Daran werden wir arbeiten. Solange wir daran arbeiten, Herr Kollege Dr. Lennartz, werden wir uns auch nicht unterstellen lassen, dass das Modell, das hoffentlich irgendwann dabei herauskommen wird, jedenfalls aus meiner Sicht, Polizeidienst, der hoch qualifiziert getan werden muss, in irgendeiner Weise ersetzen kann. Nein, mir, uns als CDU-Fraktion schwebt vor, dass das allenfalls ergänzend ist, dass das nicht einfach Polizei ersetzt, man also nicht irgendwelche Leute auf die Straße schickt, die bestimmte Aufgaben wahrzunehmen haben, für die sie nicht qualifiziert ausgebildet sind.
Nun noch eine letzte Bemerkung, Herr Dr. Lennartz, zum Verhältnis einer Regierungsfraktion zum Innenminister. Wir verhandeln immer in gro
ßer Freundschaft, mit offenem Visier. Sie unterstellen, vielleicht aus Ihrer eigenen grünen Biografie begründet, dass ein Innenminister etwas mit den Fraktionen im Busch führen könnte. Ich muss das mit dem Ausdruck hellster Empörung zurückweisen. So etwas ist in dieser Koalition nicht üblich. Wir sind auch nicht geneigt, so etwas aus anderen Koalitionen zu übernehmen. Wir reden offen, ernst, freundschaftlich miteinander. Am Ende ist immer noch etwas Gutes dabei herausgekommen.
Es ist auch ganz schön, dass Ihnen sozusagen als Verdachtsmoment nach gut zwei Jahren schwarzgelber Koalition in Niedersachsen nur noch zwei vage Punkte einfallen, die Sie aber nur spekulativ vortragen können, jedoch im Grunde genommen nicht substantiell begründen.
Was Sie hier alles vorgeführt haben, werden wir sowieso nicht machen. Die Befürchtungen, die Sie in Ihrem Antrag nähren, sind also völlig unbegründet. Deswegen können wir, unabhängig davon, was wir vorschlagen werden, Ihren Antrag heute mit gutem Gewissen ablehnen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Dr. Lennartz, als Sie mich aus dem Protokoll zitiert haben, ging es mit den einzelnen Begriffen quer durch die ganze Seite. So in diesem Zusammenhang stand das nämlich nicht.
Ich erspare es mir, das Ganze jetzt noch einmal vorzulesen, wie es tatsächlich war; denn das würde meine Redezeit sprengen.
Was hat uns die Debatte, die Sie mit Ihrem Antrag hier im Plenum und im Ausschuss ausgelöst haben, tatsächlich gebracht? - Ich glaube, sie hat uns einiges gebracht. So hat sie uns die Erkenntnis gebracht - das ist ja manchmal auch ganz schön -, dass unser FDP-Landesparteitagsbeschluss in
Wir haben von Innenminister Schünemann in der letzten Plenardebatte einige Beispiele gehört. Er hat u. a. gesagt, dass man Ehrenamtliche als Konfliktlosen einsetzen könnte, die mit den Jugendlichen sprechen und versuchen, Situationen zu klären. Das ist bürgerschaftliches Engagement. - Herr Dr. Lennartz, ich hatte das Gefühl, dass dies sogar bei Ihnen auf Zustimmung stieß, auch in der Debatte, die wir im Innenausschuss darüber geführt haben. Sie haben das dann auch gleich damit verglichen, was in Osnabrück passiert. Von daher bin ich der Meinung, dass auch dies ein Erkenntnisgewinn ist, der vielleicht auch ganz positiv ist.
Wenn Sie dann allerdings sagen - wie Sie es vorhin auch schon versucht haben -, dass die FDP in diesen Fragen vom Innenminister untergebuttert wird und er sie auch noch im Übermaß lobt, dann muss ich ganz ehrlich sagen: Das hat auch eine Kehrseite. Genauso gut könnten wir natürlich sagen, dass wir unseren Innenminister hier gut im Griff haben. Das ist im Wechselspiel genauso.
Das ist sogar besser als das - ich habe das vorhin ja schon angefangen und mache da auch gerne weiter -, was bei Ihnen in der Koalition auf Bundesebene passiert. Ich erinnere nur an das Gesetz zur Neuregelung von Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses aus dem Jahr 2001. Das ist nicht nur beim Datenschutz so. Auch hier haben Sie anfangsverdachtsunabhängige Ermittlungen ermöglicht; gegen Unbescholtene kann strafrechtlich einfacher vorgegangen werden. Mit dem Alterseinkünftegesetz 2004 - um etwas Aktuelles zu nehmen - haben Sie die Rentenversicherungsträger verpflichtet, zentrale Kontrollmitteilungen zu machen, und den gläsernen Steuerzahler geschaffen. Nach dem Telekommunikationsgesetz - auch von 2004 müssen TKUnternehmen jetzt bei Prepaid-Produkten Kundendaten erheben und den Behörden bereitstellen. Sie haben auch die Joker-Abfrage erfunden; das ist ein Verfahren zum automatisierten Abruf von Kundendaten durch die Behörden.
Von daher war Ihr Einwurf vorhin ganz richtig, dass Sie sich bei diesen Bürgerrechtsfragen allein auf die FDP verlassen können. Insofern schlage ich Ihnen noch einmal vor: Denken Sie darüber nach!
Meine Damen und Herren, wenn es wieder etwas ruhiger geworden ist, hat der Abgeordnete Bartling das Wort für die SPD-Fraktion. - Herr Bartling, bitte!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe in der Vorbereitung dieser Debatte überlegt: Was sagst du beim zweiten Mal an Neuem? Ich habe ja schon alles bei der Einbringung gesagt. - Dann habe ich aus Verlegenheit das Protokoll über die Sitzung im April nachgelesen. Herr Schünemann hat mir seinerzeit versucht zu erklären, was das mit der Hilfspolizei eigentlich werden soll. Er sagte - ich zitiere aus dem Protokoll über die Sitzung am 20. April 2005, damit nicht wieder die Vorwürfe von Herrn Eppers kommen, es gebe keine Grundlage dafür -:
„Erstens. Wir wollen keine Bürgerpolizei, wir wollen keine Bürgerwehr, und wir wollen auch keine Zivilpolizei.“
Dann sagt Herr Schünemann eine Menge über die Ausbildung Polizei und schlägt eine Bresche für den mittleren Dienst. Dann sagt er das, was Herr Bode eben auch im Ansatz zitiert hat:
„Polizeiarbeit ist das eine. Das andere sind die Aufgaben der Kommune als Gefahrenabwehrbehörde. Die Kommune ist, um praktische Beispiele zu nennen, z. B. für Sauberkeit zuständig und auch dafür, auf den Kinderspielplätzen für Ordnung zu sorgen.“
Das machen die Kommunen heute. Das machen sie mit eigenen Kräften. Das können sie auch in Zukunft machen. Was soll diese Diskussion über Hilfspolizei?
„Ich gebe Herrn Bode völlig Recht: Es geht gerade auch um die Jugendlichen. Schauen wir uns das Beispiel mit den Kinderspielplätzen an. Wenn sich Jugendliche auf einem Spielplatz aufhalten und damit verhindern, dass
die Kinder dort spielen können, dann muss man nicht immer gleich die Polizei holen. Damit würde man diese Jugendlichen vielleicht sogar kriminalisieren. Vielmehr sollte man dort Ehrenamtliche sozusagen als Konfliktlotsen einsetzen, die mit den Jugendlichen sprechen und versuchen, die Situation zu klären.“
„... das ist es, was wir wollen. Wir wollen über diesen freiwilligen Dienst erreichen, dass die Bürger mehr hinschauen und nicht wegschauen.“
Meine Damen und Herren, was soll in diesem Zusammenhang eine Diskussion über Hilfspolizei? - Lassen Sie die Kommunen das machen - das können sie heute auch; dafür brauchen sie keine gesetzliche Veränderung -, und führen Sie nicht eine solche verwirrende Diskussion. Der Kollege Bachmann hat über die Verwirrung bei den Leitstellen gesprochen. Wenn Sie diesen Begriff „Hilfspolizei“ hier durch die Lande tragen, dann führt das auch zur Verwirrung. Lassen Sie die Kommunen ihre Aufgaben machen - sie machen sie ordentlich -, und befassen Sie uns nicht mit solchen Themen, die völlig überflüssig sind und auch dem Begriff „Polizei“ nicht gerecht werden.
(Beifall bei der SPD - Hans-Christian Biallas [CDU]: Der Antrag ist von den Grünen! Wir haben Sie damit nicht belästigt!)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bartling, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie endlich dargestellt haben, dass ich nie Hilfspolizisten gefordert habe - denn das macht aus meiner Sicht auch wenig Sinn
und schon gar keine Billigpolizei. Das ist überhaupt nicht mein Ansatz gewesen. Hier geht es tatsäch
lich um den Bereich der Gefahrenabwehr. Damit Sie es beim nächsten Mal zitieren können, sage ich Ihnen auch genau, was ich will und welche Eckpunkte vorgesehen sind:
Die Gemeinden sollen die Möglichkeit erhalten, nach eigenem Ermessen einen freiwilligen Ordnungs- und Streifendienst einzurichten. Sie sollen im Rahmen ihrer Organisationshoheit selbst entscheiden können, mit welchem Personal die ihnen übertragenen Aufgaben der Gefahrenabwehr oder des niedersächsischen SOG im öffentlichen Verkehrsraum erledigt werden sollen - Frau WörmerZimmermann, haben Sie eine Frage gestellt? -,
Die Angehörigen des freiwilligen Ordnungs- und Streifendienstes sollen ehrenamtlich tätig werden. Die Höhe ihrer Entschädigung können die Kommunen durch Satzung selbst regeln. Die Anstellungsbehörde hat die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit der sich bewerbenden Person unter Beteiligung der Polizeibehörden zu prüfen. - Das ist übrigens etwas, was sie derzeit nicht können. - Die fachliche Ausbildung der Personen für den freiwilligen Ordnungs- und Streifendienst erfolgt durch die Polizeibehörden.
Die Angehörigen des freiwilligen Ordnungs- und Streifendienstes sollen neben den so genannten Jedermannsrechten auch eingeschränkt hoheitliche Befugnisse erhalten, wie etwa die Möglichkeit der Befragung und des Platzverweises.
Ganz eindeutig wird geregelt, dass der freiwillige Ordnungs- und Streifendienst keinen unmittelbaren Zwang gegen Personen und Sachen ausüben darf. Im Ergebnis wird die strikte Aufgaben- und Organisationstrennung zwischen den Gefahrenabwehrbehörden und der Polizei nach dem niedersächsischen SOG beibehalten. Den Kommunen werden insofern auch keine zusätzlichen Aufgaben übertragen.
Meine Damen und Herren, es ist richtig, Herr Bartling, dass man auch jetzt Ehrenamtliche einsetzen kann. Das haben auch schon einige Kommunen getan. Zu Ihrer Zeit haben übrigens einige Kommunen angefragt, ob sie einen solchen freiwilligen Dienst umsetzen können. Dann haben sie teilweise - weil die rechtliche Grundlage noch nicht vorhanden war, wie wir es jetzt regeln wollen - private
Sicherheitsdienste und anderes eingestellt, damit sie im Bereich der Gefahrenabwehr auch andere Akzente setzen können.
Es macht Sinn, dass wir als Land einen Rahmen vorgeben, wie diese Dienste vorgenommen werden können, vor allen Dingen, dass sie auch vernünftig ausgebildet werden - denn im Moment haben wir im SOG noch keine Möglichkeit, den Kommunen hier etwas anzubieten - und dass auch die Kooperation zwischen denjenigen, die dort tätig sind, und der Polizei verstärkt wird. Es ist nämlich nicht sinnvoll, dass sie selber polizeiliche Aufgaben wahrnehmen. Im Gegenteil, wenn sie etwas beobachten, sollen sie die Polizeibehörden informieren. Genau darum geht es: den Kommunen einen vernünftigen Rahmen zu geben und hier auch Hilfestellung zu geben. Deshalb macht es keinen Sinn, irgendwo über Bürgerwehr und andere Dinge zu reden - das ist niemals mein Ansatz gewesen -, sondern sinnvoll ist es, im Bereich der Gefahrenabwehr den Kommunen die Möglichkeit zu geben oder, wie ich es formuliert habe, die Freiheit zu geben, Ehrenamtliche an gewissen Stellen auch als Konfliktmanager einzusetzen und gerade Jugendliche nicht von Anfang an in gewissen Situationen zu kriminalisieren. Darum geht es. Ich glaube, dass wir auch dafür am Ende des Jahres eine Mehrheit bekommen. - Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
Tagesordnungspunkt 20: Zweite Beratung: Nordhorn-Range: Belastungen minimieren - langfristig schließen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/1031 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport Drs. 15/2018 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/2022