Das Problem bei diesen Fragestunden besteht immer darin - ich kenne es ja aus alten Oppositionszeiten -, dass vorher Fragenkataloge verteilt werden. Herr Klein, man muss dann aber die Fragen, die schon beantwortet sind, abhaken oder durchstreichen und sollte sie nicht noch einmal stellen.
Dennoch wiederhole ich es: Männer oder Frauen, die Kinder erziehen, werden von Studienbeiträgen freigestellt.
- Wieso? Sie haben mich gefragt, ob das Einführen von Studienbeiträgen Frauen möglicherweise daran hindert, Familien zu gründen, oder nicht?
Diese Frage haben Sie mir doch gestellt. Wir werden diesen negativen Trend dadurch verhindern, dass wir solche Frauen und genauso auch die Väter von solchen Beiträgen freistellen. So einfach ist das. Das heißt, die Studienbeiträge haben darauf gar keine Wirkung.
Im Übrigen hoffe ich und bin auch davon überzeugt, dass Hochschulen versuchen werden, sich der neuen Situation anzupassen - das ist auch etwas, was mit der Verbesserung von Studienbedingungen zu tun hat -, indem sie mehr Kinderfreundlichkeit bzw. Familienfreundlichkeit schaffen. Das ist von der Landesregierung gewünscht. Ich weiß, dass einige Hochschulen das machen werden.
Zum Verhältnis zur FDP habe ich, so glaube ich, wiederholt gesagt, dass diese Regierung fachlich, inhaltlich und menschlich exzellent zusammenar
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, Sie haben verschiedentlich ausgeführt, dass Sie eine Obergrenze der Studiengebühr von 500 Euro nicht übersteigen wollen. Das wäre rechtlich auch gar nicht anders möglich, wie Sie ausgeführt haben. Verstehe ich Sie richtig, dass Sie dabei in der Darstellung unterschlagen, dass die heutigen Studienbeiträge in Höhe von 150 bis 200 Euro letztendlich den Studiengebühren, die Sie neu einführen würden, hinzugerechnet werden müssten - Studentenwerksbeiträge, Verwaltungskosten usw. -, oder sollen diese Kosten in der Studiengebühr von 500 Euro enthalten sein? Wie würde sich das dann für Langzeitstudenten darstellen, die in dem Moment, wenn sie die Studiengebühren einführen, aus was für Gründen auch immer, weil sie eben nebenher gearbeitet haben, möglicherweise über die Regelstudienzeit plus vier Semester gerade hinweggekommen sind? Wie hoch wären für die die Studiengebühren? Sie haben vorhin ausgeführt: deutlich höher. Welche Zahl schwebt Ihnen da vor?
Zur ersten Frage. Die Verwaltungskostenbeiträge, die Sie meinen, Herr Kollege Hagenah, müssen natürlich auch künftig gezahlt werden. Beide Tatbestände haben nichts miteinander zu tun. Das ist an den Hochschulen unterschiedlich, weil an manchen Hochschulen noch für das Ticket für den ÖPNV gezahlt werden muss. Es gibt unterschiedliche Beiträge an den einzelnen Hochschulstandorten. Deshalb kann man nicht sagen: Da sind es 150 Euro, da sind es 170 Euro usw. Diese Beiträge bleiben selbstverständlich weiter bestehen. Ich sage noch einmal, das hat nichts miteinander zu tun.
Auch für die Langzeitstudenten habe ich hier alles Nötige gesagt. Wer lange studiert, bekommt keinen Kredit. Das ist aus unserer Sicht auch richtig so.
Herr Minister, das Problem ist noch nicht klar geworden, ob und in welcher Höhe die jeweiligen Hochschulen Studiengebühren bis 500 Euro erheben können. Deswegen die klare Frage: Beabsichtigen Sie, die Hochschulen zu ermächtigen, Studiengebühren bis zur Höhe von 500 Euro zu erheben, oder beabsichtigen Sie, die Hochschulen zu verpflichten, Studiengebühren bis zur Höhe von 500 Euro zu erheben? Da liegt ja ein ganz erheblicher Unterschied.
Ich muss auch jetzt wieder vorwegschicken: Unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Landesregierung, des Kabinetts, und natürlich der Zustimmung dieses hohen Hauses kann ich Ihre Frage nur insoweit beantworten: Der Vorschlag meines Hauses wird sein, die Hochschulen zu verpflichten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, ich biete mich als Mittlerin für meinen Kollegen Herrn Klein an. Er hat selbstverständlich nicht nach den Frauen oder den Männern gefragt, die schon während des Studiums Kinder bekommen. Ich nehme auch nicht an, dass ich Ihre Äuße
rung so interpretieren darf, dass Sie die jungen Menschen quasi dazu auffordern, bereits während des Studiums Kinder zu bekommen.
Nein, vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung geht es doch genau darum, sich mit den Menschen zu beschäftigen, die gerade als Akademiker nicht während des Studiums, aber eben auch nicht danach Kinder bekommen und deren Problem doch dann darin besteht, dass sie erhebliche Rückzahlungsverpflichtungen haben. Untersuchungen zeigen, dass sie Kinder deswegen nicht bekommen,
weil erstens vielleicht der passende Partner fehlt, zweitens es aber auch wirtschaftliche Probleme gibt. Darauf bezog sich die Frage meines Kollegen.
Herzlichen Dank. Dann habe ich diesmal den Kollegen Klein falsch verstanden. Ich sage noch einmal: Die Rückzahlung hängt von der finanziellen Leistungsfähigkeit ab, vom Einkommen. Wir haben die Absicht, uns an den Rückzahlungsmodalitäten zu orientieren, die im BAföG geregelt sind. Nach dem BAföG muss man meines Erachtens ab einem Betrag von etwa 900 Euro zurückzahlen. Wir wollen diesen Betrag noch um 100 Euro aufstocken. Das ist unsere Absicht. Wir wollen insoweit eine weitere Privilegierung einbauen.
Eine Mutter beispielsweise, die wegen der Erziehung ihres Kindes nicht in der Lage ist, Einkommen zu erzielen, wird dann natürlich von der Rückzahlung freigestellt. Es ist einer der wichtigsten Punkte, dass die Rückzahlung einkommensabhängig erfolgt. Wir wollen keine Überforderung von Hochschulabsolventen für den Fall, dass sie noch nicht die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit erlangt haben.
b) EU-Zuckermarktpolitik trägt bittere Früchte - Bundesregierung trägt Mitverantwortung - Anfrage der Fraktion der CDU Drs. 15/2255
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die EUZuckermarktpolitik verunsichert die Zuckerrüben anbauenden Landwirte immer mehr. Neben den drohenden drastischen Einbußen durch die Zuckermarktreform hat die Kommission bereits für das laufende Wirtschaftsjahr eine so genannte Deklassierung beschlossen. Ohne dass die Möglichkeit besteht, sich noch anpassen zu können, sind die A- und B-Quote um mehr als 10 % gesenkt worden. Dies führt zu deutlichen Einkommensminderungen, da für diese Zuckermenge nunmehr ein deutlich geringerer Preis erzielbar ist.
Darüber hinaus zeigt das verlorene WTO-Panel erste Konsequenzen: Da ab nächstem Jahr der Export von C-Zucker deutlich eingeschränkt werden muss, steht die Zuckerindustrie vor erheblichem Anpassungsdruck. In Niedersachsen führt dies dazu, dass sich die Nordzucker AG zur Schließung der Werke in Wierthe und Groß Munzel gezwungen sieht. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft unter Leitung von Bündnis 90/Die Grünen unterstützt dagegen die Liberalisierung des Zuckermarktes.
1. Welche Zwischenergebnisse wurden bisher im Rahmen der Verhandlungen der Kommissionsvorschläge zur EU-Zuckermarktordnung auf EU-Ebene erzielt?
2. Welche Tendenz zeichnet sich im Ergebnis für die EU-Zuckermarktordnung ab, wenn im Dezember wie geplant die laufenden WTO-Verhandlungen abgeschlossen werden sollten?
3. Was unternimmt das auf Bundesebene von Bündnis 90/Die Grünen geführte Verbraucherschutzministerium, um die drastischen Einkommensminderungen in den Zuckerrüben anbauenden Betrieben zu verringern?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Juli dieses Jahres hatte die EU-Kommission ihre Legislativvorschläge für eine neue Zuckermarktordnung vorgelegt. Die Vorschläge sind tief greifend und stellen sowohl für Anbauer als auch für die Zuckerindustrie große Probleme dar. Sie bedingen einen erheblichen Anpassungsdruck. Dies betrifft vor allem die Preissenkung um 39 % bei Zucker bzw. 43 % bei Rüben bis 2007/2008, die nur zu 60 % ausgeglichen werden soll.
Vor diesem Hintergrund kann ich Folgendes auf die Frage 1 antworten, welche Zwischenergebnisse bislang auf der EU-Ebene zur Zuckermarktordnung erzielt wurden: Die Kommissionsvorschläge liegen derzeit dem Europäischen Parlament zur Stellungnahme vor. Der französische Berichterstatter Fruteau kritisiert den Kommissionsvorschlag in wesentlichen Punkten und schlägt daher folgende Änderungen vor: die Reduzierung der Preisabsenkung auf 25 % statt 39 %, die Erhöhung der Kompensation auf 80 % statt auf 60 % und die Anpassung des EBA-Abkommens zur Begrenzung des Marktzugangs auf die Nettoexportmöglichkeiten dieser EBA-Staaten. EBA-Staaten sind die ärmsten der armen Länder, die ab 2009 in die EU alles außer Waffen zollfrei einführen dürfen.
Diese Tatsachen haben auch die Niedersächsische Landesregierung in den letzten Monaten immer wieder herausgefordert. Im Moment wissen wir noch nicht, wann das EP-Plenum hierzu eine Stellungnahme abgibt. Der Agrarrat, also die EULandwirtschaftsminister, wird erst in diesem Monat das Thema formell auf die Tagesordnung nehmen.
erwarten, insbesondere von den Mitgliedstaaten, in denen Zuckerrübenanbau und -verarbeitung nach diesen Vorgaben völlig zum Erliegen kämen. Das wären Portugal, Spanien, Italien, Griechenland und Finnland. Wann der Agrarrat endgültig entscheiden wird, hängt davon ab, wann das Europäische Parlament Stellung genommen haben wird. Obwohl seitens des Rates noch immer der November angestrebt wird, gehen Beobachter davon aus, dass diese Entscheidung wohl erst Anfang 2006 fällt.