Protokoll der Sitzung vom 25.01.2006

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Diese Regelung wird nach meiner Meinung - das sieht auch die FDP-Fraktion so - zu einer sehr heilsamen Selbstdisziplinierung des Landtages und auch der Landesregierung führen, weil wir jetzt jeweils sehr intensiv auch über die Ausführung der Gesetze nachdenken müssen und uns

überlegen müssen, was eine gesetzliche Regelung für die Praktiker vor Ort bedeutet und was ihre Umsetzung kostet. Damit wird ein Meilenstein gesetzt. Das System ist so flexibel gestaltet worden, Herr Bartling, dass auch die SPD in 20 oder 25 Jahren damit operieren kann, falls es doch einmal so weit kommen sollte, eine Verwaltungsreform mit Bezirksregierungen durchzuführen.

(Dieter Möhrmann [SPD]: Hochmut kommt vor dem Fall, Herr Kollege!)

Wir haben dafür gesorgt, dass man auch Verwaltungsreformen gemeinsam mit den Kommunen so gestalten kann, dass sie bezahlbar bleiben.

Es bleibt dabei - das ist von den Vorrednern auch angesprochen worden -, dass jetzt der Bund an der Reihe ist. In der letzten Legislaturperiode hat es trotz intensiver Bemühungen und auch Abstimmungen in diesem Bereich nicht geklappt, auf Bundesebene das gleiche sinnvolle System einzuführen. Wir bauen jetzt darauf, dass die neue große Koalition den Mut hat, sich genauso wie wir selbst zu disziplinieren. Wir werden in Niedersachsen jedenfalls mit gutem Beispiel vorangehen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Bartling das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte schon ein bisschen die Befürchtung, dass hier alles in einem großkoalitionären oder Allparteienweihespiel untergeht. Zum Glück hat der Kollege Rolfes aber ein paar kritische Bemerkungen zu unserem Verhalten in den vergangenen Jahren gemacht. Deswegen kann auch ich mir wohl ein paar kritische Anmerkungen erlauben, obwohl wir am Ende zustimmen werden.

(Beifall bei der SPD)

Ich freue mich übrigens darüber, dass wir heute ein Konnexitätsprinzip beschließen werden, das mehr dem entspricht, was SPD und Grüne Ihnen im Laufe des langen Verfahrens vorgelegt haben, als dem, was wir an Versprechungen im Laufe der Legislaturperiode zum Konnexitätsprinzip gehört haben.

Ich will hier einmal ein paar Zitate anführen, um Ihnen einiges in Erinnerung zu rufen. Ich zitiere u. a. den damaligen innenpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion, der vor fast genau drei Jahren gesagt hat: Kommunalpolitik ist für uns Herzensangelegenheit. Deswegen werden wir die kommunale Selbstverwaltung auf jeden Fall retten.

(Beifall bei der CDU)

- Warten Sie ab! - Bei jeder Veranstaltung im Wahlkampf, die Sie durchgeführt haben - ob dort nun Herr Wulff, Herr McAllister oder Herr Schünemann gesprochen haben -, ging es gegen die damalige Landesregierung. Es war dort immer von einem Raubzug durch die kommunalen Kassen die Rede.

(Beifall bei der CDU)

Die Aussagen wurden mit dem Versprechen verbunden: Die 500 Millionen DM, die euch weggenommen wurden, kriegt ihr wieder, wenn wir an die Regierung kommen. - Nichts dergleichen ist aber passiert. Fehlanzeige!

(Beifall bei der SPD)

Dasselbe gilt für die Frage der Bedarfszuweisungen. Es hieß, dass die erhöht werden müssen. Wenn Sie es heute nachprüfen, werden Sie feststellen, dass nichts passiert ist. Dann kam die Sache mit dem Konnexitätsprinzip. Herr Lennartz hat die Dinge aus meiner Sicht wieder viel zu vornehm dargestellt.

(Heiterkeit)

Er hat von den 100 Tagen gesprochen. Ich möchte hier den jetzigen Innenminister zitieren, der Folgendes gesagt hat: Wir werden mit den kommunalen Spitzenverbänden in Niedersachsen einen Pakt zur Stärkung der Kommunen schließen, in dem sich die neue Landesregierung zu einer kommunalfreundlichen Politik verpflichten wird. Es wird z. B. zur sofortigen Einführung eines Vetorechts der Kommunen gegen kostenträchtige Rechtsvorschriften und einer konsequenten Überprüfung aller kommunalen Ausgaben und Aufgaben kommen.

Meine Damen und Herren, das Konnexitätsprinzip, das wir heute wahrscheinlich einstimmig verankern werden, bleibt weit hinter dem zurück, was versprochen worden ist. Es wird kein Vetorecht und auch keine verfassungsrechtliche Verankerung des Konsultationsmechanismus geben. Abgese

hen davon ist der unerklärlich lange Zeitraum eine recht peinliche Angelegenheit.

(David McAllister [CDU]: Sie hatten 13 Jahre lang Zeit!)

- Herr McAllister, Herr Rolfes hat eben schon versucht, etwas zur Entschuldigung dazu zu sagen. Wir messen Sie nur an dem, was Sie lauthals versprochen haben.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - David McAllister [CDU]: Dann sollten Sie jetzt schweigen!)

- Was heißt „schweigen“? - Erkaufen wir uns das Reden durch Zustimmung. Das machen wir so. Deswegen rede ich hier auch noch.

(David McAllister [CDU]: Sie sollten jetzt lieber in Demut schweigen!)

Ich habe noch ein schönes Zitat von dem amtierenden Innenminister, das genau zwei Jahre alt ist, nämlich vom 18. Februar 2004 stammt. Er sagt:

„Wir haben in den letzten Monaten intensive Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden geführt. Im Gegensatz zu Ihrer Regierung“

- damit war die SPD-Landesregierung gemeint

„kommen wir mit den kommunalen Spitzenverbänden zu konkreten Ergebnissen. Wir haben mit den kommunalen Spitzenverbänden natürlich das strikte Konnexitätsprinzip und auch das Konsultationsprinzip im Gesetzestext verabredet. Bis auf einige Kommata sind wir schon zur Übereinstimmung gekommen.“

(Beifall bei der CDU)

Das war vor zwei Jahren, meine Damen und Herren.

Auch Herr McAllister hat in seiner uns so vertrauten und von uns so geschätzten zurückhaltenden Art Ähnliches gesagt.

(Oh! bei der CDU und bei der FDP)

Im September 2004 hat er gesagt:

„Der vorliegende Gesetzentwurf ist in den vergangenen Monaten von Fach

arbeitsgruppen der Koalitionsfraktionen, natürlich auch durch das federführende Innenministerium mit größter Sorgfalt in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet worden. Die Meinung der kommunalen Spitzenverbände war uns wichtig, ist uns wichtig. Wir sind froh, dass der vorliegende Entwurf zur Änderung der Verfassung die grundsätzliche Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände hat.“

Das allerdings, meine Damen und Herren, war entweder ein fürchterlicher Irrtum des Herrn Kollegen McAllister, oder er hat uns nicht die Wahrheit gesagt;

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

denn die kommunalen Spitzenverbände haben - jedenfalls in ihrer schriftlichen Stellungnahme keinen Zweifel daran gelassen, dass der vorgelegte Entwurf in keiner Weise zustimmungsfähig war. Ich zitiere aus der Stellungnahme:

„Es ist aus unserer Sicht besser, wenn Niedersachsen als einziges Bundesland über keine Konnexitätsregelung verfügt, als wenn eine Regelung verabschiedet wird, die den kommunalen Gebietskörperschaften mehr schadet als nützt.“

(Zurufe von der SPD: Hört, hört!)

So sieht also die Wahrheit aus!

Meine Damen und Herren, Sie brauchten eine Menge Druck von der kommunalen Ebene, aber auch die Bereitschaft, mitzustimmen, von denen, die ein bisschen vernünftiger sind. Ich sage Ihnen: Ich bin froh darüber, dass wir das, was wir als SPD-Fraktion wollen, am stärksten verankert haben, um zu zeigen, dass wir dann, wenn wir gebraucht werden, dazu beitragen können, eine kommunalfreundliche Politik zu gestalten.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Sie können sicher sein, dass das für die SPD die Grundlage für ein erfolgreiches Kommunalwahljahr ist.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Hans-Christian Biallas [CDU]: Und was haben Sie die gan- zen Jahre gemacht? - Gar nichts!)

Für die Landesregierung hat nun Herr Minister Schünemann das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dies ist ein großer Tag für die Kommunen in Niedersachsen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)