Tagesordnungspunkt 24: Einzige (abschließende) Beratung: Veräußerung der landeseigenen Liegenschaft „Wohnanlage Goslarsche Landstra
ße 60“ in Hildesheim (Gemarkung Hildes- heim, Flur 93, Flurstücke 16/2 (tlw.) bis 16/4, 56/3 bis 56/5 und 56/7 (tlw.), zur Größe von ca. 30 200 m2 - Antrag der Landesregierung - Drs. 15/2353 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen Drs. 15/2437 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/2464
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Antrag auf Zustimmung zur Veräußerung der landeseigenen Liegenschaft „Wohnanlage Goslarsche Landstraße 60“ in Hildesheim bitten wir um die Zustimmung, wie es die Verfassung vorsieht, weil Landesvermögen nur mit Zustimmung des Landtages veräußert werden darf. Die Wertgrenze liegt bei 1 Million Euro. Hier liegen wir um 50 000 Euro darüber.
Der notarielle Vertrag ist am 22. September 2005 beurkundet worden. Als ich diese Vorlage zur Unterschrift bekommen habe, habe ich, da zwischen dem notariellen Vertrag und meiner Unterschrift zwei Monate lagen, dringend darum gebeten, mir deutlich zu machen, warum es zu dieser Zeitspanne gekommen ist; denn selbstverständlich muss der Landtag seine Zustimmung zeitnah erteilen können. Die Erklärung, warum das passiert ist, war nicht ausreichend.
Inzwischen hat es ein Gespräch der Abteilungsleiterin 2 mit dem Landesliegenschaftsfonds gegeben, dass in Zukunft diese Zustimmungen zeitnah eingeholt werden. Der Staatssekretär Herr Dr. Hagebölling hat angeordnet, dass parallel zum Notarvertrag auch dem Landtag die Zustimmungsbitte zugeleitet wird, sodass, wenn alles so ist, wie es angeordnet wird, eine solche Zeitspanne nicht wieder vorkommen kann. Denn selbstverständlich ist es das Recht des Landtages, zeitnah damit beschäftigt zu werden. In der Verfassung steht ja „nur mit Zustimmung des Landtages“ und nicht „Wenn die Verwaltung Zeit hat, die Zustimmung einzuholen“. Ich bitte insofern für die Form um Entschuldigung. Wir haben alles veranlasst, damit das nicht wieder vorkommt.
In der Sache aber können wir stolz sein, dass es gelungen ist, 1 050 000 Euro als oberstes Gebot zu bekommen. Diese Wohnanlage ist vor 31 Jahren gebaut worden und diente dem Landeskrankenhaus als Schwesternwohnheim, als Ärztehaus; sie bestand auch aus Reihenhäusern für dort beschäftigte Bedienste, im Wesentlichen Ärzte. Das war 1974. Damals hielt man das für erforderlich und geboten. Das waren die Sozialminister Partzsch und Schnipkoweit. Später hat man festgestellt, dass kein Interesse mehr daran besteht. Man hat daher die Stadt Hildesheim gebeten, den Flächennutzungsplan zu ändern. Dies ist im Jahre 1998 geschehen.
Warum wurde der Flächennutzungsplan geändert? - Es war Gemeinfläche, also Krankenhausfläche. Wenn ein Privater das hätte erwerben können, hätte er damit nichts anfangen können, weil er es nicht an Privatpersonen hätte vermieten dürfen. Deshalb ist die Stadt Hildesheim damals dieser Bitte der Landesregierung, ausgesprochen durch die Bezirksregierung, nachgekommen.
Man hat dann Wertermittlungen durchgeführt und Sanierungsbedarf festgestellt. Wie gesagt, man hat es öffentlich ausgeschrieben. Von den 67 Interessenten ist ein Einziger übrig geblieben, der inzwischen nicht nur 1 050 000 Euro an das Land Niedersachsen überwiesen hat, sondern sich auch verpflichtet hat, die Sanierung durchzuführen, die Wasser- und Versorgungsleitungen auf eigene Kosten zu verlegen, weil das noch an das Landeskrankenhaus angebunden ist, und sich an der Sanierung des Weges, der dort zum Landeskrankenhaus führt, mit 20 % zu beteiligen.
Ich darf Ihnen sagen, das Ganze hat fast zehn Jahre gedauert. Mit Schreiben vom 15. Dezember 1995, also vor fast genau zehn Jahren, hat das Niedersächsische Landeskrankenhaus Hildesheim geschrieben: Ich bitte um Überführung der Liegenschaften in das allgemeine Grundvermögen. - Die erste Besichtigung, die dann stattgefunden hat, hat Folgendes ergeben: Es handelt sich um ein unattraktives Wohngebiet, zum größten Teil bedingt durch den Lärm der nahe liegenden Autobahn. - Die A 7 ist etwa 300 bis 400 m entfernt. - Die Kosten für die Sanierung und die Abkopplung der Heizungsanlage betragen ca. 2,3 Millionen - damals rechnete man noch in D-Mark -, sodass gegebenenfalls ein Kaufwert von 1 DM infrage kommt. Das war 1996.
Inzwischen wissen Sie, dass wir einen höheren Kaufpreis erwirtschaftet haben. Ich habe in dieser Woche noch einmal Kontakt mit dem Baurat und Ersten Stadtrat der Stadt Hildesheim, Thomas Kulenkampff, SPD, aufgenommen - er hat extra gesagt, ich könne sagen, dass er in der SPD ist -, der gesagt hat: Das Land hat diese Häuser verlottern lassen, 31 Jahre lang nichts daran getan. Wir haben nie geplant, dort Wohnbebauung zuzulassen, außer für das Landeskrankenhaus. Wir sind dem Land entgegengekommen. Es ist auch nicht zu erwarten, dass dort jemals ein Bebauungsplan aufgestellt wird. - Daher geht auch der Werterhöhungsantrag, den die SPD hier gestellt hat, ins Leere. Deshalb sollten wir ihn nicht verhandeln, sondern ablehnen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister, das war eine sehr nachdenkliche Rede. Sie bringt mich dazu, noch nachdenklicher zu sein. Ich will einmal mit einem Hinweis beginnen: Nach § 63 Abs. 3 Landeshaushaltsordnung darf das Land nur etwas verkaufen, was entbehrlich ist. In der Drucksache 2353 ist die Rede davon, man benötige es nicht und könne es verkaufen. In der Vorlage 169, die wir auf Nachfragen im Haushaltsausschuss bekommen haben, steht genau das Gegenteil. Wir sind als Landtag eigentlich immer sehr großzügig, weil wir glauben, dass dort gut verhandelt wird. Wir fragen uns aber: Wie kommt es eigentlich dazu, dass das Bieterverfahren, das für alle Landeskrankenhäuser im Lande anläuft, gerade in Hildesheim ins Leere läuft, weil das Landeskrankenhaus Hildesheim zumindest in Teilen vorher vermarktet wird? - Eine Begründung dafür haben wir nicht gehört.
Was die Entbehrlichkeit angeht, so muss man sich natürlich fragen, wie es kommt, dass die auf dem Gelände befindliche Gärtnerei, die vom Landeskrankenhaus betrieben wird, veräußert und nachher vom Land wieder angepachtet wird. Auf die Frage, ob das wirtschaftlich sei, gab es auch keine konkrete Antwort außer den Hinweis, man würde wohl 900 Euro Miete dafür zahlen; dafür hätte das
Landeskrankenhaus den Winterdienst und Ähnliches übernommen. Auch das ist eine Vereinbarung, die man vielleicht unter Nachbarn trifft, die aber nicht unbedingt das Land mit einem Privaten trifft.
Herr Möllring, wir haben einmal geguckt, ob der Erwerber, diese Heimstätten II GmbH & Co. KG Wohnen + Gewerbe, Stadtoldendorf, im Telefonbuch steht. Wir haben sie da nicht gefunden.
Nun muss das alles nicht so brisant sein, wie es sich mancher vorstellt. Aber uns ist doch aufgefallen, dass das Staatliche Baumanagement den Wert des Grundstücks zunächst auf 3,8 Millionen geschätzt hat. Jetzt wird ungefähr 1 Million gezahlt. Dann fragt man sich natürlich: Wie kommt es zu dieser Fehleinschätzung?
Auch wir haben mit dem Ersten Stadtrat gesprochen. Es gibt dort in der Nähe Grundstücke mit Wohnbebauung. Dort sind ohne weiteres mehr als 100 Euro erzielt worden.
Meine Damen und Herren, es kommt noch besser: Zunächst wurde gesagt, das sei nicht bebaubar. Wenn aber der F-Plan schon genehmigt ist, ist durchaus die Frage zu stellen, ob es immer bei der Meinung des Ersten Stadtrats bleibt. Außerdem wird es in der Regel der Rat beschließen und nicht der Stadtrat. Insofern gibt es Fragen genug. Man könnte ja über alle diese Fragen hinweggehen. Wir sind deshalb nicht darüber hinweggekommen, weil es in der letzten Zeit drei Verkäufe gegeben hat, bei denen das Land die Wertsteigerungsklausel ausdrücklich in den Vertrag eingearbeitet hat. Hier ist das nicht gemacht worden. Für uns ist nicht erkennbar, warum man das an dieser Stelle nicht macht. Deswegen halten wir eine Zustimmung nur dann für möglich, wenn der Landtag darauf besteht, dass auch in diesen Kaufvertrag eine entsprechende Wertsteigerungsklausel aufgenommen wird. Dann wollen wir auch gern zustimmen. Ohne diese Wertsteigerungsklausel bleiben so viele Fragezeichen, dass wir uns nicht in der Lage sehen, dem zuzustimmen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Aufgabe des Landtags ist es u. a., die Arbeit der Regierung zu kontrollieren und Entscheidungen, wie z. B. über die Verwertung von Liegenschaften, im zuständigen Ausschuss konstruktiv zu begleiten. Genau das haben wir bei diesem Objekt - wie schon bei vielen anderen - sehr verantwortlich getan. Mit dem Objekt Goslarsche Landstraße hat sich der Haushaltsausschuss in zwei Sitzungen befasst.
- Ich kann Ihnen sagen, warum: Weil bei der ersten Sitzung die Vorlage zu spät kam. Deshalb haben wir als die Regierung tragenden Fraktionen entschieden, es in einer weiteren Sitzung zu behandeln, damit wir ausführliche Antworten bekommen und uns da ausführlich einarbeiten können und damit auch die Opposition Gelegenheit hat, dieses zu tun. So sind wir nämlich, Herr Möhrmann.
Ergebnis war, dass in der zweiten Sitzung alle von Herrn Möhrmann aufgeworfenen Fragen absolut schlüssig beantwortet worden sind.
- Um mit Herrn Lestin zu sprechen, genau. - Daher schlagen die Mehrheitsfraktionen Ihnen vor, dem Beschlussvorschlag des Haushaltausschusses zuzustimmen und die Liegenschaft an der Goslarschen Landstraße zu den vorliegenden Bedingungen zu veräußern.
Ich möchte Ihnen die fünf wesentlichen Argumente für die Entscheidungsfindung der CDU-Fraktion nennen:
Die in Rede stehende Liegenschaft wird seit 1997 nicht mehr für Landesaufgaben benötigt. Gerade haben wir sogar gehört, dass das LKH schon 1995 darum gebeten hat, sie aus dem Bestand heraus
zunehmen. Daher fällt sie unter § 64 der Landeshaushaltsordnung, der ein Verwertungsgebot für Liegenschaften enthält, die nicht mehr vom Land benötigt werden.
Die jetzige Landesregierung hat wunderbar gehandelt, indem sie sofort nach Regierungsantritt in konkrete Verhandlungen eingetreten ist. Ich sage: sofort nach Regierungsantritt; das ist schon ein paar Jahre her.
Von 67 Anfragen ist letztlich nur ein Käufer übrig geblieben. Das bedeutet: Es handelt sich hier um einen Käufermarkt. - Ich führe hier gerade die Argumente an. Hören Sie also gut zu. - Es handelt sich hier also um einen Käufermarkt, und die Landesregierung kann nur eingeschränkt die Bestimmungen diktieren. Die von Ihnen in Ihrem Änderungsantrag geforderte Wertsteigerungsklausel war damit nicht verhandelbar. Im Wesentlichen unterstellen Sie von der Opposition ja, dass das Grundstück unter Wert verkauft wird. Der Wert wird aber u. a. durch den Markt bestimmt. Daher teilen wir diese Bedenken nicht.
Ganz wichtig an dieser Stelle ist: Auch der Landesrechnungshof teilt diese Bedenken nicht. Im Gegenteil: Die in Ihrem Änderungsantrag aufgeführten Beispiele dafür, in welchen Fällen Wertsteigerungsklauseln eingeführt worden sind, zeigen deutlich, dass der Liegenschaftsfonds die Liegenschaften des Landes sehr professionell verwertet. Von daher müssen wir hier meiner Meinung nach auch keine Bedenken haben. Man könnte auch glauben, dass die augenblickliche öffentliche Diskussion dazu geführt hat, dass auf einmal einige Leute meinen, dass dort ein Schnäppchen zu machen sei und deshalb die Telefone heiß liefen. Nach meinen Informationen ist das aber nicht so.
Der Bedarf an Investitionen in die Häuser steigt. Da das Land sie nicht braucht, wäre es absolut fahrlässig - wenn nicht sogar mit unserer Verfassung unvereinbar -, Geld in sie hineinzustecken. Genauso fahrlässig ist es allerdings, nichts zu machen, da der Wert der Liegenschaft dann noch weiter sinkt.
Übrigens ist in diesem Zusammenhang ganz interessant, dass es wegen des schlechten Zustands der Häuser bereits zwei Leerstände und mehrere Mietminderungen gibt - mit steigender Tendenz. Das bedeutet: Wenn wir noch ein bisschen warten, wird die ganze Situation nur noch schlimmer. Das beantwortet doch wohl auch die Frage, ob der
Investitionsbedarf vom Staatlichen Baumanagement richtig eingeschätzt worden ist. Der Investitionsbedarf steigt von Jahr zu Jahr.
Jetzt noch ein Wort zum F-Plan. Alle weiteren Bebauungen in diesem Bereich sind trotz des F-Plans höchst fragwürdig, wie uns gesagt wurde. Die Stadt Hildesheim als Trägerin der Planungshoheit hat an einer zusätzlichen großflächigen Bebauung kein großes Interesse, da dort keine entsprechende Infrastruktur vorhanden ist. Wenn im Übrigen doch ein Bebauungsplan aufgestellt werden sollte, werden die Kosten, wie wir alle wissen, dem Investor in Rechnung gestellt. Dieser Umstand ist ein weiteres tragendes Argument für den Investor, einer Wertsteigerungsklausel nicht zuzustimmen.
Jetzt zur Gärtnerei. Ich halte es im Gegensatz zu Ihnen für einen Glücksfall, dass wir die Gärtnerei verkaufen können und sie vom Landeskrankenhaus genutzt werden kann. Damit ist der Investor - nicht mehr das Land - verpflichtet, anstehende Werterhaltungsmaßnahmen durchzuführen.
Alles in allem ist der Verkauf der Liegenschaft schlüssig begründet. Wie aus meinen Ausführungen vielleicht deutlich wurde, handelt es sich bei dem betreffenden Grundstück bei weitem nicht um ein Filetstück in Hildesheim, Herr Möhrmann, wie Sie in der Hildesheimer Zeitung Kehrwieder am Sonntag, die auch ich kriege, entgegen Ihrer sonstigen Art etwas reißerisch behauptet haben. Ich würde sagen: Es handelt sich um einen reinen Glücksfall, dass wir dieses schwierige Objekt dank der professionellen Verhandlungen der Landesregierung zu vergleichsweise günstigen Konditionen verkaufen können.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte den Ausführungen meiner Vorrednerin nicht mehr allzu viel hinzufügen.