Zweitens. Ich glaube, Sie haben mir nicht genau zugehört. Ich habe sehr deutlich gesagt, dass ich die Richtlinien, die ich sehr wohl kenne und von deren Bestand ich ja auch weiß, nicht für ausreichend halte und dass ich sie nicht im Zusammenhang mit einem Leitbild sehe.
Drittens will ich etwas zum Vorwurf des Abkupferns sagen. Herr Pörtner, der NDR-Staatsvertrag ist von 1992. Wenn es im Jahre 2004 gute andere Staatsverträge gegeben hat, dann sehe ich das nicht als Abkupfern, sondern als eine sinnvolle Überprüfung der Tatsachen oder der Richtlinien, die wir jetzt im NDR-Staatsvertrag haben. Warum sollen wir nicht etwas, das sich als gut erweist, in einen über zehn Jahre alten Staatsvertrag übernehmen?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit will ich es einigermaßen kurz machen.
(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP - David McAl- lister [CDU]: Der beste Satz heute!)
Wir haben in der letzten Zeit sicher einige sehr interessante medienpolitische Entwicklungen zu verzeichnen. Ich glaube, darüber muss auch dieser Landtag in nächster Zeit einmal diskutieren. Eine sehr fragwürdige EU-Fernsehrichtlinie wurde auf den Weg gebracht oder befindet sich gerade in Arbeit. Das bedeutet eigentlich die völlige Kommerzialisierung des Rundfunks und wird also sehr wichtig werden für die deutsche Medienlandschaft. Wir haben eine starke Auseinandersetzung über die Rechtevergabe, und wir haben eine interes
sante Auseinandersetzung über neue Übertragungswege. Wir haben übrigens auch das Phänomen, dass die öffentlich-rechtlichen Sender Verfassungsklage eingereicht haben, weil die Ministerpräsidenten der Länder ein sehr unabhängiges und transparentes Verfahren zur Gebührenermittlung schwer beschädigt haben. Wir werden sehen, ob es hier zur nächsten höchstrichterlichen Verfassungsrüge kommt, die dann auch diesen Landtag betreffen wird.
Jetzt möchte ich noch einmal auf die Punkte aus dem Antrag eingehen. Es spricht auch aus unserer Sicht sicher nichts dagegen, den NDR-Staatsvertrag, der ja demnächst ausläuft, weiterzuentwickeln. Aber ich teile das, was von der Mehrheit hier schon angesprochen worden ist, ein Stück weit. Was Sie, liebe SPD, fordern, ist nicht besonders originell.
Ein Leitbild hat der NDR längst; das muss man einmal ganz deutlich sagen. Das, was Sie hier fordern, ist, jedenfalls in großen Teilen, in der Leitbilddiskussion schon abgearbeitet worden. Ich glaube, es ist nicht besonders unterstützenswert, dass die Politik eine Diskussion hinsichtlich Qualitätssicherung und Programmschwerpunkte des NDR einfordert. Das Einzige, was beim NDR nervt, ist die ständige Quersubventionierung durch die Nordmedia. Dazu gibt es auch einen Landtagsbeschluss. Was der NDR dort praktiziert, finde ich sehr fragwürdig. Ich glaube nicht, dass wir dem Norddeutschen Rundfunk Nachhilfe hinsichtlich Programmqualität und Programmschwerpunkte geben müssen.
Unter Punkt 2 fordern Sie, dass der Rundfunkrat zukünftig auch Finanzkontrolle machen soll. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich finde, das ist die originäre Aufgabe des Verwaltungsrates. Das ist nicht Aufgabe eines Rundfunkrates. Das macht nebenbei auch noch der Landesrechnungshof.
Wir haben mittlerweile also schon zwei Gremien, die das machen. Ich weiß wirklich nicht, warum dann auch noch Rundfunkräte Wirtschaftskontrolle machen sollen. Da ist - wie Sie wissen - eine gan
ze Menge zivilgesellschaftlicher Organisationen, Kirchen usw., vertreten. Warum wir die jetzt noch zu Wirtschaftsprüfern ausbilden sollen, ist mir unerfindlich. Vielleicht können Sie das im Ausschuss noch einmal darstellen.
Was Sie unter Punkt 3 fordern, ist eigentlich alltägliche Praxis. Programmkontrolle macht der Rundfunkrat. Das ist seine originäre Aufgabe. Was die Bußgelder angeht, so ist das vielleicht eine interessante Idee. Aber mir ist aus dem Antrag nicht ganz klar geworden, wie das erhoben werden soll. Wer ist dazu befähigt, diese Bußgelder zu erheben, und an wen sollen sie sich richten?
- Ich habe ja gerade gesagt, Herr Pörtner, dass ich da noch eine ganze Menge Fragen habe. Das können wir im Ausschuss gerne noch diskutieren.
Unter Punkt 4 fordern Sie die Einrichtung einer Publikumsstelle. Ich weiß, ehrlich gesagt, auch nicht, was daran so neu ist. Eine Beschwerdestelle gibt es im NDR heute schon. Das haben wir bereits. Wir wissen auch, dass Petitionen oder Beschwerden im NDR sehr ernst genommen werden, dass sie diskutiert werden, dass Verbesserungsvorschläge oder Beschwerden im Sender eigentlich ganz gut angedockt sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will abschließend sagen: Wir haben in der Rundfunklandschaft sehr viele Veränderungen. Wir haben sehr viele, wie ich finde, auch schwierige Entwicklungen. Wir müssen sicher auch über die Zukunft des NDR sprechen.
Ein bisschen beherzigen sollten wir allerdings den Grundsatz, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk möglichst staatsfern bleibt, dass sich die Politik gar nicht so intensiv in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk einmischt. Ich glaube, dann wäre viel dazu getan, dass wir einen unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben. - Das soll es gewesen sein.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist neben den privaten Rundfunkveranstaltern eine der beiden gleichwertigen Säulen des deutschen dualen Rundfunksystems und soll dies auch bleiben. Unbestritten ist, dass der NDR eine der stärksten Anstalten innerhalb der ARD ist. Das ist gut für den Norden, und das ist auch gut für Niedersachsen. Damit das so bleibt, haben wir im Januar des vergangenen Jahres auf Initiative des niedersächsischen Ministerpräsidenten gegen die Stimme der hier Antrag stellenden SPD den NDR-Staatsvertrag modernisiert und - um mit den Worten Ihres Antrages zu sprechen - den aktuellen Erfordernissen angepasst.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPDFraktion, wie tief und fest haben Sie denn eigentlich geschlafen? Sie müssten doch wissen, dass alle Forderungen, die in dem von Ihnen eingebrachten Antrag erhoben werden, entweder längst umgesetzt oder völlig überflüssig bzw. unsinnig sind.
Sie fordern, dass der NDR ein eigenes verbindliches Leitbild formuliert. Das ist schon mehrfach zitiert worden. Frau Wiegel, damit Sie wissen, dass das schon Realität ist: Gucken Sie doch bitte einmal hier hinein. Sie brauchen auch nicht nach Europa zu gucken, sondern Sie brauchen nur bis Hamburg zu gucken. Seit 2004 liegt das Ding vor. Inhaltlich enthält es genau das, was Sie gefordert haben, nämlich Aussagen zur Programmqualität. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ein Blick in den NDR-Staatsvertrag hätte Ihnen ohnehin gezeigt, dass der novellierte Staatsvertrag dies inzwischen vom NDR fordert.
Sie fordern unter Nr. 2, dass der Rundfunkrat das Recht bekommt, unabhängige Sachverständige hinzuzuziehen. Es ist mehrfach - von Herrn Pörtner, von Herrn Briese - gesagt worden: Das kann er bereits. Dafür brauchen wir keine Änderung des Staatsvertrages.
Sie fordern weiter, dass der Rundfunkrat Beteiligungsgesellschaften und Tochterfirmen des NDR prüfen soll. Auch das ist, mit Verlaub gesagt, Quatsch; denn einerseits macht das der Verwaltungsrat gewissermaßen sowieso schon intern über die Geschäftsführung der Intendanz. Andererseits haben diese Landesregierung und der
Landtag gegen die Stimmen der SPD im letzten Jahr im Rahmen der Novellierung des NDRStaatsvertrages beschlossen, dass die Landesrechnungshöfe, also externe Institutionen, diese Beteiligungen prüfen. Das ist allemal besser, als wenn nur intern geprüft wird. Haben Sie das alles verschlafen?
Meine Damen und Herren, unter Punkt 4 fordern Sie zur Abwechslung einmal wieder ein neues Gremium. Das ist bei der SPD etwas völlig Neues. Immer dann, wenn Sie nichts wissen, fordern Sie ein neues Gremium, damit Sie Ihre Leute irgendwo unterbringen und beschäftigen können.
Es gehört ohnehin zu den Aufgaben des Rundfunkrates, Eingaben und Beschwerden zu behandeln; das ist schon gesagt worden. Angeblich wollen Sie die Kontrollfunktion des Rundfunkrates stärken. Durch ein neues Gremium schwächen Sie aber gerade diese Kompetenz.
Meine Damen und Herren, Sie haben offensichtlich sehr tief und fest geschlafen. Ich will das gar nicht weiter ausführen; denn es ist alles schon einmal gesagt worden. Wenn Sie wieder wach geworden sind: Nutzen Sie den kurzen Moment und ziehen Sie Ihren Antrag zurück.
Federführend soll sich der Ausschuss für Bundesund Europaangelegenheiten und Medien mit dem Antrag beschäftigen, mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Dann ist das so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 47: Sofortiger Abschiebestopp für Flüchtlinge aus der Demokratischen Republik Kongo Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/2728
Die Fraktionen sind übereingekommen, diesen Antrag direkt zu überweisen, und zwar zur Federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport sowie zur Mitberatung an den Petitionsausschuss. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist so beschlossen.
Ich höre gerade, dass die Ausländerkommission vergessen worden ist. Soll sie mitberatend sein? Ich höre keinen Widerspruch. Dann haben wir auch das so beschlossen.