Ich bin meinem Vorgänger, Herrn Kollegen Bartling, sehr dankbar dafür, dass er hier die von mir stammenden Zitate vorgebracht hat;
denn all das, was ich damals gesagt habe, steht jetzt in dem Gesetzentwurf. Meine Damen und Herren, das ist der Unterschied zu dem, was Sie immer gemacht haben. Sie haben in Ihrer Regierungszeit sogar immer gesagt, Sie wollen gar keine Konnexität. Wir haben es vor der Wahl gesagt. Es hat zwar drei Jahre lang gedauert - das gebe ich zu -, aber jetzt ist all das darin, was wir versprochen haben.
Die kommunalen Spitzenverbände, mit denen wir immer in sehr engem Kontakt stehen, sind mit dem, was wir hier gemeinsam - darüber können wir uns freuen - vereinbaren, sehr zufrieden; denn das, was jetzt im Gesetzentwurf steht, ist in keiner anderen Landesverfassung so detailliert dargestellt worden. Dann durfte es wohl auch drei Jahre lang dauern, bevor wir es jetzt umsetzen. Wenn ich nur an die Verwaltungsmodernisierung und die Kommunalisierung denke, kann ich nur sagen: Wir haben das, was hierin steht, schon immer umgesetzt und gelebt. Deshalb ist es überhaupt kein Problem, dass es drei Jahre lang gedauert hat.
Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz wird die zu Recht beklagte Praxis beendet, Landespolitik auf Kosten der Kommunen zu betreiben. Die Vorlage enthält auch eine weitere Regelung zugunsten der kommunalen Seite, auf die ich noch detailliert eingehen will. Vom Abbau bisher kommunaler Aufgaben durch das Land werden allein die Kommunen profitieren. Ich bin sicher, dass damit die kommunale Kreativität bei der Aufgabenkritik weiter gestärkt werden wird. Dies ist aus meiner Sicht ganz wichtig. Wir werden hier sicherlich noch mehr Erfolge erreichen können.
Die parlamentarischen Beratungen der Verfassungsänderung und -ergänzung haben auch im Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden zu einem sehr detaillierten Verfassungstext geführt. Vertreter unseres Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes haben gewissermaßen verfassungsästhetische Bedenken geäußert. Dafür hat man dann auf eine nähere Normierung, wie z. B. in Nordrhein-Westfalen, durch ein Ausführungsgesetz verzichtet - immerhin ein ganzes Gesetz oder Vertragswerk weniger im Gesetzesblatt; auch das ist meiner Ansicht nach ganz wichtig.
Die Neuregelung der strikten Konnexität wird sich wie jede neue Verfassungsnorm in der Staatspraxis bewähren müssen. Angesichts der erfolgreichen Zusammenarbeit unter den Landtagsfraktionen und mit den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände bin ich sehr guten Mutes.
Genauso wichtig ist - Herr Bode, da haben Sie völlig Recht -, dass wir auch auf Bundesebene genau das, was wir jetzt beschließen, umsetzen können. Da bin ich ganz optimistisch; denn in der Föderalismuskommission ist mit verabredet worden, dass der Bund keine direkten Aufgaben auf die kommunale Ebene übertragen kann. Das ist ein ganz wichtiger Schritt. Wenn wir dies und das, was wir heute beschließen, umgesetzt haben, dann ist das wirklich wegweisend. Deshalb kann ich nur das wiederholen, was ich vorhin gesagt habe: Es ist wirklich ein großartiger Tag für die Kommunen. Das ist auch wichtig; denn gerade auf der kommunalen Ebene wird die Demokratie noch richtig gelebt, und davon lebt insgesamt unser Staat. Deshalb müssen wir unsere besondere Aufmerksamkeit darauf legen.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Somit ist die Aussprache beendet.
Artikel 1. - Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 2564. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Nach Artikel 46 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung bedarf ein verfassungsänderndes Gesetz zur Annahme der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages. Nach § 84 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung ist in diesem Fall durch Namensaufruf abzustimmen. Sie werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und geben Ihre Stimme durch den Zuruf „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ ab. Der Schriftführer, Herr Ontijd, wird Sie nun aufrufen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bevor ich Sie in alphabetischer Reihenfolge aufrufe, möchte ich als entschuldigt nennen: Frau Bührmann und Frau Geuter von der SPD-Fraktion, Frau Klopp von der CDU-Fraktion, Frau Saalmann, ebenfalls von der SPD-Fraktion, Herrn Stratmann von der CDU-Fraktion und Herrn Wenzel von den Grünen.
(Schriftführer Wolfgang Ontijd verliest die Namen der Abgeordneten. Die Abstimmung verläuft wie folgt:)
Johann-Heinrich Ahlers Ja Michael Albers Ja Joachim Albrecht Ja Heinrich Aller Ja Bernd Althusmann Ja Dr. Gabriele Andretta Klaus-Peter Bachmann Ja Heiner Bartling Ja
Martin Bäumer Ja Rainer Beckmann Ja Karsten Behr Ja Karin Bertholdes-Sandrock Ja Hans-Christian Biallas Ja Ulrich Biel Ja Dr. Uwe Biester Ja Friedhelm Biestmann Ja Karl-Heinz Bley Ja Heike Bockmann Ja Jörg Bode Ja Norbert Böhlke Ja Hans Bookmeyer Ja Hennig Brandes Ja Ralf Briese Ja Volker Brockmann Ja Prof. Dr. Emil Brockstedt Ja Bernhard Busemann Ja Werner Buß Ja Reinhold Coenen Ja Helmut Dammann-Tamke Ja Dr. Karl-Ludwig von Danwitz Ja Klaus-Peter Dehde Hermann Dinkla Ja Christian Dürr Ja Ingrid Eckel Ja Hans-Heinrich Ehlen Ja Christa Elsner-Solar Ja Petra Emmerich-Kopatsch Ja Hermann Eppers Ja Ursula Ernst Ja Klaus Fleer Ja Jürgen Gansäuer Ja Rudolf Götz Ja Alice Graschtat Ulla Groskurt Ja Clemens Große Macke Ja Susanne Grote Ja Fritz Güntzler Ja Hans-Dieter Haase Ja Enno Hagenah Ja Ilse Hansen Ja Uwe Harden Ja Reinhard Hegewald Ja Wilhelm Heidemann Ja Frauke Heiligenstadt Ja Karsten Heineking Ja Dr. Gabriele Heinen-Kljajić Ja Friedhelm Helberg Ja Ursula Helmhold Ja Marie-Luise Hemme Ja Wolfgang Hermann Ja Bernd-Carsten Hiebing Ja Reinhold Hilbers Ja
Jörg Hillmer Ja Walter Hirche Ja Wilhelm Hogrefe Ja Ernst-August Hoppenbrock Ja Frank Henry Horn Ja Carsten Höttcher Ja Angelika Jahns Ja Gabriele Jakob Hans-Joachim Janßen Ja Meta Janssen-Kucz Ja Claus Johannßen Ja Wolfgang Jüttner Ja Jens Kaidas Ja Karl-Heinz Klare Ja Hans-Jürgen Klein Ja Lothar Koch Ja Gabriela König Ja Gabriela Kohlenberg Ja Gisela Konrath Ja Ina Korter Ja Ursula Körtner Ja Gerda Krämer Ja Klaus Krumfuß Ja Ulrike Kuhlo Ja Georgia Langhans Ja Karl-Heinrich Langspecht Ja Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz Ja Günter Lenz Ja Uwe-Peter Lestin Ja Sigrid Leuschner Editha Lorberg Ja Dr. Max Matthiesen Ja David McAllister Ja Andreas Meihsies Ja Walter Meinhold Gesine Meißner Ja Heidrun Merk Ja Rolf Meyer Ja Axel Miesner Ja Johanne Modder Ja Dieter Möhrmann Ja Hartmut Möllring Ja Elke Müller Ja Heidemarie Mundlos Ja Jens Nacke Ja Manfred Nahrstedt Ja Matthias Nerlich Ja Dr. Harald Noack Ja Frank Oesterhelweg Ja Jan-Christoph Oetjen Ja Wolfgang Ontijd Ja Inse-Marie Ortgies Ja Ursula Peters Ja Daniela Pfeiffer Ja
Christina Philipps Ja Hans-Werner Pickel Ja Axel Plaue Ja Filiz Polat Ja Claus Peter Poppe Ja Friedrich Pörtner Ja Dorothee Prüssner Ja Sigrid Rakow Ja Klaus Rickert Ja Roland Riese Ja Rudolf Robbert Ja Dr. Philipp Rösler Ja Heinz Rolfes Ja Mechthild Ross-Luttmann Ja Wolfgang Röttger Ja Jutta Rübke Ja Brunhilde Rühl Ja Dr. Joachim Runkel Ja Hans-Heinrich Sander Ja Hans-Christian Schack Ja Klaus Schneck Ja Wittich Schobert Ja Heiner Schönecke Ja Kurt Schrader Ja Ulrike Schröder Ja Uwe Schünemann Ja Bernadette Schuster-Barkau Ja Annette Schwarz Ja Hans-Werner Schwarz Ja Uwe Schwarz Ja Silva Seeler Ja Regina Seeringer Ja Britta Siebert Ja Brigitte Somfleth Ja Dieter Steinecke Ja Dorothea Steiner Ja Karin Stief-Kreihe Ja Joachim Stünkel Ja Dr. Otto Stumpf Ja Ulf Thiele Ja Hans-Peter Thul Ja Björn Thümler Ja Rosemarie Tinius Ja Katrin Trost Ja Ingolf Viereck Ja Astrid Vockert Ja Irmgard Vogelsang Ja Jacques Voigtländer Ja Dörthe Weddige-Degenhard Ja Hans-Hermann Wendhausen Ja Silke Weyberg Ja Amei Wiegel Ja André Wiese Ja Gerd Will Ja
Dr. Kuno Winn Ja Monika Wörmer-Zimmermann Ja Erhard Wolfkühler Ja Wolfgang Wulf Ja Christian Wulff Ja Anneliese Zachow Ja Prof. Dr. Dr. Roland Zielke Ja
Meine Damen und Herren, befindet sich ein Mitglied des Landtages im Saal, das noch nicht abgestimmt hat?
Meine Damen und Herren, ich schließe den Namensaufruf und bitte Sie, sich einen Moment zu gedulden. Das Ergebnis der Auszählung wird Ihnen gleich vorliegen.
- Meine Damen und Herren, das ist jetzt die spannende Frage, ob wir die Zweidrittelmehrheit erreicht haben.
Meine Damen und Herren, ich stelle das Ergebnis der Abstimmung nach § 84 der Geschäftsordnung des Landtages fest: Abgestimmt haben 172 Mitglieder des Landtages. 172 Mitglieder stimmten mit Ja. Damit ist die erforderliche Stimmenzahl erreicht. Der Beschluss ist folglich gefasst.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will und die Gesetzentwürfe und den Antrag für erledigt erklären möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Das war einstimmig.
Tagesordnungspunkt 9: Einzige (abschließende) Beratung: Bundesweite Einführung des Digitalfunks für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zügig voranbringen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/1342 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 15/2369
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach dieser wohl auch für das Land Niedersachsen - man kann sagen - historischen Entscheidung nun zurück in die Niederungen. Es handelt sich allerdings hierbei um eine Frage, die mindestens für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und damit auch für alle Bürgerinnen und Bürger ebenfalls einen Meilenstein bedeutet. Ich meine, dass der Niedersächsische Landtag heute durch einen einstimmigen Beschluss gut daran tut, dem Bund, den anderen Bundesländern, den Hilfsorganisationen, den Feuerwehren, der Polizei und allen, die für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger Verantwortung tragen, zu signalisieren, dass wir gemeinsam für die Einführung des digitalen Sprechfunks in Niedersachsen, der noch darüber hinaus Möglichkeiten bietet, stehen.
Meine Damen und Herren, nur die digitale Funktechnik ist zukunftsweisend. Wir brauchen den Digitalfunk auch rasch, weil er unschätzbare Vorteile für die soeben von mir Genannten bietet. Er erfüllt die hohen Anforderungen an Flexibilität, an Abhörsicherheit und ein großes Spektrum an speziellen Leistungsmerkmalen wie z. B. die Datenübertragung, wirkungsvolle Verschlüsselung, bessere Anbindung aller Einsatzkräfte, das Parallelschalten der Einsatzkräfte der verschiedensten Organisationen, aber auch die Möglichkeit zum Telefonieren.
Meine Damen und Herren, als die SPDLandtagsfraktion im Oktober 2004 in dieses Haus einen Entschließungsantrag einbrachte, um eben
diese Frage voranzutreiben, war die Gemengelage noch deutlich anders als heute. Man haute sich - ich sage es einmal so salopp - zwischen Bund und Ländern - aber auch die Kommunen müssen mit im Boot sein - wie die Kesselflicker über die Frage: Wer hat welche Beträge zu welchem Zeitpunkt aufzubringen, und ist das finanzierbar?
Der große Wurf und der Durchbruch gelangen erst im vorigen Jahr - noch unter der rot-grünen Bundesregierung -, als der damalige Bundesinnenminister Otto Schily den für die Länder hervorragenden Vorschlag unterbreitete: Der Bund schafft 50 % der digital ausgestatteten Fläche des Netzes in der Bundesrepublik Deutschland, wenn die Länder die übrigen 50 % gewährleisten. - Ich glaube, damit kam der entscheidende Schritt, den Digitalfunk in der Bundesrepublik Deutschland in den nächsten Jahren einzuführen, in Gang. Meines Erachtens war das der Durchbruch, der es uns heute ermöglicht, einen einstimmigen Beschluss zu fassen.
Wir von der SPD-Fraktion haben im Innenausschuss ausdrücklich begrüßt, dass die Arbeitsgruppe „Digitalfunk Niedersachsen“ bei Ihnen im Haus, Herr Innenminister, einen vernünftigen organisatorischen, zeitlichen und auch in der Fläche sinnvoll abstimmten Vorschlag erarbeitet hat, den es in den nächsten Jahren gemeinsam umzusetzen gilt. Es gibt keinen roten, keinen schwarzen, keinen grünen und auch keinen gelben Digitalfunk. Dass wir an dieser Stelle im Interesse der Behörden und der Organisationen mit Sicherheitsaufgaben hier und damit für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes Einstimmigkeit zeigen, ist mehr als angebracht.
Es gibt aber zwei Sorgen, die ich trotzdem formulieren muss. Meine Damen und Herren, in unserem damaligen Antrag und in dem Änderungsantrag, der dem Innenausschuss vorlag, war folgende Formulierung enthalten, die von der Mehrheit aber leider nicht unterstützt worden ist: Der Landtag bittet die Landesregierung jedoch sicherzustellen, dass die Kommunen im Rahmen der Einführung des Digitalfunks nicht mit Netzinvestitionskosten belastet werden, sondern dass sie von den BundLänder-Investitionen für das Netz profitieren und damit ausschließlich für die enormen bei den Kommunen entstehenden Endgerätekosten aufkommen müssen.
menhang. Das will ich deutlich sagen. Wenn der Bund die eine Hälfte und das Land die andere Hälfte des Netzes finanziert, ist es sinnvoll, den Kommunen nicht mehr als die Übernahme der Kosten für die Endgeräte abzuverlangen. Deshalb darf es nicht falsch verstanden werden, wenn in dem Beschlusstext steht, dass wir durch das Einbringen kommunaler Beiträge weitere Einsparungen erzielen können. Ausdrücklich nicht gemeint ist damit aus unserer Sicht, die Kommunen an den Netzkosten zu beteiligen. Stattdessen soll die vorhandene Infrastruktur, die vorhandenen Sendemasten und Anlagen, so optimal genutzt werden, dass dies als kommunaler Beitrag in die Sachinvestitionen einfließen kann und sich die Kommunen dann ausschließlich auf die Finanzierung der Endgeräte - das wird ein Riesenbatzen sein; dessen müssen wir uns bewusst sein - beschränken können.