- Wissen Sie, Herr Kollege Meyer, Sie haben ja vieles verhindert oder zurückgenommen. Deshalb: Wenn es Ihnen so wichtig gewesen wäre, hätten Sie ja auch dieses Gesetz zurücknehmen können. Aber Sie waren auch davon überzeugt, dass es gut ist, weil wir mehr Wettbewerb brauchen. Insofern - da muss ich sie loben - hat die Bundesregierung in diesem Falle auch einmal richtig gehandelt und das Gesetz bestehen lassen.
Herr Präsident! Es drängt sich der Eindruck auf, dass der Umweltminister nicht unterscheidet zwischen einer Übertragung an private Dritte - z. B. bei Kläranlagen - und einer vollständigen materiellen Privatisierung. Das wirft er nämlich immer durcheinander.
Das ist Ihr subjektiver Eindruck. Sie wollten jetzt die Frage stellen, zu der ich Sie aufgerufen habe.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Wenn die Abwasserbeseitigungspflicht komplett materiell auf Private übertragen wird, wie soll dann sichergestellt werden, dass die Gemeinden ihre Gewährleistungsverantwortung, die ja weiterhin bestehen bleibt, wahrnehmen? Dazu muss es doch konkrete Vorstellungen geben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Steiner, ich wiederhole es für Sie: Dies ist ein Angebot und keine Pflicht. Wir wollen die Möglichkeit schaffen, dass die Räte vor Ort darüber entscheiden, welches Betreibermodell sie wollen. Wenn wir zusätzlich noch Transparenz schaffen, dann werden die Bürger dem einen oder anderen Rat, der meint, er müsste sich wirtschaftlich nicht so sehr bewegen und den Betrieb nicht so gut organisieren, schon Beine machen.
Sie müssen einfach zur Kenntnis nehmen: Die Modelle, die Sie angesprochen haben, gibt es hier in Niedersachsen und in der Bundesrepublik Deutschland schon. Nur die steuerliche Ungleichbehandlung besteht noch. Wir sind davon überzeugt: Wenn wir den Kommunen den Vorsteuerabzug ermöglichen, können sie unter Umständen besser wirtschaften.
Ich weiß gar nicht, warum Sie immer Angst davor haben, etwas privat wahrzunehmen oder den Kommunen aufzuerlegen, privatwirtschaftlich zu wirtschaften. Insofern habe ich Verständnis dafür, dass Sie, Frau Steiner, alle diese Wirkungsweisen nicht nachvollziehen können.
Aber es gibt solche erfolgreichen Modelle. Ich gebe Ihnen nachher noch einige Briefe, in denen mich Gemeinden und Unternehmen ermutigen, diese Möglichkeit endlich zu schaffen. Das ist unser Ziel.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Dorothea Steiner [GRÜNE]: Sie ha- ben den Unterschied noch nicht ver- standen!)
(Wolfgang Ontijd [CDU]: Frau Steiner lebt immer nur von Staatsknete! Dar- um weiß sie das nicht! - Gegenruf von Dorothea Steiner [GRÜNE]: Sie müs- sen das ja wissen, Herr Ontijd!)
(Dorothea Steiner [GRÜNE]: Hören Sie sich doch an, was er da sagt! Muss man sich das gefallen lassen?)
- Frau Steiner, das alles können Sie draußen an der Kaffeebar miteinander austragen, aber hier im Plenum bitte nicht. - Bitte schön!
Herr Minister erwähnte die erfolgreichen Kommunen, u. a. Edewecht. Edewecht lebt allerdings in der Hoffnung, dass diese Kläranlage und dieses Kanalsystem nicht wieder rückübertragen werden müssen; denn das wäre für sie ein Haushaltsdesaster. Wie verhält sich die Landesregierung zu dieser Problematik?
Sie bezieht sich auf Bayern. Wie beurteilt die Landesregierung die Aussage des bayerischen Staatsministers Schnappauf, der in diesem März in einer Rede gesagt hat, dass „privat“ nicht gleich „wirtschaftlich“ bedeuten muss bzw. günstige Bedingungen für die Nutzer bewirkt. Er bezog sich dabei auf ein bayerisches Benchmarking zur Wasserversorgung und hat daraus den Schluss gezogen, dass die Abwasserentsorgung in Bayern nicht privatisiert werden sollte. Zu diesem Sachverhalt hätte ich auch gerne eine Stellungnahme. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Rakow, ich kann Ihnen das Schreiben der Gemeinde Edewecht zeigen - ich gebe es Ihnen nachher -, in dem diese ihrer Dankbarkeit Ausdruck verleiht, dass es ihr aufgrund dieses Modells gemeinsam mit der EWE gelungen
ist, die Abwassergebühr über elf Jahre lang bei 1,42 Euro je Kubikmeter zu halten. Sie müssen sich selbst einmal fragen: Wo in Niedersachsen gibt es sonst noch eine Gemeinde, in der sich die Gebühren so entwickelt haben?
Die Rückübertragung ist doch keine Frage, die das Land zu regeln hat, sondern das muss die Gemeinde, der Rat, mit dem Unternehmen klären.
Sie unterstellen mir ja immer, dass ich mit „privat“ immer auch „besser“ meine. Es gibt aber auch Beispiele dafür, dass privatwirtschaftliche Unternehmen schlecht arbeiten, auch in Niedersachsen.
Und bei einigen Unternehmen muss man vorher erst bei einer gewissen Gewerkschaft unterschreiben, bevor man überhaupt eingestellt werden kann.
Herr Minister, Sie haben eben im letzten Satz ausgeführt, dass man in bestimmten Betrieben in Deutschland, in Niedersachsen erst einmal bei einer Gewerkschaft unterschreiben muss, bevor man dort eingestellt werden kann. Können Sie mir die Frage beantworten, welches Unternehmen dieses ist?
Herr Präsident! Herr Kollege Harden, dass Sie diese Frage stellen, kann ich nun gar nicht verstehen. Ich habe wochenlang täglich in den Medien gelesen, unter welchen Bedingungen bei welchen Firmen eingestellt werden kann. Ich gebe nur das wieder, was öffentlich zu lesen war.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Zurufe von der SPD - Hans-Dieter Haase [SPD]: Betreiben die auch Ab- wasserentsorgung?)
Frau Kollegin Somfleth hat jetzt das Wort. - Wir haben noch eine ganze Latte an Wortmeldungen. Sie kommen alle dran.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, Sie kennen sicherlich die Anhörung zu dieser Thematik aus Bayern vom Oktober 2002. Teilen Sie die Auffassung, dass, anders als Ihre Kollegen von der FDP es annehmen, eine Absenkung der Gebühren aufgrund von EU-Vorgaben nicht möglich ist? - Das ist die eine Frage.
Die zweite Frage: Sie haben die Frage des Kollegen Meyer noch nicht beantwortet, welche Position das Innen- und das Finanzministerium zu dem Thema Privatisierung der Abwasserentsorgung vertreten.
Zu Ihrer zweiten Bemerkung - das ist uns allen bekannt -: Die Landesregierung entscheidet, wer für sie antwortet. Wenn der Umweltminister das tut, dann ist das formal in Ordnung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu der ersten Frage, Frau Kollegin Somfleth: Ich kann juristisch nicht beurteilen, ob das eine oder andere richtig ist.
(Rolf Meyer [SPD]: Das kann doch nicht wahr sein! - Hans-Dieter Haase [SPD]: Sie kennen doch die bayeri- schen Protokolle!)
- Natürlich kenne ich die bayerischen Protokolle. Aber das heißt doch nicht, dass ich sagen kann, welche Seite Recht hat.
Nur eines weiß ich: Wenn Sie weiterhin so mauern und die Bürger nicht darauf vorbereiten, wird Ihnen die EU schon sagen, wie man mehr Wettbewerb schafft. Ich möchte mir das aber nicht von der EU
vorschreiben lassen, sondern ich möchte das mit den Bürgern in Niedersachsen und mit den Kommunen selbst gestalten. Das ist für mich das Entscheidende.
Nun zu Ihrer zweiten Frage, Frau Kollegin Somfleth. Das Innenministerium und das Finanzministerium haben diese Änderung des Wassergesetzes mitgezeichnet.