Protokoll der Sitzung vom 09.11.2005

Artikel 5. - Unverändert.

Artikel 6. - Unverändert.

Artikel 7. - Unverändert.

Artikel 8. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich nunmehr, sich zu erheben. - Für den Fall, dass wir etwas übersehen haben, frage ich: Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? - Wer enthält sich der Stimme? - Beides sehe ich nicht. Dann ist der Gesetzentwurf so beschlossen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 8: Einzige (abschließende) Beratung: a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Gemeindeordnung und anderer Gesetze - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/2265 - b) Kommunale Ausschussbesetzung umgehend reparieren! - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/2173 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung und Sport - Drs. 15/2326

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport lautet zu a) auf „Annahme mit Änderungen“ und zu b) auf „für erledigt erklären“.

Für die Berichterstattung möchte ich Herrn Schrader nach vorne bitten. Herr Schrader, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt Ihnen mit den Stimmen der Vertreter der Fraktionen von CDU, FDP und SPD und bei Stimmenthaltung des Vertreters der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dem Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen zuzustimmen. Dies entspricht im Ergebnis auch der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen, wobei sich die Vertreter der Fraktion der SPD dort der Stimme enthalten haben.

Da der Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP direkt in den federführenden Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen worden ist, will ich Ihnen kurz das Anliegen des Gesetzentwurfs schildern und anschließend die wesentlichen Beratungsergebnisse wiedergeben.

Ende April dieses Jahres ist für die Besetzung der kommunalen Ausschüsse das Ganzzahlverfahren nach Hare-Niemeyer eingeführt worden. In der Folge hat es bei den Kommunen Unsicherheiten darüber gegeben, in welchen Fällen die neu geschaffene Rechtslage zu einer Neubildung bzw. Neubesetzung kommunaler Gremien führen müsse. Einzelne Kommunen sind entgegen der damaligen Erlasslage der Auffassung gewesen, sie müssten eine Neubesetzung von Ausschüssen nicht erst dann vornehmen, wenn sich die Mehrheitsverhältnisse in der kommunalen Vertretung

geändert haben, sondern bereits aufgrund der geänderten Gesetzeslage selbst, wenn sich nämlich bei Anwendung des Verfahrens Hare-Niemeyer eine geänderte Ausschussbesetzung ergibt. Sie sind in dieser Einschätzung durch eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung bestärkt worden.

Dieser Vorgang hat aus der Sicht der Fraktionen der CDU und der FDP offenbar werden lassen, dass der durch das Gesetz vom 22. April 2005 bewirkte sofortige Übergang zum Verfahren HareNiemeyer unnötige Unruhe in die betroffenen Kommunen trägt. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, dass das frühere Verteilungsverfahren nach d'Hondt noch bis zum Ende der laufenden Wahlperiode der kommunalen Vertretungen beibehalten wird. Erst in der nächsten Wahlperiode wird dann das Verfahren Hare-Niemeyer gelten. Soweit für den § 51 NGO und die Parallelvorschriften in den anderen Kommunalverfassungsgesetzen noch weitere Änderungen in Kraft getreten sind, bleiben sie auch nach diesem Gesetzentwurf bestehen. Die Artikel 4 und 5 des Gesetzentwurfs passen im Übrigen Verweisungen in anderen Gesetzen an die durch das Gesetz vom 22. April 2005 geänderte Rechtslage an.

Im federführenden Ausschuss für Inneres und Sport ist der Gesetzentwurf mit großer Mehrheit begrüßt worden. Er wird Ihnen daher auch weitgehend unverändert zur Annahme vorgeschlagen.

Die Beschlussempfehlung schlägt Ihnen vor, Artikel 6 zu streichen. Die Vorschrift ist entbehrlich geworden, nachdem im Verlaufe der Ausschussberatungen das Oberverwaltungsgericht Lüneburg klargestellt hat, welche der nach dem In-KraftTreten des Gesetzes vom 22. April erfolgten Ausschussneubildungen rechtmäßig und welche unrechtmäßig waren. Die auf der kommunalen Ebene hinsichtlich der Rechtslage vom 22. April 2005 bis zum In-Kraft-Treten dieses Gesetzes aufgekommene Unsicherheit ist damit beseitigt; es ist nun auch nicht mehr zu erwarten, dass es bis zum InKraft-Treten des Gesetzes noch zu einer nennenswerten - in Anführungsstrichen - Flucht nach Hare-Niemeyer kommt.

Namens des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich daher um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf der Landesregierung mit den aus dem Beschlussentwurf hervorgehenden Änderung. - Schönen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herzlichen Dank. - Wir kommen zur allgemeinen Aussprache. Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Coenen. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf, der heute auf dem Tisch liegt, ist das, was die Koalition mit der Änderung des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts vom 22. April 2005 gewollt hat. Mit dem Gesetzentwurf wurde das Verfahren für die Sitzverteilung in den kommunalen Ausschüssen von d’Hondt auf Hare-Niemeyer umgestellt. Auf eine Übergangsregelung wurde verzichtet, weil das geänderte Sitzverteilungsverfahren immer nur bei der Neubildung von Ausschüssen zur Anwendung kommt.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am 10. Oktober dieses Jahres diese Rechtsauffassung eindrucksvoll bestätigt. Die gesetzestechnische Korrektur war nötig, weil auf breiter Front versucht worden ist, die Umbildung von Ausschüssen weit über das gebotene Maß auszudehnen. Wir können damit leben, wenn in dem einen oder anderen Fall zwischenzeitlich bei tatsächlicher Veränderung der Mehrheitsverhältnisse im Rat bzw. Kreistag Ausschussbildungen nach Hare-Niemeyer stattgefunden haben.

Wir haben aber nicht damit leben können - dies war auch nicht unser politischer Wille -, dass auf breiter Front Ausschussbildungen beantragt worden sind, weil sich die Rechtsgrundlage geändert hat. Wir, die Koalition aus CDU und FDP, sind deshalb nach wie vor der Meinung, dass klare Verhältnisse gerade in der Kommunalpolitik für die Kommunalpolitiker das Beste sind. Klare Verhältnisse sind aus unserer Sicht, dass in dieser Wahlperiode Räte und Kreistage ihre Ausschüsse nach d’Hondt bilden. Dies soll überall in Niedersachsen bis zum 1. November 2006 gelten. Das ist der Inhalt des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfes. Er schafft auf kommunaler Ebene Rechtssicherheit, Klarheit, Vertrauen und eine gesetzliche Grundlage für unsere Kommunen. Deshalb haben wir diesen Gesetzentwurf eingebracht, um eine sichere, eindeutige Handlungsfähigkeit für unsere kommunalen Parlamente zu haben.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Ursula Helmhold [GRÜNE]: Die hatten sie vorher auch!)

Herzlichen Dank. - Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Kollegin Modder zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hätten unseren Kommunalpolitikern und Kommunalpolitikerinnen eine Menge Ärger ersparen können und es hätten auch keine Gerichte bemüht werden müssen, wenn seitens der CDU und FDP etwas mehr Sorgfalt an den Tag gelegt worden wäre.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - David McAllister [CDU]: Habt ihr das mitbeschlossen? - Ge- genruf von Wolfgang Jüttner [SPD]: Ihr habt schlampig gearbeitet! Habt ihr die Mehrheit?)

Allmählich müssen Sie sich doch einmal selbst fragen, ob Sie Ihre Arbeitsweise, die immer wieder und vor allem immer häufiger ganz gravierende Fehler an den Tag bringt, nicht zu überdenken ist. Schnell gemacht ist eben nicht immer gut gemacht.

(Zuruf von der CDU: Habt ihr denn die Lücke gesehen?)

Meine Damen und Herren, - -

(David McAllister [CDU]: Wo war denn Ihr Hinweis im Ausschuss?)

- Ach, Herr McAllister, Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass Sie den Änderungsantrag eingebracht haben und das nicht bedacht haben. Dann stehen Sie doch auch zu Ihrem Fehler!

(Beifall bei der SPD - Zuruf von der CDU: Sonst wollen Sie doch immer alles besser wissen! - David McAllister [CDU]: Sind Sie im Ausschuss?)

- Sie können sich gerne zu Wort melden.

Meine Damen und Herren, bei der Änderung des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechtes im April dieses Jahres ist den Regierungsfraktionen von CDU und FDP ein folgenschwerer Fehler

unterlaufen, der landauf, landab in den Kommunalparlamenten für erhebliche Aufregung sorgte. Bei der Änderung der Ausschussbesetzung wurde das Verteilungsverfahren von d’Hondt auf HareNiemeyer geändert, ohne dass eine Übergangsbestimmung vorgesehen wurde. Das bewirkte rein rechtlich gesehen den sofortigen Übergang zum Verfahren Hare-Niemeyer.

(Zuruf von der CDU: Das stimmt nicht! - Gegenruf von Wolfgang Jüttner [SPD]: Was stimmt denn dann?)

Dieses Besetzungswirrwarr wurde dann noch durch einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Lüneburg verschärft. Das Verwaltungsgericht vertrat nämlich die Auffassung, dass allein der Umstand, dass sich aus der gesetzlichen Änderung des Verfahrens der Sitzverteilung eine andere Besetzung der Fachausschüsse ergebe, zu deren Neubildung führen müsse. Diesen Beschluss hat allerdings das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit Beschluss vom 10. Oktober 2005 aufgehoben und festgestellt, dass nur die tatsächliche Änderung der Stärkeverhältnisse im Rat einen Anspruch auf Neubesetzung auslöst. Dort heißt es: Voraussetzung für eine Neubesetzung eines Fachausschusses ist, dass seine Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen des Rates entspricht.

Meine Damen und Herren, wir sind uns, denke ich, in großer Mehrheit darüber einig, dass das von den Regierungsfraktionen bevorzugte Auszählungsverfahren Hare-Niemeyer erst mit Beginn der Kommunalwahlperiode 2006 gelten kann und wir jetzt mit dem vorliegenden Gesetz wieder Klarheit schaffen und das Auszählungsverfahren HareNiemeyer definitiv erst mit Beginn der Kommunalwahlperiode 2006 gilt.

Auf die zwischendurch mal von Ihnen vorgesehenen Übergangsfristen mit der Stichtagsregelung zum 15. September 2005 - also jener Tag, an dem der Kollege Hiebing hier im Parlament den politischen Willen der Regierungsfraktionen verkündet hat -, möchte ich erst gar nicht mehr eingehen; denn auch diese Regelung wäre rechtlich sehr fragwürdig gewesen. Dass es jetzt allerdings innerhalb der Kommunalwahlperiode zu unterschiedlichen Auszählverfahren gekommen ist, ist wohl als einmaliger Vorfall in der Gesetzgebung zu verzeichnen.

Meine Damen und Herren, mit dem nun vorliegenden Gesetz ist hoffentlich der Spuk vorbei, und unsere Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker können sich wieder auf die wirklich wichtigen Dinge in der Kommunalpolitik konzentrieren.

Meine Damen und Herren, meine Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen, weil wir an einer schnellstmöglichen Herstellung von Rechtssicherheit für unsere Kommunalparlamente interessiert sind. Das haben wir auch mit unserem früheren Antrag zum Ausdruck gebracht, den wir hiermit für erledigt erklären. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön. - Für die FDP-Fraktion hat Herr Kollege Bode das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat bei der Änderung der Niedersächsischen Gemeindeordnung das Auszählverfahren von d’Hondt auf Hare-Niemeyer geändert, weil er der Überzeugung war, dass Hare-Niemeyer das gerechtere Auszählverfahren ist.

(Beifall bei der FDP - Wolfgang Jütt- ner [SPD]: „Beifall“ bei der CDU!)

Herr Jüttner, es ist richtig, dass Sie gegen diese Änderung gestimmt haben,

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Das ist nicht gerechter, sondern liberaler!)

allerdings nicht, weil Sie handwerkliche Fehler oder andere Fehler im Gesetz entdeckt haben, sondern weil Sie schlicht und ergreifend bei dem die großen Fraktionen bevorzugenden Verfahren d’Hondt bleiben wollten.

(Zustimmung bei der FDP)