Protokoll der Sitzung vom 09.12.2005

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte den Ausführungen meiner Vorrednerin nicht mehr allzu viel hinzufügen.

(Beifall bei der FDP)

Eines aber ist wohl deutlich geworden: Das in Rede stehende Grundstück ist nun wirklich kein Sahnestück. Wer kauft sich schon ein Wohnhaus

grundstück, das nur 350 m Luftlinie von der A 7 entfernt ist, und das im Hildesheimer Raum? Wenn dann von 67 Interessenten bis auf einen alle abspringen - -

(Lachen bei der CDU - Werner Buß [SPD]: So schlimm ist es nun auch wieder nicht!)

- Ich bitte um Nachsicht. Ich wollte damit zum Ausdruck bringen, dass der Raum Hildesheim sehr frequentiert ist. Da die Verkehrsdichte sehr hoch ist, ist auch der Lärmpegel entsprechend hoch. Das wollte ich damit zum Ausdruck bringen. Ich bitte noch einmal um Nachsicht. In Oldenburg ist es wesentlich ruhiger.

Wenn man im Zusammenhang mit der Beschreibung dieses Grundstücks schon über eine Wertsteigerungsklausel redet, meine sehr verehrten Damen und Herren, dann würde ich empfehlen, auch einmal über Abschläge nachzudenken. Inwieweit der Landeshaushalt Abschläge vertragen würde, weiß ich nicht. Auf jeden Fall verträgt die Finanzlage des Landes - die Vorgeschichte ist ja ellenlang - nichts anderes, als jetzt, wo endlich ein Käufer da ist, zuzugreifen; denn wir haben ein Liquiditätsproblem, wie wir in den letzten drei Tagen gehört haben. Wenn die SPD das noch nicht begriffen hat, sage ich es eben noch einmal. Insofern muss die Chance jetzt genutzt werden.

Jetzt noch eine andere Anmerkung zum Landeskrankenhaus. Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Möhrmann, habe ich an den Sitzungen des Haushaltsausschusses nicht teilgenommen. Deshalb habe ich mir die Niederschrift sehr genau durchgelesen. Es ist sehr wohl darauf hingewiesen worden, dass die Gärtnerei bzw. das Grundstück nicht zum betriebsnotwendigen Vermögen des Landeskrankenhauses gehört. Im Gegenteil: Das Landeskrankenhaus verfolgt langfristig die Konzeption, die Gärtnerei näher an die Krankenhausgebäude heranzubringen. Das ist im Ausschuss ausführlich und plausibel dargestellt worden. Insofern spricht auch aus meiner Sicht nichts gegen den Verkauf dieses Grundstückes.

(Beifall bei der FDP)

Herr Kollege Wenzel, Sie haben das Wort.

Herr Möllring, der Grundstücksmarkt in Göttingen kann mit dem in Hildesheim nicht direkt verglichen werden. So ganz anders ist er aber auch nicht. Wenn man bei uns in Göttingen ungefähr 20 km in die Pampa hinausfährt, dann findet man dort Grundstücke - -

(Widerspruch bei der CDU - Bernd Althusmann [CDU]: Wo ist denn die Pampa? Ist die bei Hildesheim? - Weitere Zurufe)

- Herr Rolfes, ich weiß nicht, ob Sie die Pampa kennen und ob Ihnen bekannt ist, woher dieser Begriff kommt.

(Anhaltende Zurufe)

Nun bleiben Sie doch einmal ganz ruhig, meine Damen und Herren! Regen Sie sich nicht auf! Umso eher kommen wir mit der Tagesordnung durch.

Das ist eine sehr liebenswürdige und nette Landschaft. Dieser Begriff ist keineswegs abwertend gemeint. Er drückt sozusagen nur den ländlichen Charakter dieser Gegend aus.

(Bernd Althusmann [CDU]: So werden Sie nie Oberbürgermeister! - Weitere Zurufe)

- Ich habe lange in solchen Gegenden gewohnt, weil ich sie sehr mag. Von daher kenne ich auch die dortigen Grundstückspreise. Dort gibt es diese 34 Euro/m², die jetzt für das Grundstück in der Stadt Hildesheim erzielt werden sollen. Vielleicht hätte man die Immobilie sogar abreißen sollen; denn dann hätte man möglicherweise einen besseren Preis erzielt als den, den Sie jetzt erzielen wollen, Herr Möllring. Wie gesagt: Offenbar sind vergleichbare Grundstücke in dieser Lage eher für 100 Euro/m² zu veräußern. Deshalb ist es doch berechtigt, Fragen aufzuwerfen.

(Joachim Albrecht [CDU]: Sind Sie schon einmal da gewesen?)

- Moment mal! Warum herrscht hier so eine Aufregung? Können Sie nicht einmal einen Moment zuhören?

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Ich stelle noch einmal fest: Das betreffende Grundstück ist mit 3,7 Millionen Euro bewertet worden. Es soll jetzt aber nur für etwas mehr als 1 Million Euro veräußert werden. Der Landesrechnungshof hat nicht gesagt, dass er dazu keine Fragen habe. Ausweislich der Niederschrift hat der Landesrechnungshof vielmehr gefragt: Was treibt den Investor dazu, eine Fläche zu kaufen, von der er eigentlich nichts hat? - Auch dort sind offensichtlich Fragen im Raum, die bisher nicht beantwortet worden sind.

Von daher, Herr Möllring, halte ich die Brücke, die Ihnen die SPD-Fraktion mit ihrem Änderungsantrag gebaut hat, für nicht verwerflich. Eine entsprechende Regelung ist doch auch Gegenstand vieler anderer Grundstücksverträge. Auch in der Vergangenheit haben mit den entsprechenden Städten und Gemeinden Gespräche stattgefunden mit dem Ziel, Grundstücke des Landes einer Verwertung zuzuführen, die dem eigentlichen Wert einer Sache entspricht. Deshalb verstehe ich nicht, warum Sie sich gegen die Wertsteigerungsklausel wehren. Eigentlich ist sie eine Selbstverständlichkeit. Sie gehört in jeden Vertrag hinein. Insofern können wir uns hier dem Anliegen der SPD-Fraktion nur anschließen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das Wort hat noch einmal Minister Möllring.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst muss ich dem Kollegen Rickert völlig Recht geben. Wenn man sich in Hildesheim Wohnbebauung kaufen würde, dann würde man dies tun in Itzum auf der anderen Seite des Galgenbergs, in Ochtersum in absolut ruhiger Lage am Steinberg, in Himmelsthür im Ahnekamp unterhalb des früheren Standortübungsplatzes, der jetzt nicht mehr genutzt wird, in Achtum oder in Einum, also überall dort, wo wir in den letzten Jahren - ich war ja 29 Jahre lang im Rat der Stadt Hildesheim wohl 12 000 oder 13 000 Baugrundstücke ausgewiesen haben. In den 29 Jahren, die ich im Rat der Stadt Hildesheim war - ich gebe zu, seit zweieinhalb Jahren gehöre ich ihm nicht mehr an -, ist aber niemand auf die Idee gekommen, für den Bereich zwischen Landeskrankenhaus und Bun

desautobahn 7 einen Bebauungsplan auch nur anzupacken. Da ist nichts, da ist keine Schule, da ist kein Kindergarten. In 1,5 km Entfernung hat Lidl gebaut. Das Grundstück wurde vor zweieinhalb Jahren an Lidl verkauft. Dieses Grundstück war mit 792 000 Euro bewertet. Wir haben es im Bieterverfahren für 1,61 Millionen Euro, also mehr als doppelt so teuer, verkaufen können, aber nur deshalb, weil Lidl und Aldi den Preis gegenseitig ständig hochgetrieben haben. Beide wollten an dieses Grundstück heran, um dort einen Markt zu bauen. Nur deshalb haben wir das Grundstück zu einem so hohen Preis verkaufen können. Man kann also sagen, dass die Wertermittlungen immer daneben liegen.

Wir haben auch hier in Hannover schon einmal ein Grundstück gehabt, dessen Wert mit 550 000 Euro angesetzt worden war und das dann für 900 000 Euro verkauft worden ist. Wir haben es aber auch mit der Groteschen Villa zu tun gehabt, die seit Jahren leer steht. Die ist exorbitant hoch bewertet worden, aber wir sind sie nicht losgeworden. Der Markt ist im Moment eben so, wie er ist.

Bezüglich der Wertmehrerlösklausel gibt es in der Landeshaushaltsordnung und in den VVs genaue Regeln. In diesem Zusammenhang nenne ich den Verkauf der Parkfläche in Braunschweig an die Stadt Braunschweig. In den Vorschriften steht, dass dann, wenn man an den Planungsträger, also an die Kommune, die selber eine Werterhöhung vornehmen kann, veräußert, der Verkäufer 10, 15 oder 20 Jahre lang an der Werterhöhungsmaßnahme teilnimmt. Das Gleiche gilt für den Fall Esplanade in Bad Nenndorf. Das hängt damit zusammen, dass Bad Nenndorf früher ein Staatsbad war und wir die langfristige Nutzung als Hotel festgeschrieben haben wollten. Wenn eine Nutzungsänderung erfolgt, die zu einem höheren Wert in den nächsten Jahren führt, wird auch das Land am Mehrerlös teilhaben. Wir haben in Bad Nenndorf die alte Badeanstalt und den Tennisplatz in der Nähe des Rathauses veräußert. Diese Bereiche waren noch nicht vom Baurecht erfasst. Der Erwerber muss sich dort um das Baurecht kümmern. Man hat dort einen Wert für das Grundstück, wenn Baurecht besteht, angenommen. In den Vertrag hat man sinnigerweise hineingeschrieben, dass, wenn sich der Wert durch das Baurecht doch noch erhöht, das Land Niedersachsen entsprechend beteiligt werden soll. Das ist ein ganz normaler Vertrag.

Dieses war im Falle der Goslarschen Landstraße nicht verhandelbar, weil der Erwerber selber den Wert nicht erhöhen kann, die Stadt Hildesheim es nicht will und wir auch gar nichts anderes tun wollen.

(Vizepräsidentin Astrid Vockert übernimmt den Vorsitz)

Ein Abriss, Herr Wenzel, hätte viel Geld gekostet, und die Stadt Hildesheim hätte uns aus den von mir dargestellten Gründen nie ein Baurecht eingeräumt, weil die Stadtentwicklung in Hildesheim in eine ganz andere Richtung geht. Wenn Sie nach Hildesheim kommen - ich zeige Ihnen das gern einmal; die Stunde Zeit dafür nehme ich mir -, werden Sie nicht mehr sagen, dass es sich dort um Pampa handelt.

Nun noch eine Bemerkung zu Ihrer Äußerung, es gäbe in der Nähe ein Gewerbegebiet. Es gibt auf der anderen Seite der Goslarschen Landstraße das Gewerbegebiet Wellenteich, das aber sehr eingeschränkt ist, weil Projekte unter Aspekten des Naturschutzrechtes nur eingeschränkt genehmigt worden sind. Auf diesem Gelände befinden sich zwei „Gewerbebetriebe“. Dort befindet sich der Kreisverband des Roten Kreuzes HildesheimMarienburg mit seiner Zentrale, mit seinem Verwaltungsgebäude, und dort befindet sich ein Fitnesscenter mit Saunaanlage und Ähnlichem. Das ist das gesamte Gewerbegebiet. Mit diesen beiden „Gewerbebetrieben“ ist die Grenze erreicht. Das Gebiet darf nicht weiter bebaut werden.

Nun zu der Frage, wer der Erwerber ist. Ich habe nicht im Telefonbuch nachgeguckt. Ich habe aber mit Freude festgestellt, dass er den Betrag von 1 050 000 Euro vier Wochen nach Vertragsunterzeichnung fristgerecht überwiesen hat. Das zeigt schon, dass er nicht ein windiger Kerl ist, sondern Geld an den Hacken hat.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Diese Au- tomatik ist, wie ich glaube, nicht ge- geben!)

- Herr Jüttner, wir haben ja auch schon Kaufverträge gehabt, die hier sehr bejubelt worden sind und bei denen hinterher kein Cent geflossen ist.

(Zurufe von der SPD)

- Ich will ja nicht sagen, wer Geld habe, sei grundsätzlich gut. Wer pünktlich zahlt, hält sich aber wenigstens an Verträge und zeigt sich als seriöser

Vertragspartner. Das unterstelle ich jedem, der mit uns Geschäfte macht. Das unterstelle ich in dem angesprochenen Fall dem Käufer auch.

In dem Kaufvertrag steht: Hierzu bescheinigt der amtierende Notar aufgrund der ihm vorliegenden unbeglaubigten Handelsregisterauszüge - es ist logisch, dass er diese von seinem Büro einsehen lässt und sie dann abgeschrieben werden; zu Handelsregister A folgt die Nummer; ich brauche sie Ihnen wohl nicht vorzulesen -, dass die Firma Heimstättengesellschaft mit beschränkter Haftung Stadtoldendorf persönlich haftende Gesellschafterin der Firma Heimstätten II GmbH & Co. KG Wohnen und Gewerbe ist. Zu Handelsregister B folgt dann, dass der Geschäftsführer allein berechtigter Geschäftsführer ist. Im Kaufvertrag steht auch die Anschrift dieser Heimstättengesellschaft. Wenn Sie sie erfahren möchten: Die Anschrift lautet 37627 Stadtoldendorf, Hägerweg 6. Wir hatten also gar keinen Zweifel daran, dass dies ein seriöser Partner ist. Nach dem, wie er sich verhalten hat, ist er es auch.

Ich habe hier das Schreiben von 1995 betreffend Abgabe entbehrlicher Liegenschaften. Am 15. Dezember 1995 ist diese Liegenschaft gemeldet worden. Jetzt sollten wir sie auch verkaufen, bevor die Zehnjahresfrist abgelaufen ist.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herzlichen Dank. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD ab. Falls dieser abgelehnt werden sollte, stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Ausschusses ab.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD nicht gefolgt worden.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung mehrheitlich gefolgt worden.

Ich rufe nunmehr auf

Tagesordnungspunkt 25: Einzige (abschließende) Beratung: Veräußerung von domänenfiskalischem Streubesitz in der Gemarkung Wunstorf, Stadt Wunstorf - Antrag der Landesregierung - Drs. 15/2375 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen Drs. 15/2438

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet auf Zustimmung.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.