Leider gestatten Sie uns das nicht. Das ist mehr als bedauerlich. Sie erfüllen Ihre Aufgabe als Opposition wahrlich schlecht.
sondern das war auch moralisch so überhöht, dass Ihnen das niemand abnimmt. Wenn Sie das wirklich vorgehabt hätten, dann hätten Sie zwei Dinge tun können: Erstens hätten Sie das Thema selber anmelden können. Das haben Sie nicht getan.
Zweitens, Herr Althusmann, hätten Sie, wenn es hätte fair sein sollen, sagen können: Frau Präsidentin, meine Fraktion ist damit einverstanden, dass der SPD-Fraktion zusätzliche Redezeit gegeben wird, damit wir über das Thema noch reden können.
(Bernd Althusmann [CDU]: Jetzt sol- len wir schon für Sie Redezeit bean- tragen? Das machen wir beim nächsten Mal!)
Das haben Sie nicht gemacht. Deswegen weiß ich genau, wie das gemeint war, was Sie gesagt haben. Sie sind in diesem Punkt nicht ernst zu nehmen, meine Damen und Herren.
Tagesordnungspunkt 2: 32. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 15/2625 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/2646 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/2648.
Im Ältestenrat haben die Fraktionen vereinbart, die Eingaben, zu denen Änderungsanträge vorliegen, erst am Freitag, dem 24. Februar, zu beraten. Ich halte das Haus damit einverstanden, dass wir heute nur über die Eingaben beraten, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.
Ich rufe zunächst die Eingaben aus der 32. Eingabenübersicht in der Drucksache 2625 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse über die Beschlussempfehlungen der Ausschüsse abstimmen. Wer will dem so zustimmen? - Das ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 3: Einzige (abschließende) Beratung: a) Änderung der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages - Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/2323 b) Parlamentsreform jetzt - EnqueteBeschlüsse umsetzen! - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/2084 c) Änderung der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/2319 - Beschlussempfehlung des Ältestenrates - Drs. 15/2626
Die Beschlussempfehlung zu a) lautet auf Annahme in geänderter Fassung, zu b), den Antrag für erledigt zu erklären, und zu c) auf Ablehnung.
Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen. Zu Wort gemeldet hat sich Herr Althusmann von der CDU-Fraktion. Ich erteile ihm das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte den Ball von Herrn Möhrmann aus der vorherigen Debatte aufnehmen. Sollte es tatsächlich Bedarf für eine kurzfristig anzusetzende Änderung der Geschäftsordnung geben, dass wir zukünftig für Sie Redezeit beantragen,
dann können wir das gerne umsetzen. Aber ich mache das für unsere Fraktion natürlich nur, wenn wir Ihnen die Redezeit auch wieder wegnehmen dürfen. Dann werden wir das mit Mehrheit beschließen, Herr Möhrmann.
Meine Damen und Herren, Scherz beiseite. Das Parlament ist der Ort der möglichst - wenn Sie so wollen - freien Rede und der Gegenrede, des Ringens um den richtigen Weg. Das Bemühen um das Wohl der Bürger unseres Landes eint uns. Trotz parteipolitischer Unterschiede sollten wir dieses Ziel gemeinsam nie aus dem Auge verlieren.
Ich will deutlich sagen, dass uns Geschäftsordnungsdebatten in der Regel nicht wirklich voranbringen. Hilfreich war es im Übrigen genauso wenig, werte Frau Helmhold, wie die Debatte um die Fortsetzung der Geschäftsordnungsreform im Mai letzten Jahres betrieben wurde. Ich persönlich
hatte nicht den Eindruck, dass die öffentliche Debatte, in der Abgeordnete als Lümmel oder wie auch immer bezeichnet wurden, hilfreich für das Ansehen des Parlaments war. Ich persönlich würde mir sehr wünschen, dass die Würde des Parlaments, dieses Hauses zukünftig stärker gewahrt werden könnte und wir nicht ständig dieses Haus und seine Abgeordneten nur schlecht reden würden.
Meine Damen und Herren, in diesen Tagen wird trefflich über die Föderalismusreform und darüber gestritten, ob der Föderalismus nun tatsächlich Stärke oder Schwäche unseres staatlichen Aufbaus ist. Anlässlich des 60-jährigen Bestehens unseres Landes sollte uns deshalb einmal mehr bewusst werden, dass die Ausübung staatlicher Befugnisse und die Erfüllung staatlicher Aufgaben in erster Linie Sache der Bundesländer sind, soweit das Grundgesetz keine andere Regelung trifft. Das vergessen wir allzu gerne in den Debatten um die Bedeutung der Landesparlamente.
Die Länder, wie auch das Land Niedersachsen, sind vor der Bundesrepublik Deutschland entstanden, und gestützt auf Artikel 70 Abs. 1 des Grundgesetzes spricht die Zuständigkeitsvermutung in Deutschland zunächst für die Bundesländer und erst dann für den Bund.
Die Realität war in den vergangenen Jahren - deswegen hat es auch eine Enquete-Kommission gegeben - eine andere. Denn von 48 zurückliegenden Grundgesetzänderungen sind 35 zulasten der Bundesländer gegangen. Dennoch wirkten und wirken die Bundesländer erheblich an der Bundesgesetzgebung mit, mindestens zu rund 60 % bei zustimmungsbedürftigen Bundesgesetzen. Wenn die Föderalismusreform auf Bundesebene - gemeinsam angeschoben von SPD und CDU - gelingt, dann werden wir einen Schritt weiter sein.
Wenn also von einer zunehmenden Ohnmacht der Landesparlamente oder vielleicht sogar von einer Entparlamentarisierung der Politik gesprochen wird, dann muss jede wie auch immer geartete Parlamentsreform - dazu gehört auch die Änderung der Geschäftsordnung, sie ist Teil davon darauf ausgerichtet sein, dass der Landtag von Niedersachsen eine wirksame und interessante, aber auch attraktive und lebendige Vertretung des Volkes des Landes ist. Das Parlament, unser Parlament, ist ein notwendiges Glied in der demokrati
schen Legitimationskette. Insofern war es nur konsequent, dass sich die Enquete-Kommission zur künftigen Arbeit des Niedersächsischen Landtags am Beginn des 21. Jahrhunderts in der letzten Legislaturperiode schwerpunktmäßig mit der Frage beschäftigt hat, wie der Bedeutungsverlust des Landesparlaments insgesamt durch andere Gremien aufgehalten werden kann.
Es sei im Übrigen in diesem Zusammenhang daran erinnert, dass von diesem Parlament und von dieser Enquete-Kommission das Signal für den Konvent der Landtage ausging, dass wir dies in der Enquete-Kommission gemeinsam so auf den Weg gebracht haben.
Die damalige Enquete-Kommission hat Empfehlungen für die Geschäftsordnung erarbeitet und vorgelegt. Ich kann nach drei Jahren CDU/FDPKoalition in Niedersachsen nur sagen - das sage ich auch mit ein wenig Stolz -: Ohne einen Regierungswechsel in unserem Land hätte es in Niedersachsen keine Reduzierung der Zahl der Ausschüsse, keine Verkleinerung des Landesparlaments, keine Verkleinerung des Präsidiums und keine Reduzierung von Fraktionskostenzuschüssen - trotz einer weiteren Fraktion, nämlich der der FDP - gegeben. Darauf können wir ein wenig stolz sein.
Meine Damen und Herren, auch einen eigenen Petitionsausschuss hätte es in der Form, wie er heute hervorragend arbeitet, womöglich nicht gegeben. Wir können aber auch stolz darauf sein, dass es heute bis auf wenige Ausnahmen einen fraktionsübergreifenden Kompromiss gibt. Themen wie Sitzungsrhythmus oder Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen waren zunächst strittig; am Ende haben wir dann aber doch zwischen den Parlamentarischen Geschäftsführern eine einvernehmliche Regelung erreichen können.
Aber an einem Grundsatz wird nicht gerüttelt, sehr verehrte Frau Helmhold: Demokratie und auch Volksvertretung im niedersächsischen Landesparlament beruhen auf dem Mehrheitsprinzip, das nicht durch eine Geschäftsordnung ausgehebelt werden kann und darf. Werte Frau Müller, das war nahezu wortgleich Ihr damaliger Beitrag zur Enquete-Kommission.
Mit den Ihnen heute vorliegenden Änderungen zur Geschäftsordnung wird die Stellung der Abgeordneten des niedersächsischen Landesparlaments gegenüber der Landesregierung gestärkt, mit der wir - gerade die rechte Seite des Hauses - natürlich immer sehr vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Herr Althusmann, warten Sie bitte einen Augenblick, bis es ruhiger geworden ist. Auch die CDUSeite wird bitte leise. - Jetzt können Sie gerne weiterreden.
Meine Damen und Herren, wir stärken die Position des Landesparlaments insgesamt und seiner Ausschüsse. Wer sagt, dass die Würde des Parlaments als Verfassungsorgan nur über die Zubilligung entsprechender Kompetenzen zurückgewonnen werden kann, der sollte zumindest darauf hinweisen, dass die Stärke der Bundesrepublik Deutschland nur über eine Stärkung der Länder zurückzugewinnen ist.
Ich will im Einzelnen nicht mehr auf die umfangreichen Änderungen eingehen. Sie alle sind bereits „Opfer“ davon geworden, ob von der Verschiebung von Tagesordnungspunkten, der Verschiebung von Redezeiten, von Kurzinterventionen oder aber auch von Zwischenbemerkungen. All dies wird in den nächsten Tagen noch auszuprobieren sein. Ich will ausdrücklich den Satz des Präsidenten aufnehmen, dass wir dieses jetzt ausprobieren. Sollte sich diese Vorgehensweise als nicht erfolgreich erweisen, dann können wir sie am Ende wieder ändern.
Gestatten Sie mir noch einen Satz zum Antrag von SPD und Grünen zur Integrationskommission. Es ist unseres Erachtens - darin waren wir uns am Ende nicht einig - der falsche Weg, dass eine Integrationskommission eingerichtet und dort mit Stimmenmehrheit abgestimmt werden soll, wobei die gewählten Volksvertreter durch nicht gewählte Vertreter überstimmt werden können. Das ist nicht demokratisch, und dieser Integrationskommission, so wie Sie sie einrichten wollen, fehlt das demokratische Prinzip.
Meine Damen und Herren, wir haben vom Präsidium und auch von den eigenen Abgeordneten für die Dinge, die wir jetzt neu geregelt haben, einige
Kritik erfahren. Manches wird besser, manches wird schlechter, manches soll komplizierter geworden sein. Ich wünsche uns auf jeden Fall beim Umdenken und bei so mancher Neuerung, vor der bekanntlich immer Angst besteht, viel Spaß. Wir werden versuchen, dies in einem geordneten Verfahren mit dem Präsidium und den jeweils amtierenden Präsidenten voranzubringen.