Protokoll der Sitzung vom 05.10.2005

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil ich Folgendes noch etwas deutlicher herausarbeiten möchte.

Der Innenminister hat den Erfolg der neuen Landesregierung bei der Bekämpfung der Kriminalität bereits herausgestellt: eine höhere Aufklärungsquote und eine niedrigere Kriminalitätsrate. Das Anliegen der Koalitionsfraktionen ist, die Polizei zu unterstützen, für bessere rechtliche Rahmenbedingungen zu sorgen und die technische Ausstattung weiter zu verbessern.

Es ist völlig unbestritten, dass wir im Rahmen der dringend notwendigen Haushaltskonsolidierung auch den Polizistinnen und Polizisten bestimmte Maßnahmen zumuten. Das fällt uns schwer, aber trotzdem sind diese Maßnahmen notwendig.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Bartling?

Nein. - Schließlich haben wir in den Jahren 2003, 2004 und 2005 die politische Verantwortung dafür übernehmen müssen, dass Sie zu Ihrer Regierungszeit nicht den Mut hatten, die erforderlichen finanzpolitischen Konsequenzen zu ziehen.

Meine Damen und Herren, wir haben die heutige Landtagssitzung in einem sehr ruhigen und sachlichen Ton begonnen. Das begrüße ich sehr, und ich würde mich freuen, wenn wir das an allen drei Tagen so hinbekommen würden. Dass die Kollegen Bartling und Lennartz gerade bei diesem Thema so relativ zurückhaltend vorgetragen haben, liegt aber vielleicht auch daran, dass man, wenn man in Niedersachsen Politik betreibt, auch immer wieder einmal über die Landesgrenzen hinausschauen sollte.

Herr Bartling, Sie haben kritisiert, dass wir im Rahmen der Haushaltsberatungen beschließen wollen, die Lebensarbeitszeit der Polizisten von 60 auf 62 Jahre zu erhöhen.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Herr Bode hat das eben relativiert!)

Sie sollten einmal ins benachbarte Bundesland Nordrhein-Westfalen schauen und sich die Entscheidungen der dortigen rot-grünen Landesregierung aus dem September 2003 betrachten. Ich zitiere aus einer offiziellen Pressemitteilung des Innenministeriums:

„Das Ruhestandsmodell, das auf die speziellen Bedürfnisse der Polizei zugeschnitten ist, sieht eine nach Laufbahnen gestaffelte Erhöhung der Lebensarbeitszeit ab 2007 vor. Polizisten im mittleren Dienst sollen bis zum 62. Lebensjahr arbeiten, die Beamten des gehobenen Dienstes bis zum 63. Lebensjahr und die des höheren Dienstes bis zum 65. Lebensjahr.“

Wenn Sie sehen, welch harte Einschnitte die rotgrüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen beschlossen hat, dann werden Sie mir sicherlich Recht geben, wenn ich sage, dass unsere Landesregierung unseren Polizistinnen und Polizisten zwar etwas zumutet, dass sie das aber mit Augenmaß tut. Das sollten Sie hier auch einmal deutlich machen; denn das gehört zur Ehrlichkeit und zur Wahrhaftigkeit dazu. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen zu Tagesordnungspunkt 1 a liegen mir nicht vor.

Die beiden folgenden Punkte beraten wir vereinbarungsgemäß zusammen. Ich rufe auf

b) Umgang der Landesregierung mit dem Thema Sterbehilfe: Symbolische Gesetzgebung statt gesellschaftlicher Auseinandersetzung - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/2252

c) In Würde sterben - Hospizarbeit und Palliativmedizin in Niedersachsen stärken Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 15/ 2254

Das Wort zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Briese. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei dieser Debatte um ein menschenwürdiges Leben, ein menschenwürdiges Sterben und das Recht auf den eigenen Tod geht es um ein sehr schwieriges ethisches Problem. Darauf gibt es in meinen Augen keine einfachen, keine schnellen und vor allen Dingen keine eindeutigen Antworten. Ich wünsche mir deswegen in der Diskussion sehr viel Nachdenklichkeit, vielleicht ein sorgsameres Abwägen der Argumente; denn dieses Thema verdient es nicht, emotional aufgeheizt zu werden oder in Schlagworten, mit Vorwürfen oder Vorurteilen geführt zu werden.

Eingangs möchte ich sagen: Gleichgültig, zu welchem Urteil man letztendlich kommt - ob man sagt „Die Sterbehilfe oder Freitodhilfe in engen Grenzen soll zugelassen werden“ oder „Wir wollen das kategorisch verbieten“ -, es handelt sich dabei um eine Gewissensfrage. Denn wer sich intensiv mit diesem Thema beschäftigt, wer sich ehrlich damit auseinander setzt, der spürt auch eine eigene innere Zerrissenheit, wenn man die Argumente ehrlich wägt, und der merkt die Komplexität des Themas.

Grundrechte wie die Würde des Menschen, die Freiheit des Menschen, die Selbstbestimmung, aber auch das Recht auf Leben müssen hier miteinander in Einklang gebracht oder manchmal vielleicht auch gegeneinander abgewogen werden.

Letztendlich geht die Debatte im Kern darum: Wie viel Selbstbestimmung, wie viel Freiheit wollen wir, und wie viel Lebensschutz wollen wir? - Deshalb ist es gut, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass sich der Landtag dieser Debatte stellt, dass wir darüber reden. Denn dieses Thema ist immer noch sehr tabubelastet. Jeder verdrängt das Thema Sterben und Tod sehr gerne, weil damit sehr viele Ängste verbunden sind. Wir haben Angst vor dem Sterben, wir haben Angst vor schweren Schmerzen, und wir haben natürlich auch Angst vor Isolation beim Sterben.

Dieses Thema wird uns auch weiterhin begleiten - das wissen Sie alle -, weil die Fortschritte in der Medizin rasant sind. Oftmals sind sie ein Segen, aber manchmal können sie auch Probleme hervorrufen, weil wir nicht ganz genau wissen, wann wir eine Therapie beenden sollen. Und wir haben auch das Phänomen der demografischen Veränderung in unserem Land.

Gleichgültig, zu welcher Antwort man am Ende bei dieser schwierigen Frage kommt - ich meine, dass die Drohung mit dem Strafrecht, eine Tabuisierung oder Polizeimaßnahmen nicht die richtige Antwort darauf sind, wenn wir uns diesem Thema stellen wollen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Ich finde, es zeigt eine gewisse Hilflosigkeit, wenn man in einer solchen schwierigen Debatte mit dem Strafgesetzbuch droht. Das sind in meinen Augen die typischen unbedachten Reflexe, wenn ein tiefes gesellschaftliches Problem, ein schwieriges Problem mit dem Strafgesetzbuch gelöst werden soll. Das zeigt in meinen Augen auch einen gewissen Mangel an Kreativität, an Phantasie und auch an Empathie. Deshalb können wir den Weg, den Sie, Frau Justizministerin, in dieser Frage in Niedersachsen beschritten haben, nicht mitgehen bzw. mittragen. Hier werden in meinen Augen Scheinlösungen angeboten. Das ist ein Stück weit symbolische Gesetzgebung. Ich glaube nicht, dass Sie einem einzigen verzweifelten Menschen in Niedersachsen helfen werden, wenn Sie einen neuen Straftatbestand in das Strafgesetzbuch einführen werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es gibt in dieser Auseinandersetzung überhaupt keinen Streit darüber, dass wir mehr Palliativmedizin in Niedersachsen wollen, dass wir den Ausbau von palliativen Strukturen wollen, dass wir eine viel bessere Schmerzmittelbehandlung wollen, dass wir mehr Fortbildung insbesondere für Hausärzte wollen, dass sich also in diesem Sektor vieles verbessert. Da ist die Landesregierung gefordert. Es gibt hier aber eine eindeutige Beschlusslage, dass wir schnell vorangehen wollen.

Wir wollen natürlich den Ausbau der Hospizbewegung in Niedersachsen. Das ist eine zutiefst humane Bewegung, die sich entwickelt hat. Das ist eine ganz bewundernswerte und sehr faszinierende Arbeit, die sich in den letzten Jahren hier entwi

ckelt hat. Niemand stellt das infrage. Ich glaube, ich kann mir ein Urteil darüber erlauben; denn ich habe einige Jahre im Krankenhaus mit Krebspatienten gearbeitet. Ich weiß, was das bedeutet und wie schwer es ist, mit schwerst Kranken zu arbeiten, und wie viel Kraft es kosten kann, wenn man jemanden in den Tod begleiten muss oder wenn man weiß, dass er bald sterben wird. Das kann eine sehr harte Auseinandersetzung sein. Das kann eine sehr faszinierende Auseinandersetzung sein. Es kann sehr existenziell sein. Manchmal waren die letzten Tage oder Wochen im Leben eines Menschen die vielleicht intensivsten. Demgegenüber will ich aber auch sagen: Es gibt dabei nichts zu romantisieren. Es gibt auch sehr schreckliche Sterbevorgänge.

Vor diesem Hintergrund stellt sich für uns letztendlich die Frage, ob sich Palliativmedizin, Hospizbewegung und Freitodhilfe unbedingt gegenseitig ausschließen, ob sie tatsächlich diametral entgegenstehen oder ob sie alle ihre Berechtigung haben oder in irgendeiner Art und Weise subsidiär wirken können.

Wer sich ehrlich und fundamental mit dieser Frage auseinander setzt, der weiß, dass auch die Palliativmedizin ihre Grenzen hat, dass es zugegebenermaßen wenige Fälle gibt - aber es gibt Grenzfälle -, in denen auch die Palliativmedizin nicht weiterkommt. Dann stellt sich die schwierige Gewissensfragen, ob man diese Leute allein lassen soll, ob es human und fair ist, ihnen keinen weiteren Weg offen zu lassen.

Ich will hier einmal die Frage stellen: Warum gibt es solche Leute wie die Engländerin Diane Pretty, die sich bis vor den EuGH durchgeklagt und das Recht auf einen assistierten Suizid eingefordert hat? Man sollte sich dieses Urteil des EuGH einmal sehr genau durchlesen. Es ist sehr abwägend, sehr reflexiv und sehr nachdenklich.

Warum gibt es Leute wie den Theologen Hans Küng - ein sehr scharfer Denker - und den Literaturwissenschaftler Walter Jens, die ein Buch darüber geschrieben haben, wie wir in der postmodernen Gesellschaft menschenwürdig sterben wollen und dass es Grenzfälle gibt, wo man vielleicht auch assistierten Suizid gewähren sollte? Sie begründen das aus theologischer, soziologischer und philosophischer Sicht.

Warum gibt es Leute wie den ehemaligen Präsidenten der Universität Göttingen Professor Schrei

ber - einen sehr profunden Kenner der Medizinethik -, der gesagt hat: Es gibt wenige Grenzfälle. Dann müssen wir darüber nachdenken, ob wir so etwas wie assistierten Suizid zulassen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe versucht, deutlich zu machen, worum es bei diesem Thema geht. Wir müssen nicht alles, aber vieles tun, damit sich ein verzweifelter oder leidender Mensch nicht das Leben nimmt. Wir brauchen eine humane Medizin und eine professionelle Medizin. Wir brauchen gute Betreuungsstrukturen. Wir brauchen eine sehr gute psychosoziale Betreuung in unseren Krankenhäusern und in unseren Institutionen. Wir brauchen auch fachlich richtige rechtliche Beratung über Medizin, über Patientenrechte und Selbstbestimmungsrechte.

Was wir in dieser Debatte indes nicht brauchen - das will ich auch ganz klar sagen -, sind Denkverbote, Strafandrohung und Fremdbestimmung. Vielen Dank.

(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Das Wort hat Herr Kollege Bookmeyer.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Briese, ich möchte Ihnen zunächst für Ihren sehr sachbezogenen Beitrag danken.

Den Antrag Ihrer Fraktion möchte ich gerne zum Anlass nehmen, alle Fraktionen dieses hohen Hauses zu bitten, sich gemeinsam auf den Weg zu machen, um Menschen, die schwerst krank sind oder gerade dem Tod ins Auge blicken, gewiss sein zu lassen: Vom jeweils anderen her hat jedes Leben den gleichen Wert bis zuletzt. Es gibt kein bevorrechtigtes Leben, wie es auch kein geringerwertiges Leben gibt. Für alle gilt nach wie vor umfassend der Artikel 1 Satz 1 des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar unbeschadet seines Geschlechts, seiner Nationalität, seiner Weltanschauung, seines Alters wie auch seines Gesundheitszustands. - Aufgrund des gesellschaftlichen Wandels scheint dies nicht mehr immer und überall selbstverständlich zu sein.

In der Debatte am 28. Oktober letzten Jahres über den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP zur Förderung der Hospizarbeit sowie der palliativen Versorgung in Niedersachsen, der gemeinsam von allen Fraktionen verabschiedet worden ist, wies meine Fraktionskollegin Frau Kohlenberg darauf hin, dass schwerst kranke Menschen mit vielen Ängsten belastet sind, u. a. mit der Angst, allein gelassen zu werden oder der Gesellschaft zur Last zu fallen. Frau Kollegin Weddige-Degenhard beschrieb u. a. die Entstehungsgeschichte der Hospizbewegung sowie das Erfordernis der palliativen Versorgung. Frau Kollegin Meißner hob die Dringlichkeit der ambulanten Versorgung Sterbender hervor und machte darauf aufmerksam, dass die Kenntnis über die Möglichkeit, Patientenverfügungen abschließen zu können, noch viel zu gering ist. Frau Kollegin Janssen-Kucz beschrieb als Ziel die flächendeckende Versorgung in allen diesen Bereichen, führte dazu aber zutreffend aus, dass wir, wie sie formulierte, noch viele Steine aus dem Weg räumen müssten; dies bedeute das Bohren dicker Bretter, und wir seien damit erst am Anfang. Frau Ministerin von der Leyen betonte, es gehe darum, das Sterben in einer humanen Form zu begleiten, es gehe nicht darum, den Tod herbeizuführen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich verweise auf diese Debatte, weil in ihr nach meiner Einschätzung zwei Dinge sehr deutlich wurden: dass in diesem Haus Einigkeit bestand, schwerst Kranke und Sterbende in human würdevoller Weise zu begleiten, und dass es ein langer, steiniger Weg sein wird, bis wir dieses Ziel landesweit und umfassend erreichen. Diese Übereinstimmung sollten wir auch in der aktuellen Debatte nicht aus dem Blick verlieren. Zu dem eingeschlagenen Weg darf es aus unserer Sicht tatsächlich keine Alternative geben, etwa die der aktiven Sterbehilfe, die das Leben bewusst verkürzt.

Ich verschließe nicht die Augen vor der Not vieler Schwerstleidender. Ich habe auch eine Reihe dieser begleiten dürfen. Aber wir alle sollten wache Augen haben! Darum geht es uns als Unionsfraktion zunächst: wache Augen zu haben, die Gefahren wahrzunehmen und ihnen zu begegnen, wenn aktive Sterbehilfe zunehmend als letztlich doch vertretbare andere Alternative angesehen würde. Das Empfinden von Menschen, der Gesellschaft womöglich zur Last zu fallen, würde unweigerlich gestärkt, die Unantastbarkeit der Würde des Menschen würde relativiert.

Herr Kollege Briese, Sie fragten, ob mit solch einem Gesetzeseinschub einem Menschen geholfen würde. Ich nehme an, dass wir damit einem Menschen, der sich wirklich um das Ende des eigenen Lebens mühen würde, nicht helfen würden. Ich glaube aber, dass wir Ungezählten helfen würden, die aufgrund einer aktiven Sterbehilfe in Bedrängnis kämen. Das macht doch, meine ich, die Entwicklung in den Niederlanden erschreckend deutlich. Laut einer Studie der Deutschen Hospiz Stiftung werden in den Niederlanden, wo aktive Sterbehilfe bekanntlich zulässig ist, inzwischen jährlich 900 Menschen getötet, obwohl sie dieses nicht verlangt haben. In 38 % der Fälle würden die Angehörigen die Tötung der Betroffenen vorantreiben, weil sie sich durch diese zu sehr belastet fühlen, in 30 % der Fälle würde dem schwerst Kranken der Sterbewunsch unterstellt.

Inzwischen ist in den Niederlanden auch die Diskussion über aktive Sterbehilfe bei psychisch Kranken und unheilbar kranken Neugeborenen entbrannt. Allein der Möglichkeit einer solchen Entwicklung sollten wir gerade vor dem Hintergrund des finstersten Kapitels der Geschichte unseres Landes genauso entschieden entgegentreten, wie wir gemeinsam auf dem Weg sind, die Rahmenbedingungen zu verbessern, Menschen im Sterbeprozess würdevoll begleiten zu können.

In der Hoffnung, dass wir uns hierin einig sind und bleiben, interpretiere ich Ihren Antrag, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dahin gehend, dass Sie die Bemühungen um den Ausbau von Hospizeinrichtungen und Palliativversorgung wie auch die Diskussion über umfassend würdevolles Leben bis zuletzt in der Gesellschaft seitens der Landesregierung nicht nur in den Krankenhäusern, sondern eben auch in Schulen, in Familien und überall dort, wo man zusammenkommt, noch stärker beschleunigt sehen möchten. Dies findet im Rahmen des Möglichen auch unsere Unterstützung.

Die Frage der Notwendigkeit strafrechtlicher Bewehrung geschäftsmäßiger Vermittlung zur Suizidhilfe mag derzeit unterschiedlich bewertet werden. Aber seien Sie versichert, dass ihre Prüfung keinesfalls auch nur den Anschein eines symbolischen Charakters hat, als wolle man sich eine Art Alibi im Bereich der human würdevollen Sterbebegleitung verschaffen, das Bemühen nicht weiter vorantreiben zu müssen oder zu können; dafür ist das Thema viel zu ernst.

Für uns sind dies zwei Seiten einer Medaille, die, um mit Albert Schweitzer zu sprechen, heißt: Ehrfurcht vor dem Leben. Die eine Seite stellt den entschiedenen Schutz des Lebens bis zuletzt dar. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie dies am Besten zu erreichen ist, auch wenn wir derzeit unterschiedlicher Auffassung sein mögen. Die andere Seite dieser Medaille ist die Ausgestaltung der würdevollen Begleitung.

Bei der Ausgestaltung sind wir, wie ich eingangs feststellte, gemeinsam auf dem Weg. Gründend auf dem eingangs erwähnten Antrag liegt uns das Gutachten zur Palliativversorgung in Niedersachsen vor. Wir sind noch lange nicht am Ziel. Aber es gibt immerhin einen Etappenbericht, der hoffen lässt, es mit weiteren gemeinsamen Anstrengungen erreichen zu können. Ich möchte stichwortartig daraus hervorheben, dass es demnach derzeit 116 Hospizdienste, zwölf stationäre Hospize, sechs ambulante Palliativ- und 94 ambulante Hospizdienste sowie neun Palliativstationen in Krankenhäusern gibt. In der Prüfung sind Palliative-CareBetten nicht nur in Hospizen, sondern auch in Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen. Ferner ist die Einrichtung des neuen Palliativzentrums an der Universität Göttingen vorgesehen. Das Gutachten stellt verschiedene Modellberechnungen zur flächendeckenden Palliativversorgung vor. Abschließend wird festgestellt, dass eine insgesamt erhebliche Verbesserung der Versorgungsqualität flächendeckend erreicht werden kann. Lassen Sie uns daher gemeinsam alle Anstrengungen unternehmen, diese Verbesserungen stetig, Schritt für Schritt, zu erreichen.