gehört zu den Unterzeichnern. Ich möchte wirklich nicht wissen, ob Frau Merk in ihrer Amtszeit Anlass dafür gehabt hat, an der Kompetenz des Landtages zu zweifeln. Ich, meine Damen und Herren, zweifle an Ihrer Kompetenz nicht.
Wir müssen auch feststellen, dass das Strafvollzugsgesetz des Bundes von 1976 inzwischen in die Jahre gekommen ist. Alle diejenigen, die sich für eine Nachbesserung dieses Gesetzes stark machen, möchte ich tatsächlich an gewisse Initiativen erinnern, die von meiner Seite ausgegangen
sind. Da ging es um die Änderung des § 18 des Strafvollzugsgesetzes. Es ging um die Mehrfachbelegung in modernen Haftanstalten. Dazu doch noch ein kleiner Ausflug, weil es immer wieder falsch dargestellt wird: Das Strafvollzugsgesetz des Bundes billigt die Mehrfachbelegung in Hafträumen sehr wohl, aber in Hafträumen von Anstaltsbauten aus der Zeit vor 1977.
Was das für die Inhaftierten bedeuten kann, wissen die Mitglieder des Unterausschusses von ihren Bereisungen. In den modernen Anstalten mit großzügigeren räumlichen Voraussetzungen ist die Mehrfachbelegung dagegen untersagt, auch wenn die Inhaftierten dies ausdrücklich wünschen, wir dies in einigen Fällen für sinnvoll halten oder eine Einzelunterbringung schlechthin nicht möglich ist. Das heißt, die Mehrfachbelegung findet statt, aber in den alten Anstalten unter ungünstigeren Bedingungen, als das in den neuen Anstalten der Fall wäre.
Die von uns initiierte Änderung des § 18 des Strafvollzugsgesetzes bezweckt erstens - um das noch einmal ganz deutlich zu sagen, damit es nicht in Vergessenheit gerät - die grundsätzliche Beibehaltung des Alleinunterbringungsgrundsatzes, zweitens die gemeinschaftliche Unterbringung von Gefangenen, wenn die Inhaftierten freiwillig mit anderen untergebracht werden wollen, wenn das für sinnvoll gehalten wird oder wenn nicht genug Haftraumplatz zur Verfügung steht, dann aber bitte nicht in den alten Anstalten, sondern in den großzügiger gebauten neuen Anstalten. Ich meine, das ist im Vergleich zum jetzigen Zustand für die Gefangenen ein Vorteil.
Meine Damen und Herren, ein niedersächsisches Strafvollzugsgesetz wird sich nicht auf die beschriebenen Initiativen beschränken. Die mit dem niedersächsischen einheitlichen Vollzugskonzept eingeleiteten Reformen können wir mit einem niedersächsischen Strafvollzugsgesetz optimal vollenden. Wir können die Sicherheit als der Resozialisierung gleichrangiges Ziel des Strafvollzugs normieren, wir können in einem niedersächsischen Strafvollzugsgesetz den Chancenvollzug mit den Ausführungen, die sich aus der Konzeption ergeben und Ihnen bekannt sein dürften, gesetzlich verankern, und wir können die Bedeutung der Arbeit im Vollzug hervorheben.
Meine Damen und Herren, ich bin sehr zuversichtlich, dass Niedersachsen ein beispielhaftes, sehr modernes Strafvollzugsgesetz auf den Weg bringen wird. Auf die gemeinsame Arbeit daran freue ich mich. Ich weiß die Gesetzgebungszuständigkeit bei den Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages in der Ausgestaltung, wie sie derzeit vorhanden ist, in besten Händen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Die SPD-Fraktion hat noch eine Restredezeit von 4:36 Minuten. Die Abgeordnete Müller hat sich gemeldet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich meine nicht, dass ich die gesamten vier Minuten brauche. Ich will auf Folgendes hinweisen: Sowohl der Abgeordnete Nacke als auch die Frau Ministerin haben dargestellt, wir würden uns wohl überfordert fühlen, ein neues niedersächsisches Gesetz zu schreiben.
Nein, wir fühlen uns überhaupt nicht überfordert. Aber ich kann Ihnen sagen: Wir trauen der Mehrheit dieses Hauses nicht, was das angeht.
Sie wollen nichts anderes als eine Strafverschärfung und einen völligen Rückschritt im Strafvollzug.
- Das wissen wir aus vielen Diskussionen mit Ihnen. - Selbstverständlich werden wir an den Beratungen, wenn es denn so kommen sollte, teilnehmen. Dann wollen wir einmal sehen, wer hier für modernen Strafvollzug ist und wer nicht. Die Behauptung, dass jemand, der davon spricht, dass das in Berlin in die parlamentarische Beratung geht, für einen Zentralstaat ist, ist völlig dummes Zeug. Wir leben in einem Bundesstaat. Wir haben auch mit dem Strafvollzugsgesetz des Bundes in einem Bundesstaat gelebt. Das hat dem Föderalismus keinen Abbruch getan.
Herr Kollege Zielke, Sie können hier meinetwegen sagen, unsere Argumente seien dünn. Aber sagen Sie das eigentlich auch Ihren über 100 Professorenkollegen aus dem Bereich Kriminologie und Rechtspolitik? Sagen Sie das auch vor denen? Die verwenden nämlich dieselben Argumente wie wir.
In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit sollten wir den Rest dieser Debatte, die noch interessant werden wird, in den Unterausschuss „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ und den Rechtsausschuss verlegen. Da werden wir uns darüber unterhalten. Danke schön.
Die CDU hat noch eine Restredezeit von 1:44 Minuten. Der Abgeordnete McAllister hat sich zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe die Debatte mit Interesse verfolgt und will kurz vor dem Wochenende noch drei Anmerkungen machen.
Erstens. Ich habe gestern Abend zur Vorbereitung auf diesen Tagesordnungspunkt gegoogelt. Unter dem Stichwort „Gesetzgebungskompetenz für den Justizvollzug auf Bundesebene belassen und SPD“ habe ich diesen Antrag gefunden, nämlich in der Drucksache 5149 aus der 16. Wahlperiode allerdings des Hessischen Landtages. Sie haben den Antrag übernommen, ohne ein einziges Komma zu ändern. Noch nicht einmal die Überschrift haben Sie ändern können. Herr Kollege Jüttner, so sieht kreative Oppositionsarbeit nicht aus.
Mit Blick auf das, was wir am Mittwoch erlebt haben, sage ich: Herr Jüttner, denken Sie bei der nächsten Plenarwoche daran, sich etwas Redezeit für Ihr eigenes Thema für die Aktuelle Stunde aufzuheben. Das wäre ein erster Schritt.
Zweitens. Frau Kollegin Müller, Sie haben davon gesprochen, dass die Föderalismusreform vorangebracht werden soll. Ich habe durch einen Zwischenruf darauf hinzuweisen versucht, dass die Koalitionsspitzen das beschlossen haben. Ich stelle am dritten Tag der Plenarwoche fest: Seit drei Tagen kritisieren Sie ununterbrochen die Föderalismusreform. Sie lamentieren, Sie zaudern, Sie nörgeln. Ich finde, es ist an der Zeit, dass wir Ihre Genossen Struck, Müntefering und Platzeck in Schutz nehmen. Wenn Sie es nicht tun, dann machen wir das gerne und übernehmen wenigstens das.
Drittens. Wir - das unterscheidet dann doch die bürgerliche Mehrheit in diesem Hause von der Opposition - haben offensichtlich ein anderes Verständnis von Bundesstaatlichkeit. Wir freuen uns auf unsere neuen Zuständigkeiten. Wir sehen uns auch in der Lage, diese zu organisieren. Wir werden selbstverständlich ein gutes, solides niedersächsisches Strafvollzugsrecht hier im Niedersächsischen Landtag umfassend beraten und beschließen. Wenn die Organisation des Strafvollzugs Landessache ist und wenn die politische Verantwortung beim niedersächsischen Justizminister oder bei der Justizministerin liegt, dann - dafür gibt es beachtliche Argumente - ist es unser gutes Recht, auch die materielle Gesetzgebungskompetenz zu bekommen. - Herzlichen Dank.
Die SPD-Fraktion hat noch eine Restredezeit von 2:50 Minuten. Die Abgeordnete Bockmann hat sich zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass dieser Antrag wortgleich sonst nur noch im Hessischen Landtag vorliegt, ist unzutreffend. Er liegt so auch in Schleswig-Holstein, in
Bremen und in vielen anderen Bundesländern vor. Allerdings hat er dort den Charme, dass ihm sowohl die FDP als auch die CDU zustimmen werden, Herr Kollege McAllister.
Dies haben mir meine Kollegen aus Bremen und Schleswig-Holstein letzte Woche definitiv mitgeteilt. - Das zum einen.
Zum anderen: Während sich in Europa eine gefestigte Rechtssprechung zu den Haftbedingungen herauskristallisiert, wollen Sie diese klein karierte Lösung. Was Sie nämlich wollen - nehmen wir nur einmal die norddeutschen Länder, die nach Ihren Vorstellungen ja immer gemeinsam vorgehen sollen -, ist ein Minivollzugsgesetz für Bremen, ein kleineres für Hamburg und eines für SchleswigHolstein. Ach ja, auch die Beamten in Niedersachsen stricken schon an einem. Es müsste doch mit dem Teufel zugehen, wenn diese Landesregierung es jetzt nicht noch bürokratischer und kostenintensiver machen könnte als in der Vergangenheit, meine sehr verehrten Damen und Herren.
In Hamburg haben die aktuellen Ereignisse gezeigt, dass wir sehr wohl bei dem alten Gesetz bleiben sollten. Herr Justizsenator Kusch hat in einem Interview in der taz nämlich hervorgehoben, dass er den Großteil der Resozialisierungsmaßnahmen herausnehmen wolle. Er will amerikanische Verhältnisse. Aber genau das wollen wir in unserem Land nicht.
Frau Müller hat zu Recht hervorgehoben, dass wir Ihnen in Sachen Resozialisierung nichts zutrauen. Deshalb wollen wir bei den aktuellen Konditionen bleiben, und zwar für die gesamte Bundesrepublik Deutschland. - Ich danke Ihnen.