Wie erklären Sie denen eigentlich, dass Sie so kaltschnäuzig über eine einstimmige Resolution aller ostfriesischen Inseln für eine nationale Küstenwache hinweggehen?
Meine Damen und Herren, machen wir uns nichts vor. Die bisherigen Doppel- und Dreifachstrukturen sind ineffizient und kostenträchtig und verhindern die notwendige Routine der effektiven Zusammenarbeit im Alltagsgeschäft. Das reduziert sehr wohl auch die Qualität in einem Schadensereignis. Niedersachsen muss ein besonderes Interesse an einer gut funktionierenden Küstenwache haben. Vor unseren Küsten liegen nämlich die besonderen Schwerpunkte des Schiffsverkehrs. Schon deshalb ist die statistische Wahrscheinlichkeit besonders groß, dass Niedersachsen von einem folgenschweren Unfall besonders betroffen sein wird.
Meine Damen und Herren, Sie werden unseren Antrag heute mit einer ganz großen Koalition ablehnen. Nehmen Sie aber dennoch Ihre Verantwortung ernst und kümmern Sie sich um das Thema! Reden Sie mit den Fachleuten in den Verbänden, und reden Sie mit den Inselbürgermeistern! Reden Sie mit den in dieser Frage durchaus etwas fortschrittlicheren Leuten in Ihren Parteien! Wenn Sie dann in einigen Monaten oder vielleicht auch erst in einem Jahr selbst einen Antrag für eine nationale Küstenwache einbringen, werde ich Ihnen nicht vorhalten, dass Sie das schon längst hätten haben können. Das ist hiermit versprochen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie ich bereits bei der ersten Beratung im Januar 2006 ausgeführt habe, halten wir den Antrag der Grünen auf Einrichtung einer nationalen Küstenwache in Zuständigkeit des Bundes für falsch und in keiner Weise für begründet.
An dieser Stelle möchte ich Ihnen wenigstens vorhalten dürfen, dass Sie diesen Antrag eingebracht haben, dass wir im Ausschuss beraten haben und dass Sie keinesfalls versucht haben, eine Anhörung durchzusetzen. Denn bei einer Anhörung hätten wir darüber reden können. Dann hätten Sie auch mehr Erfahrung in die heutige Debatte einbringen können. Dann wären Sie von Ihrem Antrag abgegangen.
Insbesondere nach der Pallas-Havarie gibt es eine problemlose Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Küstenländern auf dem Gebiet der maritimen Sicherheit. Die Einrichtung des Havariekommandos in Cuxhaven und die einheitliche Wasserschutzpolizeileitstelle unter einer Leitung
arbeiten einwandfrei mit dem maritimen Lagezentrum zusammen, ohne dass die vollzugspolizeilichen Aufgaben vermischt würden. Es gab bis heute nicht die geringsten Defizite, meine Damen und Herren von den Grünen. Übrigens hat dies auch noch niemand von den wirklichen Fachleuten behauptet.
Die Einrichtung einer nationalen Küstenwache würde erhebliche Verfassungsänderungen notwendig machen. Denn Kriminalitätsbekämpfung und Gefahrenabwehr sind ureigenste Aufgabe der Länderpolizeien und stehen unter verfassungsmäßig zugewiesener Verwaltungskompetenz der Länder.
Gemäß Artikel 20 des Grundgesetzes ist die Bundesrepublik Deutschland ein föderaler Bundesstaat und verfügt über kein unmittelbares Staatsgebiet. Deshalb setzt sich das Staatsgebiet auf See bis zur seewärtigen Grenze, also der Zwölfmeilenzone, aus dem Gebiet der anliegenden Bundesländer zusammen. Es besteht also kein Zweifel daran, dass die Wasserschutzpolizeien der Länder in den Häfen und im Küstenmeer für die Kriminalitätsbekämpfung, die allgemeine Gefahrenabwehr und die Einhaltung der Gesetze sowie internationaler Abkommen zuständig sind. Auch die Übertragung der Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben auf Bundeswasserstraßen und im Küstenmeer - wieder bis zur Zwölfmeilenzone - ist genau wie im Binnenwasserstraßenbereich im Seeaufgabengesetz eindeutig geregelt. Die Länder mit ihren gut ausgebildeten und technisch gut ausgerüsteten Wasserschutzpolizeien sind im maritimen Sektor - vom Hafen über die Wasserstraße bis hin zur seewärtigen Grenze, zur Zwölfmeilenzone - ausschließlich polizeilich zuständig. Bei den Aufgaben der Kriminalitätsbekämpfung oder des schifffahrtspolizeilichen Vollzugs sowie im großen Bereich der Gefahrenabwehr liegt die Zuständigkeit in einer Hand. Das sind in der Berufsschifffahrt bezüglich des praktischen Aufgabenvollzugs weit mehr als 90 % des staatlichen Eingriffshandelns. Meine Damen und Herren, wenn es also um eine einheit
liche Küstenwache ginge, müsste sie folgerichtig bei den Küstenländern, nicht aber beim Bund angesiedelt werden.
Im Bereich der maritimen Notfallvorsorge und des Notfallmanagements haben wir mit dem Havariekommando, dem maritimen Lagezentrum und der gemeinsamen Wasserschutzpolizeileitstelle hervorragende Instrumente. Kompetenzschwierigkeiten oder Streitigkeiten wegen unterschiedlicher Zuständigkeiten hat es seit der Einrichtung überhaupt nicht gegeben.
Meine Damen und Herren, unseres Erachtens ist es unverantwortlich, ein so gut funktionierendes System aufzugeben, um ein neues System - vielleicht nach dem Vorbild der amerikanischen Coast Guard - einzuführen. Dies würde die maritime Sicherheit auf keinen Fall erhöhen.
Wir lehnen den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen heute mit Nachdruck ab. Ich glaube, Sie haben sich von den falschen Fachleuten beraten lassen; denn klar begründen konnten Sie Ihren Antrag auch in den Ausschussberatungen nicht. Wenn die Beratungen Ihrer Auffassung nach zu kurz gewesen sind, hätten Sie ja genügend Beispiele anführen können, damit wir möglicherweise zu einer anderen Lösung hätten kommen können. Es gibt aber keine Gründe, eine solche nationale Küstenwache zu fordern; denn unser System passt hervorragend und befindet sich auf dem neuesten Stand. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Briese, wenn Sie eben zuhören wollen. Wir sind zwar nicht in der Schule, aber in einem Parlament. Auch hier hat man ein bisschen zuzuhören. - Herr Janßen, das war hier eben so etwas wie eine Lehrstunde über das Recht und die
damit verbundene Praxis - das Ganze auch noch von einem kompetenten Mann wie Herrn Buß - das muss ich eingestehen -, der eine nautische Ausbildung absolviert hat, der zur See gefahren ist und zudem auch noch das Polizeirecht kennt. Das war meiner Meinung nach schon ganz prima. Dem ist nichts hinzuzufügen, was die Sache und die Praxis anbelangt.
Nachdem sich der Unterausschuss „Häfen und Schifffahrt“ mit dem vorliegenden Antrag am 7. Februar dieses Jahres beschäftigt hatte, hat er festgestellt - in der Auseinandersetzung im Plenum ist das ja auch schon deutlich geworden -, dass der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht zustimmungsfähig ist; auch nicht in veränderter Form. Das haben wir auch von Herrn Buß gehört.
Ich möchte hier noch einmal in aller Kürze bestätigen, dass außer von Ihnen von keiner Seite sonst - auch nicht vonseiten der Inselbürgermeister, wie Sie behauptet haben - die Einrichtung einer nationalen Küstenwache gefordert worden ist. Insoweit war auch eine Anhörung überhaupt nicht zielführend. Sie haben die Diskussion im Ausschuss nicht auf diese Frage zugespitzt und eine Anhörung nicht verlangt. Wir hätten aber durchaus eine Anhörung durchführen können. Dann hätten Sie zur Kenntnis nehmen müssen, dass wir voll bestätigt worden wären und Ihr Antrag auch von dieser Seite als überflüssig angesehen worden wäre.
Herr Janßen, der zuständige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat eine klare Erklärung dahin gehend abgegeben, dass eine nationale Küstenwache nicht notwendig ist und die Bundesregierung auch gar nicht daran denkt, eine solche einzurichten. Die maritime Sicherheitszentrale in Cuxhaven erfüllt mit dem derzeit vorhandenen Konstrukt küstenländerübergreifend in vollem Umfang all die Aufgaben, die zur Sicherung der Seeschifffahrt auf Nordund Ostsee erforderlich sind. Gleichwohl soll - das kommt Ihnen sicherlich auch entgegen, und das zeichnet ja diejenigen aus, die solche Einrichtungen für notwendig halten - ihre Leistungsfähigkeit nach drei bis vier Jahren evaluiert werden. Das ist doch eine Sache, die von Ihnen wieder aufgegriffen werden könnte. Sie könnten Ihre Vorstellungen dann noch einmal einbringen, nachdem Sie sich mit der Fachwelt in Verbindung gesetzt haben. Vielleicht kommen Sie dann
Meine Damen und Herren, Sie haben in der ersten Beratung hier im Landtag - das will ich Ihnen nun doch noch einmal sagen - von „Blockierern“, von „Besitzstandswahrern“ und von „Zuständigkeiten, denen die Alltagserfahrungen fehlen“ gesprochen. Das halte ich nicht nur für überzogen, sondern auch für frivol. Das muss ich hier zugunsten der Bediensteten der Küstenwache einmal feststellen. Sie haben das im Ausschuss wiederholt, indem Sie von „Kompetenzwirrwarr“ gesprochen haben. Auch heute haben wir das wieder gehört. Meiner Meinung nach ist es nicht anständig, wie Sie mit dem Personal der Küstenwache umgehen.
Meine Damen und Herren, hier ist eindeutig belegt worden, dass an dieser Stelle eine klare Kompetenzzuweisung vorliegt und dass die Zuständigkeiten richtig zugewiesen worden sind und entsprechend praktiziert werden. Das wissen wir inzwischen. Wir sind in vollem Umfang damit einverstanden, wie es in Cuxhaven läuft. Wer aus den Arbeitskreisen sich dort umgesehen hat, der kann dies auch bestätigen.
Nach dem Pallas-Unglück sind längst die notwendigen Konsequenzen gezogen worden. Ich bin der Meinung, dass Sie die Ableitung - Herr Buß hat es auch schon gesagt - gerade im Hinblick auf die paramilitärische Coast Guard in den USA gar nicht als Beispiel hätten bemühen müssen; denn Sie sind doch eigentlich gegen alles, was aus Amerika kommt. Aber ausgerechnet hier bemühen Sie dieses Beispiel. Das grenzt schon an Lächerlichkeit, meine Damen und Herren.
Nein, lieber Herr Janßen, mit der Einrichtung einer nationalen Küstenwacht kann die Sicherheit auf See nicht verbessert werden. Man würde kontraproduktiv vorgehen, wenn man eine gut funktionierende Einrichtung in Frage stellen würde.
Im Übrigen erfüllt die maritime Sicherheitszentrale in Cuxhaven in vollem Umfang ihren Dienst - ich habe es schon gesagt -, und zwar auch im Zusammenwirken - das will ich an dieser Stelle noch einmal unterstreichen - mit der Bundespolizei, was die Zwölfseemeilenangelegenheiten anbelangt. Wenn in unserem föderalen System etwas gut funktioniert, dann die maritime Sicherheitszentrale in Cuxhaven. Wir sollten sie arbeiten lassen und unterstützen. Wir sollten all das, was an Qualitätsverbesserungen vorgenommen werden kann, in
Angriff nehmen. Wir sollten aber eines nicht tun: Wir sollten keine Ängste schüren, Herr Janßen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen. Die Küstenbevölkerung weiß, was sie an der zentralen Küstenwache hat. Ich denke, dass das etwas ist, womit man wuchern kann. Man sollte aber keine Ängste schüren. Danke schön.
Meine Damen und Herren, ich möchte kurz auf das antworten, was meine Vorredner gesagt haben. Zumindest möchte ich eine kleine Stellungnahme abgeben. - Zum ersten geht es um die Inselgemeinden.
Entschuldigung, Herr Janßen. Sie können sich mit Ihrer Kurzintervention nur auf Herrn Ontijd beziehen.
Klar. Okay. - Herr Ontijd, Sie haben deutlich gemacht, dass sich die Inselgemeinden gar nicht dazu geäußert hätten. Sie haben hierzu im März 2004 aber eine Resolution verabschiedet, die von der internationalen Region Wadden Sea und auch von der SDN unterstützt wird. Insofern können Sie nicht behaupten, dass es dort nichts gebe.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung laut eines Artikels in der Welt vom 26. November 2005 sehr wohl eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die nationale Küstenwache als Ziel formuliert hat.
Zum Dritten: Dass es im Ausschuss nicht beantragt worden ist, mag vielleicht sein. Ich habe es so formuliert: Ich halte eine Anhörung für sinnvoll. Darauf kam Ablehnung seitens der drei anderen Fraktionen. Dann brauche ich doch keinen formellen Antrag mehr zu stellen. Das ist doch völlig klar.
Als Nächster hat sich jetzt Herr Bode von der FDPFraktion gemeldet. Bitte sehr, Herr Bode, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit Herrn Ontijd und Herrn Buß haben wir zwei ausgewiesene, exzellente Experten zu der Frage des Küstenschutzes gehört. Dem kann man eigentlich - da hat Herr Ontijd Recht - nichts hinzufügen. Ich als ausgewiesene Landratte will das dann auch erst gar nicht versuchen, sondern sagen, dass sich die FDP diesen Ausführungen anschließt. - Vielen Dank.