Protokoll der Sitzung vom 08.12.2005

Mein Ressort hat in besonderem Maße das Sozialstaatsprinzip des Artikel 20 unseres Grundgesetzes mit Leben zu erfüllen. Das Sozialstaatsprinzip ist ein grundlegendes Prinzip unserer verfassungsmäßigen Ordnung. Ich verstehe dieses Prinzip der Sozialstaatlichkeit als eine natürliche Grenze für die Landesregierung, wenn es darum geht, die Ausgaben des Landes an ein geringeres Einnahmenniveau anzupassen.

(Zustimmung bei der CDU)

Allerdings ist diese Grenze keine, die sich im Wege der Mathematik ermitteln ließe. Es geht hier um

Wertungen. Diese Wertungen fallen naturgemäß unterschiedlich aus. Die Solidarität der Starken mit den Schwachen als Grundlage sozialstaatlichen Handelns muss um die Solidarität der heutigen Generation mit unseren Nachkommen erweitert werden;

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Christa Elsner-Solar [SPD]: Hört, hört!)

denn Sozialstaatlichkeit muss auch immer mit Nachhaltigkeit verbunden sein.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Wolfgang Jüttner [SPD]: Sehr gut!)

Sozialstaatlichkeit setzt auch unsere Rücksichtnahme gegenüber den nachfolgenden Generationen voraus. Nur so können wir dauerhaft den Schwächsten unserer Gesellschaft soziale Leistungen gewähren.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir sollten uns gegenseitig nicht absprechen, um soziale Gerechtigkeit bemüht zu sein.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Norbert Böhlke [CDU]: Sehr gut!)

Es hilft niemandem, dem jeweils anders Denkenden plakativ unsoziales Verhalten vorzuwerfen.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Es sei denn, es stimmt, Frau Kollegin!)

Geboten ist meines Erachtens vielmehr, die jeweils eigenen Bewertungen und die maßgeblichen Gründe der eigenen Entscheidungen offen zu legen.

Herr Schwarz, ich danke Ihnen für Ihre Glückwünsche. Ich bin jederzeit an einer sachorientierten Debatte interessiert. Ich lege aber auch großen Wert darauf, dass die Zahlen und Fakten, die vorgetragen werden, stimmen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Da meine Redezeit sehr begrenzt ist, möchte ich nur auf zwei Punkte eingehen, und zwar zunächst auf Ihren Vorwurf: dritte Nullrunde bei Einrichtungen der Behindertenhilfen. Hierzu möchte ich Ihnen Folgendes sagen: Tatsache ist, dass Pflegesatzsteigerungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe von der gemeinsamen Kommission erörtert und beschlossen werden. In dieser gemeinsamen

Kommission sind sowohl die Kostenträger als auch die Einrichtungsträger paritätisch vertreten. Seitens der Einrichtungsträger sind in der gemeinsamen Kommission bisher keine Forderungen hinsichtlich notwendiger Pflegesatzsteigerungen eingebracht worden.

(Zurufe von der CDU: Hört, hört!)

Im Frühjahr 2005 hat das Sozialministerium in einem Schreiben an die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege darauf hingewiesen, dass die Pflegesätze auch weiterhin nach Maßgabe von Änderungen bei den Kosten angepasst werden.

Dann möchte ich noch eines sagen. Wenn Sie eine Zahl nennen, um die Ihrer Meinung nach eine Erhöhung hätte eintreten müssen, dann gehe ich eigentlich davon aus, dass Sie das in Ihren Änderungsvorschlägen zum Haushalt einbringen. Das haben Sie aber nicht getan.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Ernst-August Hoppenbrock [CDU]: Peinlich!)

Ein weiterer Punkt betrifft schwerstkranke Kinder. Meine Vorrednerin Gesine Meißner ist darauf schon eingegangen.

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schwarz?

Nein, ich kann keine Zwischenfragen gestatten, weil ich sonst mit meiner Zeit sehr in Verzug komme und Herrn Minister Busemann noch Redezeit einräumen möchte.

Es ist richtig: Der Baransatz im Haushalt ist von 600 000 auf 400 000 Euro reduziert worden. Aber es ist eine zusätzliche Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 472 000 Euro eingestellt worden.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Somit stehen insgesamt 872 000 Euro für schwerstkranke Kinder zur Verfügung. Das ist die ganze Wahrheit.

Ich bedauere im Übrigen außerordentlich Ihre Ausführungen zu meiner Vorgängerin Frau Famili

enministerin von der Leyen. Ich halte diese Ausführungen für ungeheuerlich.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Sie entbehren zudem jeder Grundlage.

Meine Damen und Herren, wir brauchen im Sozialbereich eine Politik des Schulterschlusses und der Solidarität, eine Politik, die Mut macht und Hoffnung gibt, eine Politik, die Licht aufzeigt.

(Zuruf von der SPD: Alles Sprüche!)

Die Perspektive niedersächsischer Sozialpolitik vor dem Hintergrund der Konsolidierungsbemühungen dieser Landesregierung ist, den Menschen zu sagen: Wir sparen jetzt, damit wir auch den nachfolgenden Generationen soziale Leistungen garantieren können. Wir sparen heute, damit wir als Land auch künftig für die Schwachen da sein können. Dafür müssen wir - das ist richtig - manche Ansprüche zurückschrauben. Das ist notwendig, damit wir unseren Kindern soziale Gestaltungsspielräume erhalten können. Wir sparen aber nicht um des Sparens willen. Wir sparen auch nicht nach der Rasenmähermethode. Vielmehr wollen wir dem sozialen Niedersachsen, für das wir uns alle einsetzen, eine dauerhafte Perspektive geben.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Mit dem Haushaltsplanentwurf 2006 ist es uns gelungen, trotz fortbestehender Konsolidierungszwänge auch weiterhin die niedersächsische Sozialpolitik aktiv zu gestalten. Wir konnten sogar wieder Akzente setzen.

Der Sozialhaushalt umfasst ein Gesamtvolumen von rund 2,86 Milliarden Euro. Das sind immerhin 470 Millionen Euro mehr als im Haushaltsjahr 2005. Von den 470 Millionen Euro sind allerdings 350 Millionen Euro Bundesmittel, die wir an die Träger der Grundsicherung für Arbeit suchende durchreichen. Zusätzlich geben wir unsere Entlastung von 105 Millionen Euro im Bereich Wohngeld in vollem Umfang an die Kommunen weiter. Damit halten wir unsere Zusage, die Nettoeinsparung des Landes in voller Höhe an unsere Kommunen weiterzuleiten.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Bei den Pflichtleistungen mussten die Ausgaben im Sozialbereich gesteigert werden. Ich nenne an dieser Stelle insbesondere die Sozialhilfe, bei der

wir insgesamt rund 109 Millionen Euro mehr eingeplant haben. Davon entfallen rund 80 Millionen Euro auf Mehrausgaben bei den Zuweisungen an die Gemeinden als örtliche Träger der Sozialhilfe im Quotalen System.

Der Sozialhaushalt ist der drittgrößte des Landes Niedersachsen. Fast die Hälfte seines Volumens, nämlich 1,5 Milliarden Euro, fließen in die Leistungen der Eingliederungshilfe. Das sind notwendige Hilfen, die behinderten Menschen in Niedersachsen zugute kommen. Mit der Eingliederungshilfe fördern wir aktiv die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben. Das ist auch gut so.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Zu diesen Leistungen zählen auch Leistungen, die das Land für blinde und sehbehinderte Menschen erbringt. Wir haben in 2005 - das ist richtig - sehr schweren Herzens entschieden, das Landesblindengeld für über 25-jährige blinde Menschen nicht mehr einkommens- und vermögensunabhängig zu gewähren. Aber junge blinde Menschen bis 27 Jahre erhalten 300 Euro Landesblindengeld pro Monat, weil sie unsere besondere Unterstützung bei ihrem Start ins Berufsleben brauchen. Ich sehe es auch weiterhin als eine unserer wichtigsten Aufgaben an, allen blinden Menschen über den Blindenhilfefonds die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Hier muss es unbürokratische Hilfen geben. Wir werden die Kriterien entsprechend erweitern und mit dem Blindenverband Gespräche führen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Auch wenn der Sozialhaushalt formal nicht davon betroffen ist, möchte ich wegen der Wichtigkeit der Thematik an dieser Stelle auf die geplante Aufgabe der Trägerschaft des Landes an den niedersächsischen Landeskrankenhäusern eingehen. Eine Umstrukturierung der Landeskrankenhäuser ist notwendig, um die Häuser auch für die Zukunft gut aufzustellen. Wir werden hierbei sehr sorgfältig darauf achten, dass die Rechte der Beschäftigten gewahrt bleiben. Sie leisten eine hervorragende Arbeit. Sie sind maßgeblich für den guten therapeutischen Erfolg in den Landeskliniken verantwortlich.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir werden die Qualitätsstandards sichern, um den Patienten gerecht zu werden. Ich betone aus

drücklich, wie es bereits meine Vorrednerin von der FDP und mein Vorredner von der CDU getan haben: Es gibt keinen Verkauf um jeden Preis. Es gibt auch keinen Verkauf zu jedem Preis. Das Land behält selbstverständlich seine Zusage gegenüber der Gesamtbevölkerung bei, auch weiterhin eine ausreichende und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung in Niedersachsen sicherzustellen. Dafür muss das Land nicht zwangsläufig selbst Krankenhausbetreiber sein. Selbstverständlich bleibt der Kernbereich hoheitlichen Handelns im Maßregelvollzug in staatlicher Hand.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich Folgendes herausstellen: Mit Ausgaben von fast 2,9 Milliarden Euro liegt der Anteil des Sozialhaushalts am Landeshaushalt bei rund 13 %. Dabei besteht der Sozialhaushalt zu ca. 98 % aus gesetzlichen Leistungen. Für freiwillige Leistungen stehen noch 47 Millionen Euro - das sind die restlichen 2 % - zur Verfügung.

Wir werden bereits in 2006 30 Mehrgenerationenhäuser fördern können. Ich halte die Mehrgenerationenhäuser für ebenso sinnvoll wie erfolgreich und möchte an ihrer Förderung festhalten; denn wir stärken das ehrenamtliche Engagement und die Begegnung der Generationen. Wir geben Impulse für neue generationenübergreifende Netzwerke.