Protokoll der Sitzung vom 20.05.2005

1. Ist bei den Hochschulen im Jahre 2006 mit weiteren Kürzungen der Landesmittel über die im so genannten HOK festgelegten Einsparungen hinaus zu rechnen?

2. Ist die Aussage des Herrn Finanzministers so zu verstehen, dass beabsichtigt ist, die Einnahmen aus den geplanten Studiengebühren zwar im Einzelplan 06 zu belassen, zugleich aber Kürzungen bei den bisher veranschlagten Landesmitteln vorzunehmen?

An der Aufstellung des Entwurfs des Haushalts 2006 und der Mittelfristigen Finanzplanung 2005 bis 2009 wird derzeit mit Hochdruck gearbeitet. Diese Arbeiten sind - wie bekannt - noch nicht abgeschlossen.

Der Haushaltsplan wird nach Artikel 65 der Niedersächsischen Verfassung durch Gesetz vom Niedersächsischen Landtag festgestellt. Diese verfassungsrechtliche Kompetenz- und Zuständigkeitsverteilung besteht auch für den Haushaltsplan 2006.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen.

Zu 2: Einnahmen aus Studienbeiträgen sollen den Hochschulen ungeschmälert zur Verbesserung der Lehre zufließen.

Anlage 11

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 13 der Abg. Dr. Gabriele Andretta und Alice Graschtat (SPD)

Finanzierung der Ausbaumaßnahmen an den Fachhochschulen Osnabrück und Braunschweig/Wolfenbüttel

Die Landesregierung hat beschlossen, im Zuge des so genannten Hochschuloptimierungskonzeptes (HOK) die bereits begonnenen Ausbaumaßnahmen an den Fachhochschulen Osnabrück (Standort Lingen) und Braunschweig/Wolfenbüttel (Standort Salzgitter) zu funktionsfähigen und betriebswirtschaftlich sinnvollen Größen abzuschließen. Das dafür benötigte Gesamtvolumen von 12,7 Millionen Euro pro Jahr soll nach Aussage von Wissen

schaftsminister Lutz Stratmann durch Umschichtungen innerhalb des Etats für Wissenschaft und Kultur erwirtschaftet werden und nicht zulasten anderer Hochschulen gehen.

Konkret soll die Stärkung des Fachhochschulstandortes Salzgitter durch Aufstockung der bereits 20 vorhandenen Professorenstellen auf 38 Planstellen erfolgen. Außerdem sollen im Rahmen des HOK weitere 25 Stellen für Angestellte im wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Dienst durch Umschichtung bereitgestellt werden (Pressespiegel MWK vom 13. April 2005, S. 5).

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Haushaltsstellen werden in welcher Höhe und für welchen Zeitraum in Anspruch genommen?

2. Haben die beabsichtigten Umschichtungen Auswirkungen auf die im Bericht zum Stand der Umsetzung des so genannten HOK vom 11. Mai 2004 dargestellten Stellenäquivalente, und wenn ja, welche?

3. Wie werden die Stellen für den Ausbau des Standortes Lingen und des Standortes Salzgitter im Einzelnen erbracht?

Die Landesregierung hat entsprechend den Erwartungen des Wissenschaftsrates an funktionsfähige Fachhochschulstandorte u. a. die Abrundung und Absicherung der Standorte Lingen der Stiftung Fachhochschule Osnabrück und Salzgitter der Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel beschlossen, die in der vergangenen Legislaturperiode nicht vorgenommen worden war.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Es werden Mittel des Zentralkapitels 06 08 wie folgt in Anspruch genommen:

2006 2007 2008 nachr.: 2009 nachr.: 2010

Insgesamt 1,0 Mio. Euro

5,0 Mio. Euro

8,0 Mio. Euro

10,5 Mio. Euro 12,7 Mio. Euro

davon Salzgitter

0,3 Mio. Euro

0,8 Mio. Euro

1,5 Mio. Euro

2,2 Mio. Euro 2,6 Mio. Euro

Zu 2: Nein.

Zu 3: Die für den Standort Salzgitter erforderlichen Stellen werden zu den jeweiligen Haushaltsjahren angemeldet und aus Mitteln des Kapitel 06 08 dotiert. Lingen ist Außenstandort der Stiftung FH Os

nabrück; das Land stellt der Stiftung Mittel aus Kapitel 06 08 zur Verfügung, mit denen die Stiftung Stellen schaffen und dotieren kann.

Anlage 12

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 14 der Abg. Wolfgang Jüttner, Ingrid Eckel, Claus Peter Poppe, Silva Seeler, Rudolf Robbert, Jacques Voigtländer, Walter Meinhold und Wolfgang Wulf (SPD)

Unterrichtsversorgung 2005 - Nachfrage

In seiner Antwort auf unsere Dringliche Anfrage vom 18. April 2005 (Drs. 15/1849) hat der Kultusminister mitgeteilt, grundsätzlich würden alle zum 1. August 2005 frei werdenden Planstellen zum Unterrichtsbeginn im neuen Schuljahr wieder besetzt. Lediglich in dem Umfang, in dem Stellen erst mit Absolventen des zum 31. Oktober 2005 endenden Vorbereitungsdienstes besetzt werden könnten, erfolge die Besetzung erst zum 1. November 2005. Aus dieser Antwort kann geschlossen werden, dass es zu keiner Verschiebung des Einstellungstermins kommen muss, falls es für alle zum Schuljahresbeginn ausgeschriebenen Stellen genügend qualifizierte Bewerbungen gibt. Da wir weiterhin daran interessiert sind zu erfahren, welche Auswirkungen die für das Kultusministerium vorgesehenen Sparauflagen auf die Unterrichtsversorgung haben, fragen wir die Landesregierung erneut:

1. In welchem Umfang werden a) die zum Schuljahresbeginn 2005/06 ausgeschriebenen Lehrerstellen, b) die zum 1. Februar 2005 frei gewordenen und nicht sofort wieder besetzten Stellen bzw. Springerstellen erst zum 1. November 2005 wieder besetzt, und wie hoch ist der damit verbundene Einspareffekt?

2. Trifft es zu, dass Mittel für die Beschäftigung von Springerlehrkräften nach deren Übernahme in das Beamtenverhältnis zum 1. August 2005 nicht mehr für Neueinstellungen von Springern zur Verfügung stehen, wie hoch ist der damit verbundene Einspareffekt, und wie groß ist die Zahl der deswegen nicht wieder zu besetzenden Springerstellen?

3. Für den Fall, dass die zu 1. und 2. abgefragten Maßnahmen nicht ausreichen: Mit welchen sonstigen Maßnahmen will das Kultusministerium die Kürzungen im Personalkostenbudget um 40 Millionen Euro und die globale Minderausgabe von 9,2 Millionen Euro im Jahre 2005 erfüllen (bitte jeweils die Höhe des Ein- spareffekts angeben)?

Wie in der Antwort auf die Dringliche Anfrage vom 18. April 2005 (Drs. 15/1849) mitgeteilt, werden grundsätzlich alle zum 1. August 2005 frei werden

den Planstellen zum Unterrichtsbeginn im neuen Schuljahr wieder besetzt. Dies sind 1 750 Stellen im allgemein bildenden und ca. 350 Stellen im berufsbildenden Schulwesen, insgesamt also rund 2 100 Stellen. In dem Umfang, in dem Stellen erst mit Absolventen des Vorbereitungsdienstes von Ende Oktober 2005 besetzt werden können, erfolgt die Besetzung zum 1. November 2005.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: In die Auswahl auf die bekannt gegebenen Stellen mit Mangelfächern werden die Absolventen des Vorbereitungsdienstes vom 31.Oktober 2005 mit einbezogen. Damit soll auch erreicht werden, dass die qualifizierten Lehrkräfte mit gesuchten Fächern für den niedersächsischen Schuldienst erhalten bleiben und nicht in andere Länder abwandern.

Die Abteilungen der Landesschulbehörde haben für jede Stelle mit Mangelfächern zu entscheiden, ob diese mit einer qualifizierten Lehrkraft mit vorliegender zweiten Note besetzt wird oder ob das Nachreichen der zweiten Note von Bewerberinnen bzw. Bewerbern abgewartet werden soll, die erst später die Zweite Staatsprüfung ablegen; hierbei ist die Schule zu beteiligen.

Dabei dürften die Note der Ersten Staatsprüfung und die bisherigen Bewertungen während des Vorbereitungsdienstes wesentliche Hinweise gegen. Die Vermutung der Fragesteller, dass es bereits zum Schuljahresbeginn genügend qualifizierte Bewerber gibt, so dass keine Stelle zum 1. November 2005 zu besetzen sein wird, ist weder qualitativ noch quantitativ zutreffend.

Wie diese Entscheidungen bei ca. 500 Einstellungen mit Mangelfächern ausfallen, kann nicht im Vorhinein gesagt werden. Deswegen kann auch nicht genau angegeben werden, wie viele Mittel dadurch tatsächlich eingespart werden.

Zu 2: Zum 1. August 2005 werden die Vertretungslehrkräfte nach drei Jahren und alle mit Ausnahme an Grundschulen angestellten Lehrkräfte („Springer-Lehrkräfte") in ein Beamtenverhältnis übernommen. Diese Maßnahme dient der Kontinuität des Unterrichts, weil sich andernfalls alle angestellten Lehrkräfte um die ausgeschriebenen Stellen beworben hätten. Auch soll die Abwanderung der gesuchten Lehrkräfte im Sekundarbereich I in andere Länder verhindert werden

Zur Erbringung der Einsparauflage werden die durch die Verbeamtung frei werdenden Mittel bis zum Jahresende nicht wieder verwendet. Es handelt sich hierbei um ein Volumen von 625 Vollzeitlehrereinheiten. Eingespart werden können damit im Jahre 2005 insgesamt 9,5 Millionen Euro.