wohl auch in anderen Bereichen sehr aktiv. Das betrifft auch die Prävention; dies habe ich eingangs schon geschildert. Ich halte das auch für ganz wichtig.
Zweitens. Es gibt immer wieder ein Missverständnis - es freut mich, dass ich die Gelegenheit habe, zumindest versuchen zu können, es jetzt klarzustellen -: Wir verlangen gar nicht maßgeblich eine Verschärfung des Jugendgerichtsgesetzes, sondern wir fordern das nur in einem bestimmten Bereich. Dieser eine Bereich ist die Verlängerung der Freiheitsstrafe von 10 auf 15 Jahre für Heranwachsende in extrem problematischen und kriminellen Situationen. Die Beispiele habe ich genannt.
In dem anderen Punkt geht es beispielsweise um den Warnschussarrest oder um die Erweiterung des Spektrums der Sanktionen. Das ist keine Verschärfung des Jugendgerichtsgesetzes, sondern das ermöglicht schlicht und ergreifend unseren Richtern, Sanktionen zielgenauer und passgenauer im Hinblick auf die jeweilige persönliche Situation des jugendlichen Straftäters zu verhängen. Darum geht es. Das meine ich z. B. mit der Anordnung eines Fahrverbotes. Bei Jugendlichen kann das heute eine ganz andere Wirkung haben als beispielsweise das Schreiben eines Aufsatzes über bestimmte Verhaltensweisen. Das alles ist möglich. Es gibt aber keine Verschärfung der Strafen in diesem Bereich. Es gibt vielmehr ein erweitertes Instrumentarium, über das die Richter ganz allein, zielgenau und passgenau vor Ort entscheiden. Das ist mir ganz wichtig. Es geht eben nicht nur - - - Es ist gar nicht vorrangig eine Verschärfung.
- Nein. Es ist überhaupt keine freudsche Fehlleistung. Die Möglichkeit, einen Jugendlichen unmittelbar vorzuführen, der sich der gerichtlichen Verhandlung entzieht, bezeichnen Sie z. B. als Verschärfung. Ich bezeichne das nicht als Verschärfung. Bisher lädt man ihn und sagt: Okay, er kommt nicht. - Dann wird das ganze Verfahren wieder verschoben. Alle Leute, die mit diesem Verfahren zu tun haben, müssen dann wieder neu geladen werden. Dadurch ergibt sich eine sehr lange Verfahrensdauer. Das ist nicht gut für den Jugendlichen, der die Sanktionen bzw. die Entscheidung zu dem Sachverhalt, für den er verantwortlich gemacht wird, sehr schnell spüren soll. Wir sind der Meinung, dass es in diesen Fällen z. B.
die Möglichkeit geben muss, den Jugendlichen mit einem Vorführhaftbefehl zu Gericht zu bringen. Das ist für mich keine Verschärfung des Jugendstrafrechts - genauso wenig wie die Möglichkeit des Fahrverbots.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Jahren hat die Zahl der wildlebenden nichtheimischen Tierarten in Niedersachsen zugenommen. Neben dem sich bereits seit Jahren vermehrenden Waschbär und Marderhund sind nun auch Mink und Nutria auf dem Vormarsch.
Einige der Tierarten werden in Pelztierfarmen gehalten. Durch Ausbrüche und Befreiungsaktionen von so genannten Tierschützern gelangten diese Tiere in die freie Wildbahn. Andere Tierarten haben sich auf natürlichem Wege bis in unsere Regionen ausgebreitet.
Die niedersächsischen Jäger sehen diese Entwicklung mit Sorge. Sie sehen heimische Tierarten durch die Neuzuwanderer bedroht und einen möglichen Einfluss auf das Ökosystem.
Einen kleinen Moment bitte, Frau Kollegin. - Ich würde die Fragen auch hier oben ganz gerne verstehen und nicht nur mitlesen. Deswegen bitte ich um etwas mehr Ruhe. - Danke.
1. Welche Erkenntnisse liegen vor über die Verbreitung nichtheimischer Tierarten in unserer Natur und den Einfluss auf das Ökosystem?
2. Wie unterstützt die Landesregierung unsere niedersächsischen Jäger bei dem Bemühen, das Gleichgewicht der heimischen Tierwelt zu bewahren?
3. Gibt es Möglichkeiten, eine ungewollte Ausbreitung durch Ausbruch oder Befreiungsaktionen aus Tierfarmen zu erschweren?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Klopp, lassen Sie mich zu diesen Fragen einige generelle Vorbemerkungen machen.
Die Gefahr für den Fortbestand von heimischen Tierarten durch nichtheimische Tierarten kann sehr groß sein. So haben auf isolierten Inseln wildlebende nichtheimische Tierarten bereits zum Aussterben von heimischen Tierarten geführt.
Zum Beispiel ist das Grauhörnchen in Großbritannien ausgesetzt worden und hat mittlerweile das einheimische Eichhörnchen fast vollständig verdrängt. Würde das Grauhörnchen auch nach Niedersachsen gelangen, würde es hier dieselben Probleme geben.
Neue Arten können erstens einheimische Arten gefährden oder verdrängen, zweitens einheimische Ökosysteme verändern, drittens wirtschaftlichen Schaden anrichten, viertens die Gesundheit der Menschen gefährden, fünftens Krankheiten und gebietsfremde Parasiten einschleppen und sechstens bei der Jagd und Fischerei zu Beeinträchtigungen führen.
Neue Arten sind in Niedersachsen z. B. Waschbär, Marderhund, Mink - das ist der amerikanische Nerz -, Nutria, Bisam, Kanada- und Nilgans, aber auch das Asiatische Streifenhörnchen oder der
Ochsenfrosch gehören dazu. Sie behaupten sich auch durch große Mobilität, hohe Reproduktionsrate, Nahrungsgeneralismus, Nachtaktivität oder aufgrund des Fehlens natürlicher Feinde.
Einige Tierarten sind vom Menschen bewusst ausgesetzt worden: Zum Beispiel wurde der Bisam in Deutschland durch Pelzhändler ausgesetzt. Der Mink und der Nutria sind aus Pelzfarmen ausgebrochen und haben sich bei uns bereits vermehrt.
Die Bundesrepublik Deutschland hat 1993 das Übereinkommen über die biologische Vielfalt unterzeichnet. Hieraus folgt ein administrativer und legislativer Handlungsbedarf gegenüber den wildlebenden nichtheimischen Tierarten.
Zu 1: Die Populationen der nichtheimischen Tierarten in Niedersachsen nehmen, wie den Streckenberichten der Jagdbehörden einschließlich der Todfunde zu entnehmen ist, deutlich zu.
In den letzten beiden Jahren hat durch Erlegung und Todfund bei den aufgeführten Neuzuwanderern folgende Zunahme stattgefunden: beim Waschbär von 2002 bis 2004 um 155 %, beim Marderhund um 311 %, beim Nutria um 136 %, bei der Kanadagans um 298 %. Bei der nicht bejagbaren Nilgans ist ebenfalls eine Bestandszunahme feststellbar. Die bisherige Entwicklung lässt darauf schließen, dass sich die zahlen- und flächenmäßige Zunahme fortsetzt.
Der Einfluss der wildlebenden nichtheimischen Tierarten konnte durch deren geringe Individuenzahl bislang nicht in jedem Fall ausreichend erforscht worden. Fest steht aber, dass der Mink - also der amerikanische Nerz - den europäischen Nerz bereits verdrängt hat und Vögel in Feuchtgebieten gefährdet, dass der Waschbär Nahrungskonkurrent der Wildkatze ist und in Höhlen brütende Vogelarten bedroht, dass der Marderhund am Boden lebende andere Tierarten gefährdet und dass der Nutria den Lebensraum der heimischen Biber beansprucht.
Von anderen Beispielen aus der nichtheimischen Pflanzen- und Tierwelt wissen wir, dass sich diese Arten zum Teil sehr aggressiv gegenüber den einheimischen Arten behaupten bzw. erhebliche Schäden anrichten können.
Zu 2: Das Niedersächsische Jagdgesetz vom 16. März 2001 hat im § 5 - nach Landesrecht dem Jagdrecht unterliegende Tierarten - folgende nicht heimische Tierarten aufgenommen: erstens Waschbär, zweitens Marderhund, drittens Mink, viertens Nutria. Die Niedersächsische Verordnung über Jagdzeiten vom 6. August 2001 regelt im § 1 die Jagdzeiten für das nach Landesrecht jagdbare Wild. Das Jungwild von Waschbären, Marderhunden, Minken und Nutrias ist ganzjährig bejagbar. Für die erwachsenen Tiere sind tierschutzgerechte, der individuellen Art angepasste Schonzeiten festgelegt worden, damit die Aufzucht der Jungtiere bis zu deren Selbständigwerden gewährleistet ist. Im Land Niedersachsen ist die Fallenjagd, die für diese nachtaktiven Tiere ein effektiveres Nachstellen erlaubt, weiterhin praktizierbar. Hierfür sind umfangreiche Voraussetzungen für den Fallensteller durch praktische und theoretische Schulungen erforderlich, um den hohen Anforderungen des Tierschutzes einerseits und den Belangen der Berufsgenossenschaft andererseits gerecht zu werden.
Zu 3: Leider hat es in der Vergangenheit „Tierbefreiungen“ durch militante Tierschützer gegeben. Das hat zu großen Problemen geführt. Als Beispiel von Befreiungsaktionen ist der aus Nordamerika stammende Mink, der aus Pelztierfarmen freigelassen wurde, zu nennen. Hier ist überzeugende Aufklärungsarbeit nötig, damit dieser Personenkreis weiß, dass seine Handlung nicht nur kriminell ist, sondern dass er damit besonders der heimischen Natur schadet. Eine solche Aufklärung wird beispielsweise von der Landesjägerschaft betrieben. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass in der Anfrage und eben auch in der Antwort Befreiungsaktionen von Tierschützern eine wichtige Rolle gespielt haben, ob der Landesregierung Erkenntnisse darüber vorliegen - mit Blick auf das wirklich drängende Problem der Überfremdung bei Tieren; ich nenne z. B. die Bisamratte, den Kartoffelkäfer, den Ochsenfrosch,
den Waschbär und das Grauhörnchen -, inwieweit Tierschützer mit Befreiungsaktionen Verursacher dieses Problems waren.
Ich habe noch eine zweite Frage: Waren es z. B. beim Fasan und beim Damwild nicht auch die Jäger selbst, die Tiere aus anderen Regionen in Europa eingeführt haben, und zwar gerade aus dem Interesse heraus, sie als zusätzliches Jagdwild zu haben? Wie steht die Landesregierung dazu?
Herr Kollege Hagenah, bei den Befreiungen geht es um Pelztiere. Ich habe es eben in meiner Antwort gesagt. Wir sollten das auch nicht verniedlichen. Ob der Kartoffelkäfer und der Ochsenfrosch befreit wurden, ist etwas, was nicht dazugehört. Von Tierschützern vielleicht wohl gemeinte Handlungen haben verheerende Folgen. Die hat man von deren Seite sicherlich so nicht absehen können. Aber sie sind nun einmal eingetreten. Deshalb sollten wir darauf hinweisen, dass so genannte Tierschützer auch sehr viel Schaden anrichten können, und man sollte an solche Aktivitäten erinnern.
Zu der Frage, wie sich Tierarten, die im Mittelalter hier eingeführt worden sind und nun hier heimisch sind - das ist das Damwild, das sind die Fasane -, auswirken, kann man aus heutiger Sicht schlecht etwas sagen. Diese Tierarten sind bei uns voll integriert und haben auch ihre natürlichen Feinde.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kann die Landesregierung bestätigen, dass zum Teil auch schlicht und ergreifend fahrlässiger Umgang bei der Zucht fremdländischer Tierarten dazu führt, dass es zu Freisetzungen gebietsfremder Tierarten kommt? Ich denke insbesondere an die Pazifische