Lassen Sie mich deshalb zu diesem Teilaspekt noch einige Ausführungen machen: Deutsche Sprachkenntnisse sind der Schlüssel für die wirtschaftliche und soziale Integration. Die einschlägigen Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsrecht lassen verschiedene Arten des Nachweises zu. Wer bestimmte Bildungsabschlüsse in Deutschland erworben hat, der braucht sich keiner weiteren Prüfung zu stellen. Wer das nicht vorweisen kann, der muss einen außerschulischen Nachweis beibringen. Dabei wird qualitativ in Anlehnung an den vom Europarat entwickelten europäischen Referenzrahmen das so genannte Zertifikat Deutsch (B1) für erforderlich gehalten. Diesen Standard halte ich für richtig. Ausnahmen aufgrund fortgeschrittenen Alters, des sozialen Umfeldes oder geistiger oder körperlicher Einschränkungen sollten wie bisher auch künftig möglich sein.
Ich sage deutlich: Soziale Integration setzt ein weitgehend straffreies Verhalten voraus. Das geltende Recht muss deshalb verschärft werden. Schon bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder drei Monaten Freiheitsstrafe muss künftig eine Einbürgerung ausgeschlossen sein - mehr als 90 Tagessätze deshalb, weil man bei einer Verurteilung zu mehr als 90 Tagessätzen bzw. drei Monaten Freiheitsstrafe als vorbestraft gilt. Das ist meiner Ansicht nach genau der richtige Punkt. Wird diese Grenze überschritten, kann in diesem Fall keine Einbürgerung mehr stattfinden.
Zu Frage 1: Entscheidend ist die Wissensvermittlung und die Vorbereitung durch Kurse der Bildungsträger. Hierzu sind bundeseinheitliche Standards festzulegen. Die Überprüfung muss in einem Test erfolgen. Die Umsetzung in den einzelnen Bundesländern kann dabei durchaus unterschiedlich erfolgen; entscheidend ist die Überprüfung der festgelegten Standards.
Zu Frage 2: Das von mir skizzierte Verfahren zur geprüften Wissensvermittlung ist ebenso wie ausreichende deutsche Sprachkenntnisse wesentliche Voraussetzung für eine gelungene Integration.
Zu Frage 3: Testfragen zu persönlichen Meinungen halte ich durchaus für zulässig - danach haben Sie ja gefragt. Über die Zweckmäßigkeit kann man allerdings geteilter Meinung sein.
Herr Minister, Sie haben eben in der Beantwortung dargestellt, dass die Kosten für die vorgesehenen Kurse von den Migranten, die eingebürgert werden sollen, selbst getragen werden sollen. Können Sie uns sagen, wie hoch die Kosten sein werden? Warum müssen die Migranten, die eingebürgert werden wollen, die Kosten selbst tragen?
Eine weitere Frage ist: Was wird in diesen Kursen unterrichtet werden? Welche Inhalte werden dort weitergegeben werden?
Wer deutscher Staatsbürger werden will, der muss selber dafür sorgen, dass er die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Insofern ist es meiner Ansicht nach absolut gerechtfertigt, dass er auch die anfallenden Kosten selber trägt. Wenn der Betroffene überhaupt kein Geld hat, dann kann man über Ausnahmen reden. Aber Grundsatz muss sein: Wer deutscher Staatsbürger werden will, der muss auch die mit der Einbürgerung verbundenen Kosten bezahlen.
Zu Ihrer zweiten Frage, zu den zu vermittelnden Inhalten: Es ist absolut notwendig, dass derjenige, der deutscher Staatsbürger werden will, wissen muss, wie unser Staat aufgebaut ist, welche Grundwerte dahinter stehen. Deshalb ist es richtig, dass man das abfragt. Noch wichtiger ist aber, dass man genau dieses vermittelt. Deshalb werde ich darauf besonderen Wert legen und das entsprechende Angebot noch ausweiten. Die ersten Gespräche mit den Erwachsenenbildungseinrichtungen zeigen, dass sie genau in diesem Bereich eine Lücke sehen. Wir können aber nicht sagen,
dass wir die Kosten übernehmen; das machen wir in anderen Bereichen der Erwachsenenbildung ja auch nicht. Insofern ist es richtig, dass dies über die Erwachsenenbildungseinrichtungen angeboten und so abgerechnet wird, wie es für andere, die sich daran beteiligen, auch geregelt wird. Das ist meiner Ansicht nach eindeutig und kann nicht anders geregelt werden.
Meine Damen und Herren! Damit Sie wissen, wer sich alles gemeldet hat: Das sind der Abgeordnete Herr Wenzel, Frau Steiner, Herr Briese, Frau Merk, Frau Langhans zum zweiten Mal und Frau Korter. Herr Abgeordneter Wenzel, Sie haben das Wort.
Herr Minister, man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die ganze Debatte um den Einbürgerungstest einen ganz anderen Zweck hat und in erster Linie der Mobilisierung im Wahlkampf für die Union dienen soll.
Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Frau Maria Böhmer, hat vor zwei Tagen gesagt, der Fragebogen helfe uns Deutschen bei der Selbstvergewisserung, um zu sehen, wo wir stehen und was unser Volk zusammenhält. Das wird als Begründung für diesen Test genannt. Teilen Sie diese Einschätzung von Frau Böhmer?
Ich teile Ihre Einschätzung nicht, dass diese Debatte zu irgendwelchen Wahlkampfzwecken ausgelöst worden ist. Sonst würden alle Parteien - übrigens auch der Ministerpräsident Beck aus Rheinland-Pfalz - diese Debatte ausnutzen, um irgendwelche Wahlerfolge zu haben; denn er hat sich auch ausdrücklich zu dieser Wissensvermittlung eingelassen, die ich gerade dargestellt habe.
werten. Für mich ist es wichtig, dass jeder, der deutscher Staatsbürger wird, die Grundrechte kennt, sie anerkennt und vor allen Dingen unseren Staatsaufbau kennt und damit umgehen kann. Das ist für mich wichtig. Insofern wird diese Debatte jetzt zum richtigen Zeitpunkt geführt.
Dass wir versuchen, diese Standards bundeseinheitlich einzurichten, ist völlig in Ordnung. Was mich stört - das will ich offen eingestehen -, ist, dass man sich jetzt über die einzelnen Fragen Gedanken macht und darum, wie das umgesetzt werden soll. Das ist aus meiner Sicht - das soll nicht arrogant klingen - Sache der Arbeitsebene, wie das dann geprüft werden soll. Für uns muss auf politischer Ebene wichtig sein, was vermittelt werden muss und was vor allen Dingen anschließend umgesetzt werden kann. Das ist völlig klar.
Deshalb sage ich: Lassen Sie uns diese Debatte aus dem Parteienstreit herausnehmen! Daher nehme ich eine vermittelnde Rolle ein, damit wir im Mai bei der Innenministerkonferenz zwischen den Parteien sehr schnell zu einer einheitlichen Lösung kommen. Das ist sicherlich nicht für eine große parteipolitische Debatte geeignet, sondern wir müssen sehen, dass wir die richtigen Standards haben, um die Einbürgerung vernünftig umzusetzen.
Dabei ist es immer schön, auch einmal ins Ausland zu schauen, wie es dort umgesetzt wird. Die Vorschläge, die ich gerade gemacht habe, bewegen sich durchaus auf der Ebene, wie es in anderen Ländern gemacht wird. Deshalb lassen Sie uns diese Debatte sehr viel ruhiger führen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Minister hat gerade unsere dritte Frage zur Zulässigkeit von Testfragen zu persönlichen Meinungen positiv beantwortet. Er sagte, dass sie seiner Meinung nach zulässig seien. Deshalb frage ich die Landesregierung, welche Konsequenzen es nach ihrer Auffassung für Einbürgerungsbewerber und Einbürgerungsbewerberinnen haben sollte, wenn Fragen nach Meinungen und Gesinnungen unter
Ich habe auf diese Frage kurz, aber umfassend geantwortet. Ich halte es für zulässig, aber über Sinn und Zweck kann man streiten.
Eines der zentralen Probleme in der Einwanderungspolitik und in der Integrationspolitik in den letzten 30 Jahren in der Bundesrepublik war ja, dass wir den Leuten, die hierher gekommen sind, nicht das Gefühl gegeben haben, dass sie hier willkommen sind. Das wird auch an diesem Test sehr stark kritisiert. Deshalb frage ich die Landesregierung: Wird den Einbürgerungswilligen bzw. den Migranten durch ein solches Verfahren das Gefühl gegeben, dass sie hier wertgeschätzt werden, vielleicht auch vor dem Hintergrund der Aussage der ehemaligen Bundestagspräsidentin Frau Süssmuth „Wir brauchen eine Wertschätzung des Fremden“?
Meine Frage ist also: Wird durch einen solchen Test deutlich gemacht, dass Leute, die sich hier einbürgern lassen wollen, hier gewollt sind, dass wir sie wertschätzen, dass das so etwas wie ein Willkommensgruß ist?
Diejenigen, die eingebürgert werden wollen, sind schon acht Jahre hier. Ein Willkommensgruß kann es also nicht sein. Deshalb haben wir bei den Aussiedlern, wenn sie hierher kommen, Willkommenskurse angeboten. Es ist also nicht richtig, wie Sie es dargestellt haben.
Ich glaube aber, dass man sehr viel mehr Verständnis in der Gesellschaft insgesamt bekommen kann, wenn man darstellt, dass man sich mit den Grundwerten unserer Verfassung, mit dem Staatsaufbau befasst hat, und wenn man dies auch nachgewiesen hat. Das ist meiner Ansicht nach ein deutliches Signal dafür, dass man noch besser in die Gesellschaft integriert werden kann und dass man danach sehr viel mehr auf diejenigen zugeht, die eingebürgert worden sind.
Das ist übrigens auch ein Grund dafür, dass ich den Vorschlag des Eides gemacht habe. Denn damit muss man sich selbst noch einmal vergewissern, dass man die Grundwerte anerkennt. Das ist der eine Grund. Der andere Grund ist: Der Eid sollte aus meiner Sicht öffentlich abgelegt werden, damit die Bürgerinnen und Bürger hier sehen: Da ist jemand, der sich zu unserer Verfassung bekannt hat, das ist jemand, der in unserer Gesellschaft etwas mit bewegen will. Insofern ist das auch ein Signal dafür, dass man auf die neu Eingebürgerten in der Gemeinde sehr viel besser eingeht. Das ist eigentlich der Grund.
Herr Minister, Sie haben eben deutlich gemacht und dies wörtlich so formuliert: Nach Ihrer Auffassung soll jeder Ausländer befragt werden, um deutscher Staatsbürger zu werden. Nun stellen wir ja fest, dass es in Deutschland bestimmte Gruppen gibt, die nicht acht Jahre lang hier leben müssen, sondern noch nicht mal einen Monat, nämlich die so genannten Sportsfreunde, die Fußballer. Nachdem Sie gesagt haben, dass diese Fragen von jedem beantwortet werden sollen, der Deutscher werden will, und dass zukünftig von jedem der Eid abgelegt werden soll, frage ich Sie: Treten Sie auch dafür ein, dass diejenigen, die nur hierher kommen, um Fußball zu spielen, zukünftig min
destens die gleichen Anforderungen zu erfüllen haben wie diejenigen, die seit mehr als acht Jahren hier leben, die hier gut integriert sind, die die deutsche Sprache kennen? Demgegenüber geben Sie bisher auch bei Menschen Ihre Zustimmung, die nur Sport betreiben, aber nicht ein einziges Wort Deutsch können!
Sport ist in unserem Land unheimlich wichtig, aber ich habe überhaupt nichts dagegen und würde es sogar befürworten, wenn auch ein Fußballer oder ein anderer Sportler einen entsprechenden Eid ablegen muss.
Herr Minister, Sie haben soeben in der Antwort auf unsere Frage gesagt, die Einbürgerung sei der krönende Abschluss einer gelungenen Integration. Dem kann ich nur zustimmen. Nun wissen wir alle, dass Integration in der Tat sehr wichtig ist und dass wir dafür Geld in die Hand nehmen müssen. Wir wissen auch, dass sich die Länder aus der Finanzierung der Integrationskurse zurückgezogen haben und sie nicht mitfinanzieren, was eigentlich vorgesehen war. Das Land Niedersachsen hat sich auch aus der Finanzierung der Migrationserstberatung zurückgezogen. Jetzt frage ich mich natürlich: Wenn das der krönende Abschluss einer gelungenen Integration ist, müssen wir dann nicht sehr viel mehr Mittel vorher für Integrationsmaßnahmen zur Verfügung stellen, als später - das wird nicht ohne Geldeinsatz gehen - noch zusätzliche Kurse bezahlen zu wollen?