Protokoll der Sitzung vom 20.05.2005

1. Trifft es zu, dass Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2004 zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in der genannten Höhe nicht ausgeschöpft worden sind?

2. Aus welchen Gründen sind die Haushaltsmittel nicht ausgeschöpft worden?

3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus der mangelnden Verwendung

von für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit bestimmten Haushaltsmitteln für das laufende Haushaltsjahr?

Bereits mit der Beantwortung der Großen Anfrage zum Thema „Jugendarbeitslosigkeit und Jugendberufshilfe in Niedersachsen“ ist deutlich geworden, dass die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ein besonderer Handlungsschwerpunkt des Landes ist. Deshalb sind im Jahr 2004 für die Zielgruppe der benachteiligten jungen Menschen über 15 Millionen Euro, davon 8,2 Millionen Euro Landesmittel, eingesetzt worden. Einen Mitteleinsatz in dieser Höhe allein für die berufliche Eingliederung Benachteiligter hat es bisher nie gegeben. So ist mit der Einrichtung der 44 Pro-Aktiv-Centren eine flächendeckende Jugendberufshilfestruktur mit rund 200 Fallmanagerinnen und Fallmanagern bei den niedersächsischen Landkreisen, kreisfreien Städten und der Region Hannover aufgebaut worden, ein vorbildliches Angebot zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, das es so in keinem anderen Bundesland gibt.

Mit diesen und mit anderen Maßnahmen des Wirtschafts- und des Kultusministeriums hat die Landesregierung ganz wesentlich dazu beigetragen, dass die Jugendarbeitslosigkeit in Niedersachsen günstig beeinflusst werden konnte. Alle Fakten dazu können Sie in der Beantwortung der Großen Anfrage nachlesen. Dass wir aber die Fehler Bundesregierung bei der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik gänzlich beseitigen können, liegt nicht in unserer Kraft.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Bei Kapitel 05 73 Titelgruppe 80 „Programm zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit“ sind Ausgabereste in Höhe von 1 124 622,51 Euro bei den Programmen „Pro-Aktiv-Centren“ sowie den ausgelaufenen Programmen „RABaZ“ und „Jugendbüro“ angemeldet worden.

Zu 2: Bei den Ausgaberesten handelt es sich gem. § 45 LHO um Haushaltsmittel, für die das Land durch Bescheid eine rechtliche Verpflichtung eingegangen ist, also der Mitteleinsatz für das Jahr 2004 vorgesehen worden ist. Die Ausgabereste sind gebildet worden, weil Zahlungsverpflichtungen für bewilligte und auch durchgeführte Maßnahmen im nächsten Haushaltshaltjahr, also im Jahr 2005, noch zu erfüllen sind und weil Ausgaben für bereits im Jahr 2004 bewilligte Maßnahmen, die noch im Jahr 2005 fortzusetzen sind, benötigt werden.

Zu 3: Durch die Kleine Anfrage entsteht der Eindruck, dass die dem Finanzministerium als Ausgabereste gemeldeten Haushaltsmittel nicht für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit eingesetzt worden sind. Dies ist nicht richtig; denn es handelt sich dabei um Mittel, die für den vorgesehenen Verwendungszweck gebunden sind. Eine mangelnde Verwendung liegt, wie durch die Beantwortung der Frage 2 ausgeführt, nicht vor.

Anlage 20

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 22 des Abg. Wolfgang Wulf (SPD)

Wohin steuert die niedersächsische Erwachsenenbildung?

Mit Datum vom 29. April 2005 hat der Vorsitzende des Niedersächsischen Bundes für freie Erwachsenenbildung, Herr Jürgen Walter, die Fraktionen im Niedersächsischen Landtag darüber informiert, dass „entsprechend des Vorstandesbeschlusses des Niedersächsischen Bundes für freie Erwachsenenbildung e. V. (nbeb) vom 07. Februar 2005“ der Staatssekretär des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur, Herr Dr. Lange, mit Schreiben vom 27. April 2005 gebeten habe, „die Einrichtung der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung auf den Weg zu bringen, und die Verwaltungsstelle des nbeb mit Wirkung vom 01.05.2005 in die Agentur zu überführen.“ Herr Walter teilte in dem Schreiben mit, dass diese Überführung daher zum 1. Mai 2005 vollzogen worden sei. Seitdem nennt sich die Verwaltungsstelle des Niedersächsischen Bundes für freie Erwachsenenbildung e.V. „Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung“.

Vor diesem Hintergrund herrscht in der niedersächsischen Erwachsenenbildung Unklarheit darüber, wohin der Weg der niedersächsischen Erwachsenbildung gehen soll. Es ist nicht klar, welchen konkreten Auftrag diese Agentur hat und was mit den bisherigen Landesverbänden der Volkshochschulen und Heimvolkshochschulen geschehen soll. Daher ist dringender Klärungsbedarf vorhanden. Dies betrifft allerdings auch die Frage, mit welchen finanziellen Mitteln seitens des Landes die anerkannten Einrichtungen der niedersächsischen Erwachsenenbildung in Zukunft zu rechnen haben.

Auf der Basis der Presseinformationen nach der Kabinettsklausur der Landesregierung zum Haushalt 2006, wonach sogar die völlige Streichung der Landesmittel diskutiert worden sein soll, geht in der niedersächsischen Erwachsenenbildung die Sorge um, dass es im kommenden Haushalt zu gravierenden Kürzungen der Landeszuschüsse kommen könnte.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welchen konkreten Auftrag hat die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung, die seit dem 1. Mai 2005 beim Niedersächsischen Bund für freie Erwachsenenbildung eingerichtet worden ist, konkret, und was soll sie im Hinblick auf die niedersächsische Erwachsenenbildungslandschaft kurz-, mittel und langfristig bewirken?

2. Wie sieht die Zukunft der niedersächsischen Landesverbände der Volkshochschulen bzw. der Heimvolkshochschulen aus Sicht der Landesregierung aus, und wie soll gewährleistet werden, dass die Anbindung der niedersächsischen Volkshochschulen und Heimvolkshochschulen an die Bundesebene und den internationalen Zusammenhang gewährleistet wird?

3. Plant die Niedersächsische Landesregierung im Rahmen des Haushalts 2006 Kürzungen bei den Landeszuschüssen für die anerkannten Einrichtungen der niedersächsischen Erwachsenenbildung und, wenn ja, in welcher Höhe?

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Anforderungen an die Erwachsenenbildung für die Zukunftssicherung und -entwicklung unseres Landes wurde das Niedersächsische Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung (NEBG) im Jahr 2004 novelliert, um in diesem Bildungsbereich die erforderlichen Grundlagen für mehr Qualität, Innovation, Leistung und für einen effizienteren Mitteleinsatz zu schaffen. Diese Neuausrichtung der Erwachsenenbildung ist nicht nur von den Einrichtungen in der Erwachsenenbildung begrüßt worden, sondern sie fand auch einhellige Unterstützung im Niedersächsischen Landtag.

Ein wichtiger innovativer Bestandteil der Novelle des NEBG ist die Einrichtung einer Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung (§ 11 NEBG). Die Schaffung der Agentur ist ein wesentlicher Beitrag im Hinblick auf die Bündelung der vorhandenen inhaltlichen und personellen Ressourcen. Ebenso ist im neuen NEBG festgelegt, dass die Agentur durch den mit Schreiben vom 15. Dezember 2004 vom Fachministerium beauftragten Dachverband (Nds. Bund für freie Erwachsenenbildung e. V.) bis 2008 zu bilden ist (§ 11 Abs. 1 Satz 2 NEBG).

Dies vorangestellt, wird die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Gemäß §§ 9 und 11 NEBG wird die künftige Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung eine doppelte Aufgabenfunktion zu erfüllen haben. Deshalb sollen in der Agentur zwei Abteilungen gebildet werden.

Bezüglich der Wahrnehmung einheitlicher Dachverbandsaufgaben im § 9 Abs. 1 Satz 2 NEBG heißt es: „Aufgaben nach Satz 1 sind insbesondere die Mitarbeiterfortbildung, die Mitwirkung an der Qualitätssicherung, die Entwicklung und Evaluation der Einrichtungen, die Förderung und Begleitung einrichtungsübergreifender Formen der Zusammenarbeit, die Förderung von Modellkursen (nach § 8 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5, 9 und 10) in dünnbesiedelten ländlichen Räumen mit weniger als 120 Einwohnern je qkm sowie die Unterstützung der Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Verbänden der Erwachsenenbildung im europäischen und außereuropäischen Ausland.“ Diese vornehmlich pädagogischen/andragogischen Aufgaben sollen durch die pädagogische Abteilung der Agentur wahrgenommen werden.

Ein weiteres (davon getrenntes) Aufgabenprofil der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung liegt in der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben, „die sich aus der Durchführung dieses Gesetzes ergeben“, im Auftrag und unter der Aufsicht des Fachministeriums (MWK). Diese Aufgaben sind im § 11 NEBG beschrieben. Danach ist der beauftragte Dachverband u. a. befugt, „durch die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung alle die Finanzhilfe betreffenden Angaben sowie Verwendung der Mittel an Ort und Stelle zu überprüfen, die erforderlichen Unterlagen einzusehen und Auskünfte zu verlangen“ (§ 11 Abs. 3 NEBG). Diese hoheitlichen Aufgaben sollen durch die Verwaltungsabteilung der Agentur wahrgenommen werden. Gemäß diesem Aufgabenprofil wird die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung (Abt. Verwaltung) die bisherigen Aufgaben der Verwaltungsstelle fortsetzen, wobei sich durch die Auflösung der Landeszentrale für politische Bildung zusätzlich Aufgaben ergeben (z. B. Anerkennung von Sonderurlaub im Bereich BU/BF).

Zu 2: Die bisherige, qualitativ sehr hochwertige Arbeit der Landesverbände der Volkshochschulen und Heimvolkshochschulen soll bzw. muss auch in der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung in angemessener Form fortgesetzt werden. Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben werden den beiden Dachverbänden Anteile der Finanzhilfen gemäß § 4 Abs. 1 NEBG für Volkshochschulen und Heimvolkshochschulen in Höhe von 2,5 % (VHS = 544 000 Euro, HVHS = 180 000 Euro) zur Verfügung gestellt.

Zu diesen spezifischen Dachverbandsaufgaben für die VHS‘en und HVHS‘en kommt in der Agentur für

Erwachsenen- und Weiterbildung zusätzlich die Übernahme der Dachverbandsaufgaben für die Landeseinrichtungen hinzu. Hierfür werden aus der Finanzhilfe gemäß § 4 Abs. 1 NEBG für die Landeseinrichtungen ebenfalls 2,5 % (386 000 Eu- ro) zur Verfügung gestellt. Da es eine Fülle von gemeinsamen übergeordneten Dachverbandsaufgaben für alle Einrichtungsgruppen gibt, die sich insbesondere aus § 9 Abs. 1 Satz 2 und § 10 NEBG im Sinne der Qualitätssicherung und Evaluation ergeben, ist die Schaffung eines einheitlichen Dachverbandes geboten. Sie entspricht dem Wunsch der Einrichtungen. Mit der Zusammenführung der beiden bisherigen Dachverbände ist nicht deren Auflösung intendiert, da es auch weiterhin eine Reihe von spezifischen Aufgaben im Bereich der VHS‘en und HVHS‘en und der Landeseinrichtungen gibt, die nur jeweils von den Einrichtungsgruppen selbst wahrgenommen werden können. Ziel ist es, der niedersächsischen Erwachsenenbildung ein stärkeres einheitliches Profil zu geben, wobei in dieser Einheit jedoch die Vielfalt erhalten bleiben soll.

Zu 3: Derartige Planungen bestehen derzeit nicht.

Anlage 21

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 23 des Abg. Rudolf Robbert (SPD)

Warum haben Ganoven im Landkreis Osterholz bessere Chancen als anderswo, ungeschoren davonzukommen?

„Haben Ganoven im Landkreis Osterholz bessere Chancen als anderswo, mit ihren Straftaten ungeschoren davonzukommen? Auf diese Idee könnte man bei einem Blick auf die Kriminalstatistik für 2004 kommen. Um über sechs Prozentpunkte ist die Aufklärungsquote der Osterholzer Polizei im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen“, schreibt der Weser Kurier/Osterholzer Kreisblatt am 12. April 2005.

Der bei der am 24. April 2005 in Verden stattfindenden Landratswahl für die CDU kandidierende zuständige Inspektionsleiter führte diesen Rückgang der Aufklärungsquote des Osterholzer Polizeikommissariats, das seit Dezember 2004 mit Verden eine gemeinsame Inspektion bildet, auf die von Innenminister Schünemann zu verantwortende Polizeiumorganisation zurück: Osterholz habe nicht nur seinen Inspektionssitz abgeben müssen, es sei auch zu Stellenverlagerungen gekommen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche konkreten organisatorischen und personellen Veränderungen und Zuständigkeitsverlagerungen wurden im Zuge der Umorganisation der Polizei im Landkreis Osterholz durchgeführt?

2. Wie und gegebenenfalls unter welchen konkreten personellen oder organisatorischen Konsequenzen will die Landesregierung verhindern, dass sich die Aufklärungsquote im Landkreis Osterholz infolge der Umorganisation der Polizei und des damit verbundenen Abzugs von qualifiziertem Personal in den folgenden Jahren weiter verschlechtert?

3. In welchen anderen Landkreisen/kreisfreien Städten hat sich die polizeiliche Aufklärungsquote im Vergleich zum Vorjahr verschlechtert, und welche dieser Landkreise/kreisfreien Städte sind infolge der Umorganisation der Polizei nicht mehr Sitz einer Polizeiinspektion?

Die Umorganisation der Polizei des Landes Niedersachsen ist auf Behördenebene zum 1. November 2004 und auf Ebene der nachgeordneten Dienststellen zum 1. Dezember 2004 umgesetzt worden. Bei einer Betrachtung der Kriminalitätsentwicklung und der Aufklärungsquote im Landkreis Osterholz im Jahr 2004 ist zunächst festzustellen, dass in einem Zeitraum von elf Monaten die dortige Polizei noch in der alten Form organisiert war. Vor diesem Hintergrund ist es von vornherein abwegig, den Grund für die dortige negative Entwicklung der Aufklärungsquote in der Umorganisation zu suchen. Darüber hinaus ist 2004 - im Jahr der landesweiten Umorganisation der Polizei die Aufklärungsquote in Niedersachsen insgesamt erneut auf einen Rekordwert gestiegen. Für eine Beurteilung der Entwicklung im Landkreis Osterholz ist daher eine genauere Betrachtung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erforderlich.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik dient der

Beobachtung der Kriminalität und einzelner Deliktsarten, des Umfangs und der Zusammensetzung des Tatverdächtigenkreises sowie der Veränderung von Kriminalitätsquotienten,

Erlangung von Erkenntnissen für vorbeugende und verfolgende Kriminalitätsbekämpfung, organisatorische Planungen und Entscheidungen sowie kriminologisch-soziologische Forschungen und kriminalpolitische Maßnahmen.

Die PKS kann naturgemäß nur die Entwicklung der registrierten Straftaten widerspiegeln, das Dunkelfeld bleibt unberücksichtigt. So kann sich z. B. die Grenze zwischen Hell- und Dunkelfeld verschieben, wenn sich das Anzeigeverhalten der Bevölke

rung oder die Verfolgungsintensität der Polizei verändern, ohne dass damit eine Änderung des tatsächlichen Kriminalitätsaufkommens verbunden sein muss. Zum Teil nicht unerhebliche Schwankungen in den Fallzahlen und der Aufklärungsquote im Jahresvergleich, z. B. bedingt durch Großverfahren oder Schwerpunktmaßnahmen, machen Langzeitvergleiche erforderlich, um aktuelle Entwicklungstendenzen einordnen und bewerten zu können.

Eine detaillierte Auswertung der PKS für den Landkreis Osterholz macht deutlich, dass sich die - entgegen dem Landestrend - rückgängige Aufklärungsquote insbesondere auf die zahlenmäßig starken, aber aufklärungsungünstigen Delikte zurückführen lässt. So ist die Anzahl der Fahrraddiebstähle, die einen Anteil von immerhin 13,7 % aller Straftaten in diesem Landkreis ausmachen, im Vergleich zum Vorjahr um 25,3 % gestiegen. Die Aufklärungsquote in diesem Deliktsfeld lag dort im Jahr 2004 bei lediglich 5,8 %. Hierdurch wurde die Gesamtaufklärungsquote in Osterholz - auch im Vergleich zum Jahr 2003 - erheblich reduziert. In einem geringeren Ausmaß ist diese Wirkung auch im Bereich der Sachbeschädigung erkennbar. Demgegenüber kann sich auch ein an sich positiver Trend negativ auf die Aufklärungsquote auswirken: 84,05 % der Vermögens- und Fälschungsdelikte wurden 2004 im Landkreis Osterholz aufgeklärt. Ihr - als überaus positiv zu bewertender - Rückgang um 16 % gegenüber dem Jahr 2003 wirkt sich letztlich jedoch bei einem Jahresvergleich der Gesamtaufklärungsquote negativ aus.

Diese Aspekte verdeutlichen die Notwendigkeit, auffällige Entwicklungen in der PKS näher zu beleuchten. Pauschale Behauptungen sind fehl am Platz. Ein Zusammenhang mit der Ende 2004 durchgeführten Umorganisation ist nicht erkennbar.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Im Rahmen der Umorganisation der Polizei ist die frühere Polizeiinspektion Osterholz in ein Polizeikommissariat umgewandelt und der neuen Polizeiinspektion Verden/Osterholz zugeordnet worden. Neben drei bereits vorhandenen Polizeistationen im Landkreis Osterholz sind die bisherigen drei Polizeikommissariate mit Bedarfsdienst in Lilienthal, Ritterhude und Schwanewede nunmehr ebenfalls als Polizeistationen dem Polizeikommis