Protokoll der Sitzung vom 24.03.2006

Erstens. Die Landesregierung wird sich in den Verhandlungen zur Festlegung der Rahmenbedingungen für die Marktansprache dafür einsetzen, dass der neue Mehrheitsaktionär, der gefunden werden soll, derjenige sein wird, der die OHE mit einem attraktiven Konzept vor allem im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs auf der Straße und der Schiene weiterentwickelt und auch finanziell stärkt. Insbesondere dem letztgenannten Gesichtspunkt kommt vor dem Hintergrund der engen Spielräume der öffentlichen Haushalte eine besondere Bedeutung zu.

Zweitens. Es besteht Übereinstimmung, bei der Veräußerung die Interessen der Arbeitnehmer durch beschäftigungssichernde Maßnahmen angemessen zu berücksichtigen.

Drittens. Nach den bisherigen Festlegungen soll mit der Übertragung der Aktien auch die Netzinfrastruktur, also 320 km Gleise der OHE, auf den Erwerber übergehen.

Viertens. Angesichts der positiven Betriebsergebnisse aller Busgesellschaften der OHE - diese machen nämlich Gewinn - ist nicht ersichtlich, warum die Linienbusverkehre durch einen Verkauf der Aktien gefährdet sein sollten.

Fünftens. Es ist beabsichtigt, den Erhalt und die Weiterentwicklung der OHE als unabhängiger Wettbewerber der Deutschen Bahn im Schienenpersonennahverkehr zu einem Entscheidungskriterium der Ausschreibung zu machen. Wir bekommen hier also Wettbewerb gegenüber der Bahn AG.

Sechstens. Zukünftige Fördermöglichkeiten werden im Rahmen der strategischen Bewertung der einzelnen Unternehmensteile durch die Bieter berücksichtigt.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat in den bisherigen Abstimmungsgesprächen dem Anliegen des Entschließungsantrags der SPD-Fraktion bereits so weit wie möglich entsprochen. Sie werden jedoch sicherlich verstehen, dass weitergehende Festlegungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich sind. Ich darf Ihnen aber versichern, dass die Landesregierung die von mir zu den einzelnen Punkten dargestellten Überlegungen in das Veräußerungsverfahren in angemessener Weise einbringen wird. Deshalb bitte ich, den Beschluss nicht so zu fassen, wie es die SPD-Fraktion vorgeschlagen hat, weil das zu weitgehend ist, zumal die Veräußerung ohnehin ge

mäß § 63 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt werden muss. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Federführend soll sich der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit dem Antrag beschäftigen, mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön.

Wir kommen jetzt zu dem

Tagesordnungspunkt 50: Einsatz von Biokraftstoffen fördern - nicht behindern! - Antrag der Fraktion der SPD Drs. 15/2714

Dieser Antrag soll ohne Beratung direkt überwiesen werden, und zwar federführend an den Umweltausschuss und zur Mitberatung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen, an den Ausschuss für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön.

Das Gleiche machen wir mit dem

Tagesordnungspunkt 51: Ausbildungsplatzmisere: Landesregierung muss jetzt handeln! - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/2726

Dieser Antrag soll zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr überwiesen werden und zur Mitberatung an den Kultusausschuss, an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen sowie an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen werden. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Das ist so beschlossen.

Das Gleiche machen wir mit

Tagesordnungspunkt 52: Europa richtig kommunizieren - die Bürger in den Mittelpunkt der Informationsarbeit stellen - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/2729

Dieser Antrag soll in dem Ausschuss für Bundesund Europaangelegenheiten und Medien federführend beraten werden und in dem Ausschuss für Inneres und Sport sowie in dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen mitberaten werden. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 53: Keine Fakten schaffen bei Schacht Konrad! Bürgerrechte wahren! - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/2733

Dieser Antrag soll federführend vom Umweltausschuss beraten werden. Mit der Mitberatung soll der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen betraut werden. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 54: Pressefreiheit sicherstellen - Informantenschutz gewährleisten - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/2734

(Bernd Althusmann [CDU]: Der Rechtsausschuss soll die Federfüh- rung übernehmen!)

- Die CDU-Fraktion möchte diesen Antrag federführend vom Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen behandelt wissen. Dann sollen der Ausschuss für Inneres und Sport sowie der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien die Mitberatung übernehmen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.

Wir sind am Ende der Tagesordnung. Ich wünsche Ihnen ein wunderschönes Wochenende. Der nächste Tagungsabschnitt dauert vom Dienstag, den 16. Mai, bis Donnerstag, den 18. Mai 2006.

Schluss der Sitzung: 17.47 Uhr.

Anlagen zum Stenografischen Bericht

noch:

Tagesordnungspunkt 38:

Mündliche Anfragen - Drs. 15/2700

Anlage 1

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 1 des Abg. Wolfgang Jüttner (SPD)

Finanzielle Folgen der Föderalismusreform für Niedersachsen

In der Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 22. Februar 2006 äußerte sich Herr Ministerpräsident Wulff im Rahmen der Aktuellen Stunde zur Föderalismusreform über die künftige Höhe und Verteilung der Hochschulbaumittel u. a. wie folgt:

„Unser Haupthindernis ist die Tatsache, dass von Herrn Gabriel und Herrn Oppermann ein Referenzzeitraum zugrunde gelegt wurde, nämlich die Jahre 2000 bis 2003. In diesem Zeitraum waren wir in den Hochschulausgaben unterdurchschnittlich, besonders schlecht. Hätten wir die letzten zehn Jahre zugrunde gelegt, dann hätten wir 8 % der Bundesmittel und nicht ca. 6 % bekommen.“

Und weiter äußert sich der Herr Ministerpräsident zu den finanziellen Folgen der Föderalismusreform für Niedersachsen:

„Bei der Gesamtbetrachtung von GA Hochschulbau, GA Wirtschaftsstruktur, GA Küstenschutz und anderen Finanzfragen ergibt sich im Saldo allerdings eine Begünstigung Niedersachsens, indem wir 108 % gegenüber dem Durchschnitt der westdeutschen Länder bekommen, also überproportional dastehen werden. Es gibt einige Länder, die noch besser dastehen, aber es gibt auch eine Reihe von Ländern, die schlechter dastehen.“

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche Dokumente, Aussagen oder Informationen liegen der Landesregierung vor, die die Aussage des Ministerpräsidenten, dass der zugrunde gelegte Referenzzeitraum auf den damaligen Ministerpräsidenten Sigmar Gabriel und den damaligen Wissenschaftsminister Thomas Oppermann zurückgeht, belegen?

2. Auf welchen Zahlen und Berechnungen basiert die Aussage des Ministerpräsidenten, dass ein zugrunde gelegter Referenzzeitraum 1995 bis 2005 den Anteil des Landes an den Bundesmitteln von jetzt 6 % (Referenzzeitraum 2000 bis 2003) auf 8 % erhöhen würde?

3. Wie setzt sich die vom Herrn Ministerpräsidenten im Saldo mit 108 % bezifferte Begünstigung des Landes Niedersachsen gegenüber dem Durchschnitt der westdeutschen Länder in der Einzelbetrachtung von Gemeinschaftsaufgaben und „anderen Finanzfragen", bezogen auf welchen Vergleichszeitraum, zusammen?

In der Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 22. Februar 2006 äußerte sich Herr Ministerpräsident Wulff im Rahmen der Aktuellen Stunde zur Föderalismusreform. Er bewertete die Reformvorschläge als ermutigendes Zeichen für die Handlungsfähigkeit in Deutschland. Herr Ministerpräsident Wulff betonte aber auch, dass gerade bei den Finanzen ein schwieriger Kompromiss eingegangen werden musste.

Als Hintergrund für die Beantwortung der Fragen sind einige Fakten von Bedeutung:

Erstens. Die horizontale Verteilung auf die einzelnen Länder erfolgt gemäß Artikel 143 c Abs. 2 GG neu bis zum 31. Dezember 2013 „als jährliche Festbeträge, deren Höhe sich nach dem Durchschnitt eines jeden Landes im Zeitraum 2000 bis 2003 errechnet“.

Zweitens. Diese am Besitzwahrungsgedanken orientierte Regelung fußt auf dem Grundgedanken, dass im Saldo - und hierauf kommt es an - jedes einzelne Land nach einer Reform jedenfalls nicht schlechter stehen darf als vorher. Das führt häufig und auch hier dazu, dass jedenfalls Verteilungsschlüssel bei Reformen im Übrigen bestehen bleiben. Die Orientierung am Status quo beim Verteilungsmaßstab hat deshalb auch vor Reformbestrebungen im Bereich der Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen nicht Halt gemacht. Diese Haltung der Länder trat im Übrigen nicht erst bei den Verhandlungen in der Föderalismuskommission ab 2003 auf, sondern lässt sich bis in das Jahr 2000 zurückführen. So beschlossen etwa die Regierungschefs der Länder auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 15. Juni 2000 hierzu - ich zitiere -:

„Bei der Verteilung unter den Ländern hat der Ausgleich auf der Basis der bisherigen Finanzanteile aller Länder zu erfolgen; dieser Verteilungsmaßstab gilt für einen voraussichtlich längeren Übergangszeitraum, der durch den teilungsbedingten Nachholbedarf der ostdeutschen Länder und gegebenenfalls noch bestehende struktu

relle Defizite anderer Länder bestimmt wird.“