Protokoll der Sitzung vom 25.06.2003

(Bernd Althusmann [CDU]: Das ist auch Ihre Einstellung!)

Indem Sie die Verwaltungsbehörden in eigene Polizeidirektionen umgliedern, schaffen Sie homogene Polizeikörper, homogene Mentalitäten und reduzierte Sichtweisen.

Zum Schluss möchte ich noch etwas zum Unterbindungsgewahrsam sagen. Die Gewerkschaft der Polizei - GdP - hat sich ausdrücklich auch als

Praktikergewerkschaft gegen den Unterbindungsgewahrsam gerichtet.

(Zurufe von der CDU)

Der Unterbindungsgewahrsam - das ist auch angesprochen worden - ist ausdrücklich im Zusammenhang mit möglichen CASTOR-Transporten begründet worden. Die Verlängerung auf maximal zehn Tage passt zu Ihrer Endlagerpolitik, die heute Morgen angesprochen worden ist. Denn diese Endlagerpolitik wird dazu beitragen, dass der Widerstand in und um Gorleben wieder zunehmen wird. Sie reagieren darauf mit repressiven, mit polizeilichen Instrumenten, anstatt den Weg zu gehen, den wir für richtig halten, über den heute Morgen ansatzweise gesprochen worden ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Dr. Lennartz, Sie haben Ihre Redezeit überschritten.

Professor Dr. Hans-Albert Lennartz (GRÜNE) :

Ja, ich komme zum Schluss. - Sie schaffen nicht das modernste und effektivste Polizeigesetz in Deutschland, sondern Sie schaffen Regelungen, die das Bürgerrecht beschränken, die damit die Polizei als ausführendes Organ der Gesetzesanwendung diskreditieren, und damit leisten Sie dem Land und auch der Polizei einen Bärendienst. - Schönen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Das Wort hat jetzt Herr Rösler von der FDP.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Diskussion über den vorliegenden Gesetzentwurf haben wir uns in der Tat in der Fraktion nicht ganz leicht gemacht.

(Rebecca Harms [GRÜNE]: Koaliti- onsfrieden!)

Auf der einen Seite gibt es in der Bevölkerung eine große Angst vor Organisierter Kriminalität und seit dem 11. September 2001 mit Sicherheit auch vor

internationalem Terrorismus. Und auf der anderen Seite muss man aufpassen, dass man bei der Verbrechensbekämpfung nicht über das eigentliche Ziel hinausschießt. Der erste Generalsekretär der FDP auf Bundesebene, Karl-Hermann Flach, hat es einmal so formuliert: Die Zunahme an Sicherheit bedeutet immer auch ein Stück weit Abnahme von Freiheit und umgekehrt. Wir sind nun einmal die Freie Demokratische Partei und nicht die Sichere Demokratische Partei. Für uns heißt es: Im Zweifel für die Freiheit.

Dennoch entbindet uns dieser Grundsatz nicht davon, im Einzelfall abzuwägen zwischen notwendigen Polizeiinstrumenten auf der einen Seite und Erhalt von Bürgerrechten und Eintreten für Bürgerrechte auf der anderen Seite. Denn, meine sehr verehrten Damen und Herren und auch Frau Harms, die Freiheit wird auch durch Verbrechen und durch Angst vor Verbrechen in erheblichem Maße eingeschränkt. Deswegen war es für uns Liberale wichtig, dass man bei aller Notwendigkeit zu harten Maßnahmen im Bereich des Polizeirechtes elementare Bürgerrechte nicht außer Kraft setzt.

Ein liberales Grundprinzip ist in diesem Zusammenhang, dass der Staat seine Bürger nicht pauschal verdächtigen darf. Deswegen waren wir gegen eine Ausweitung. Herr Bartling hat das heute in der Podiumsdiskussion im Fernsehen nicht ganz richtig wiedergegeben. Eine verdachtsunabhängige Personenkontrolle und Strukturermittlung haben wir als Liberale immer abgelehnt. Diese beiden Maßnahmen sind auch nicht im Gesetzentwurf enthalten.

Herr Lennartz, die von Ihnen angesprochenen Passagen wie Inobhutnahme und Verlängerung des Unterbindungsgewahrsams sind in der Tat evaluiert oder werden in fünf Jahren evaluiert. Sie haben netterweise einen Bundestagsabgeordneten in unsere Pressekonferenz hineingeschickt, der sich übrigens sehr darüber beklagt hat, dass man ihn in der G 10-Kommission nicht ernst nimmt; das ist aber sein eigenes Problem.

Ich bin der Meinung, dass wir deutlich gemacht haben, dass wir eine liberale Handschrift in diesen Gesetzentwurf hineingebracht haben, gerade weil wir den § 33 a - das ist die präventive Telefonüberwachung - auf fünf Jahre befristet haben. Bisher war es immer so, dass die Praktiker immer neue Instrumente im Bereich des Polizeirechtes gefordert und sich die Bürgerrechtler jeder neuen

Maßnahme pauschal verweigert haben. Teilweise war diese Diskussion sehr philosophisch, abgehoben und sehr fern von den Menschen.

Wir sagen jetzt, dass wir nach fünf Jahren genügend Zeit haben und zwischenzeitlich auch genügend verwertbare Daten sammeln konnten, um endgültig eine Entscheidung darüber zu treffen, ob diese Maßnahme notwendig war oder nicht. Sollte sie nicht notwendig gewesen sein, würde dieser Paragraf automatisch verfallen. Sollten diejenigen, die weiterhin eine präventive Telefonüberwachung fordern, der Meinung sein, man brauche so etwas, dann muss man sich mit den neuen Beweisen eben seine Mehrheiten beschaffen. Ich halte das für sinnvoll.

(Beifall bei der FDP)

In der Diskussion hat mich besonders das Verhalten – ich will das hier auch ganz offen sagen - von Herrn Dr. Lennartz enttäuscht. Ich dachte immer, Sie wären ein Fachmann mit konstruktiven Vorschlägen. Aber Ihre Pressekonferenz und Ihre Pressemitteilung zum Polizeigesetz sind meiner Meinung nach an Inhaltsleere kaum zu überbieten gewesen. Besonders lustig fand ich, dass Sie sich genau über die Befristung aufgeregt haben. Ich möchte Sie nur darauf hinweisen, dass Ihre Partei auf Bundesebene im Bereich des Verfassungsschutzgesetzes das gesamte Schily-II-Paket ebenfalls befristet hat.

(Rebecca Harms [GRÜNE]: Das mit der Befristung ist doch Selbstbetrug!)

Es gibt nun zwei Möglichkeiten: Entweder haben Sie das nicht gewusst, dann wären Sie kein Fachmann, oder Sie wollten es nicht wissen und haben dann die Polemik der Sacharbeit vorgezogen. Das finde ich persönlich an dieser Stelle sehr schade.

(Beifall bei der FDP)

Insgesamt können wir aufgrund der von uns eingebrachten Änderungen mit dem Gesetz zur Sicherheit und Ordnung in Niedersachsen gut leben. Unserer Polizei sind damit wirksame Instrumente zur Verbrechensbekämpfung an die Hand gegeben worden, ohne dabei elementare Bürgerrechte zu verletzen. Es ist beiden Regierungsfraktionen sehr gut gelungen, das Sicherheitsbedürfnis auf der einen Seite und das Freiheitsbedürfnis auf der anderen Seite unter einen Hut zu bringen, frei nach dem liberalen Motto: So viel Sicherheit wie nötig,

so viel Freiheit wie möglich. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Herr Bartling, Sie haben jetzt das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es überrascht natürlich nicht, dass wir heute den Antrag der beiden Regierungsfraktionen zu einem Gesetzentwurf beraten müssen mit dem Ziel, das Gefahrenabwehrgesetz durch ein Sicherheits- und Ordnungsgesetz zu ersetzen. Das hatten wir in den 80er-Jahren schon mal. Wir mussten es damals aus verfassungsrechtlichen Gründen modernisieren. Wir haben ein modernes Gefahrenabwehrgesetz daraus gemacht. Auf der Basis dieses Gesetzes arbeitet die niedersächsische Polizei heute erfolgreicher als je zuvor. Wir haben in Niedersachsen eine Aufklärungsquote erreicht, von der man damals nicht einmal zu träumen gewagt hätte.

Ich habe Verständnis dafür, dass die Regierungsfraktionen den Gesetzentwurf mit diesen handwerklichen Problemen eingebracht haben. Wenn die Regierung ihn eingebracht hätte, deutete das darauf hin, dass die Juristen schon abhanden gekommen sind, die es eigentlich hätten aufschreiben müssen.

Meine Damen und Herren, wenn das nicht so ein ernstes Thema wäre, würde ich sagen, die ganze Debatte um das Gefahrenabwehrgesetz sei eine Schmierenkomödie. Die Akteure der Regierungsfraktionen zeichnen sich hauptsächlich durch Populismus und Unkenntnis aus.

(Beifall bei der SPD - Hans-Christian Biallas [CDU]: Das ist ja gut, dass wir Sie haben!)

Ich will Ihnen ein paar kleine Zutaten nennen. Bei der Vorstellung des Polizeigesetzes wurde zum Ausdruck gebracht, eine wesentliche Grundlage für diese Neufassung sei, dass ein Kollege der CDU beim CASTOR-Einsatz einen bayerischen Polizeibeamten getroffen habe, und der habe gesagt: Ihr könnt euer Gefahrenabwehrgesetz in die Tonne treten. Wer auf einer solchen Grundlage neue Ge

setze macht, der macht ein Niveau deutlich, das schon bedeutungsvoll ist.

Ich will Ihnen weitere Beispiele nennen: Am 20. November 2002 hat sich der heutige Innenminister – damals noch in seiner Rolle als innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion – hier hingestellt und einen dringenden Novellierungsbedarf des Gefahrenabwehrgesetzes behauptet. Es war Landtagswahlkampf; Sie werden sich erinnern. Ich lese noch einmal vor, was da gesagt wurde:

„Nach dem derzeitigen Polizeigesetz kann die Polizei erst tätig werden, wenn der Verdacht einer Straftat vorliegt. Das hat ganz klar einen Vergangenheitsbezug. Es bedeutet, dass man damit rechnet, dass eine Straftat bereits begangen worden ist. Viel wichtiger ist doch, dass wir der Polizei die Möglichkeit geben, schon ermittelnd tätig zu werden, wenn eine Straftat geplant wird. Hier müssen wir Maßnahmen einführen, damit die Polizei schon dann tätig werden kann, wenn es berechtigte Anhaltspunkte gibt.“

„Oha“, habe ich damals gedacht, meine Damen und Herren, „da hat ja jemand äußerst profunde Kenntnisse des Polizeirechts“. Meine Damen und Herren, das Gesetz heißt auch deshalb „Gefahrenabwehrgesetz“, weil die Polizei selbstverständlich bereits präventiv, nämlich bei einer konkreten Gefahr, tätig werden kann. Das ist quasi der Grundgedanke dieses Gesetzes.

Aber die Posse geht ja noch weiter. Das dritte Beispiel ist der Auftritt des Koalitionspartners ein halbes Jahr später. In einer Pressemitteilung finden wir einen höchst interessanten Satz:

„Ein wichtiger Aspekt der Verhandlungen zwischen FDP und CDU über den heute diskutierten Gesetzentwurf sei für den kleinen Koalitionspartner, dass eine flächendeckende, verdachtsunabhängige Personenkontrolle in Niedersachsen auch künftig nicht möglich sei.“

Meine Damen und Herren von der FDP-Fraktion, da haben Sie ja einen tollen Verhandlungserfolg erzielt. Hätten Sie zuvor mal einen Blick in das Gefahrenabwehrgesetz geworfen, dann wüssten Sie, dass die verdachtsunabhängige Personenkon

trolle längst in § 12 des Gefahrenabwehrgesetzes geregelt ist.

(Dr. Philipp Rösler [FDP]: Aber nicht flächendeckend!)

Meine Damen und Herren, der zentrale Beitrag der FDP-Fraktion zu diesem Gesetzentwurf besteht mithin darin, dass sie eine Regelung verhindert hat, die es schon längst gibt. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Man sieht: Da sind richtige Experten am Werk!

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich sage Ihnen dazu nur: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

(Heiterkeit bei der SPD)

Meine Damen und Herren, es ist abenteuerlich, auf welch niedrigem Niveau in diesem Hause Gesetzesvorlagen in die Beratung eingebracht werden. Wenn es meine Redezeit erlauben würde, dann würde ich Ihnen den Gesetzentwurf Punkt für Punkt um die Ohren hauen.

(Lachen bei der CDU)