Wir wollten überprüft wissen, ob in einer Zeit, in der sich alle nach der Decke strecken und wir vielen Menschen etwas nehmen müssen, was sie dringend bräuchten, weil wir es insgesamt nicht mehr haben - wir können ja nicht ewig mehr Geld ausgeben, als wir haben -, an Menschen Geld vergeben werden kann, die es nicht brauchen. Trotzdem haben wir die innere Unabhängigkeit, zu sagen: Wenn das neue Modell nicht angenommen werden sollte oder bestimmte Schwächen aufweisen sollte, werden wir auch noch einmal über die Anregungen des Landesblindenverbandes diskutieren, um dann letztendlich eine Entscheidung zu treffen, die klug, richtig und verantwortbar ist. Aber dies dauert halt noch. Nachdem Sie in der letzten Plenarsitzung so große Befürworter des Prinzips „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ waren, sollten Sie der Landesregierung diese Zeit zugestehen.
Es müsste jetzt auch dem Letzten klar geworden sein, dass es in der Regierung einen der Entscheidung vorgelagerten Bereich gibt, der der Ausforschung nur bedingt zugänglich ist. Darauf haben Sie sich bezogen, Herr Kollege Bartling, und dieses Recht müssen Sie auch einer Regierung zugestehen, die nicht Sie, sondern wir stellen. Hier sollten für alle dieselben Bedingungen gelten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Ministerpräsident, nun sind wir ja glücklicherweise ein bisschen beim Grundsätzlichen gelandet. Lassen Sie mich meiner Frage einige Vorbemerkungen voranstellen. Die erste Vorbemerkung: Dem Landesblindenverband kann niemand vorwerfen, dass er nicht bereit gewesen sei, die Haushaltslage des Landes Niedersachsen zu akzeptieren. Er hat zunächst klaglos 20 % preisgegeben und wäre Ihnen auch bei der Abschaffung des Landesblindengeldes im vergangenen Jahr noch einmal entgegengekommen. Der Kompromiss, auf den sich der Blindenverband jetzt wohl einlassen würde, sofern es um einen Nachteilsausgleich ginge, den wir Ihnen gemein
sam mit dem Landesblindenverband in der Diskussion vorgeschlagen haben und den Sie leider abgelehnt haben, hätte wiederum dazu geführt, dass der Landeskasse freiwillig Geld zur Verfügung gestellt worden wäre. Daher halte ich es für völlig verfehlt, zu behaupten, dass die Haushaltslage ignoriert worden sei.
Die grundsätzliche sozialpolitische Frage lautet hier: Machen wir mit einem völlig intransparenten Fonds Sozialpolitik nach Gutsherrenart, der nach Kriterien, die mit den Betroffenen kaum abgesprochen sind, das Geld vergibt, oder akzeptieren Sie einen echten Nachteilsausgleich? Ich stelle diese Frage vor dem Hintergrund des Faltblattes, das Sie hier gezeigt haben. Die blinden Menschen brauchen jemanden, der ihnen das vorliest. Gerade im kommunikativen Bereich brauchen sie einen Ausgleich. Das ist der Unterschied zu vielen anderen Formen der Behinderung.
Wenn Sie sie in die Sozialhilfe treiben, dann ist es ein sozialpolitischer Skandal. Niemand darf mehr als 2 600 Euro Vermögen haben - dies muss man hier noch einmal deutlich sagen -; dann erst tritt die Sozialhilfefähigkeit ein. Die niedersächsische Ministerin sollte sich erklären, wie sie sich zum Nachteilsausgleich und zum Teilhabegeld verhält.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Parlamentarischen Geschäftsführer haben zusammengesessen, um die Geschäftsordnung zu verändern. Danach hat das Präsidium mit den Parlamentarischen Geschäftsführern zusammengesessen.
- Frau Helmhold, ich muss das ganz offen und fair sagen: Es ging dabei darum, das zu vermeiden, was Sie eben getan haben.
Wenn in Zukunft so etwas wieder erfolgen sollte, werde ich sofort das Wort entziehen. - Herr Ministerpräsident, Sie haben Gelegenheit zu antworten.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Regierung ist natürlich bemüht, die Beiträge von Parlamentarierinnen und Parlamentariern so weit wie möglich darauf auszuleuchten, was sie gemeint haben könnten und worin die Fragen stecken könnten. Ich konzentriere mich auf einen Ihrer verschiedener Aspekte und eine der mehrfachen Fragen, die in der Regel schon beantwortet waren.
Es ist grundfalsch, dass wir die Empfänger von Sozialhilfe, also diejenigen, die Sozialhilfe beantragen und in diesem Land einen Rechtsanspruch auf Sozialhilfe haben, weil sie die Voraussetzung erfüllen, in eine Ecke schieben und stigmatisieren, wie Sie es gemacht haben. Sie haben gesagt, dass es skandalös sei, Menschen in die Sozialhilfe zu drängen, und dass wir die Zahl der Sozialhilfeempfänger steigern würden.
Wir vergeben Geld der Bevölkerung an diejenigen, die es benötigen. Es ist ein völlig normaler Vorgang, dass Menschen, die dieses Geld benötigen, einen Antrag stellen und dass dieser Antrag geprüft wird, damit kein Geld von denjenigen, die es dringender benötigen, an diejenigen gegeben wird, die es gar nicht benötigen. Dieser sozialstaatliche Vorgang, dass man Ansprüche gegen den Staat geltend macht, sollte nicht stigmatisiert werden; es ist ein völlig normaler Vorgang. Die Menschen haben, wenn sie die Voraussetzungen für die Landesblindenhilfe erfüllen, etwa 600 Euro. Das Landesblindengeld betrug 400 Euro. Das heißt, diejenigen, die die Voraussetzung erfüllen, haben mehr als vorher, diejenigen, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, haben weniger.
Diese Steuerung ist hier diskutiert worden. Sie kann auch zum nächsten Haushaltsjahr wieder diskutiert werden. Sie haben hier jederzeit die Möglichkeit, Anträge zu stellen, Dinge in den Haushalt
einzustellen und gegenzufinanzieren oder einen Nachtragshaushalt zu beantragen. Sie haben alle parlamentarischen Möglichkeiten. Aber heute fragen Sie im Rahmen der Dringlichen Anfrage nach dem Volksbegehren und dem Stand der Behandlung dieses Volksbegehrens. Nun sollten Sie erkennen, dass diese Dringliche Anfrage ausgelutscht und ausgepowert ist. Daher sollten Sie sich jetzt auf die nächste Dringliche Anfrage konzentrieren.
Herr Ministerpräsident, wann eine Frage ausgelutscht oder ausgepowert ist, steht sicherlich auch in unserem Ermessen. Das hat auch etwas mit den Antworten zu tun. Ihre Antworten waren leider nicht gerade voller Power. Ich hatte vorhin die Frage gestellt, Herr Ministerpräsident, welche Auffassung der Landeswahlleiter zu der Rechtmäßigkeit dieses Volksbegehrens vertritt und wann er diese Auffassung der Staatskanzlei mitgeteilt hat. Ich erwarte auf diese einfache Frage eine Powerantwort.
Vielen Dank, Herr Kollege Albers, dass Sie so lange brauchen, um eine einfache Frage ins Parlament zu bringen.
Ich kann sie aber tatsächlich einfach beantworten: Der Landeswahlleiter hat sogleich nach Eingang des Volksbegehrens vom 14. Oktober die Staatskanzlei davon in Kenntnis gesetzt. Er hat dazu keine Position abgegeben, weil das auch nicht seine Aufgabe ist.
Frau Ministerin, Sie haben dargestellt, dass Thüringen als einziges Bundesland dem niedersächsischen Beispiel gefolgt sei. Können Sie uns die Gründe erläutern, warum nur ein einziges Bundesland dem niedersächsischen Beispiel gefolgt ist?
Lieber Herr Wulf, Sie machen mich mit Ihrer Frage einigermaßen sprachlos. Es ist das gute Recht eines jeden Landesparlaments - dafür haben wir auch unsere föderale Staatsstruktur -, ausschließlich in eigener Verantwortung sachgerechte Entscheidungen zu treffen.
Herr Ministerpräsident, gestatten Sie mir die Anmerkung, dass die Frage der Stigmatisierung und Ausgrenzung von behinderten Menschen, insbesondere von Blinden, erst von Ihrer Landesregierung eingeführt und praktiziert worden ist.
Es hat ja gute Gründe, dass außer Thüringen niemand der Praxis Niedersachsens folgen wollte, obwohl Sie bei allen CDU-geführten Ländern vorstellig geworden sind, doch Ihrem Beispiel zu folgen, damit Sie nicht so isoliert dastehen.
Ich frage Sie, wie Ihre Position zu dem zurzeit im Gespräch befindlichen Teilhabegeld auch für andere Behindertengruppen ist. Dieses Thema ist vom Blindenverband in den Gesprächen mit der Ministerin eingebracht worden. Sie müssten ja ein glühender Befürworter dieses Modells sein, wenn die Ausführungen ernst gemeint sein sollten, die Sie hier zur Teilhabe von behinderten Menschen gemacht haben.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Schwarz, vielleicht erklärt sich Ihre eigene Unbeliebtheit in diesem Parlament damit, dass Sie fortlaufend
und unaufhörlich andere Menschen mit Unterstellungen verletzen und beleidigen, die objektiv unwahr sind.