Protokoll der Sitzung vom 20.05.2005

Zur Erbringung der Einsparauflage werden die durch die Verbeamtung frei werdenden Mittel bis zum Jahresende nicht wieder verwendet. Es handelt sich hierbei um ein Volumen von 625 Vollzeitlehrereinheiten. Eingespart werden können damit im Jahre 2005 insgesamt 9,5 Millionen Euro.

Zu 3: Durch die verzögerte Wiederbesetzung der zum 1. Februar 2005 zunächst gesperrten Stellen können voraussichtlich 17,0 Millionen Euro erbracht werden. Dazu kommt, dass die bis zum 31. Juli 2005 frei werdenden Stellen allgemein erwartungsgemäß erst einen Monat später besetzt werden. Dadurch errechnet sich eine Einsparung von 5,0 Millionen Euro. Weiterhin ist aufgrund der Entwicklung der Ausgaben bei den sonstigen teilzeit- und stundenweise beschäftigten Lehrkräften zu erwarten, dass 1,8 Millionen Euro nicht benötigt werden.

Bei den berufsbildenden Schulen werden durch die verzögerten Einstellungen insgesamt 6,7 Millionen Euro eingespart.

Mit diesen Einsparungen und der in der Antwort zu Frage 2 genannten Summe kann voraussichtlich die Einsparauflage von 40 Millionen Euro erbracht werden. Zu beachten ist dabei, dass alle genannten Zahlen Planungswerte sind, die unter dem Vorbehalt des tatsächlichen Haushaltsvollzuges stehen.

Zu der globalen Minderausgabe wird auf die Antwort auf die Dringliche Anfrage vom 18. April 2005 verwiesen. Es wird angestrebt, diese weitgehend außerhalb der Personalausgaben für Lehrkräfte zu erbringen.

Anlage 13

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 15 der Abg. Ina Korter und Stefan Wenzel (GRÜNE)

Gibt es doch einen Maulkorb für Schulleitungen bei Anfragen zur Unterrichtsversorgung?

„Schulleitungen beantworten in keinem Fall und unter keinen Umständen Anfragen von dritter Seite (Presse, MdL etc.) zu schulinternen Vorgängen, dazu gehört vorrangig auch die UV (Unterrichtsversorgung) ….“ So heiß es in einer Anweisung der Landesschulbehörde, die am 20. April 2005 von dort versandt wurde.

Einen Tag später, am 21. April 2005, erklärte Minister Busemann in seiner Antwort auf die Anfrage des Abgeordneten Jüttner im Nieder

sächsischen Landtag: „Damit ist völlig klar: Wenn vor Ort die Beteiligten - Schulträger, Eltern oder auch Abgeordnete - die Schulleitung fragen, wie die Unterrichtsversorgung ist, kann, darf und soll - dazu stehe ich absolut und finde das auch richtig - die Schulleitung selbstverständlich darüber Auskunft geben“ (Protokoll der Sitzung vom 21. April 2005).

Wir fragen die Landesregierung:

1. War Minister Busemann am 21. April die Anweisung der Landesschulbehörde bekannt, mit der den Schulleitungen ausdrücklich verboten wird, Mitgliedern des Landtages Auskunft über die Unterrichtsversorgung zu geben?

2. Wie bewertet der Kultusminister seine Aussagen in der Landtagssitzung vom 21. April vor dem Hintergrund der oben genannten, tags zuvor von der Landesschulbehörde herausgegebenen Anweisung?

3. Ist die Ermittlung der Unterrichtsversorgung - etwa durch undurchsichtige Berechnungsmethodik - inzwischen so schwierig geworden, dass der Kultusminister dieses den Schulleiterinnen und Schulleitern nicht mehr in der vom Ministerium praktizierten Form zutraut?

Die Anfrage bezieht sich auf den Sachverhalt, der schon Gegenstand der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jüttner pp. (SPD) in der aktuellen Stunde am 19. April 2005 war. Auf die daraufhin erfolgte schriftliche Antwort wird Bezug genommen. Diese Ausführungen werden wie folgt ergänzt:

Mit Datum vom 14. April 2005 hatte die Zentrale der Landesschulbehörde in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Kultusministerium die für das Controlling der Unterrichtsversorgung zuständigen Dezernentinnen und Dezernenten noch einmal wie folgt informiert:

Schulen, die Auskunft erbitten, wie sie mit den Anfragen der Landtagsabgeordneten zur Unterrichtsversorgung umgehen sollen, seien darauf hinzuweisen, sie könnten die von der Landesschulbehörde ermittelten und gesicherten Zahlen vom Stichtag 10. Februar 2005 nennen oder - falls sie ungern Auskunft geben mögen - an die Pressestelle des MK verweisen,

die schulfachlichen Dezernentinnen und Dezernenten seien entsprechend zu informieren.

Dies ist dem Leiter der Abteilung Braunschweig in einem Telefongespräch am 20. April 2005 vom Leiter der Landesschulbehörde erläutert worden. Der Inhalt dieses Telefonats wurde dann offenbar verkürzt und missverständlich als Anweisung an

die Dezernatsleiterinnen und Dezernatsleiter der Abteilung Braunschweig weitergegeben. Diese Anweisung wurde im Übrigen nicht mit der Behördenleitung oder der Zentrale abgestimmt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Nein, weil es diese Anweisung nicht gibt.

Zu 2: Der Kultusminister hält seine zitierte Aussage uneingeschränkt aufrecht.

Zu 3: Nein, das Gegenteil ist der Fall. Die Neuberechnung der Unterrichtsversorgung zum Schuljahresbeginn 2004/2005 hat vielmehr zu einer wesentlichen Vereinfachung der Bedarfsermittlung geführt. Die frühere Berechnungsmethode war dagegen selbst für die Fachleute schwer nachvollziehbar.

Anlage 14

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 16 der Abg. Ursula Helmhold (GRÜNE)

Globale Minderausgaben und Haushaltskürzungen

In der Antwort auf meine Kleine Anfrage vom 22. April 2005 hat die Sozialministerin berichtet, dass in ihrem Hause Prüfungen stattgefunden hätten mit dem Ziel herauszufinden, bei welchen Haushaltsstellen die globale Minderausgabe erwirtschaftet werden könne. Über das Ergebnis der Prüfungen, die laut Antwort abgeschlossen wurden, enthält die Antwort nichts.

Ich frage die Landesregierung:

1. Zu welchem Ergebnis sind die inzwischen abgeschlossenen Prüfungen zur Erwirtschaftung der globalen Minderausgabe gekommen?

2. An welchen Haushaltsstellen im Einzelplan 05 werden Kürzungen für das laufende Haushaltsjahr erfolgen?

3. In welcher prozentualen Höhe werden Haushaltssperren für welche Bereiche der freiwilligen Leistungen erlassen werden?

Die Kleine Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 bis 3: Für die im Haushaltsjahr 2005 im Einzelplan 05 zu erbringende globale Minderausgabe haben sich bei einigen Haushaltsstellen der so ge

nannten freiwilligen Leistungen Möglichkeiten für einen Deckungsbeitrag in Höhe von insgesamt 593 000 Euro ergeben. Dabei ist nach den bisherigen Erfahrungen in der Verwaltungspraxis sichergestellt, dass beantragte Zuwendungen weder ganz noch teilweise versagt werden müssen.

Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Haushaltsstellen:

Kapitel Titel

05 11 684 71 - Akzente der Frauenpolitik; Zuschüsse für laufende Zwecke 05 11 685 63 - Maßnahmen zur Integration von Frauen im Erwerbsleben 05 36 684 92 - Zuschüsse gem. § 14 Nds. PflegeG an Sonstige 05 36 893 90 - Zuschüsse an Sonstige 05 40 684 80 - Zuschüsse zur Förderung gerontopsychiatrischer Zentren 05 72 TGr. 75 - Förderung der Gleichberechtigung von Mädchen in der Jugendhilfe 05 73 TGr. 61 - Förderung von Trägern der Jugendarbeit nach dem Jugendförderungsgesetzes

Über den darüber hinaus noch zu erbringenden Restbetrag der zu erwirtschaftenden globalen Minderausgabe wird im laufenden bzw. am Ende des Haushaltsjahres 2005 entschieden.

Anlage 15

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 17 der Abg. Ina Korter und Filiz Polat (GRÜNE)

Termin für Schullaufbahnempfehlung der Grundschulen

Nach dem neuen Erlass zur Arbeit in den Grundschulen sind diese verpflichtet, am Ende des 4. Schuljahrgangs eine Schullaufbahnempfehlung abzugeben. Der Kultusminister hat am 22. April in seiner Antwort auf eine Mündliche Anfrage erklärt, der Landesregierung liege daran, dass „die Arbeit in den Grundschulen im 4. Schuljahrgang möglichst lange ungestört verlaufen soll“. Im Erlass zur Arbeit in der Grundschule ist deshalb festgelegt, dass die Klassenkonferenz die Schullaufbahnempfehlung für jeden Schüler und jede Schülerin spätestens zwei Wochen und nur in Ausnahmefällen bereits vier Wochen vor Ende des 4. Schuljahrgangs beschließt.

Uns ist ein Schreiben der Stadt Georgsmarienhütte vom 18. Januar 2005 an alle Grundschu

len der Stadt zur Kenntnis gelangt, in der diesen bekannt gegeben wird, dass die Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz auf Kreisebene den einheitlichen Termin für die Schullaufbahnempfehlung auf den 15. Juni 2005 festgelegt hat, also auf einen Termin vier Wochen vor Schuljahresende.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie eng ist nach ihrem Willen die Ausnahmeregel für einen frühen Termin für den Beschluss der Schullaufbahnempfehlungen anzuwenden angesichts ihres erklärten Willens, dass die Grundschulen möglichst lange ungestört arbeiten können sollen, d. h. welche konkreten Gründe rechtfertigen die Anwendung der Ausnahmeregel?