Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Innenminister, trifft es zu, dass gegen die beiden Geschäftsführer der Vertreiberfirma bereits vor Monaten ein Strafbefehl ergangen ist?
Die Zuständigkeit liegt in Oberbayern, und deshalb wird das Verfahren in Oberbayern durchgeführt. Insofern liegen mir darüber keine Erkenntnisse vor. Ich müsste die Antwort darauf, ob in dieser Angelegenheit schon ein Strafbefehl ergangen ist, nachreichen.
Vielen Dank. - Weitere Zusatzfragen liegen mir nicht vor. Damit ist die Dringliche Anfrage 16 a beantwortet.
b) Finanzlage der Kommunen in Niedersachsen schlechter als in allen anderen Bundesländern - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/2341
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Finanzlage der Kommunen in Niedersachsen ist schlechter als in allen anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Trotz leicht positiver Tendenzen: Bei der neuesten Steuerschätzung zeigen Daten des Bundesamtes für Statistik eine dramatische Entwicklung der kommunalen Finanzen in Niedersachsen. Allein die niedersächsischen Landkreise weisen dabei zum 31. Dezember 2004 einen Anteil von sage und schreibe 43,6 % aller Kassenkredite der Landkreise in der Bundesrepublik auf. An zweiter Stelle folgt Hessen mit 22,9 %. Auch beim so genannten ordentlichen Schuldenstand stehen die niedersächsischen Landkreise mit einem Anteil von 17,2 % an der bundesweiten Verschuldung der Landkreise am schlechtesten da. Angesichts eines Einwohneranteils von rund 10 % an der Bundesbevölkerung zeigt sich, dass sowohl die Verschuldung für Maßnahmen des Vermögenshaushaltes als besonders auch die Höhe der Kassenkredite der Landkreise und der Region Hannover in Niedersachsen im bundesweiten Vergleich überdurchschnittlich ist. Quelle: NLT, Information 4/2005.
beim Kassenkreditbestand pro Kopf und bei den Haushaltsfehlbeträgen Niedersachsens Landkreise im Bundesvergleich am schlechtesten abschneiden. Alle Fakten zeigen eine dramatische Entwicklung auf. In der Regel würde auch eine vollständige Streichung aller so genannten freiwilligen Leistungen die Kommunen nicht zu ausgeglichenen Haushalten führen. Erschreckend ist dabei die negative Spitzenposition der niedersächsischen Kommunen.
1. Wie erklärt die Landesregierung die deutlich schlechtere Schuldenlage der niedersächsischen Landkreise im Vergleich zu den Landkreisen der anderen Bundesländer?
2. Wie wird die Kommunalaufsicht des Landes mit den ungewöhnlich hohen Kassenkrediten der niedersächsischen Kommunen künftig verfahren?
3. Welche spezifischen Maßnahmen will die Landesregierung auf Landesebene ergreifen, um die Finanzsituation der niedersächsischen Kommunen grundlegend zu verbessern? - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die negative Entwicklung der Finanzlage der niedersächsischen Kommunen setzte verstärkt in der Mitte des vergangenen Jahrzehnts ein
Vielen Dank. - Ohne die Kürzung der Zuweisungsmasse im kommunalen Finanzausgleich um damals 500 Millionen DM pro Jahr seit 1996 ist diese negative Entwicklung nicht zu erklären.
Die Kassenkredite aller niedersächsischen Kommunen erreichten am 30. Juni dieses Jahres den Stand von 4 Milliarden Euro. Bei den meisten Kommunen, deren Haushaltsfehlbeträge in der Vergangenheit Anlass zur Sorge gaben, hat sich die negative Entwicklung fortgesetzt. Es bleibt dabei festzustellen, dass die Entwicklung der Kassenkredite in der Vergangenheit insgesamt sehr uneinheitlich verlaufen ist. Auch zum Stichtag 30. Juni dieses Jahres hatten viele Kommunen keine oder unbedenkliche Kassenkredite. So entfielen z. B. am 30. Juni dieses Jahres von den landesweit rund 4 Milliarden Euro an Kassenkrediten rund 550 Millionen Euro allein auf die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover.
Zu Frage 1: Der ordentliche Schuldenstand und die Höhe der Kassenkredite spiegeln die seit vielen Jahren angespannte Finanzlage der niedersächsischen Landkreise und Kommunen. Anschaulicher wird die Lange anhand der Entwicklung der Kassenkredite aller Kommunen in Niedersachsen. 1995: 269 Millionen Euro Kassenkredite. 1996: 550 Millionen Euro. 1997: 883 Millionen Euro. 1998: 1 188 Millionen Euro. 1999: 1 355 Millionen Euro. 2000: 1 407 Millionen Euro. 2001: 1 809 Millionen Euro. 2002: 2 037 Millionen Euro. 2003: 2 878 Millionen Euro. 2004: 3 537 Millionen Euro.
Zu erkennen ist, dass 1995 erstmals Kassenkredite in beträchtlicher Höhe anfielen. Die Steigerungsrate auf 1996 lag bei über 100 %. 1995 wurde die Verbundmasse des Finanzausgleichssystems durch Herausnahme der Grunderwerbssteuer
und der Gewerbesteuerumlage dauerhaft um mehr als umgerechnet 100 Millionen Euro - zwischen 100 Millionen und 130 Millionen Euro - gekürzt. Gleich im Folgejahr, 1996, zog die Landtagsmehrheit weitere 255,6 Millionen Euro - damals 500 Millionen DM - aus dem System. Der Zusammenhang ist offenkundig.
Wenn Sie sich die Zahlen genauer anschauen, dann werden Sie feststellen, dass wir durch die Beschlüsse, die damals die Landtagsmehrheit gefasst hat, den Kommunen von 1995 bis zum Jahre 2002 allein aufgrund die Veränderungen bei der Grunderwerbssteuer und der Gewerbesteuerumlage 900 Millionen Euro entzogen haben.
- Wir hier im Landtag, die Mehrheit im Landtag. Aber diese Mehrheiten lagen auf der linken Seite. Deshalb habe ich das hier so deutlich gesagt.
Wenn Sie dann noch die drei Eingriffe von jeweils 255 Millionen Euro hinzunehmen - das sind etwa 800 Millionen Euro -, dann haben Sie den Kommunen damals insgesamt mehr als 1,6 Milliarden Euro entzogen. Wenn Sie dann den Kassenkreditbestand von 2 Milliarden Euro sehen, dann wird der Zusammenhang deutlich, und dann wird deutlich, weshalb zu diesem Zeitpunkt in Niedersachsen - anders als in allen anderen Bundesländern, abgesehen von Hessen - Kassenkredite überhaupt eine Rolle gespielt haben.
Zu 2: Auch in Zukunft werden Kassenkredite von den zuständigen Kommunalaufsichtsbehörden unbeanstandet bleiben müssen, wenn sie zur Erfüllung der Rechtsverpflichtungen der jeweiligen Kommune erforderlich sind. Der Schwerpunkt der kommunalaufsichtlichen Maßnahmen wird auf einer nachhaltigen und konsequenten Durchsetzung von Konsolidierungserfolgen liegen.
Zu 3: Es wird nicht möglich sein, die Finanzsituation der niedersächsischen Kommunen allein mit landesspezifischen Maßnahmen grundlegend zu verbessern. Dazu bedarf es gemeinschaftlicher Anstrengungen mit dem Bund für eine wirkliche Gemeindefinanzreform. Die Landesregierung wird
hier das ihr Mögliche tun. Im Zuge der zweiten Phase der Verwaltungsmodernisierung wird beispielsweise geprüft, wie die interkommunale Zusammenarbeit gestützt und gestärkt werden kann. Dabei geht es um die Intensivierung der nachbarschaftlichen Zusammenarbeit, z. B. in einer gemeinsamen Trägerschaft von Einrichtungen, und um die Verbesserung der regionalen Zusammenarbeit durch den Ausbau der bereits bestehenden regionalen Kooperationen u. a. mit dem Ziel, Überschneidungen zu vermeiden. Im Rahmen von Pilotprojekten sollen beispielsweise Verfahren und neue Felder für die kommunale Zusammenarbeit erprobt werden. Erfahrungen aus kommunalen Kooperationen haben gezeigt, dass sich durch die kommunale Zusammenarbeit gegenüber einer eigenständigen Aufgabenwahrnehmung 10 % bis 20 % der Kosten einsparen lassen.
Nach Angabe der kommunalen Spitzenverbände liegt die Höhe der Kassenkredite der Kommunen aktuell bei 4 Milliarden Euro. Welche Zahlen erwartet die Landesregierung für das Jahr 2005 und für das Jahr 2006?