss auch anerkennen, dass der damalige Justizminister Pfeiffer kein dröger Verwalter oder einfallsloser Justizminister war. Er war in seinem Ressort vielmehr sehr innovativ. Er wollte nicht nur verwalten, sondern er hat einiges an moderner Justizpolitik auf den Weg gebracht.