Protokoll der Sitzung vom 23.03.2006

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Schauen wir uns die Fakten insgesamt an: Der Staubausstoß in Deutschland ist von 1,8 Millionen t im Jahre 1990 - Frau Kollegin Steiner, hören Sie genau zu; an dieser Stelle kann man von der FDP etwas lernen - auf 209 000 t im Jahr 2002 gesunken. Die Staubemissionen im Verkehr sind im selben Zeitraum von 61 000 t auf 35 000 t gesunken. Letzteres ist eine Reduzierung von über 40 %. Damit will ich deutlich machen, dass man jetzt nicht so tun sollte, als handle es sich beim Thema Feinstaub um ein völlig neues Phänomen. Im Gegenteil: Die Belastung hat sich bis heute erheblich

reduziert. Deswegen steht im Änderungsvorschlag von FDP und CDU zu Recht der Satz, dass die Luft noch nie so sauber war wie heute.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Dorothea Steiner [GRÜNE]: Aber es müsste sich herumgesprochen haben, dass sich der Feinstaub nicht gleich- mäßig verteilt!)

Gleichwohl bedeutet dies nicht, dass man überhaupt nichts tun sollte. Im Gegenteil: Es stellt sich die Frage, was an dieser Stelle zu tun ist. Deswegen war es richtig, dass die Europäische Kommission von sich aus die Luftqualitätsrichtlinie zur Überarbeitung zurückgezogen hat. Dies betrifft sowohl die Partikelgröße als auch die Methodik, die in der Richtlinie zum Ausdruck gekommen ist. Hier war die Richtlinie in der Praxis in Deutschland und auch in Niedersachsen wenig hilfreich. Ich nenne als Beispiel das Seaspray. Sie alle kennen dieses berühmt berüchtigte Beispiel. Von der Partikelgröße her fällt die gesunde Luft an der Nordsee - etwa auf den Ostfriesischen Inseln - bereits unter die Feinstaubrichtlinie. Aber die meisten Menschen, die dorthin fahren, tun dies gerade wegen der gesunden Luft, etwa deshalb, weil sie sich für Lungenkrankheiten eine Verbesserung erhoffen. Insofern wäre es angezeigt, dass die EU mehr auf die Gefährlichkeit abhebt und die Stäube qualitativ bewertet.

Einen Punkt, den der Kollege Behr eben schon zu Recht angesprochen hat, will ich unterstreichen: Es kann nicht angehen, dass es einzig und allein um die Tagesbelastung und die Überschreitung pro Tag geht. Wir müssen uns vielmehr auf die Jahresmittelbelastung konzentrieren.

(Dorothea Steiner [GRÜNE]: Deswe- gen gibt es auch die 35-Tage- Regelung, Herr Dürr! Bedenken Sie das!)

Dann kommen wir sicherlich bei gleichen Grenzwerten, Frau Kollegin Steiner, zu vernünftigen Ergebnissen.

Die Konzentration auf den Straßenverkehr ist letztendlich völlig unsinnig. Zwar tragen die Dieselfahrzeuge zur Feinstaubbelastung bei, aber nur in einem sehr geringen Umfang. Die Grünen haben hier im Landtag und auch im Bundestag immer wieder eine Steuersubvention für Partikelfilter befürwortet. Wir haben ihnen damals gesagt, dass der Markt dies von selbst regulieren wird. Es be

darf keiner Steuergeschenke an den Autofahrer. Wie es bei der FDP manchmal ist, haben wir natürlich auch hier Recht behalten. Fast alle Hersteller bieten den Filter mittlerweile serienmäßig an. Ich habe mir die Daten einmal von Mercedes Benz geben lassen; die Daten von VW habe ich nicht. Bei Mercedes Benz liegt der Anteil bei den Neufahrzeugen heute bei über 80 %, und das auch ohne Steuergeschenke.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Das Hauptproblem bei den verkehrlichen Emissionen liegt nicht bei dem, was aus dem Motor kommt, sondern beim Brems- und Straßenabrieb. Hier müssen Grünen-Politiker endlich ihren Ansatz ändern. Wir dürfen beim Straßenverkehr nicht, wie Sie es tun, Frau Steiner, eine Verhinderungs- und Beschränkungspolitik betreiben, sondern wir müssen den Verkehr flüssiger machen, damit wir weniger Emissionen haben. Dies ist der richtige Ansatz, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Ich bin hier sehr für eine Versachlichung, damit wir in Niedersachsen zu vernünftigen Ergebnissen kommen.

Lassen Sie mich am Ende noch ein Schmankerl loswerden: Die Definition von Luft in der EURichtlinie ist sehr interessant. Es steht doch tatsächlich in Artikel 2 Abs. 2 der Luftreinhalterichtlinie:

„Luft ist die Luft der Troposphäre mit Ausnahme der Luft an Arbeitsplätzen.“

Angesichts dessen muss man sich schon fragen, ob eine solche Richtlinie nicht zu überarbeiten ist.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Nächster Redner ist Herr Minister Sander.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist erfreulich, dass wir zu einer Versachlichung gekommen sind. Die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses macht deutlich, dass wir auf dem richtigen Weg sind. In den vergangenen drei Jahren haben wir immer wieder versucht, durch Initiativen in der Umweltminister

konferenz zu einer Versachlichung zu kommen. Dies war bis zum letzten Herbst nicht möglich, weil auch vonseiten der Bundesregierung nicht die Bereitschaft bestanden hat, mit der EU-Kommission, die sehr viel weiter als die Bundesregierung war, Grenzwerte zu formulieren, die man auch einhalten kann. Was nützt es, wenn man Grenzwerte formuliert, die aber eigentlich überhaupt nicht eingehalten werden können?

Wir dürfen es uns auch nicht so einfach machen, zu sagen, die Städte hätten dafür zu sorgen. Wir alle müssen die drei Probleme durch überregionale Einträge, regionale Einträge und lokale Einträge berücksichtigen und dann gemeinsam mit den Städten nach Lösungen suchen. Entscheidend aber ist Folgendes, wenn wir von Tagesgrenzwerten sprechen, die nicht erfüllt werden können: Im Jahre 2003 hatten wir sehr starke überregionale Belastungen. Im Jahre 2004 hatten wir gar keine überregionalen Belastungen. Allein daran kann man festmachen, wie sehr meteorologische Einflüsse dafür verantwortlich sind, wie hoch die Feinstaubbelastung ist. Ich hoffe, dass die EUKommission nun nicht nur für den mittleren Jahreswert Vorschläge macht - dies würde uns schon erheblich weiterbringen -, sondern vielleicht auch unsere Forderung realisiert, auf einen Dreijahreswert abzustellen. Dann könnten nämlich all die eben genannten Probleme durch meteorologische Einflüsse ausgeglichen werden.

Meine Damen und Herren, ich bin Ihnen, Frau Rakow - am Anfang waren Sie noch freundlicher, am Schluss waren Sie nicht mehr ganz so charmant -, sehr dankbar, dass Sie zumindest anerkannt haben, dass ich immer gesagt habe, dass es uns nicht weiterbringt, Dieselfahrzeuge als Buhmann abzustempeln.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU)

Wir müssen in diesem Bereich für Grenzwerte eintreten; das ist gar keine Frage. Allerdings hilft es uns nicht, die Frage der Feinstaubbelastung allein daran festzumachen.

Schließlich ist es für uns Folgendes sehr wichtig - das kann ich mir nicht verkneifen, Frau Rakow -: Die Brenntageverordnung ist Ihr Lieblingskind. Das ist nicht unser Problem. Die Tage mit den höchsten Belastungen sind Silvester und Ostern. Ich glaube aber nicht, dass Sie den Menschen die letzte Lebensfreude rauben wollen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Insofern lassen Sie uns weiterhin sachlich an das Thema herangehen. Dann werden wir gemeinsame Lösungen erreichen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung.

Wer der Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 1816 in geänderter Fassung annehmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen.

(Die Abgeordneten zögern bei der Abstimmung)

CDU und FDP müssen das jetzt annehmen.

(Heiterkeit bei allen Fraktionen)

Wer ist dagegen? - Das Erste war die Mehrheit.

Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 1607 ablehnen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.

Bevor wir jetzt zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, möchte ich Ihnen Folgendes zur Tagesordnung bekannt geben: Die Tagesordnungspunkte 31 und 32 werden morgen, am Freitag, zusammen mit Tagesordnungspunkt 40 beraten. Dafür werden dann zehn Minuten mehr Redezeit zur Verfügung gestellt. Den Antrag in Tagesordnungspunkt 35 überweisen wir nachher direkt. Die Tagesordnungspunkte 36 und 37 werden am Freitag nach der Mittagspause beraten. Auch der Antrag in Tagesordnungspunkt 44 wird direkt überwiesen. Damit wir wissen, wie der morgige Ablauf aussieht, gibt es morgen eine neue Tagesordnung.

Jetzt kommen wir aber erst einmal zu

Tagesordnungspunkt 28: Einzige (abschließende) Beratung: Verfassungsgerichtliches Verfahren - Verfassungsbeschwerde der Stadt Bad Bentheim und 9 weiterer Städte und Gemeinden gegen § 7 Satz 1 und hilfsweise weitere Vorschriften des Niedersächsischen Spielbankengesetzes (NSpielbG) vom 16.12.2004 (Nds. GVBl. S. 605) - Schreiben des Präsidenten des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 27.12.2005 - StGH 1/05 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 15/2691

Die Beschlussempfehlung lautet: Der Landtag sieht von einer Äußerung gegenüber dem Staatsgerichtshof ab.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass hierzu keine Besprechung stattfinden soll. Ich höre keinen Widerspruch. Deswegen stimmen wir jetzt gleich ab.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Damit ist das so beschlossen.

Jetzt kommen wir zu

Tagesordnungspunkt 29: Einzige (abschließende) Beratung: Verfassungsgerichtliches Verfahren - Verfassungsbeschwerde der Samtgemeinde Freden und 10 weiterer Städte und Gemeinden gegen § 1 des Haushaltsbegleitgesetzes 2005 vom 17.12.2004 (Nds. GVBl. S. 664) - Schreiben des Präsidenten des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 05.01.2006 - StGH 2/05 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen Drs. 15/2692

Die Beschlussempfehlung lautet ebenfalls: Der Landtag sieht von einer Äußerung gegenüber dem Staatsgerichtshof ab.

Auch hierzu ist eine Berichterstattung nicht vorgesehen.

Eine Besprechung zu dem Tagesordnungspunkt soll nicht stattfinden. Gibt es Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir jetzt ab.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Damit ist auch dies so beschlossen.

Jetzt kommen wir zu