Da die Umstände über das Stellen der ersten Frage in diesem Parlament wieder einmal unterstreichen, wie notwendig es ist, durch eine Parlamentsreform die ritualisierten Abläufe aufzulösen,
frage ich die Landesregierung - es wäre natürlich sehr schön, wenn der Kultusminister hier wäre -: Wie viele von den aus dem Kultusministerium in
die Bezirksregierungen zum Zwecke der Übermittlung in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamtinnen und Beamten hätten eine Qualifikation gehabt, die ihnen einen Verwendung im Schuldienst ermöglicht hätte, und warum wurde dies nicht getan?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das alles wird im Laufe dieses Jahres ermittelt und auf den Tisch gelegt. Dann können Sie darüber diskutieren. Aber doch bitte dann, wenn die Zahlen auf dem Tisch liegen, nicht aber jetzt über ungefangene Fische. Ich finde, der Landtag tut sich selbst damit keinen Gefallen.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Zuruf von den GRÜNEN: Das ist Ant- wortverweigerung! - Weitere Zurufe von den GRÜNEN - Gegenruf von Karl-Heinz Klare [CDU]: Frau Korter, fragen Sie, wie viele Grünen-Land- tagsabgeordnete damals aus der Re- gierung im Landesdienst gelandet sind! - Weitere Gegenrufe von der CDU - Unruhe - Glocke des Präsi- denten)
Meine Damen und Herren, ganz ruhig! Frau Korter hat sich zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort.
(Karl-Heinz Klare [CDU]: Frau Korter, wie viele Grünen-Landtagsabgeord- nete aus der Regierung 1986 sind im Landesdienst gelandet?)
Der Kultusminister ist inzwischen anwesend und kann vielleicht die Fragen von mir und von Frau Helmhold beantworten.
Nein, die zweite. Die anderen Fragen sind ja noch nicht beantwortet worden. Also meine zweite Frage auch an den Bereich des Kultusministeriums: Bei wie vielen der Personen, die aus dem Bereich des Kultusministeriums zu den Bezirksregierungen versetzt worden sind, um in den vorzeitigen Ruhestand zu gehen, prüfen Sie - und prüfen Sie überhaupt? -, ob sie z. B. als Unterstützungskräfte bei der Eigenverantwortlichen Schule, bei der Neuorganisation der Schulaufsicht oder in der Inspektion Verwendung finden können, wenn sie dazu weiterqualifiziert werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe in der Einführung Auskunft zu dieser allgemeinen Frage gegeben. Es wird in jedem Fall geprüft, ob die Betreffenden für einen konkreten Dienst verwendbar sind. In Erinnerung der Debatte, die gestern geführt worden ist, könnte ich mir vorstellen, dass Schule etwas mit pädagogischer Qualität zu tun hat und dass zu Leuten, die 20 Jahre in der Verwaltung waren, die Frage gestellt wird, ob sie den aktuellen Anforderungen im schulischen Bereich so gewachsen sind, wie es heute nötig ist.
Meine Damen und Herren, der Kultusminister hat das in jedem Einzelfall geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, das ich Ihnen hier eingangs all
gemein vorgetragen habe. Was ich heute nicht liefern kann, sind die einzelnen Zahlen bis hin zur letzten Stelle.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Kann sie uns sagen, wie die Altersstruktur der Beamtinnen und Beamten, die vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden sind, aussieht, gestaffelt zwischen 50 und 55 und ab 55 aufwärts?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter, die einzelnen Zahlen werden wir am Ende des Jahres vorlegen, weil wir dann einen besseren Überblick darüber haben, wie die Stellen insgesamt angenommen worden sind bzw. entschieden worden sind. Grundsätzlich gilt: ab 55. Es hat aber auch, wie mir eben gesagt worden ist, Ausnahmen gegeben, in denen die Versetzung früher erfolgt ist. Diese Zahlen im Einzelnen aufzubereiten, nützt auch nichts zum heutigen Stichtag, sondern dafür muss das gesamte Jahr repräsentativ angesehen werden. Dann werden wir Ihnen diese Zahlen nachliefern. Das ist ja ein legitimes Interesse.
Herr Hirche, kann die Landesregierung ausschließen, dass eine der Beamtinnen oder einer der Beamten, die in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wurden, auf einer der 32 000 Stellen, für die die Landesregierung seit ihrem Regierungsantritt Neu
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Wenzel, diese Prüfung ist in jedem Fall von dem zuständigen Ressort angestellt worden. Sie hat zu dem Ergebnis geführt, das ich Ihnen hier vorgetragen habe.
Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass es offensichtlich keinen Fall gegeben hat, in dem 109er erneut - -
(Enno Hagenah [GRÜNE]: Was in ei- nem Satz ist, muss man doch wohl als Satz sagen können! Das gibt es doch wohl gar nicht! Das darf ja wohl nicht wahr sein! Dann können wir uns das hier sparen! - David McAllister [CDU]: Ein sehr guter Präsident! - Weitere Zurufe - Unruhe - Glocke des Präsi- denten)
- Meine Damen und Herren, ich möchte dieses Missverständnis noch einmal aufklären: Ich führe das aus, was die Fraktionsspitzen mit dem Präsidenten abgesprochen haben, nichts anderes.
Ich meine, Sie sollten mir die Möglichkeit geben, die Frage so zu stellen, dass der Minister sie versteht und beantworten kann. Dazu gehört, darauf hinzuweisen, dass offensichtlich viele 109er nicht geeignet waren, auf frei werdenden Stellen eingesetzt zu werden, dass offensichtlich auch viele Personen aus der Jobbörse nicht geeignet waren, auf ausgeschriebenen und zu besetzenden Stellen eingesetzt zu werden. Deswegen frage ich die Landesregierung: Vermittelt es nicht ein absolut desolates Bild über den Ausbildungsstand und die Qualifikation niedersächsischer Beamter, wenn sie tatsächlich derart unflexibel und derart nicht weiterbildungsfähig sind, wie es offensichtlich dieser Zustand suggeriert?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben zum einen im Laufe von Jahrzehnten eine zunehmende Spezialisierung in der Verwaltung. Zum anderen haben wir parallel dazu festgestellt, dass wir in bestimmten Bereichen zu viele Beamte haben. Wenn die Tätigkeiten in einem solchen Bereich nicht mehr in dem früheren Umfang, sondern nur noch zu 50 % oder zu 30 % insgesamt benötigt werden, dann können diese Spezialisten aufgrund ihrer Spezialisierung nicht ohne weiteres in anderen Bereichen eingesetzt werden. Das hat überhaupt nichts mit einem bestimmten Qualifikationsniveau oder -muster zu tun. Ich erinnere in diesem Zusammenhang daran, dass es hier im Hause z. B. Proteste gegeben hat, als der Kultusminister Beamte, die in der Forstverwaltung tätig sind, im Schulbereich einsetzen wollte. Dem wurde entgegengehalten, dass bei diesen Beamten nicht die erforderliche Qualifikation vorhanden sei.
Das ist eines der Beispiele, meine Damen und Herren, bei denen wir genau geprüft haben und es in Einzelfällen dennoch gemacht haben, ohne dass dieses Versetzungsthema eine Rolle spielt. Aber bei den Fällen, die ich vorgetragen habe, ist die Prüfung erfolgt und zu einem negativen Ergebnis