Tatsache ist, dass es in der Frage nach der verfassungsrechtlichen Grenze auf die konkrete Ausgestaltung der Beleihung und die damit verbundene Aufgabenund Verantwortungsteilung ankommt. Die gerichtliche Entscheidung aus Schleswig-Holstein ist deshalb auch nicht einfach auf andere Bundesländer übertragbar, weil diese gerichtliche Entscheidung explizit die in SchleswigHolstein gefundene Lösung zum Gegenstand hat.
Ich begrüße es daher sehr, dass die Fraktion der CDU den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Niedersächsischen Landtages bereits mit einer Prüfung dieser Frage beauftragt hat. Auch innerhalb der Niedersächsischen Landesregierung wird diese Frage nach den zu ziehenden Grenzen, also nach der Ausgestaltung des Wie, intensiv geprüft.
Eines ist klar: Das Land bleibt verantwortlich für die Leistungsqualität, für die Sicherung und Finanzierung, und steuert diese Prozesse im Interesse der Patientinnen und Patienten, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Bevölkerung. Wir brauchen Investitionsmittel, um die immer weiter steigende Zahl der Patienten im Maßregelvollzug angemessen unterbringen zu können und auch angemessen therapieren zu können. Investitionen bedeuten eben auch positive Einflüsse auf die Qualität der Therapie und die Sicherheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der Bevölkerung. Uns geht es darum, jetzt in einem offenen Diskussionsprozess unvoreingenommen zu beraten, wie wir den richtigen Weg zum richtigen Zeitpunkt gehen können, damit die Landeskrankenhäuser die Qualität der Behandlung ihrer Arbeit auch in Zukunft sicherstellen können. - Vielen Dank.
Mir liegen noch zwei Wortmeldungen nach § 71 vor, von Herrn Schwarz von der SPD-Fraktion und von Frau Helmhold von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Herr Schwarz, Sie haben drei Minuten, Frau Helmhold, Sie haben zwei Minuten Redezeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Meißner, wenn Sie es nicht wissen - aber wahrscheinlich wissen Sie es -: Im Schleswig-Holsteinischen Landtag liegt gerade ein Antrag Ihrer Fraktion, der FDP, brandaktuell, in dem die dortige Landesregierung aufgefordert wird, die vorgenommene Privatisierung im Maßregelvollzug unverzüglich rückgängig zu machen.
Wer es nicht glaubt - ich habe den Text hier. Herr Kubicki ist meines Wissens Jurist. Vielleicht fragen Sie ihn einfach einmal, wie er zu diesem Antrag kommt. Das dürfte Ihre Entscheidung sicherlich erheblich beeinflussen.
Zweite Anmerkung. Herr Finanzminister, natürlich hat es das Berger-Gutachten gegeben. Das war ein Prüfauftrag; das wissen Sie ganz genau.
(Minister Hartmut Möllring: Das stand in der Mipla! - Gegenruf von Wolfgang Jüttner [SPD]: Die Mipla ist doch nicht Beschluss! Das haben Sie doch ges- tern an anderer Stelle gesagt!)
Es hat auch eine Lenkungsgruppe gegeben. Die Unterlagen der Lenkungsgruppe habe ich auch dabei; daraus kann ich Ihnen auch vorlesen.
schriftlich mitgeteilt, dass eine Privatisierung nicht weiterverfolgt wird, und zwar mit allen den Argumenten, die wir Ihnen jetzt auch vorgetragen haben, meine Damen und Herren.
- Wissen Sie, es gibt einen Unterschied zu Ihnen: Wir haben uns mit den Argumenten auseinandergesetzt und sind zu einem Ergebnis gelangt. Sie haben eine vorgefasste Meinung und versuchen, sie den Leuten aufzudrücken. Das ist der Unterschied.
Drittens. Die Frau Sozialministerin hat darauf hingewiesen, dass Sie die Investitionskosten für die Kliniken nicht wuppen können. Das ist nur vordergründig richtig. Tatsächlich müssen Sie die Kosten, die der Private aufbringt, über das Krankenhausbauprogramm finanzieren. Das wissen Sie. Sie wissen, dass es keine monistische Finanzierung gibt. Sie wissen, dass das nur über den Pflegesatz und über das Land weggedrückt werden kann. Genauso ist es in Thüringen passiert. Nur mit einem Unterschied, meine Damen und Herren: dass bei diesem Krankenhausbauprogramm die Kommunen mit 40 % beteiligt werden. Konnexität lässt grüßen, meine Damen und Herren.
Jetzt will ich einmal auf die Ausführungen von Herrn Möllring hinweisen, die hier so massiv gegen die SPD vorgetragen werden. Ich lese Ihnen einmal einen Brief vom 6. Januar 2003 vor:
„Im Namen des Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion, Herrn Christian Wulff, danke ich Ihnen für Ihr Schreiben. Die Ankündigung der Landesregierung über eine beabsichtigte Privatisierung der Landeskrankenhäuser hat uns ebenso überrascht und betroffen gemacht. Die Landesregierung beabsichtigt offensichtlich, mit dem Erlös aus diesen und anderen Verkäufen das selbstverschuldete
Schuldenloch des Landes Niedersachsen ohne Rücksicht auf die Patienten und die rund 6 300 Beschäftigten zu stopfen. Einem solchen Vorhaben werden wir nicht zustimmen, da zu erwarten ist, dass erst beim Personal und dann bei den Patienten gespart wird.“
Meine Damen und Herren, dem ist doch überhaupt nichts hinzuzufügen. Halten Sie sich doch bloß an das, was Herr Wulff geschrieben hat, und wir sind uns einig.
(Starker, anhaltender Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Minis- terpräsident Christian Wulff: Das Schreiben ist doch gar nicht von mir!)
Herr Wulff hat eben festgestellt, dass dieses Schreiben nicht von ihm kommt. Herr Wulff, möchten Sie dazu noch selbst reden?
(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP - Unruhe bei der SPD und bei den GRÜNEN - Heiner Bartling [SPD]: Das ist eine Unverschämtheit! Nehmen Sie das mit der Lüge zu- rück!)
- Herr Kollege Bartling, ich darf Ihnen einmal Folgendes sagen: Bisher haben wir hier mit Herrn Gabriel, Herrn Oppermann und anderen, die Ihre Fraktion jetzt verlassen wollen, zu unterschiedlichen Themen eine vernünftige Aussprache führen können. Seit Herr Jüttner mit Herrn Lenz und Herrn Schwarz hier die politische Arbeit übernommen hat, findet hier eine Art der Auseinandersetzung statt, die inakzeptabel ist.
(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP - Heiner Bartling [SPD]: Nehmen Sie das Wort „Lüge“ zurück! Sonst kriegen Sie einen Ordnungsruf!)
- Herr Kollege Bartling, ich beantrage jetzt, dass im Ältestenrat auch über diesen Punkt gesprochen wird.
Herr Schwarz hat am Ende seiner Rede gesagt, dass ich dieses Schreiben geschrieben hätte. Unter dem Schreiben steht „Harald Einecke“. Insofern handelt es sich hier um die Unwahrheit, dass das ein Schreiben von mir sei. Der Unterzeichner ist Harald Einecke.
Wenn Herr Schwarz hier gerade den Eindruck erweckt hat, das sei ein Schreiben von mir, dann kann ich dazu von mir aus nicht „Lüge“ sagen. Aber jeder kann sich ein Urteil bilden, wenn jemand einen Brief vorliest, den jemand anders unterschrieben hat - nicht ich - und dann gesagt wird, das sei mein Brief. Da muss ich Ihnen ehrlich sagen: Wenn Sie das vertreten - - - Frau Helmhold wird für die Grünen gleich wieder eine große Rede halten, wie toll die SPD inzwischen Tritt gefasst hat. Ich kann nur sagen: Jeder hier im Hause muss sich über die Frage Gedanken machen, ob man diesen Stil von Herrn Lenz und Herrn Schwarz hier einkehren lassen will. Ich will es jedenfalls nicht.
(Starker, lang anhaltender Beifall bei der CDU und bei der FDP - Wolfgang Jüttner [SPD] meldet sich zu Wort)
(Wolfgang Jüttner [SPD]: Herrn Möll- ring lasse ich gerne vor! Es ist immer wieder ein Genuss! - Zuruf von Mi- nister Hartmut Möllring)
(Bernd Althusmann [CDU]: Frau Prä- sidentin, in welcher Reihenfolge geht das jetzt hier, wonach geht das jetzt? So geht das aber nicht!)
- Herr Althusmann, ich lege hier die Rednerordnung fest und nicht Sie. Bitte führen Sie sich hier nicht ein. Sie kriegen einen Ordnungsruf dafür, dass Sie sich in die Verhandlungsführung des Präsidiums einmischen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe während der langjährigen Mitwirkung hier im Parlament lernen müssen, dass das Wort „Lügner“ zum Ordnungsruf führt und dass das bei Mitgliedern des Kabinetts nicht geht, weil dem Präsidium das verwehrt ist.
Ich finde, das Kabinett kann sich an ähnliche Rituale halten wie wir. Herr Wulff, Sie sollten solche Vorwürfe unterlassen.
Sie sollten sie vor allem deshalb unterlassen, weil sie nicht stimmen. Herr Schwarz hat hier gesagt, es sei ein Brief im Namen von Herrn Wulff geschickt worden.