Die uns heute vorliegende Entschließung ist kein einfacher Kompromiss. Wir tragen ihn, weil es hier um ganz konkrete menschliche Schicksale geht und wir hier alle gemeinsam Verantwortung tragen. Gegenüber der bislang üblichen Verfahrensweise ist sie ein deutlicher Fortschritt. Auch wenn nicht alle Grenzbereiche abschließend geklärt sind, hoffe ich, dass sich das Verfahren bewährt.
Wir haben unseren Ursprungsantrag unter dem Titel „Petitionsausschuss stärken“ zurückgezogen. Herr Böhlke hat in seinem Beitrag bereits sofortige Abstimmung beantragt. Wir stimmen dem zu. Herzlichen Dank für das Zuhören.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir hätten es uns natürlich leichter machen können. SPD und Grüne standen, wie wir wissen, vor der Einführung einer Härtefallkommission zur Lösung schwieriger Einzelfälle mit der Folge einer Aufenthaltsbefugnis für Deutschland. Das hat nicht sollen sein. Nun liegt uns nach gemeinsamer Kleinarbeit und zähem Ringen um eine einem Aufenthaltsgesetz angenäherte Lösung eine Vorlage vor, die wir gemeinsam beschließen wollen. Ich möchte mich insbesondere bei Ihnen, Frau Mundlos, dafür bedanken, dass Sie die Geduld hatten, sowie für die Ernsthaftigkeit, die von allen aufgebracht wor
Meine Damen und Herren, allerdings muss man sagen, dass der Fall Kameli tatsächlich erst den Stein ins Rollen gebracht hat. Er hat uns die Augen geöffnet, wenngleich er nicht ein typischer Fall war, und er hat die Sensibilität aller im Parlament geschärft. Zu spät? Nein, das war es nicht. Aber spät war es schon.
Wir wollen im Petitionsausschuss alle ausländerrechtlichen Petitionen mit der gebotenen Sorgfalt und Ernsthaftigkeit, wie bisher, prüfen. Aber bei der Frage eines möglichen Härtefalls sind wir uns in den letzten zwei Jahren oft nicht einig geworden. Jetzt haben wir zusätzlich ein wirkungsvolles Instrument, das sich dem des Gesetzgebers annähert, um dort über die aufenthaltsbeendenden Regeln in den Fällen hinwegzugehen, in denen wir gemeinsam zu der Auffassung gelangen, dass wir in einem Einzelfall mehr einzelfallbezogene Gerechtigkeit wiederfahren lassen müssen. Wir werden jetzt zusätzlich eine kompetente Beratergruppe anrufen können, wenn eines der Ausschussmitglieder meint, dass die Petition den Grad eines Härtefalls erreicht. Wir dürfen keine Wunder erwarten - insoweit stimme ich Ihnen uneingeschränkt zu -, können aber nach Beiziehung der Beratergruppe noch Argumente geliefert bekommen, die uns in unserer Auffassung in die eine oder andere Richtung bestärken oder an die wir vielleicht gar nicht gedacht haben.
Diejenigen, die die Beratergruppe bilden, erwartet eine hohe Verantwortung, auch wenn sie selbst keine Entscheidungen treffen. Wir zählen auf diese Gruppe und sind ihr zu großem Dank verpflichtet, den wir hier, an dieser Stelle, schon aussprechen wollen. Schließlich wird diese Arbeit ehrenamtlich geleistet. Sie besteht in sorgfältigem Studium der Unterlagen, Einholen von zusätzlichen Informationen, vertiefter Länderkenntnis, sozialer Kompetenz, Sachverstand und einem gerüttelten Maß an Sensibilität.
Meine Fraktion erachtet Folgendes als besonders wichtig: Die Zivilgesellschaft wird durch sie mit eingebunden, ohne dass die Entscheidungskompetenz des Landtags eingeschränkt wird. Die Petitionen im Ausländerbereich zeigen nur zu häufig
auf, wie schwer es ist, mit einer Familie mit mehreren Kindern alle Kriterien für ein Aufenthaltsrecht zu erfüllen: Langjähriger Aufenthalt, gute Integration, gute schulische Leistungen der Kinder, alles das treffen wir oft bei den Härtefällen an. Zugleich sind die Familien oft von Arbeitslosigkeit getroffen. Nicht zuletzt hing das bisher immer wieder mit den von den Ausländerbehörden nur kurzzeitig erteilten Duldungen zusammen, die eine Arbeitsaufnahme zu stark erschweren bzw. oft unmöglich machen, ganz abgesehen davon, dass der Vorrang am Arbeitsmarkt dazu führt, dass immer zunächst erst Deutsche und dann EU-Staatsangehörige vermittelt werden und erst danach sozusagen der Rest vermittelt wird.
Aber auch Frauen, oft schwer misshandelt - ihre Kinder haben es miterlebt -, stehen bei uns im Blickwinkel einer Härtefallregelung. Es geht uns um ihren Schutz, die Wahrung der Menschenwürde und die Integrität, auf die in unserem Staat jeder Mensch ein Recht hat. In solchen und ähnlichen Fällen können wir helfen, auch wenn es im Einzelfall zu Sozialhilfebezug gekommen ist.
Meine Damen und Herren, wir gehen davon aus - auch wenn der Innenminister bei einem so wichtigen Thema den Saal derzeit nicht mehr beherrscht -, dass auch der Innenminister die kommende Beschlussfassung zum Anlass nimmt, sein Regelwerk für die Ausländerbehörden entsprechend anzupassen.
Meine Fraktion erhofft sich durch diesen Kompromiss mehr Einzelfallgerechtigkeit, mehr Transparenz zum Fall, und sie weiß sich mit den Bürgerinnen und Bürgern einig darin, dass eine solche Lösung dringend erwünscht war. Das, was wir jetzt daraus machen, liegt an uns. Deshalb gilt es jetzt, dieses Regelwerk zügig zu verabschieden, um unsere Handlungsfähigkeit im Petitionsausschuss zu stärken. Auch wir bitten um sofortige Abstimmung.
Das soll heute Abend für uns nicht wahr werden, weswegen ich mich kurz halten werde. Da sich die Fraktionen in einer sehr ehrenwerten Verhandlung darüber einig geworden sind, eine gemeinsame Regelung zu finden, wie Härtefälle hier in Zukunft behandelt werden sollen, ist es eigentlich schade, dass in dieser Debatte wieder einige Versuche unternommen wurden, sich gegenseitig die Welt zu erklären und unterschiedliche Gesichtspunkte in die Diskussion einzubringen. Ich will mich deshalb darauf beschränken, ganz kurz darauf hinzuweisen, dass es in diesem Hause zuerst der Abgeordnete Hans Eveslage war, der den Gedanken einer Härtefallkommission einbrachte. Dieser Abgeordnete gehörte der CDU-Fraktion an.
Er hat im Dezember 1999 eine Kleine Anfrage eingebracht, die vom damaligen Innenminister Heiner Bartling, der heute zugegen ist, im entsprechenden Punkt wie folgt beantwortet wurde:
„Angesichts der geringen Spielräume, die das geltende Ausländerrecht für Ermessensentscheidungen lässt, hält die Niedersächsische Landesregierung den mit der Tätigkeit einer Härtefallkommission verbundenen Aufwand für nicht verantwortbar.“
Herr Abgeordneter Riese, einen ganz kleinen Augenblick. Hier stören ein paar Leute, die wieder sehr laut reden. - Fahren Sie bitte fort!
Danke schön. - Seither hat sich die Rechtslage durch das neue Aufenthaltsgesetz geändert, das diesen Punkt allerdings nicht abschließend regelt, sondern nur eine Kannbestimmung enthält, die, wie wir heute schon gehört haben, in den Bundesländern unterschiedlich ausgeführt werden kann.
machte und sagte: Wir brauchen eine Härtefallkommission. FDP und CDU haben den Ball schnell aufgenommen und vorgeschlagen, dass die einer Härtefallkommission im parlamentarischen Raum obliegenden Aufgaben vom Petitionsausschuss wahrzunehmen seien. Das ist nicht das Konzept einer Härtefallkommission, wie sie in anderen Bundesländern besteht, aber nach diesem Konzept haben diejenigen die Verantwortung, die am Ende für die Ausgaben, die im Einzelfall verursacht werden, geradestehen müssen. Es sind dann verschiedene Anträge auf den Tisch gekommen. Heute liegt ein gemeinsamer Antrag auf dem Tisch, der die Regelung enthält, die hier inhaltlich schon beschrieben wurde.
Die FDP freut sich, dass eine gemeinsame Position aller Fraktionen gefunden wurde. Sie beantragt - wie die anderen Fraktionen auch - die sofortige Abstimmung und freut sich über die Zustimmung, die wir sicherlich erhalten werden. - Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, Sie haben es gehört: Alle Fraktionen sind übereingekommen, über den Antrag sofort abzustimmen. Wir stimmen daher jetzt gleich darüber ab.
Wer der Entschließung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann stelle ich einstimmige Annahme fest.
Wir sind am Ende des heutigen Arbeitspensums. Ich wünsche Ihnen allen einen angenehmen parlamentarischen Abend. Seien Sie morgen pünktlich um 9 Uhr zur Eröffnung der Plenarsitzung wieder hier.